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Strafe Für Fahren Ohne Rückstrahler?!


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39 Antworten in diesem Thema

#21 Engel182

Engel182

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Geschrieben 12 Mai 2014 - 10:00 Uhr

Das kann ich nicht erkennen. Es fehlt an der rechtswidrigen Absicht und der Veränderung des Kennzeichens (eine Befestigung ist keine Veränderung). Die Erkennbarkeit wird auch nicht beeinträchtigt, wenn man nicht gerade eine Reihe schwarzer oder weißer Schrauben so anordnet, dass sie wie Buchstaben aussehen oder diese verändern. ;)

So sehe ich das auch. Es ist kein Buchstabe beeinträchtigt, da im freien weißen Feld ganz unten.
Der Tüv hat nichts zu bemängeln gehabt.




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Geschrieben 12 Mai 2014 - 10:00 Uhr

Hallo Engel182,

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#22 STirpel2522

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Geschrieben 12 Mai 2014 - 18:45 Uhr

Ich melde mich dann auch nochmal dazwischen...:)

Also das eine Lichtanlage immer funktionieren muss, auch wenn es hell ist, ist natürlich klar. Aber das es mitten am Tag eine WESENTLICHE Beeinträchtigung ist, ist meiner Meinung nach vollkommen überzogen. Am Abend wäre es vielleicht ja verständlich gewesen, dass die Strafe etwas härter ist...

Die 3 Punkte sind natürlich noch nach dem alten System, da der Vorfall ja noch im April war. Ich denke mal nach neuem System wird es nur einen geben.



#23 Gast-shivers_*

Gast-shivers_*
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Geschrieben 12 Mai 2014 - 19:01 Uhr

Ich melde mich dann auch nochmal dazwischen... :-)

Also das eine Lichtanlage immer funktionieren muss, auch wenn es hell ist, ist natürlich klar. Aber das es mitten am Tag eine WESENTLICHE Beeinträchtigung ist, ist meiner Meinung nach vollkommen überzogen. Am Abend wäre es vielleicht ja verständlich gewesen, dass die Strafe etwas härter ist...

Die 3 Punkte sind natürlich noch nach dem alten System, da der Vorfall ja noch im April war. Ich denke mal nach neuem System wird es nur einen geben.



Hat ja auch niemand gesagt, dass es mitten am Tag eine wesentliche Beeinträchtigung ist.


#24 Gast-Beau Riese_*

Gast-Beau Riese_*
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Geschrieben 12 Mai 2014 - 19:25 Uhr

Also das eine Lichtanlage immer funktionieren muss, auch wenn es hell ist, ist natürlich klar. Aber das es mitten am Tag eine WESENTLICHE Beeinträchtigung ist, ist meiner Meinung nach vollkommen überzogen. Am Abend wäre es vielleicht ja verständlich gewesen, dass die Strafe etwas härter ist...


No, wäre es nicht. Irgendwann wird es dunkel, und da nicht zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug bis dahin in Luft aufgelöst haben wird, gibt es auch keine Unterscheidung nach Tageszeit. Ich würde generell die wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit in Frage stellen -und ich hoffe, ein zu Rate gezogener Anwalt tut das auch.

.

Hat ja auch niemand gesagt, dass es mitten am Tag eine wesentliche Beeinträchtigung ist.


Gesagt nicht, aber geschrieben. Wie ich dem OP entnehme, war das die Bußgeldstelle.

.


#25 Gast-shivers_*

Gast-shivers_*
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Geschrieben 12 Mai 2014 - 19:39 Uhr

Also das eine Lichtanlage immer funktionieren muss, auch wenn es hell ist, ist natürlich klar. Aber das es mitten am Tag eine WESENTLICHE Beeinträchtigung ist, ist meiner Meinung nach vollkommen überzogen. Am Abend wäre es vielleicht ja verständlich gewesen, dass die Strafe etwas härter ist...


No, wäre es nicht. Irgendwann wird es dunkel, und da nicht zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug bis dahin in Luft aufgelöst haben wird, gibt es auch keine Unterscheidung nach Tageszeit. Ich würde generell die wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit in Frage stellen -und ich hoffe, ein zu Rate gezogener Anwalt tut das auch.

.

Hat ja auch niemand gesagt, dass es mitten am Tag eine wesentliche Beeinträchtigung ist.


Gesagt nicht, aber geschrieben. Wie ich dem OP entnehme, war das die Bußgeldstelle.

.


