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vonDolling

Registriert seit 09 Jun 2010
Offline Letzte Aktivität 24.09.2011 - 06:27 Uhr
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Von mir verfasste Beiträge

Im Thema: Auspuff Beschlagnahmt Mit Anschließender Vernichtung

18 Juni 2011 - 18:01 Uhr

also ich hab mal einen freund gefragt, der studiert jura und vllt. hilft dir das ja soweit schonmal weiter:

sinngemäß soweit ich mich erinnere:
der verwaltungsakt ist vermutlich abgeschlossen da der auspuff schon beschlagnahmt wurde.
um jetzt einer vernichtung entgegenzuwirken musst du unbedingt eine fortsetzungsfeststellungsklage anstreben,
solange die dann läuft kann der auspuff nicht vernichtet werden und die rechtsmäßigkeit der messung, etc. wird festgestellt.
soll heißen: widerspruch einlegen und klagen!

Im Thema: Stammtisch München Und Umgebung

09 Juni 2011 - 19:01 Uhr

ja freilich, hatte schon die ein oder andere schöne tour dieses jahr ;)

Im Thema: Unfall Was Tun? Benötige Eure Mithilfe!

07 Juni 2011 - 09:20 Uhr

mir ist erst das selbe passiert, motorrad längs an der straße hinter einem auto geparkt um eine zu schmökern.
die frau hat rückwärts ausgeparkt und es hat laut geknackst, in diesem fall war es aber ihr rücklicht das da kaputt ging ;)

bei mir gab es einen schaden am licht und an der kanzel, ausserdem gabs ein paar kratzer am spiegel.

einen gutachter darfst du auf kosten des unfallverursachers erst ab einem gewissen schaden anheuern (iwas um die 600€),
in meinem fall war ich zuerst in der werkstatt die mir einen kostenvoranschlag über ca. 1200,- € erstellt haben.
die verursacherin war damit nicht einverstanden und hat mir dann nen gutachter der versicherung vorbeigeschickt,
der hat die schadenshöhe allerdings lediglich bestätigt.

in die werkstatt darfst du allerdings auf jeden fall, ob sie den rahmen auf versicherungskosten messen können/dürfen weiß ich nicht.
da würde ich einfach mal MEINE versicherung anrufen und nachfragen wie das wäre wenn ICH den unfall verursacht hätte.

viel glück!

Im Thema: Auspuff Thread, Die 2te (stand: 09. Feb 2011)

07 Juni 2011 - 08:33 Uhr

@4ever2fast4u:
kannst du mir bitte die bilder so schicken, wie du sie aus der kamera exportiert hast? also nicht zugeschnitten? das wäre sehr praktisch für mich, dein nummernschild mache ich natürlich unkenntlich!

Im Thema: Fahrerverantwortlichkeitsrecht, Was Ist Das?

21 Februar 2011 - 16:18 Uhr

also falls das wirklich wichtig für dich ist würde ich mich hier nicht
auf halbwahrheiten von selbsternannten experten verlassen ;)
(schließe mich da nicht aus)

halbwegs "günstig" kannst du das z.B. hier erfragen:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/

die antwort hat dann aber hand und fuß, würde mir nur
vorher genau überlegen wie man es dem anderen möglichst
schnell klar macht um was es geht :)


trotzdem noch meine persönliche einschätzung:
aus einem polizeibericht kenne ich ein ähnliches szenario:
autobahn, biker zu schnell, polizei hinterher, biker ausfahrt genommen,
polizei auch, biker auf der landstraße weggezogen und überholt, polizei keine chance.

als kommentar war da sinngemäß zu vernehmen:
"der halter musste später vor gericht, da aber nicht mit sicherheit
bestimmt worden konnte dass er gefahren ist wurde er freigesprochen"

ein fahrtenbuch gab/gibt es aber mit sicherheit.


stichpunkte zur eigenen recherche:

- unschuldsvermutung (art. 25 GG, art. 6 abs. 2 MRK)
- fahrtenbuch (stvzo §31a): http://www.gesetze-i...tvzo/__31a.html

aber im einzelnen entscheidet immer noch der richter.


edit:
falls du übrigends auf eines dieser videos anspielst, die zzt. so beliebt sind, sprich: ghostrider
dann sei dir gesagt dass das da gesetzlich (noch) ein wenig anders abläuft in schweden.