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Tüv Tips - Was Darf Man ? Eintragen Oder Nicht ?


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60 Antworten in diesem Thema

#1 Little Doctor R6

Little Doctor R6

    Niemalsbremser

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Geschrieben 10 Juli 2008 - 14:21 Uhr

Einige Tipps für Motorradfahrer
Quelle(n): TÜV/EWG/StVZO

Was darf man?
- Verwendung von Zubehörteilen
- Zulässigkeit
- Anbaumaße

Eintragen oder nicht?

Wo steht das? Weil es immer wieder Fragen darüber gibt....



Rahmen
§ 30 StVZO // 2002/24 EG

Der Rahmen muss sich im originalen Auslieferungszustand befinden!
- kein Schweißen
- kein Bohren
- kein Verformen
- Schweißnähte dürfen nicht so poliert werden, dass Material abgetragen wird
- alle Veränderungen (z.B. Kürzung des Rahmenhecks usw.) müssen "eingetragen" werden



Fußrasten
§§ 30, 61 StVZO

Fußrasten können gegen Zubehörteile getauscht werden.
- die Anzahl muss der Sitzplatzzahl entsprechen (2 pro Sitz)
- sie müssen klappbar sein
- es sollte immer ein Gutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beiliegen (in dieser muss das Motorrad aufgeführt sein! Außerdem sind dort die evtl. Auflagen, Anbauvorschriften und ggf. ein Hinweis auf eine "Eintragungspflicht" aufgeführt.)



Lenker/Hebel/Griffe
§§ 30, 61 StVZO

Lenker, Hebel und Griffe können gegen Zubehörteile getauscht werden.
- alle Zubehörlenker müssen geprüfte Teile sein und werden in Verbindung mit einem Teilegutachten oder einer ABE geliefert.
- sie müssen evtl. "eingetragen" werden (siehe Gutachten oder ABE).



Bremsen
§§ 30, 19 StVZO // 93/14 EWG

Bremsenteile sind bauartgeprüfte Teile.
Sie können gegen Zubehörteile getauscht werden.
- Bremsleitungen, z.B. "Stahlflex" -mit oder ohne Kunststoffmantel- sind meistens eintragungsfrei", sind aber gem. Einbauvorschrift in der Betriebserlaubnis zu verbauen.
- Bremsleitungen dürfen nicht verdreht werden, müssen scheuerfrei verlegt und dicht sein.
- Bremsscheiben, z.B. Wave-Scheiben, haben immer ein Gutachten oder eine ABE und müssen für das entsprechende Motorrad bestimmt sein.
- Bremsbeläge müssen eine nationale (KBA-Nr.) oder eine internationale (EG- oder ECE-Kennzeichnung) Zulassung besitzen.
- Bremsen-(Original)-Ersatzteile (Originalform, genehmigter Nachbau) müssen nicht "eingetragen" werden.



Rad / Reifen
§§ 30, 36 StVZO // 97/24 EWG

Immer auf die richtige Größe, Zuordnung und Bezeichnung achten! (Angaben s. Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- auf die richtige Laufrichtung achten!
- auf den richtigen Reifentyp und -hersteller achten! (ggf. Herstellerfreigabe via Internet herunterladen und abstempeln lassen)
- bei Tauschfelgen (z.B. PVM, Marchesini usw.) die Zuordnung zum Motorradtyp prüfen und ggf. begutachten lassen!



Seiten-/Hauptständer
§ 61StVZO // 93/31 EWG

Ohne geht´s nicht!
- ein Seitenständer und/oder ein Hauptständer muss vorhanden sein
- ein Losfahren mit ausgeklapptem Ständer darf nicht möglich sein
- der/die Ständer muss/müssen sicher fixiert werden - i.d.R. mittels zweier Federn oder eine Feder in Verb. mit einer Halteklammer oder eine nachgewiesen haltbare Feder (10000 Zyklen)



Spiegel
97/24 EWG

Die Anzahl hängt von der Erstzulassung ab.
Vor 01.01.90: 1 Spiegel links
ab 01.01.90 unter 100 km/h: 1 links
ab 01.01.90 über 100 km/h: 2

