war heute beim TÜV um meinen Micron ESD eintragen zu lassen.
Hab mir das ding über ebay geholt, der Kerl von dem ich ihn gekauft hab, hatte einen TÜV bericht mitgelegt, indem er den ESD bei seiner R1 eingetragen hat. Gleiches Baujahr, gleicher Auspuff.
So von der geräusch messung her lag er noch gerad so im rahmen.
Doch als der Prüfer dann in sein Büro geangen ist, telefoniert hat, die erschütternde nachricht:
ALLE AUSPUFFANLAGEN OHNE E NUMMER DÜRFEN BEI ALLEN MASCHIENEN DIE NEUER SIND ALS 01.01.94 NICHT VERBAUT WERDEN.
ist da was dran?? Habt ihr das schonmal gehört? das würde ja allen theorien von wegen einzelabnahmen bla bla wiedersprechen.
Ich mein das kann doch nicht sein, dass es GAR keine möglichkeit gibt, nen pott dran zu machen, der keine e-nummer hat.
Vorallem, ... WIE hat dann der vorbesitzer seinen ESD eingetragen bekommen ..... ???
Hoffe mal einer von euch kennt sich damit aus.
Gruß naunka
Bearbeitet von naunka, 13 Februar 2009 - 00:29 Uhr.