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Strafe Bei Nicht Gedrosselt


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47 Antworten in diesem Thema

#41 Grillmeister

Grillmeister

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Geschrieben 05 Oktober 2007 - 20:30 Uhr

(Ich muss jetzt leider mal den Text zerreißen und Zitate einfügen, sonst wirds unübersichtlich.)

die haben zumindest in der fahrschule auf entsprechenden motorrädern üben dürfen


Ich habe mit 18 in der Fahrschule auf einer GS500 mit knapp 50 PS gelernt. Das hat meiner Meinung nach garnichts gebracht. Mit 20 hätte ich dann offen fahren dürfen, weil ich mit 16 den A1 hatte.

Ich schrieb nicht das ein illegal ohne Drossel unterwegs befindlicher Motorradanfänger sofort wen tot fährt. Aber zufälligerweise ist mir nach längerer Beobachtung aufgefallen bzw. bitter aufgestossen, das es fast immer die gleiche Altersklasse (20-25) ist, die nach den illegalen Sachen fragt und was bei Veränderung für eine Strafe auf sie zukommen kann.


Das kann sein, dass diese Altersgruppe am Meisten nach illegalen Sachen fragt, aber die "Risikogruppe" der Motorradfahrer gilt mittlerweile den über 35-jährigen: Die wilden Alten als Risikogruppe
Mehr als die Hälfte der Verkehrstoten sind über 35.

Drossel raus-> VERBOTEN, nicht geringe Strafandrohung,
DB-Eater raus-> Strafe ziemlich gering, aber Geräuschbelästigung anderer Menschen (Egoismus?),
nicht zugelassene Reifen fahren-> Cool oder ?,
Am Scheinwerfer rumbasteln damit man was hat, was keiner hat-> Cool oder nicht nachgedacht?.


Ich halte auch nichts davon den DB-Eater auszubauen. Ich fahre sogar mit dem originalen Auspuff. Und auf das Basteln an den Scheinwerfer kann ich auch verzichten. Aber ich persönlich würde defintiv nicht mit einer Drossel fahren. Ich hätte sie schon am zweiten Tag ausgebaut. Ich denke, dass ich vernünftig genug fahre, um damit umgehen zu können. Ausserdem würde ich im Falle des "erwischt" werdens auch keinen Jammer-Thread aufmachen und die Strafe stillschweigend akzeptieren. Das ist eben meine Meinung.

Aber mal etwas Anderes. Wer sind wir armen Wichte das wir an den Gesetzen rütteln und Schlupflöcher suchen ?


Wieso an den Gesetzen rütteln? Wer ohne Drossel fährt, fährt ohne Führerschein und weiß das generell auch. Man muss dann die Strafe auch akzeptieren. Eine andere Wahl hat man ja auch nicht. Wie gesagt, dass muss jeder für sich selber entscheiden. Nur weil die Drossel ausgebaut ist, wird man nicht direkt einen Unfall bauen und andere gefährden. In den seltensten Fälle wäre ein Unfall mit Drossel vermeidbar gewesen.

Ich verstehe ja, dass ihr es nur gut meint und den unüberlegten "Heizerkiddies" einen schmerzhaften Krankenhausaufenthalt ersparen wollt. Aber man sollte das ganze doch etwas objektiver sehen. Ich habe die Sache mit dem Regress auch deshalb geschrieben, weil immer sofort:" Der Versicherungsschutz erlischt etc." geschrieben wird, was ja einfach nicht so ist. Wenn sich einer erkundigt, dann sollte das in Ordnung sein, die tatsächliche Gesetzeslage darzustellen.


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Geschrieben 05 Oktober 2007 - 20:30 Uhr

Hallo Grillmeister,

schau mal hier: Strafe Bei Nicht Gedrosselt. Dort wird jeder fündig!





#42 Yamitom

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Geschrieben 05 Oktober 2007 - 20:44 Uhr

dann lese erst ganz bevor du sinnlos zitierst...
http://r6club.de/ind...i...st&p=170475
wieso konntest du auf ner größeren Karre üben als dein FS gedacht ist?
und wie kannst du den unterschied beurteilen wenn du keine 34ps zum üben als vergleich hattest?
nen motorrad mit 34 ps fährt sich definitiv anders als eins mit 50 oder 150
lastwechsel, bremsen etc
und wenn du absichtlich drossel raus baust ist es vorsatz, folglich dürfte versicherungsschutz erlischen


#43 P@rtisan

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Geschrieben 05 Oktober 2007 - 21:23 Uhr

Das der Versicherungsschutz erlischt ist übrigens ein Märchen! Aber du kannst mit Regressansprüchen deiner Versicherung von max. 5000€ rechnen.

§ 2b Einschränkung des Versicherungsschutzes

(1) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles:

Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei,

c) wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat;


#44 Michii

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Geschrieben 06 Oktober 2007 - 03:27 Uhr

nen motorrad mit 34 ps fährt sich definitiv anders als eins mit 50 oder 150
lastwechsel, bremsen etc


Also, ich hatte zwar noch keine offene zu fahren allerdings kann ich mir gut denken, dass man als Fahranfänger in Situationen kommt in denen man, selbst bei aller Vernuft 120PS nicht beherrscht. Die Beschleunigung macht wohl den größten Teil dabei aus, ich schätze die Endgeschwindigkeit ist umproblematischer zu handhaben.

Dazu will ich betonen, dass ich in keinster Weise jemanden tadeln will, ich rede jetzt mal ganz persönlich von mir. Sicher würde ich auch gerne offen einsteigen, doch mir ist es das Risiko nicht wert und ich rede jetzt nich von irgendwelchen Strafen, nur will ich mich und andere nicht gefährden.

An den Threadsteller: Im Endeffekt musst du selbst wissen was du tust. Falls du dich dazu entscheiden solltest, gleich offen einzusteigen, hoffe ich natürlich für dich das Beste.

Hier wiederum kann ich die Leute nicht verstehen die Rasern und Leuten die nicht gedrosselt fahren immer gleich das schlimmste wünschen, damit sie auch ja eine Lektion daraus ziehen.

So far...

Angenehmen Abend wünsche ich :party:


#45 Grillmeister

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Geschrieben 06 Oktober 2007 - 09:28 Uhr

dann lese erst ganz bevor du sinnlos zitierst...


Ja sorry, hatte dein "sorry" zu spät gesehen.

wieso konntest du auf ner größeren Karre üben als dein FS gedacht ist?


Weil ich in der Fahrschule war. Man fährt in der Fahrschule auch Auto ohne einen Führerschein zu haben.

und wie kannst du den unterschied beurteilen wenn du keine 34ps zum üben als vergleich hattest? nen motorrad mit 34 ps fährt sich definitiv anders als eins mit 50 oder 150


Ich hatte mit 16 eine 125er mit 34 PS. Darauf habe ich wesentlich mehr gelernt als mit der 50 PS-Fahrschulgurke. Selbst die Beschleunigung "fühlte" sich dank des Zweitakters besser an.

und wenn du absichtlich drossel raus baust ist es vorsatz, folglich dürfte versicherungsschutz erlischen


Das Fahren ohne Führerschein ist dann vorsätzlich, aber nicht das Verursachen eines Unfalls.

@ Partisan

Ich weiß das die Versicherungen sich da absichern wollen. Aber hier ist ein Beispiel, dass die Versicherung tatsächlich zahlen musste: Link
Denn die Haftpflicht ist eine Versicherung zum Schutze des Unfallopfers und dieser Schutz steht an höchster Stelle.

Zitat:
Grundsatz: Kommt es durch die Verletzung von vertraglichen Vereinbarungen, so genannten Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall, wie z. B. Fahren ohne Führerschein bzw. unter Alkoholeinfluss, zu einem Unfall, ist der Kfz-Versicherer zwar nach dem Gesetz leistungsfrei. Diese Leistungsfreiheit ist jedoch auf maximal 5.000 € beschränkt.

Bearbeitet von Grillmeister, 06 Oktober 2007 - 09:31 Uhr.


#46 Yamitom

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Geschrieben 06 Oktober 2007 - 10:41 Uhr

dubios, ich durfte damals auch nur die 34ps möhre fahren als ich den fleppen machte :uuh:
da wurde penibelst drauf geachtet das man kein größeres fährt.
beim kübelböck is des ja noch anders, vom urteil mal ganz abgesehn , der hatte ja nicht mal nen fleppen, wenn ich nen 34er fleppen hab und drossel ausbaue habe ich ja nur keine gültige fahrerlaubniss, fahre dann aber mit vorsatz offen, so würd ich das sehen


#47 dan2511

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Geschrieben 06 Oktober 2007 - 13:11 Uhr

@grillmeister ... sauber recherchiert....

Der Vorsatz konnte ( wollte / sollte / durfte ) Küblböck nicht nachgewiesen werden. Steht da sogar....

Der Einwurf "Vorsatz" fiel hier einige Male.Du baust die Drossel aus, du bist in der Fahrschule über das Führerscheinrecht aufgeklärt worden... dann bist du mit Vorsatz unterwegs...

Ob das für unbegrenzten Regress reicht das wird euch schon ein Richter erklären.Im Zweifelsfall wird sich die Versicherung auf ihre Rechte berufen.....


#48 Tagebau

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Geschrieben 07 Oktober 2007 - 18:58 Uhr

Nochmal dank für die Antworten weiß ja jetzt was da passieren kann!