Jo es liegt im Ermessensraum des Beamten, wobei man sich auf die EU-Richtlinien berufen kann wenn man Sie im Kopf hat und die Beamten dir nicht mehr als Verwarnung geben dürfen, zumindest nicht beim ersten Mal.
Hatte das Thema schon mehrmals mit diversen Beamten wo ich mich mit meiner Schwester(Juristin) besprochen habe, ob dein Eater draußen ist, ist für niemanden eine Gefährdung genauso wenig erlischt die Betriebserlaubnis, denn das Bike ist auch ohne Eater verkehrstauglich(solange es das auch wirklich ist
).d.h. stilllegen ist nicht, gibt zwar noch ein paar Beamten die fahren die Schiene aber seid nett und spielt das spiel mit spätestens euer Anwalt hat das Problem schnell geklärt, zur Not könnt ihr euch auf die Autofahrer berufen wenn die ihr Auto zu laut haben durch Sportauspüfe dann kriegen die auch erstmal eine Verwarnung mit anschließender TÜV-Kontrolle und mehr dürfen euch die Beamten zumindest beim ersten Mal auch nicht!
Selbst bei Überholmanövern wenn sich andere Fahrer erschrecken wegen der erhöhten Laustärke ist es keine Gefährdung, genauso wenig wie im Ortsteilen, allerdings greift hier dann das Lautstärke gesetzt, d.h. Nachts ab 22 Uhr sollte man sein Bike in Ortsteilen schieben, sonst könnte es eine Anzeige wegen Lärmbelästigung geben und das zurecht, nicht aber tagsüber! Sollte die Beamten dennoch sich querstellen, lasst es drauf an kommen und legt beschwerde ein, mit nem einigermaßen guten Juristen ist die Sache nach einem Besuch, meist mit nem Brief geklärt und das Verfahren wird eingestellt oder es läuft nur auf eine Verwarnung aus.
Genauso mit den Kameras die viele montiert haben, soviel dürfen die Beamten obwohl Sie es denken auch nicht und wenn der euch blöd kommt, so ging mir es, erstmal locker bleiben, wird er laut, hebt die Stimme gegen Ihn und lasst euch nicht einschüchtern aber werdet nicht beleidigend meistens kommen die selbst dann wieder runter und sin locker drauf und man kann mit denen sprechen...Die dürfen dir auch Cams nicht einfach abnehmen, dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen, z.b jemand hat sich über Motorradrennen beschwert oder es hat sich jemand beschwert er wurde ohne Genehmigung gefilmt. Privataufnahmen könnt ihr so viele machen wie ihr wollt und solange ihr nicht bei "frischter" Tat erwischt werdet z.b. bei Raserei und Verkehrsgefährdung und filmt das mit, dürfen Sie die Videos(nicht aber die Cam, außer es ist ein festinstallierter Speicher) als Beweismaterial beschlagnahmen, und merkt euch genau "beschlagnahmen" das heißt ihr seid nicht damit einverstanden, ihr Unterschreibt nichts und sagt dazu auch nichts! Denn dann kann euer Anwalt zu diversen Mitteln greifen, mehr sag ich dazu nicht das muss der Anwalt euch sagen, kann er das nicht sucht euch ein anderen Anwalt
Wer mehrmals erwischt wurde, sollte aufpassen, denn dieser jemand weiß was ihm blüht und alles wird vermerkt. Verwarnung fällt hier also meistens flach und es kann teuer werden
Wenn ihr Streß und Ärger aus dem Weg gehen wollt, lasst den Eater drin und baut kein scheiß...
Dieser Text ist kein Freifahrtsschein!!! Ich erzähl nur Erfahrungswerte...
Die kosten unterscheiden sich von Beamte zu Beamte, wie schon gesagt...aber meist so waren meine Erfahrungswerte bleibts bei einer Verwarnung,wenn man mit denen spricht...immerhin sind wir keine Schwerverbrecher sondern hören nur unseren Auspuff gern
Bearbeitet von Skipi, 25 Juni 2011 - 13:04 Uhr.