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Erfahrung Bezüglich Arglistiger Täuschung Beim Fahrzeugkauf


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13 Antworten in diesem Thema

#1 Marrc

Marrc

    Pistensau

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Geschrieben 14 April 2015 - 20:47 Uhr

Guten Abend,

mich würden ein paar Erfahrungen von Betroffenen interessieren, welche schonmal einen ähnlichen Fall wie ich hatten.

Dieser wäre Folgender:

Auto privat über Ebay ersteigert(Jan2015)(3 Zeugen dabei), Verkäufer beteuert das alles Tip Top ist und der Wagen nie Probleme hatte.

Leider merke ich erst das eine Sommerradfelge gebrochen ist als ich versucht habe diese vor 3 Wochen aufzuziehen.

Verkäufer kontaktiert-weiß von nichts, streitet alles ab. Ich ärgere mich, weiß aber das ich ihm nichts nachweisen kann und finde mich damit ab.

Dann diese Woche spackt der Wagen rum, Diagnose: Steuergerät defekt. Beim Ausbau fällt mir jedoch der dicke Aufkleber "repariert" auf. Ich rufe die Firma an,

welche auf dem Etikett steht und Frage ob noch Gewährleistung besteht, Frau am Telefon ganz verwundert, ja das Steuergerät war Januar 2015 zur Reparatur. Das ganze maximal 2 Wochen bevor ich es gekauft und der Verkäufer mir vor 3 Zeugen berichtet hat, das Auto hätte absolut nie Probleme gemacht. Mir ist aufgefallen, das der Wagen mit heilem Steuergerät 1000x besser läuft wie es mit dem reparierten lief als ich es gekauft hatte. Von daher nehme ich an der Verkäufer hat den Wagen verkauft, als er bemerkte das die Reparatur nicht zufriedenstellend war. Meine Versuche ihn zu kontaktieren schlagen fehl, ich denke er weiß schon was kommt.

Mein nächster Schritt wird selbstverständlich zum Anwalt sein, jedoch hat dieser erst in 2 Wochen Zeit. Von daher würden mich Erfahrungen interessieren, damit ich weiß wie meine Chancen stehen. Weiterhin würde mich interessieren, ob ich ihn wegen arglistiger Täuschung anzeigen kann. Nicht dass ich am Ende bei der Polizei stehe und selbst wegen falscher Verdächtigung dran bin.

 



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Geschrieben 14 April 2015 - 20:47 Uhr

Hallo Marrc,

schau mal hier: Erfahrung Bezüglich Arglistiger Täuschung Beim Fahrzeugkauf. Dort wird jeder fündig!





#2 Sebastian1987

Sebastian1987

    wer später bremst, ist länger schnell.

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Geschrieben 14 April 2015 - 21:13 Uhr

Dies ist ja ein offensichtlicher betrug. Und man kann ja binnen 14Tage widerrufen. Selbst wenn privat verkauft worden ist.

Würde auf alle Fälle ein Anwalt einschalten, und vielleicht vorher schon dem Typ sagen was auf ihn zu kommt. Viele kehren dann ein weil sie wissen das sie verlieren.

Viel Glück...


#3 Marcc

Marcc

    Niemalsbremser

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Geschrieben 14 April 2015 - 21:18 Uhr

Er lebt noch 😁 Wo stehtn das mit den 14 Tagen 😂?


#4 Marrc

Marrc

    Pistensau

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Geschrieben 14 April 2015 - 21:32 Uhr

Haha ja wie läufts bei dir Marc².

Habe gelesen, das bei arglistiger Täuschung die Frist 1 Jahr ab dem entdecken ist.

Habe bereits versucht ihn zu kontaktieren, aber ich denke er weiß was auf ihn zukommt, zumindest ist er nicht erreichbar, nur seine Frau und die will wissen was los ist (wozu ich ihr gesagt habe das sie das nichts angeht).

Die Sache ist nur die, dass man zb. Unfallschäden verschweigen darf, wenn sie repariert sind. Nun in meinem Fall habe ich ja aber speziell nach Problemen in der jüngeren Vergangenheit gefragt und eine Woche vor Kauf ist für mich damit inbegriffen, da zu dem Zeitpunkt das Steuergerät in der Reperatur war. Da ich derzeit keinerlei schriftliches Verfüge, auch leider keine Rechnung zu dem Steuergerät (komme vermutlich wegen Datenschutz auch nicht dran). Würde mich halt die Wahrscheinlichkeit interessieren. Vor allem da der Anwalt leider auch etwas aufm Teller haben will.



#5 Sebastian1987

Sebastian1987

    wer später bremst, ist länger schnell.

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Geschrieben 14 April 2015 - 21:35 Uhr

Hier das hatte ich jetzt gelesen gehabt... War auch was von ebay. Dachte eigentlich das es so richtig war. Wenn nicht dann sorry.

Wollte es kopieren geht aber nicht. Da stand auf jedenfall das es nicht geht.
Also jetzt speziell auch bei ebay.


#6 Marrc

Marrc

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Geschrieben 14 April 2015 - 21:40 Uhr

http://www.welt.de/m...g-moeglich.html

http://www.bankstude...oads/Recht4.htm

Hier steht das mit einem Jahr.

Den rechtlichen Teil kenne ich eigentlich sehr gut.

Mich würden von daher Erfahrungen interessieren, ob es überhaupt Sinn macht.

Und insbesondere ob ich eine Anzeige machen sollte, da wenn ich nicht seine Schuld beweisen kann, dies ja auch evtl zurückkommen kann bezüglich falscher Verdächtigung.



#7 devil

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Geschrieben 14 April 2015 - 22:11 Uhr

Bezüglich der Reparatur des Steuergerätes dürfen sie dir keine Personenbezogenen Daten geben, das is richtig, doch kannst du ja die Gerätenummer durchgeben, werden sie wohl schriftlich haben wollen, die Anfrage und dann möchtest du einfach nur eine Bestätigung dafür haben von wann bis wann das Gerät bei Ihnen zur Reparatur war. Das es von ihnen repariert wurde weist du ja anhand des Aufklebers. Du möchtest halt nur den Zeitraum von der Firma bestätigt haben.
Dann hast zumindest den Nachweis, dass der VK des Autos dies in Auftrag gegeben hat, denn dieser Zeitraum wird ja noch in die Zeit vor dem Kauf fallen und da war er noch Halter und hatte somit also auch Kenntnis über diesen Vorfall.


#8 nahpets

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Geschrieben 14 April 2015 - 22:30 Uhr

Falsche Verdächtigung liegt nur vor, wenn du jemanden wissentlich falsch beschuldigst. Also wenn du ihm nur die Schäden in die Schuhe schieben willst, damit gegen ihn ein Verfahren eröffnet wird bzw. auf dich keine Reperaturkosten zukommen. Sobald du aber der Meinung bist, dass er dich wirklich getäuscht hat, kann man dir keine falsche Verdächtigung vorwerfen.

 

Ob sich die ganze Sache lohnt, kann ich dir nicht sagen. Ist vielleicht recht schwer ihm das alles zu beweisen..

 

 

 



#9 Marrc

Marrc

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Geschrieben 14 April 2015 - 22:54 Uhr

Das hört sich schonmal gut an, denke ich werde morgen mal zur Polizei gehen.

Zumindest kann dann eine Anzeige nicht schaden.

Vielen dank schonmal für die Tipps, weitere sind gerne erwünscht.

Gute Nacht.



#10 Engel182

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Geschrieben 15 April 2015 - 07:38 Uhr

Auch als Privater Verkäufer musst du 1 Jahr lang die Haftung für wissentlich verschwiegene Mängel übernehmen.
Hier ist es ja definitiv wissentlich, da er das Gerät ja schon mal hat reparieren lassen.

Viel Erfolg, die Chancen stehen gut. Halte uns aber bitte NICHT über alle Details auf dem Laufenden, das könnte dir im Extremfall negativ ausgelegt werden.

Lieber wenn alles in trockenen Tüchern ist ;-)


#11 Marrc

Marrc

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Geschrieben 15 April 2015 - 16:00 Uhr

Ja, das mit den Details war mir im klaren, würde erst über den Verlauf, sowie weiteren Details berichten, wenn die Sache gegessen ist.

Aber schonmal gut das auch andere meinen, dass die Chancen gut stehen.



#12 Gast-Beau Riese_*

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Geschrieben 15 April 2015 - 23:51 Uhr

Auch als Privater Verkäufer musst du 1 Jahr lang die Haftung für wissentlich verschwiegene Mängel übernehmen.
Hier ist es ja definitiv wissentlich, da er das Gerät ja schon mal hat reparieren lassen.

 

Da würde ich eher vom Gegenteil ausgehen, denn er hat mit der Reparatur ja den Mangel beheben lassen, und das auch noch fachmännisch. Ihm nachzuweisen, dass er davon wusste, dass die Reparatur zumindest teilweise erfolglos war, kann schwierig werden, wenn er sich geschickt anstellt.

 

Für alle Beteiligten am schmerzärmsten könnte sein, wenn er das Fahrzeug zurücknimmt, den vollen Kaufpreis erstattet und ansonsten auf jegliche weiteren Schritte verzichtet wird. Das könnte sich für Käufer und Verkäufer lohnen.

 

 



#13 Marrc

Marrc

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Geschrieben 16 April 2015 - 17:00 Uhr

Jaein, eigentlich muss der Verkäufer keinerlei Mängel angeben, wenn diese behoben wurden, dass ist schon richtig. Allerdings habe ich expliziet ca. 5x (2x telefonisch 3x vor Ort) nach der Historie gefragt und auch ausdrücklich die Frage gestellt ob das Fahrzeug Mängel hatte, welche behoben wurden oder irgendwas...Worauf er meinte, das Auto hatte nicht das Geringste! Und lief absolut einwandfrei jederzeit! Von daher hat er damit eine Falschaussage gemacht, für Lügen kann man zwar nicht bestraft werden, jedoch impliziert dies in diesem speziellen Fall ja schon einen Täuschungsversuch, aus welchem Grund auch immer. Ich persönlich habe mitlerweile seitdem leider einiges investiert, von an-ab-umelde Gebühren etc mal abgesehen, sodass ich es nicht für nur den normalen Kaufpreis zurückgeben kann und werde. Mal abgesehen davon- ich repariere ihm doch nicht das Auto um es dann zurückzugeben?!



#14 Gast-Beau Riese_*

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Geschrieben 16 April 2015 - 20:31 Uhr

Von daher hat er damit eine Falschaussage gemacht

Wenn du es nachweisen kannst -meist ist das ja nicht ganz so einfach.