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Rj11 Krümmer Ohne Kat Rechtlich Erlaubt ?0

Krümmer umbau

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5 Antworten in diesem Thema

#1 Marius Rip

Marius Rip

    Fahrradfahrer

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Geschrieben 30 April 2016 - 15:06 Uhr

http://m.ebay.de/itm...2166?nav=SEARCH



Laut dem ebay verkäufer darf man diesen krümmer mit einem esd der abe und DB killer drin hat fahren .
Das glaub ich nicht so wirklich kennt sich da jemand aus


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Geschrieben 30 April 2016 - 15:06 Uhr

Hallo Marius Rip,

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#2 R6-Tom

R6-Tom

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Geschrieben 30 April 2016 - 15:23 Uhr

Ich meine mal hier gelesen zu haben , dass man bei einer 06er Rj11 noch legal Komplettanlagen fahren darf, da die Eu-Regelungen damals noch keinen Kat vorgeschrieben haben oder so. Bei der Rj15 auf keinen Fall legal.



#3 Marius Rip

Marius Rip

    Fahrradfahrer

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Geschrieben 30 April 2016 - 16:01 Uhr

Ah oke weil ich möchte des hall sicher wissen bevor ich mir so ein teil ranschraub .
Vll mal beim tüv fragen


#4 Craky

Craky

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Geschrieben 30 April 2016 - 16:54 Uhr

Was einen Kat Original hat muss auch im Zubehör eine. Haben


#5 Gast-Ghost Rider_*

Gast-Ghost Rider_*
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Geschrieben 30 April 2016 - 19:48 Uhr

Anders sieht es mit älteren, beispielsweise nach Euro 2 zugelassenen Motorrädern aus. Selbst wenn sie serienmäßig mit Kat ausgestattet sind, dürfen Nachrüstschalldämpfer ohne Kat angebaut werden. Allerdings nur, wenn diese vor dem 18. Mai 2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten haben. Wenn dann bei der AUK der für das Motorrad (vom Hersteller) angegebene Wert überschritten werden sollte, gibt’s lediglich einen entsprechenden Vermerk im Prüfbericht – zumindest sind die Überwachungsvereine in den meisten Bundesländern entsprechend instruiert worden. Als Obergrenze für den ausschlaggebenden CO-Gehalt gelten in jedem Fall 4,5 Volumen-Prozent. Und das sollte ein vernünftig eingestelltes Motorrad auch ohne Kat schaffen.

Dass im Fall des vorliegenden Tests Suzuki bei der Bandit 650 trotz (ungeregelten) Katalysators einen Grenzwert von 4,5 Volumen-Prozent CO zulässt, scheint spätestens beim Betrachten der wesentlich besseren Ergebnisse unverständlich. Dennoch erfreulich, dass sich alle untersuchten Auspuffanlagen quasi als Saubermänner entpuppten und bis auf eine sogar den Wert für Motorräder mit geregeltem Kat (0,3 Volumen-Prozent CO) unterschreiten.

Seit diesem Jahr herrscht Verunsicherung darüber, ob Nachrüstanlagen einen Katalysator aufweisen müssen, wenn auch das Serienmodell einen besitzt. Schließlich müssen Motorräder ab Baujahr 1989 neuerdings alle zwei Jahre zu einer Abgasuntersuchung (AUK) – gewerblich genutzte Fahrzeuge sogar einmal im Jahr. Die Lage ist vertrackt. Alle ab 2006 nach Euro 3 homologierten Motorräder, die serienmäßig einen Kat besitzen, dürfen nur auf einen Nachrüstdämpfer mit Kat umgerüstet werden. Andernfalls bekommen sie bei der AUK wahrscheinlich Probleme mit den Abgasgrenzwerten.

Quelle: Motorradonline


Bearbeitet von Ghost Rider, 30 April 2016 - 19:48 Uhr.


#6 Marius Rip

Marius Rip

    Fahrradfahrer

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Geschrieben 02 Mai 2016 - 08:29 Uhr

Danke für diese umfangreiche antwort ;-)