Wie geschrieben, wann das passiert, ist unerheblich. Oder soll der Bulle bis zum Abend warten, bis er ihn darauf anspricht? ;-)


#26 freeeak

freeeak

    Niemalsbremser

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Geschrieben 12 Mai 2014 - 20:23 Uhr

Naja es gibt ja auch leute die bei dämmerung/nacht nicht fahren dürfen.

Denen kann bei tag auch keiner was.

Wobei die auch ne funktionierende lichtanlage am fahrzeug haben müssen...


#27 Gast-Beau Riese_*

Gast-Beau Riese_*
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Geschrieben 12 Mai 2014 - 20:56 Uhr

Naja es gibt ja auch leute die bei dämmerung/nacht nicht fahren dürfen.
Denen kann bei tag auch keiner was.


Und kennst Du auch Fahrzeuge, die ab der Dämmerung nicht mehr fahren dürfen? ;)


Wobei die auch ne funktionierende lichtanlage am fahrzeug haben müssen...


...die übrigens auch funktionieren muss, wenn das Fahrzeug gerade nicht fährt.
Eine Unterscheidung nach Tageszeit bleibt unbeachtlich. Was hingegen beachtlich sein müsste, wäre eine Unterscheidung, was eine wesentliche Gefährdung auslöst und was nicht. Einen fehlenden Rückstrahler ordne ich ganz klar in letztere Rubrik ein.

.


#28 US1111

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Geschrieben 12 Mai 2014 - 21:18 Uhr

Es gibt gewisse Vorkriegsmotorräder ohne Lichtanlage, bei denen im Fahrzeugschein eingetragen ist, das der Betrieb nur bei Tageslicht erlaubt ist ;)


#29 Dicaparly

Dicaparly

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Geschrieben 30 Mai 2014 - 15:56 Uhr

Die Polizei legt manche Sachen unterschiedlich aus. Denke die wissen manchmal selbst gar nicht, welcher § der stvo eigentlich greift. Das nennt sich dann Ermessensspielraum :dummheit:


#30 Maccon

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Geschrieben 30 Mai 2014 - 16:32 Uhr

Die Polizei legt manche Sachen unterschiedlich aus. Denke die wissen manchmal selbst gar nicht, welcher § der stvo eigentlich greift. Das nennt sich dann Ermessensspielraum :dummheit:

...oder auch willkür !!! :held:


#31 STirpel2522

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Geschrieben 06 August 2014 - 11:30 Uhr

Also um die Sache zu Ende zu bringen, wollte ich mal schreiben, wie es jetzt ausgegangen ist...

Der Einspruch wurde von dem Polizisten abgelenht, mit der Begründung, dass das Austauschen des Rücklichts nicht erlaubt ist und zusätzlich ein Rückstrahler anzubringen ist. Daraufhin habe ich den Einspruch zurückgenommen (obwohl das Rücklicht natürlich das originale Serienrücklicht war) und folgende E-Mail geschrieben:

 

 

 

"Sehr geehrte Frau (....),
 
widerwillen nehme ich hiermit meinen Einspruch vom 21.05.2014 zurück und habe jeglichen Glauben an eine kompetente und geschulte Polizei verloren.
 
Die Aussage in der Stellungnahme der Polizei, dass ein "Austausch der serienmäßigen Schlussleuchte mit integriertem Rückstrahler gegen eine weiße Schlussleuchte" stattgefunden hat ist schlichtweg falsch. Das an dem Motorrad angebrachte Rücklicht ist das originale Serienrücklicht und wurde nie ausgetauscht. Unter diesem Umstand ist es auch nicht notwendig, die in der Stellungnahme erwähnte ABE mit sich zu führen.
 
Es handelt sich bei dem Vergehen am 18.04.2014 also lediglich im das Fehlen des roten Rückstrahlers und nicht um eine nicht zugelassene Schlussleuchte. Somit ist das zu zahlende Bußgeld in Höhe von 108,50€ utopisch und absolut nicht gerechtfertigt.
 
Ich bitte Sie diese E-Mail an den Polizeioberkommissar (....) weiter zu leiten, um zukünftige Missverständnisse über "Tuningmaßnahmen" aus dem Weg zu gehen.
 
Für eine Antwort von Polizeioberkommissar (....) wäre ich sehr dankbar.
 
Mit freundlichen Grüßen

(.....)"

 

 

 

Daraufhin habe ich ein Brief von dem Polizisten bekommen, in dem er schreibt, dass das Rücklicht nach seinen Recherchen tatsächlich das originale Rücklicht ist. Es ist aber keiner in der Lage, ALLE Motorräder und Anbauteile zu kennen und somit bleibt es bei der Strafe...