Spiegelgröße:
Fahrzeuge die nach EG-Recht zugelassen sind haben Spiegel mit E-Prüfzeichen.
Wenn der Spiegel mit einem E Prüfzeichen versehen ist, dann stimmt auch die geforderte Größe von 69cm² und er ist somit zugelassen.
Bei älteren Fahrzeugen, welche NICHT nach EG-Recht zugelassen sind (siehe hierzu Eintrag im KFZ-Brief auf Seite 4), muss die Größe der spiegelnden Fläche mindestens 60cm² betragen. Diese können ein E-Prüfzeichen besitzen, es ist aber nicht zwingend notwendig.



Radabdeckung
§30, 36a StVZO

ja oder nein ??
- für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
- für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
- eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden.
Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
- siehe auch z.B. Anbauvorschrift "Rückstrahler" oder "Schlussleuchten".



Auspuff- / Ansauganlage
§§ 19, 30, 49 StVZO // 97/24 EWG

Die "rein - raus"- Technik.
Aussagen wie: "Der DB-Eater hat sich eben gelöst", "Die Halteschraube ist abgefallen", "Der hat auf einmal so geklappert!"...
werden von der Polizei i.d.R. nicht akzeptiert.
Das heißt: Die Betriebserlaubnis ist erloschen (§19 Abs.2 StVZO: ...wenn sich das Geräuschverhalten verschlechtert. ...)

DB-Maker sind verboten.

Kennzeichnung: - alle Zubehöranlagen für die Straße tragen ein Genehmigungszeichen (KBA-Nr. oder EG- bzw. ECE-Zeichen).
Der DB-Eater muss sich im Topf befinden!
Nachweispflicht: Für die Austauschanlage muss keine Karte oder ein anderes Dokument mitgeführt werden!
Anbau: Da der Topf oder die Anlage für das jeweilige Motorrad hergestellt wurde, muss er ohne "Umbauarbeiten" angebaut sein.

Keine Veränderungen!
Lautstärke: Wird ein Zubehörtopf im Laufe der Zeit deutlich lauter, so ist der Halter und nicht der Hersteller in der Pflicht!
Ggf. Muss der Topf erneuert werden.
Eine Geräusch-Vergleichsmessung mit den in der Zulassung angegebenen Werten ist beim TÜV nach Terminabsprache selbstverständlich möglich!



Lichttechnik
§§ 49a - 54 StVZO // 93/92 EWG

Sehen und gesehen werden.
Aber richtig...(Nur mit Prüfzeichen)

Begrenzungsleuchten /Standlicht:
- nach EG vorgeschrieben, nach StVZO zulässig
- Anzahl: 1, nach EG auch 2
- in der Breite: Symmetrisch zur Fz-Längsmitte, nach StVZO nur im Scheinwerfer
- in der Höhe: 350 - 1200mm, nach StVZO bis 1500mm

Abblendlicht:
- vorgeschrieben
- Anzahl: 1, nach EG auch 2
- in der Breite nach EG: bei 2 Scheinwerfer maximaler Abstand zueinander 200mm, symmetrisch zur Fz-Längsmitte
- in der Breite nach StVZO: maximal 200mm zum Fernscheinwerfer, symmetrisch zur Fz-Längsmitte
- in der Höhe: 500 - 1200mm, nach StVZO vor EZ 1.1.88 bis 1000mm

Fernlicht:
- vorgeschrieben
- Anzahl: 1 oder 2
- in der Breite bei 2 Scheinwerfer maximaler Abstand der leuchtenden Flächen zueinander 200mm
- in der Höhe: keine besondere Vorschrift
- blaue Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO auch Anzeige durch Schalterstellung zulässig

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.): nach EG vorn 240mm, hinten 180mm; nach StVZO vorn 340mm, hinten 240mm

Blinkleuchten an den Lenkerenden ("Ochsenaugen") zueinander 560mm
- in der Höhe: 350 - 1200mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- "Ochsenaugen" bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig

Warnblinkanlage:
- nach EG: unzulässig an Kleinkrafträdern, zulässig an Krafträdern. Nach StVZO: zulässig, auch an Kleinkrafträdern
- besonderer Schalter zur synchronen Funktion aller Blinker
- Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO mit rotem Licht

Nebelscheinwerfer:
- Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
- in der Breite:
Nach EG bei 2: symmetrisch zur Fz-Längsmitte.
Nach StVZO: max. 250mm von der Fz-Längsmitte, auch auf Sturzbügel erlaubt
- in der Höhe: max. wie Abblendlicht
- Schaltung mit Begrenzungs-, Abblend-, Fernlicht
- Einschaltkontrollleuchte zulässig

Bremsleuchten:
- vorgeschrieben, nach StVZO erst ab EZ 1.1.88
- Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
- Anbaulage: mittig
- in der Höhe: Unterkante (UK) min. 250mm (nach StVZO min.350mm), Oberkante (OK) max. 1500mm

Schlußleuchten:
- vorgeschrieben
- Anzahl: 1oder 2
- Anbaulage: mittig
- in der Höhe: UK min. 250mm, OK max. 1500mm

Kennzeichenbeleuchtung:
- hinten vorgeschrieben

Rückstrahler hinten:
- vorgeschrieben, nicht dreieckig
- Anzahl: 1oder 2
- in der Höhe: UK min. 250mm, OK max. 900mm

Weitere zulässige Leuchten nach EWG:
93/92 EWG Anh. V
Nr. 6.8, 6.9, 6.11
- Nebelschlußleuchte
- Warnblinkanlage vor EZ 17.6.2003
- seitliche, nicht dreieckige Rückstrahler
- reflektierende, weiße Reifenflanken
- Parkleuchten
- Rückfahrscheinwerfer


Quelle : Tüv/ Hanse Tips für Motorradfahrer


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Geschrieben 10 Juli 2008 - 14:21 Uhr

Hallo Little Doctor R6,

schau mal hier: Tüv Tips - Was Darf Man ? Eintragen Oder Nicht ?. Dort wird jeder fündig!





#2 sTyLe

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    Der mit dem vollen Liter tanzt

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Geschrieben 10 Juli 2008 - 15:08 Uhr

hey, super arbeit, danke. aber zu den rasten...

blöde frage, meine alten abm dinger, waren nicht klappbar und hatten trotzdem ein gutachten und konnte sie ohne probs eintragen. (alt = 2 jahre)
meinst du bei rasten die komplette anlage oder nur die raste?


#3 bla

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Geschrieben 10 Juli 2008 - 15:16 Uhr

damit sind nur die Austuaschfussrater gemeint, nicht die komplette Rastenanlage. die hat dann ja wieder die ABE bzw. das Gutachten um auch die nicht klappbare Version zu legalisieren. warum die allerdings klappbar sein müssen weiss ich auch nicht.


#4 fl0rian

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Geschrieben 10 Juli 2008 - 15:19 Uhr

ich glaub das hat was mit der sicherheit des fußes zu tun.
damit dir die fußraste nicht den fuß abreist.

sicher bin ich mir nicht.

gruß


#5 Little Doctor R6

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Geschrieben 10 Juli 2008 - 15:20 Uhr

Die Gilles sind auch nicht klappbar aber kürzer... Die haben auch ABE..
Längere Hebel müssen ja klappbar sein wegen dem aushebeln..


#6 sTyLe

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    Der mit dem vollen Liter tanzt

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Geschrieben 10 Juli 2008 - 15:31 Uhr

ok, danke für die erklärung, suche gerade neue rasten für meine dicke und war gerade etw. verwirrt.


#7 Modjo

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Geschrieben 10 Juli 2008 - 16:32 Uhr

Da sieht man es wieder. Man kann alles ein bischen übertreiben.


Armes Deutschland!


#8 Kronprinz

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Geschrieben 10 Juli 2008 - 16:40 Uhr

super arbeit!
danke Little... :daumen: :applaus:


#9 bla

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Geschrieben 10 Juli 2008 - 17:25 Uhr

Die Gilles sind auch nicht klappbar aber kürzer... Die haben auch ABE..
Längere Hebel müssen ja klappbar sein wegen dem aushebeln..



die Austauschrasten mit ABE von Gilles sind klappbar. ;) Die Rasten passen ja nur über diese Klappgelenke an den original Rastenträger, ohne könnte man die ja nicht montieren.


#10 Little Doctor R6

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Geschrieben 10 Juli 2008 - 21:56 Uhr

Wo klappen die dann weg ?? rastenanlage.jpg :schüchtern:


#11 mayaR6

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    !!!Hauptstadtbiker!!!

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Geschrieben 10 Juli 2008 - 22:27 Uhr

Saubere Arbeit Doc :applaus:
Danke :blumen:


#12 bla

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Geschrieben 11 Juli 2008 - 08:10 Uhr

Wo klappen die dann weg ?? rastenanlage.jpg :schüchtern:


ich dachte du sprichst von Austauschfussrasten. aber du meinst ja die ganze Rastenanlage, die sind natürlich nicht klappbar.


#13 Little Doctor R6

Little Doctor R6

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Geschrieben 11 Juli 2008 - 08:13 Uhr

Danke :blumen: Hatte schon an mir gezweifelt :verwirrt:


#14 naunka

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Geschrieben 11 Juli 2008 - 10:25 Uhr

desswegen würde ich die auch nicht fahren!
Musst ja immer angst haben nicht zu tief in die kurve zu gehn, damit du nicht dann auf der raste ne drehung machst und die Räder vom boden abheben ^^

Da schleif ich lieber gannz sachte die pinne ab und zur not klappt die raste nach oben ;)

...solche anlagen nur mit höherlegung!


#15 locke24

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Geschrieben 11 Juli 2008 - 10:49 Uhr

Danke Frau Doktor, klasse Übersicht!

Aber gleich mal eine Frage: Ich meine, ich habe für meine Pazzo-Heebel keine ABE. Hat jemand eine oder weiß, wo cih die herbekommen kann?

Danke und Gruß
Locke


#16 bla

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Geschrieben 11 Juli 2008 - 11:23 Uhr

für die Pazzohebel gibts noch keine ABE, soll aber wohl noch kommen.


@naunka: nur, weil ne Raste nicht klappbar ist hebelt sie dich nicht sofort aus. und im Normalfall baut man die ja an um mehr Schräglagenfreiheit zu bekommen was ja meist schon dadurch, daß die rasten deutlich kürzer sind gegeben ist. Unabhängig davon würd ich mir auch keinen Gillesmüll mehr ambauen. da gibts günstigere und vor allem qualitativ bessere Varianten....


#17 naunka

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Geschrieben 11 Juli 2008 - 12:01 Uhr

Klar, klingt ja auch logisch!
Kürzere rasten => Größerer Schräglagenwinkel.

Meinte eigentlich auch mehr die "Poser" die sich sowas nur anbaun, damits cooler aussieht, an comfort aber nix verlieren wollen und somit die dinger so tief wie möglich anbringen ;)


#18 Eastzide

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Geschrieben 11 Juli 2008 - 13:05 Uhr

Nippel anschleifen, mutig... frag mal den Kaya der sagt dir dann wie das endet... Nippel fliegen immer sofort raus und wenn möglich die Rasten etwas höher legen !


#19 Chaos

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Geschrieben 11 Juli 2008 - 13:12 Uhr

Änderung der Sekundärübersetzung:
- Eintragungsfähig bis +/- 8% Abweichung ohne Abgasgutachten (Bsp: Ritzel +/- 1 Zahn oder Kettenrad bis +/- 3 Zähne)
- Fahrgeräuschmessung wird verlangt
- Tachokonverter wird verlangt

Grüße...


#20 naunka

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Geschrieben 11 Juli 2008 - 13:34 Uhr

Nippel anschleifen, mutig...


ja, muss auch nicht unbedingt sein! Ist mir bis jetzt einmal passiert und muss ich nicht nochmal drauf anlegen.

Knie reicht völlig aus :grins: