Strafe Für Fahren Ohne Rückstrahler?!
#1
Geschrieben 09 Mai 2014 - 03:57 Uhr
Ist diese Strafe überhaupt rechtens, weil es auch in der Mittagszeit war, sprich taghell? Habt ihr vielleicht auch schonmal eine Strafe deswegen bekommen?
Selbst wenn ich mit einem kaputtem Rücklicht am Auto rum fahre ist die Strafe doch nicht so hoch, wie nur für das Fehlen von einem Reflektor....
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Geschrieben 09 Mai 2014 - 03:57 Uhr
#2
Geschrieben 09 Mai 2014 - 04:10 Uhr
kann man natürlich ins extreme ziehen wie er es bei euch gemacht hat.
Mein Moped ist knapp 10 Jahr ohne rückstahler gefahren,
beim TÜV gab es immer einen vermerk das der fehlt und die Blauen haben auch meistens ein Auge zugedrückt bzw. 15€ oder sowas für Verwarngeld also nie was schlimmes.
#3
Geschrieben 09 Mai 2014 - 05:13 Uhr
Als ich beim vorzeigen bei der nächsten polizeistation einen Polizisten gefragt habe, ob man als Polizist Spielraum hat, was die Strafe angeht, konnte der mir auch keine konkrete Antwort geben. Das kann doch nicht sein, dass sich ein Polizist anscheinend die Strafe, die ja von 15€ verwarngeld bis hin zu 80€ Bußgeld plus verwaltungsgebühr und 3 Punkten reicht, aussuchen darf?!
#4
Geschrieben 09 Mai 2014 - 05:48 Uhr
Ab dem 1. Mai wird dir ja schon bei 8 Punkten der Lappen entzogen aber man bekommt jetzt auch verhältnismäßig weniger Punkte jetzt.
Sonst hast du ja auf einen Schlag ca. 1/3 deines Punkte Kontos voll?!
Erkunde dich bei einem Anwalt.
#5 Gast-Carsten83_*
Geschrieben 09 Mai 2014 - 08:49 Uhr
1. mal 15 € Verwarngeld und das wars keine Mängelkarte und somit auch nicht vorführen.
2. mal nur Mängelkarte und die beim Tüv abstempeln lassen.
#6
Geschrieben 09 Mai 2014 - 09:36 Uhr
Was mich nur wundert ist, das es anscheinend keine einheitliche Regelung gibt. Ich hab jetzt von Fällen gelesen, wo die Sache mit 15€ verwarngeld getan war und wieder andere haben so wie ich jetzt 3 Punkte kassiert.
Die haben doch immer spielraum!
Klar gibt es regelungen aber am ende legt der Polizist vorort die Strafe fest.
Ob das so ok war kann dir nur ein Anwalt sagen, wenn du im ADAC bist dann mach einen Termin.
#7 Gast-shivers_*
Geschrieben 09 Mai 2014 - 10:14 Uhr
#8
Geschrieben 09 Mai 2014 - 10:48 Uhr
Dein Polizist hat se nicht mehr alle .. Daher ganz klar Anwalt!
Bearbeitet von Engel182, 09 Mai 2014 - 10:49 Uhr.
#9
Geschrieben 09 Mai 2014 - 14:45 Uhr
das problem ist: du bleibst mit toter batterie auf ner unbeleuchteten landstraße liegen - ohne refklektor bist du nachts nicht zu sehen, bzw. erst deutlich später als mit reflektor.Selbst wenn ich mit einem kaputtem Rücklicht am Auto rum fahre ist die Strafe doch nicht so hoch, wie nur für das Fehlen von einem Reflektor....
d.h. ist das fehlen des reflektors nen schwerer mangel mit dem man im normalfall keinen tüv kriegen darf.
wer mit 15 euro davon kommt hat schlicht und ergreifend glück gehabt.
und nach neuem puntsystem dürfte es eigentlich nur 1 punkt sein.
Bearbeitet von koppnuzz, 09 Mai 2014 - 14:45 Uhr.
#10
Geschrieben 09 Mai 2014 - 15:00 Uhr
#11
Geschrieben 09 Mai 2014 - 15:03 Uhr
Das kann man so nicht einfach pauschalisieren.
Die Strafe ist meiner Meinung nach auch völlig überzogen und ich würde auch einen Anwalt dazuziehen.
#12 Gast-shivers_*
Geschrieben 09 Mai 2014 - 17:26 Uhr
#13
Geschrieben 09 Mai 2014 - 18:52 Uhr
Was lehrt uns das? Lieber mit 140 über die Landstraße heizen- kommt fast auf´s gleiche raus, hat man aber mehr von.
#14
Geschrieben 09 Mai 2014 - 20:26 Uhr
#15
Geschrieben 10 Mai 2014 - 09:47 Uhr
So ne zugeschnittene rote warnmarkierung ums rücklicht ist nicht zugelassen...
#16
Geschrieben 11 Mai 2014 - 08:03 Uhr
Ich hab unten mittig ins Kennzeichen ein Löchlein gebohrt und dort ein kleines Metallteil mit dem Reflektor dran angeschraubt. Reicht und sieht nicht soooo mega häßlich aus.
Dem Tüv hats letzten Monat auch gefallen...
Bearbeitet von Engel182, 11 Mai 2014 - 08:05 Uhr.
#17
Geschrieben 11 Mai 2014 - 10:49 Uhr
#18 Gast-Beau Riese_*
Geschrieben 11 Mai 2014 - 11:03 Uhr
Das kann ich nicht erkennen. Es fehlt an der rechtswidrigen Absicht und der Veränderung des Kennzeichens (eine Befestigung ist keine Veränderung). Die Erkennbarkeit wird auch nicht beeinträchtigt, wenn man nicht gerade eine Reihe schwarzer oder weißer Schrauben so anordnet, dass sie wie Buchstaben aussehen oder diese verändern.Bitte auf keinen Fall den Reflektor auf dem Kennzeichen befestigen. Das ist Kennzeichenmissbrauch. Wie der im Endeffekt geahndet wird hängt zwar wieder vom Polizisten ab, aber in diesem Fall kann er eben berechtigter Weise Kennzeichenmissbrauch nach § 22 I 3 StVG annehmen.
#19
Geschrieben 11 Mai 2014 - 16:26 Uhr
#20 Gast-Beau Riese_*
Geschrieben 11 Mai 2014 - 18:44 Uhr
ich hab mal gehört das angeblich bei der RJ15 ein reflektor im rücklicht sein soll hat mich stark verwundert. das ist doch nicht wirklich der Fall oder
Nö, da ist kein irgendwie integrierter Rückstrahler in der Schlussleuchte.
Was da am meisten zurückstrahlt, ist das seit weißichwievielenJahren reflektierende Kennzeichen -da fällt der rote Rückstrahler gar nicht mehr auf oder gar ins Auge. Wie man da aus einem fehlenden Rückstrahler eine Verkehrsgefährdung konstruieren kann, ist für mich nicht unmittelbar ersichtlich.
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