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Rückrufaktion R6 Rj11


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4 Antworten in diesem Thema

#1 Apex

Apex

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Geschrieben 02 September 2014 - 20:27 Uhr

Hallo Jungs,
hab mir Anfang des jahres ne gebrauchte r6 rj11 gekauft. Jetzt hab ich wegen einem Problem mal die untere Verkleidung abgeschraubt und rechts vorne dieses "T-Stück" gefunden was zum kühlsystem gehört aber halb durchgerostet ist. Habe damals da mal was von Rückrufaktion gelesen. Da meine Sexy am Freitag eh zum Händler geht wollte ich fragen ob er mir dieses Teil tauschen muss wenn es immer noch das erste ist und sie diese Rückrufaktion (weiß leider nicht genau ob es eine ist?!?!?) Noch nicht bekommen hat auch jetzt noch tauschen?
Oder muss ichs selbst bezahlen?
Selbes gillt dafür falls die Aktion mit den Luftfilterschrauben falls dieses noch nicht erledigt ist.. verfällt der Anspruch bei Besitzerwechsel bzw nach einer bestimmten Zeit?

Wäre cool wenn mir jemand helfen würde :)

Gute Fahrt,
Apex


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Geschrieben 02 September 2014 - 20:27 Uhr

Hallo Apex,

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#2 US1111

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Geschrieben 02 September 2014 - 20:40 Uhr

Frag deinen Yamaha-Vertragshändler. Der kann im System sehen, ob und welche Aktionen offen sind. Liegt auch in seinem Interesse, weil er daran verdient, wenn Yamaha das bezahlen würde...

Das sind allerdings keine "Rückrufaktionen" im rechtlichen Sinne, sondern Aktionen, die über Kulanz abgerechnet werden.



#3 Apex

Apex

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Geschrieben 03 September 2014 - 06:13 Uhr

Naja ich hätte eher vermutet das er mir sagen wird machen wir nicht auch wenns ne rückrufaktion im eigl. Sinne gewesen wäre weils halt schon älter ist..
Auf Kulanz? Weil sie so alt ist oder waren die Aktionen damals als Yamaha das veröffentlicht hat auch auf Kulanz?
Dann könnte es ja sein das ich wohl was dazu bezahlen muss.. naja mal schauen aber danke :)

Gruß
Apex


#4 Adem_

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Geschrieben 03 September 2014 - 18:33 Uhr

Frag deinen Yamaha-Vertragshändler. Der kann im System sehen, ob und welche Aktionen offen sind. Liegt auch in seinem Interesse, weil er daran verdient, wenn Yamaha das bezahlen würde...

Das sind allerdings keine "Rückrufaktionen" im rechtlichen Sinne, sondern Aktionen, die über Kulanz abgerechnet werden.

 

Die können im System nichts sehen. Der Händler muss direkt bei Yamaha anfragen und das dauert wohl ne Zeit. 



#5 US1111

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Geschrieben 03 September 2014 - 18:53 Uhr

Bei mir war´s damals so. Ich war in der Yamaha-Werkstatt, habe denen meine Fahrgestellnummer gegeben, und nachdem die eigetippt wurde, hat man mir mitgeteilt, dass die Kettenritzelmutter getauscht werden müsse. Naja.. vielleicht arbeiten noch ein paar Händler mit Brieftauben statt Computer... :P

Auf das Wort Rückruf reagierten die auch allergisch... offiziell hieß es wohl "Umrüstaktion"

 

 

Kulant in dem Sinne, das Yamaha freiwillig so eine Aktion durchführt. Da geht es wohl eher um Kundenzufriedenheit und wird oft unbemerkt bei der nächsten Inspektion durchgeführt.
 
Bei einer "echten" Rückrufaktion wird der Halter durchs Kraftfahrtbundesamt in Flensburg ermittelt und vom Hersteller angeschrieben- funktioniert also auch nach mehrmaligem Verkauf des Moppeds.  Dann ist ein Werkstattbesuch zwingend vorgeschrieben.. ggf kann man dir sogar amtlich verbieten, das Fahrzeug zu bewegen... So eine Aktion läuft z.B. gerade bei BMW, wo es um Leib und Leben gehen kann, weil offenbar Federbeine brechen können. Die können das Mopped dann nur noch zu Hause abholen... http://www.bmw-k-for...?f=51&t=6601653 :ph34r: