Laut dem ebay verkäufer darf man diesen krümmer mit einem esd der abe und DB killer drin hat fahren .
Das glaub ich nicht so wirklich kennt sich da jemand aus
Geschrieben 30 April 2016 - 15:06 Uhr
Geschrieben 30 April 2016 - 15:06 Uhr
Geschrieben 30 April 2016 - 15:23 Uhr
Ich meine mal hier gelesen zu haben , dass man bei einer 06er Rj11 noch legal Komplettanlagen fahren darf, da die Eu-Regelungen damals noch keinen Kat vorgeschrieben haben oder so. Bei der Rj15 auf keinen Fall legal.
Geschrieben 30 April 2016 - 16:01 Uhr
Geschrieben 30 April 2016 - 16:54 Uhr
Geschrieben 30 April 2016 - 19:48 Uhr
Anders sieht es mit älteren, beispielsweise nach Euro 2 zugelassenen Motorrädern aus. Selbst wenn sie serienmäßig mit Kat ausgestattet sind, dürfen Nachrüstschalldämpfer ohne Kat angebaut werden. Allerdings nur, wenn diese vor dem 18. Mai 2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten haben. Wenn dann bei der AUK der für das Motorrad (vom Hersteller) angegebene Wert überschritten werden sollte, gibt’s lediglich einen entsprechenden Vermerk im Prüfbericht – zumindest sind die Überwachungsvereine in den meisten Bundesländern entsprechend instruiert worden. Als Obergrenze für den ausschlaggebenden CO-Gehalt gelten in jedem Fall 4,5 Volumen-Prozent. Und das sollte ein vernünftig eingestelltes Motorrad auch ohne Kat schaffen.
Dass im Fall des vorliegenden Tests Suzuki bei der Bandit 650 trotz (ungeregelten) Katalysators einen Grenzwert von 4,5 Volumen-Prozent CO zulässt, scheint spätestens beim Betrachten der wesentlich besseren Ergebnisse unverständlich. Dennoch erfreulich, dass sich alle untersuchten Auspuffanlagen quasi als Saubermänner entpuppten und bis auf eine sogar den Wert für Motorräder mit geregeltem Kat (0,3 Volumen-Prozent CO) unterschreiten.
Seit diesem Jahr herrscht Verunsicherung darüber, ob Nachrüstanlagen einen Katalysator aufweisen müssen, wenn auch das Serienmodell einen besitzt. Schließlich müssen Motorräder ab Baujahr 1989 neuerdings alle zwei Jahre zu einer Abgasuntersuchung (AUK) – gewerblich genutzte Fahrzeuge sogar einmal im Jahr. Die Lage ist vertrackt. Alle ab 2006 nach Euro 3 homologierten Motorräder, die serienmäßig einen Kat besitzen, dürfen nur auf einen Nachrüstdämpfer mit Kat umgerüstet werden. Andernfalls bekommen sie bei der AUK wahrscheinlich Probleme mit den Abgasgrenzwerten.
Quelle: Motorradonline
Bearbeitet von Ghost Rider, 30 April 2016 - 19:48 Uhr.
Geschrieben 02 Mai 2016 - 08:29 Uhr