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Was Wird Benötigt Um Den Fahrzeugschein Umzuschreiben Von 34 Ps Auf Die Offene Leistung


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38 Antworten in diesem Thema

#1 rj05

rj05

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Geschrieben 15 Juni 2014 - 17:45 Uhr

Hallo liebes Forum

Ich folge euch schon nun sehr lange und wollte hier selbst mal aktiv werden drum hab ich mich angemeldet.Nun ich fahre seit 2 Jahren die rj05 bj. 2003 auf 34 PS und darf seit Freitag offen fahren. Nun meine Frage was benötige ich an unterlagen zum umschreiben des Fahrzeugscheins ? War vor 2 Wochen beim TÜV zwecks HU und AU. Vielen dank für eure Hilfe :daumen:


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Geschrieben 15 Juni 2014 - 17:45 Uhr

Hallo rj05,

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#2 Andy241

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Geschrieben 15 Juni 2014 - 17:55 Uhr

Fshrzeugschein (nicht brief)
Und tüv Bestätigung zur entdrosselung.

Gruß Andy


#3 rj05

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Geschrieben 15 Juni 2014 - 18:06 Uhr

Vielen dank genau das meinte ich manche sagen ohne Brief geht nicht war mir nicht sicher. Geht es wenn ich erst endtdrossele und dann zum Tüv fahre und erst am nächsten Tag zur Zullassungstelle um den Schein umtragen zu lassen ? Die haben ja nur bis 13 Uhr offen schaff ich nicht wegen der Arbeit :(


#4 2er

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Geschrieben 15 Juni 2014 - 18:13 Uhr

denk dran die neue leistung auch deiner versicherung mit zu teilen.


#5 rj05

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Geschrieben 15 Juni 2014 - 18:27 Uhr

Werde ich aufjedenfall machen danke. Nur kann ich das umschreiben am nächsten Tag machen oder muss das alles an einem Tag gemacht werden ?


#6 2er

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Geschrieben 15 Juni 2014 - 18:38 Uhr

ich würde es sofort machen..ist sonst fahren ohne versicherungsschutz


#7 rj05

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Geschrieben 15 Juni 2014 - 19:25 Uhr

verdammt das ist saublöd ich arbeite bis 16 Uhr immer :(


#8 US1111

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Geschrieben 15 Juni 2014 - 21:05 Uhr

Nicht wenn´s der Versicherung mitgeteilt wurde.... Die Umschreibung muss "unverzüglich" passieren...  das ist Amtsdeutsch und heißt übersetzt: "ohne schuldhaftes verzögern". Wenn die Zulassungsstelle geschlossen hat, kannst du also diesen Tag noch fahren.... Wenn es ein Freitag wär, sogar noch das Wochenende.



#9 Haitekk

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Geschrieben 15 Juni 2014 - 21:41 Uhr

Den Brief musst du auch mitnehmen.weil in deinem jetzigen Fahrzeugbrief die gedrosselte Leistung drin steht.
Bekommst also auch einen neuen Brief.


#10 rj05

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Geschrieben 16 Juni 2014 - 00:45 Uhr

Genau da liegt mein Problem auch wenn es sich dumm anhört der liegt bei der Bank :( und nun :(


#11 Engel182

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Geschrieben 16 Juni 2014 - 05:47 Uhr

Bank anrufen, Sachlage schildern und abwarten.
Beim nächsten Mopped bissl früher sparen:-) und bar kaufen ;-)


#12 rj05

rj05

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Geschrieben 16 Juni 2014 - 16:48 Uhr

Da ich noch Azubi bin ist es halt nicht so einfach man muss sich ja dafür nicht schämen oder ?...
Weil hier oben wurde gesagt nur Schein kein Brief du sagst Brief für was denn Brief eigentlich das kann man doch später auch umändern lassen oder relevant meiner Meinung wäre der Schein. Hat hier keiner mal entdrosselt und stand vor den selben Sachen was hat bei euch gereicht ?

