Zum Inhalt wechseln


Foto

Neue Regelung Für Auspuff-kontrolle Ab 01.03.2007


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
143 Antworten in diesem Thema

#41 fl0rian

fl0rian

    Die Pinguine [Kowalski]

  • Members
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 786 Beiträge
  • Bike:GSX-R 1000
  • PLZ:00000

Geschrieben 26 April 2007 - 12:26 Uhr

kann man sich nicht irgendso ein buchkaufen, wo das drinne steht..?!
also so nach dem motto... stvo handbuch zum mitführen?!

gruß


Anzeige

Geschrieben 26 April 2007 - 12:26 Uhr

Hallo fl0rian,

schau mal hier: Neue Regelung Für Auspuff-kontrolle Ab 01.03.2007. Dort wird jeder fündig!





#42 fred_

fred_

    Alleinfahrer

  • Members
  • PIPPIPPIPPIP
  • 185 Beiträge
  • Location:Berlin
  • Bike:YZF R6 - RJ09
  • PLZ:12489

Geschrieben 26 April 2007 - 12:29 Uhr

http://www.stvzo.de

mitnehmen musste das nich. is ja nich deine aufgabe das gesetz auswendig zu kennen. dafür werden andere bezahlt


#43 P@rtisan

P@rtisan

    Rechtsverdreher ...

  • Members
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 1.617 Beiträge
  • Location:Bielefeld
  • Interests:Bikes: R6 RJ05<br />Sports: Muay Thai, Fitness, Volleyball, MTB, Klettern etc<br />Fun: Clubbing, Paintball, Kartfahren etc.
  • Bike:YZF R6 RJ05
  • PLZ:33609

Geschrieben 26 April 2007 - 12:41 Uhr

fred, das kann nicht sein! von einer angleichung des rechtes auf eu-eben hab ich nichts gehört. ich denke diese kollegin hat euch einfach einen freundschaftspreis gemacht.

19(3) spricht von anderen sachen. die BE ist zwar vorhanden aber durchs entfernen des eaters gilt diese nicht. denn der topf wurde mit eater abgenommen.

das entfernen des eaters ist und bleibt in meinen augen erlöschen BE ... und zwar weil sich das abgasverhalten ändert!

http://www.stvzo.de

mitnehmen musste das nich. is ja nich deine aufgabe das gesetz auswendig zu kennen. dafür werden andere bezahlt

die meisten sachen, die uns interessieren stehen nicht mehr in der stvzo sondern in der FZV! da brauch man sich aber nichts angucken weil es da noch einiges auszubessern gibt. da sind noch viele fragen offen!


#44 fred_

fred_

    Alleinfahrer

  • Members
  • PIPPIPPIPPIP
  • 185 Beiträge
  • Location:Berlin
  • Bike:YZF R6 - RJ09
  • PLZ:12489

Geschrieben 26 April 2007 - 12:54 Uhr

also 19(3) befasst sich schon mit dem Erlöschen der BE, bzw in welchen Fällen sie eben genau NICHT erlischt. genau verstanden, welcher part davon nun derjenige ist, der die ganze geshcichte mit dem db-eater regelt weiß ich auch nich (is mir aber auch egal,da bei mir alles ordungsgemäß mit db-eater ist :blumen: ).

glaube dennoch nicht,dass sie n freundschaftspreis gemacht hat. ich mein..irgendwoher müssen ja die ganzen disskusionen über die ganze geschichte ja kommen. und seit 1.3.07 gibt es ja ne neue stvzo, also mit einigen änderungen...

ich hab der hüterin des gesetzes da einfach mal vertraut...werd mich aber auch nochmal schlau machen.
kannst du das vielleicht auch ma bei kollegen, vorgesetzten o.ä. machen?


#45 P@rtisan

P@rtisan

    Rechtsverdreher ...

  • Members
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 1.617 Beiträge
  • Location:Bielefeld
  • Interests:Bikes: R6 RJ05<br />Sports: Muay Thai, Fitness, Volleyball, MTB, Klettern etc<br />Fun: Clubbing, Paintball, Kartfahren etc.
  • Bike:YZF R6 RJ05
  • PLZ:33609

Geschrieben 26 April 2007 - 14:04 Uhr

das kann man jetzt nicht nachhalten welchen tatbestand die kollegin genommen hat. es kann auch sein dass sie auf 30 stvzo ausgewichen ist .. das ist eine ausrüstungsvorschrift und kostet auch nur 25eur.

rechtlich richtig wäre das aber nicht. die systematik der stvzo kann nicht aufeinmal durch auslagerung einiger normen in die FZV seit dem 1.3.07 ausgehebelt werden. wie gesagt ... da ist noch vieles offen und viele legen die sachen anders aus.

ich bin aber der meinung dass es immer noch 3p und 50eur sind ... es war jahrelang so .. warum sollte es nur noch 25eur kosten!?


#46 dan2511

dan2511

    //oo\\

  • Forensponsor
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 2.079 Beiträge
  • Gender:Male
  • Bike:YZF- R1
  • PLZ:30827

Geschrieben 26 April 2007 - 14:08 Uhr

weils Jahrelang die reinste Abzock war und immernoch wäre/ist...

Abgasverhalten im Sinne von Zusammensetzung = Schwachsinn
Abgasverhalten im Sinne von Lautstärke = man sieht doch wie die Hersteller tricksen.Das ist doch alles nur Beschiss und am Ende zahlt der Dumme ,.. der Bürger. Ich fange langsam an daran zu glauben das uns Europa tatsächlich was Gutes tun kann..


#47 P@rtisan

P@rtisan

    Rechtsverdreher ...

  • Members
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 1.617 Beiträge
  • Location:Bielefeld
  • Interests:Bikes: R6 RJ05<br />Sports: Muay Thai, Fitness, Volleyball, MTB, Klettern etc<br />Fun: Clubbing, Paintball, Kartfahren etc.
  • Bike:YZF R6 RJ05
  • PLZ:33609

Geschrieben 26 April 2007 - 14:17 Uhr

das sollte klarheit bringen

das Problem ist mithin nicht das Erlöschen der BE; die BE eines Kfz erlischt weiterhin, wenn die Voraussetzungen des § 19/II StVZO eintreten:
- Änderung der in der BE genehmigten Fahrzeugart
- Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten...
- Abgas-/Geräuschverhalten verschlechtert...
- Einschränkungen/Einbauanweisungen nicht eingehalten...
sondern die Ahndungsmöglichkeit.

Die Rechtsfolge war im alten § 18/I StVZO, dass das Erlöschen der BE gleichzeitig bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ein Erlöschen der Zulassung verursachte, denn die BE war früher BESTANDTEIL der Zulassung (neben Zuteilung von amtl. Kennz.) ...
Rechtsfolge beim zulassungsfreien Kfz war schlicht der § 18/III StVZO, Führen eines zulfreien Kfz obwohl die BE erloschen war. (Hier war das Erlöschen der BE direkt als OWi genannt und im § 69a StVZO gelistet)!!

Der § 18 STVZO wurde durch § 3 FZV abgelöst. Der § 3 FZV ist in seiner Systematik jedoch anders aufgebaut. Die BE ist nicht mehr BESTANDTEIL der Zulassung sondern VORAUSSETZUNG (wie auch Haftpflichtversicherung); daher erfolgt die Erteilung der BE auch nicht mehr durch die Aushändigung des Fahrzeugscheines, sondern muß bereits vorher erteilt sein.

Folglich ist beim Erlöschen der BE das Fahrzeug weiterhin zum Verkehr zugelassen.

Da es versäumt wurde, das Inbetriebsetzen von zulassungspflichtigen Kfz ohne BE direkt als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen, liegt hier eine Gesetzeslücke vor, die einige Bundesländer und auch der Bund (s.o.) durch vorläufige Ahndungshinweise mit Hinweis auf den Auffangtatbestand des § 30 bzw § 31/II StVZO regeln.

Kommt keine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zum tragen, wird auf
TBNr. 330006 (Führer)
TBNr. 331006 (Halter)
verwiesen.

Ist eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zu konstatieren, sind
TBNr. 330606 (Fahrer)
TBNr. 331621 (Halter)
einschlägig.

Unberührt von dieser Regelung bleiben die Vorschriften für Fahrzeuge, die vom Zulassungsverfahren gem. § 3/II FZV ausgenommen sind. Für diese ist die Voraussetzung der Inbetriebnahme im § 4 FZV geregelt. Und hier ist auch bei Mißachtung der Vorschriften (... ohne BE ... § 4/I FZV) eine direkte Ahndung im § 48 FZV i.V.m. § 4/I und VI FZV möglich.

Soweit mir bekannt, hat nicht nur das BMVBW, sondern auch das Bayer. StMI entsprechende Ahndungshinweise an ihre Bußgeldstellen und Polizeidienststellen versandt.
Enstsprechender Hinweis der Bußgeldbehörde aus Hessen liegen mir ebenfalls vor.

Ob dies ein Versäumnis war oder man diese Lücke vorübergehend in Kauf nahm, bis eine entsprechend beabsichtigte BetriebserlaubnisVO erlassen wird, ist mir nicht bekannt.


@dan ich halte zwar das bußgeld auch für übertrieben, glaube jedoch nicht, dass der bund da einlenken wird. er wird die gesetzeslücke schließen und das bußgeld im Bkat wieder anpassen!


#48 dan2511

dan2511

    //oo\\

  • Forensponsor
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 2.079 Beiträge
  • Gender:Male
  • Bike:YZF- R1
  • PLZ:30827

Geschrieben 26 April 2007 - 14:48 Uhr

.. na Klasse ... rechtsfreier Raum

Danke für die ausführliche Info.


#49 Thomynator

Thomynator

    Pistensau

  • Forensponsor
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 265 Beiträge
  • Location:Odenwald
  • Interests:R6, Computer, Party ;-)
  • Bike:Yamaha YZF-R6 BJ04
  • PLZ:74838

Geschrieben 26 April 2007 - 15:10 Uhr

Wie schauts denn aus wenns ein andere Eater ist oder z.B. der alte Eater vom Leo ... Nachweisen können die das doch wohl nicht oder ?


#50 P@rtisan

P@rtisan

    Rechtsverdreher ...

  • Members
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 1.617 Beiträge
  • Location:Bielefeld
  • Interests:Bikes: R6 RJ05<br />Sports: Muay Thai, Fitness, Volleyball, MTB, Klettern etc<br />Fun: Clubbing, Paintball, Kartfahren etc.
  • Bike:YZF R6 RJ05
  • PLZ:33609

Geschrieben 26 April 2007 - 15:32 Uhr

Wie schauts denn aus wenns ein andere Eater ist oder z.B. der alte Eater vom Leo ... Nachweisen können die das doch wohl nicht oder ?

unwahrscheinlich aber möglich. du glaubst nicht wie viele cops selbst fahren und mind. genau so viel ahnung haben wie du :)


#51 Skipi

Skipi

    Kurvenjäger

  • Members
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 1.438 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:Mitteldeutschland
  • Interests:Biken,Musik,Freunde,Party
  • Bike:YZF-R6
  • PLZ:00000

Geschrieben 21 Mai 2007 - 19:09 Uhr

Und was kommt jetzt bei dieser Aktion heraus?

Meine Sis studiert Jura und meint das es sittenwidrig bla bla ist wenn man nach dem Gesicht entscheidet!Das dürfen die nicht!

aber ich selbst habe schon so erlebt das die nach sympathie gehen!


#52 Esh

Esh

    Alleinfahrer

  • Bounce
  • PIPPIPPIPPIP
  • 159 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:Lüneburg
  • Bike:Tretroller
  • PLZ:21339

Geschrieben 22 Mai 2007 - 07:36 Uhr

Also, der Artikel ist in der aktuellen Ausgabe einer großen Motorradzeitschrift:

Angehängte Grafiken

  • Auspuff.jpg


#53 Coconutbrother

Coconutbrother

    Alleinfahrer

  • Members
  • PIPPIPPIPPIP
  • 165 Beiträge
  • Bike:RJ 03
  • PLZ:23795

Geschrieben 22 Mai 2007 - 08:32 Uhr

Also doch jetzt ein Rechtsfreier Raum?! :blumen: :applaus:

Bedeutet dies jetzt,das man mit einer Tüte ohne Eater keine Punkte mehr bekommt?!nur die 25 euro ode rnichmahl die?! Konnte den Artikel nich ganz lesen,da sehr klein?! Oder kann man sogar ne Tüte ohne ABE fahren?! :grins:

Bitte ma aufklären


#54 Yamitom

Yamitom

    Prototyp

  • Members
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 6.256 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:Bielefeld
  • Interests:mein Möpi, Rennrad und andern auf den Geist gehen
  • Bike:Black Betty, Farbe egal, hauptsache schwarz
  • PLZ:00000

Geschrieben 22 Mai 2007 - 09:43 Uhr

@kokusnuss
draufklicken, dann kannst auch du das lesen :grins:


#55 Coconutbrother

Coconutbrother

    Alleinfahrer

  • Members
  • PIPPIPPIPPIP
  • 165 Beiträge
  • Bike:RJ 03
  • PLZ:23795

Geschrieben 22 Mai 2007 - 09:47 Uhr

also soweit komm ich mit meinen Denkansätzen auch noch,danke :hihi:

Aber wenn ich draufklicke wird das Ganze nur noch verpixelt und ich kann nix lesen :hmmm:

Vil. kann ja jdm sagen,wie das jetzt ist,dann brauche ich mir nicht die Augen verrenken :grins:


#56 Esh

Esh

    Alleinfahrer

  • Bounce
  • PIPPIPPIPPIP
  • 159 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:Lüneburg
  • Bike:Tretroller
  • PLZ:21339

Geschrieben 22 Mai 2007 - 09:51 Uhr

Da haste es nochmal in ganz groß bei imageshack :grins:

http://img483.images.../auspuffoh1.jpg


#57 Coconutbrother

Coconutbrother

    Alleinfahrer

  • Members
  • PIPPIPPIPPIP
  • 165 Beiträge
  • Bike:RJ 03
  • PLZ:23795

Geschrieben 22 Mai 2007 - 10:09 Uhr

Danke,jetzt hat es hingehauen :grins:

Also ohne Eater fahren 25 euro :applaus:


#58 Jirka1982

Jirka1982

    Hausstreckenverunsicherer

  • Members
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 552 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:bei Eisenach
  • Interests:Fortiter in Re - suariter in modo!
  • Bike:Yamaha R1 2008
  • PLZ:36460

Geschrieben 22 Mai 2007 - 10:41 Uhr

:applaus: :applaus: :applaus:

Das ja mal cool, wenn das wirklich stimmt. Naja habe zur Not den Eater immer im Kofferraum! :cool:


#59 Eastzide

Eastzide

    Schauinslandfahrer

  • Bounce
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 6.085 Beiträge
  • Gender:Male
  • Bike:R6 RJ15 schwarz
  • PLZ:00000

Geschrieben 22 Mai 2007 - 18:59 Uhr

Klick aufs Bild und es wird auch groß, so als Tipp

Jetzt werden wieder sehr viele ohne Eater fahren... mal sehen wann das Gesetz geänder wird !


#60 Skipi

Skipi

    Kurvenjäger

  • Members
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 1.438 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:Mitteldeutschland
  • Interests:Biken,Musik,Freunde,Party
  • Bike:YZF-R6
  • PLZ:00000

Geschrieben 22 Mai 2007 - 20:24 Uhr

Ich finde das völlig korrekt, der Artikel hat recht! ;)

Das durch ein lauten Auspuff der Verkehr oder das Bike schlechter läuft bezweifel ich, höchstens hat sie weniger leistung, wie bei den meisten auspuffanlagen! Nur wenige sorgen für wirklich mehr Leistung und das Handling wird auch nicht verschlechtert...verstehe deshalb den streß der Polizei sowieso nicht! ich mein meiner klingt auch mit eater und ohne ausgeräumt sehr geil und laut(wenn er warm ist) aber ohne eater ein sahneschmaus! :) Und ein Lauter Auspuff gefährdet auch nicht dne Verkehr im Gegenteil man wird zusätzlich gehört!


Ich finde das mit den 25 Euro eher angebracht alles andere ist abzocke. Mein Gott wenn der jenige der fährt en Hörsturz bekommt sein Problem und nicht das der anderen. Nur in den Orten könnte das halt unter Lärmbelästigung zählen und wenn ich mir da en LKW angucke höre ich lieber kurz den lauten sound ner maschine als das nerven fahrgeräuscht eines Lkws!


Alles andere ist Abzocke des Staates und sonst nichts!