 

Letztendlich habe ich mir ein Rückstrahler drangebastelt und hoffe, dass ich nächstes mal mehr Glück habe. :)

 



#32 lupaxy

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Geschrieben 07 August 2014 - 10:01 Uhr

Er räumt den Fehler ein und hält trotzdem an der Strafe fest?!!!! Was geht denn bei denen ab?! Das ist doch jetzt eine Einladung für deinen Anwalt :D leichtes Spiel...


#33 jetliner

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Geschrieben 07 August 2014 - 11:25 Uhr

Kennzeichen reflektiert ,reicht doch :abgelehnt:


#34 Gast-Georg Paul_*

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Geschrieben 07 August 2014 - 12:37 Uhr

Wenn du an der Polizeikontrolle vorbei gefahren wärst, hättest nur nen 60er bezahlt ohne Punkte, laut neuem Bußgeldkatalog.

Hab ich vor nem Monat auch gemacht , weil ich keinen DB killer drin hatte. (Das kostet nämlich 90 Euronen)

Die sind mir zwar dann hinterhergefahren aber Arschlecken, Gas geben und zuhause brav warten bis sie dann kommen.

Das machen die dann aber in den wenigsten Fällen. Die haben mir auch kein Bußgeldbescheid usw geschickt.

Also was ich sagen will ist:

Flucht lohnt sich immer, weil kostet dich im schlimmsten Fall eben nur 60 Euronen oder eben wie bei mir gar nichts.

PS.Wenn die Bullen meinen sie können frech sein, das bin ich auch. :yeah:



#35 jetliner

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Geschrieben 07 August 2014 - 12:45 Uhr


Also was ich sagen will ist:
Flucht lohnt sich immer, weil kostet dich im schlimmsten Fall eben nur 60 Euronen


Altaaaa , mal ehrlich hast du nen Paragraphen oder bist du einfach so kaputt?

Ich werde das gefühl nicht los das hier uns jemand kräftig verarschen will :wut:
Ich klatsche Beifall wenn sie dir mal ins Auto fahren und abhauen. "Flucht lohnt sich ja immer" :arg:


#36 joR6

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Geschrieben 07 August 2014 - 13:01 Uhr


Also was ich sagen will ist:

Flucht lohnt sich immer, weil kostet dich im schlimmsten Fall eben nur 60 Euronen oder eben wie bei mir gar nichts.

 

 

:lol: ... made my day!!!



#37 Gast-Georg Paul_*

Gast-Georg Paul_*
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Geschrieben 07 August 2014 - 17:41 Uhr

 

Also was ich sagen will ist:
Flucht lohnt sich immer, weil kostet dich im schlimmsten Fall eben nur 60 Euronen


Altaaaa , mal ehrlich hast du nen Paragraphen oder bist du einfach so kaputt?

Ich werde das gefühl nicht los das hier uns jemand kräftig verarschen will :wut:
Ich klatsche Beifall wenn sie dir mal ins Auto fahren und abhauen. "Flucht lohnt sich ja immer" :arg:

 

 

Mensch Alter, ich lüg nicht.

Das heißt dann auf Beamtendeutsch Entziehung der Polizeikontrolle, ich sag halt Flucht dazu.

Und was hat das mit nem Autounfall zu tun????????

Ich glaub du willst mich verarschen  :streik:

 



#38 jetliner

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Geschrieben 07 August 2014 - 18:24 Uhr

Dann schreib das auch :arg:
"Flucht " ist ein Oberbegriff da kannst du dir alles drunter vorstellen!


#39 emrilmah

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Geschrieben 11 November 2014 - 13:01 Uhr

Ich wurde auch vor paar Monaten aufgehalten. Das Bike gehörte einer Freundin. Kein Fahrzeugschein und kein Katzenauge. Der Polizist meinte die Strafe wären 35,-EUR. 25,- EUR für fehlenden Rückstrahler. 

 

Jetzt frage ich mich ob das überall in DE anders gehandhabt wird?



#40 Bambada

Bambada

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Geschrieben 12 November 2014 - 23:24 Uhr

Vor 2 Monaten -  zu laut, zu schnell, kein Fahrzeugschein dabei, kein Führerschein dabei, kein Katzenauge. Insgesammt 30 € :-D

Das war in der nähe von Lübeck

 

 

Ich denke mal das ist Auslegungssache des Polizisten...