MfG


#13 Marc92

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Geschrieben 16 Juni 2014 - 21:50 Uhr

Also ich persöhnlich habe meinen Brief nicht gebraucht.
Bestätigung vom Tüv und dann ab mit dem Fahrzeugschein zur Zulassungsstelle und fertig :D


#14 Engel182

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Geschrieben 16 Juni 2014 - 22:25 Uhr

Nein schämen muss man sich nicht. Besonders klug ist es aber auch nicht. Mit einem Motorrad legt man sich aber leider wat schneller auf die Nase.
Aber darum gehts jetzt aber nicht, sondern ob du ihn brauchst oder nicht. Ich sage ganz klar ja, weil die Höchtgeschwindigkeit etc geändert wurden bei der Eintragung der Drossel und jetzt eben alles wieder auf normal umgeschrieben werden muss.

Ich hab damals auch einen Neuen bekommen....


#15 Phoenix

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Geschrieben 16 Juni 2014 - 23:29 Uhr



zum TÜV
bescheinigung holen
Versicherung anrufen
evb Nummer geben lassen
zur Zulassungsstelle
umtragen
neuen Schein und Brief nehmen

glücklich sein


#16 danielcl19

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Geschrieben 16 Juni 2014 - 23:42 Uhr

@ Phönix: Richtig ist TÜV/Dekra/... Änderung abnehmen lassen (am besten Dossel und alle in zusammenhang stehende Dokumente und Bescheinigungen mitnehmen), mit dem Schreiben zum Bürgerbüro/Kfz Zulassungsstelle und dort gibt es dann SOWOHL Brief ALS auch Schein neu, also Zulassungsbescheinigung Teil 1 u. 2. Und ja in beiden steht die Leistung..... Unbedingt selber zur Versicherung danach. Das einzige was Zulassungsstelle mit der Versicherung zu tun hat ist die eVB Nummer zur Zulassung! Überlege bitte mal zwischen wem der Versicherungsvertrag läuft, wäre ja noch schöner wenn dritte Bedingungen ändern können
Meine Drossel ist jetzt keinen Monat draußen, daher kann ich mich nich zu gut erinnern !


Bearbeitet von danielcl19, 17 Juni 2014 - 10:34 Uhr.


#17 Phoenix

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Geschrieben 16 Juni 2014 - 23:55 Uhr

Also ich brauchte den Brief Beim austragen definitiv nicht
warum auch immer
vielleicht sollte ich mal meinen Brief überprüfen :)
hört sich an als hättet ihr Recht :D


#18 danielcl19

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Geschrieben 17 Juni 2014 - 00:13 Uhr

Dann wussten die Jungs von der Zulassungsstelle vielleicht nicht Bescheid, normal hätte man dich dann nach Hause geschickt. Oder aber die Drossel wurde gar nicht erst in den Brief eingetragen, bin gespannt :D


#19 Andy241

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Geschrieben 17 Juni 2014 - 09:50 Uhr

War bei mir auch so. Bei mir War die Drossel nur in den Schein eingetragen, bei zwei Freunden exakt das gleiche. Der Brief bleibt im Normalfall von umbauten auch unberührt!

Außerdem musste ich schon schmunzeln wie da jemand mit nem Moderator redet :lol:

Gruß Andy


#20 Rusher25

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Geschrieben 17 Juni 2014 - 10:05 Uhr

Anscheind ist es von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich! Oder es hat sich einfach in den letzten Monaten bzw. Jahren etwas geändert.

Meine Drossel ist auch im Brief eingetragen. In meiner aktuellen RJ095 sowie in meiner alten RJ05.

Hab heute mal bei unserem Zulassungsdienst nachgefragt, die sagen, wenn es die Leistung der Fahrzeugs betrifft, es immer im Brief auch eingetragen wird. Seit wann das so sei, oder wie genau konnte er nicht sagen. Theoretisch sei es aber so.

Bei normalen umbauten wie z.B. Lenkunsdämpfer, hast Du im schein ja nur unter Punkt 22. Erweiterungen. Bei Leistung werden ja auch Punkt: P2, P4 und T verändert, somit theoretisch auch in der ZBII. ;)