ich war heute in der werkstatt und wollte tüv machen.
soweit alles klar gewesen, bin dann mit dem prüfer noch rein gegangen und habe die papiere in empfang genommen.
in der zwischenzeit hat ein mitarbeiter des autohauses meine r6 umgefahren.
mein helm (schuberth s1) hing noch am spiegel und wurde auch stark beschädigt.
glück im unglück, es war auch noch ein gutachter der dekra vor ort und hatte kundenfahrzeuge begutachtet.
somit hat er auch gleiche meine aufgenommen. er hat auch fotos vom kaputten helm (verkratzt und die mechanik von dem visier ist abgebrochen, somit hält das visier nicht mehr) gmacht und gesagt, den muß ich gesondert bei der versicherung vom autohaus einreichen.
ist das so? er meinte weiterhin, wenn die blocken sollten sofort den anwalt einschalten.
der helm ist zwar schon 5 jahre alt und ich habe ihn mal für 499 euro bei polo gekauft, leider habe ich keine quittung mehr dafür, aber etwas geld wollte ich doch schon haben, denn ein neuer helm von schuberth kostet schließlich auch geld.
schon mal jemand erfahrung mit sowas gehabt? wie wurde das reguliert? habe ich überhaupt anspruch auf ersatz?
gruß chris