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Vorraussetzungen Um Staatlich Gep. Techniker Zu Werden


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10 Antworten in diesem Thema

#1 Jangelmn

Jangelmn

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Geschrieben 17 Oktober 2012 - 17:29 Uhr

Grüße euch!

War ja länger was still um mich seitdem ich die R6 verkauft habe, aber da bin ich wieder.

Hab leider kein Unterforum gefunden wo´s reinpassen würde, deshalb hier!

Denke hier im Forum werden ja eininge SgT´s rumschwirren oder solche die ihn grade machen.

Vorab was zu meiner Person bzw. zu meiner Vorbildung:

- Fachabitur Elektrotechnik im Jahre 2002
- Wehrdienst als Instler
- Lehre als KfZ-Mechatroniker beendet 2008 (verkürzt auf 2 1/2 Jahre)
- Studium Fahrzeugtechnik begonnen aber krankheitsbedingt nach 4 Semestern beendet

Ich habe folgende Frage bzw. Problem:

Ich würde gerne den Sgt im Bereich Maschinenbau machen, jetzt steht dort als Vorraussetzung das man 1 Jahr Berufserfahrung oder Praktiukum braucht.

Eine Berufserfahrung kann ich aber nicht vorweisen, da ich im Jahre 2007 "schwer" erkrankt bin und meinen Lehrberuf nicht mehr ausüben darf, habe aber die Gesellenprüfung abgelegt und bestanden (ärztliches Gutachten liegt vor). Habe dann begonnen zu studieren was aber aufgrund der Krankheit auch ins Wasser fiel.Mittlerweile bin ich vom Krankheitsverlauf stabil und grössere Fehlzeiten sind nicht zu erwarten.

Ich würde eine Umschulung "bezahlt" bekommen und man hat mir auch definitiv dazu geraten den Sgt zu machen. Da ich ja meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben darf, ist es mir ja auch nicht möglich zum nächsten Starttermin des Sgt die fehlende Berufspraxis nachzuholen.

Kennt sich einer mit der Problematik aus?
Nehmen die "Schulen" das echt so streng mit der Praxis?
Wieso zählt die Lehrzeit nicht als Praxis?
Gibt es eine Möglichkeit evtl. eine Sondergenehmigung zu bekommen den SgT ohne die Berufspraxis zu machen, denn im Endeffekt kann ich ja nichts dafür meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben zu dürfen und das Recht auf Bildung kann man mir doch nicht verwehren oder?!

Fragen über Fragen die mich plagen......

Gruß Jangelmn

P.S. an die Mod´s falls es doch ein Unterforum gibt bitte verschieben!

Bearbeitet von Jangelmn, 17 Oktober 2012 - 17:31 Uhr.


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Geschrieben 17 Oktober 2012 - 17:29 Uhr

Hallo Jangelmn,

schau mal hier: Vorraussetzungen Um Staatlich Gep. Techniker Zu Werden. Dort wird jeder fündig!





#2 m3rYd

m3rYd

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Geschrieben 17 Oktober 2012 - 18:23 Uhr

hm...also ich an deiner stelle würde bei den Lehrinstituten, die SgT´s ausbilden direkt nachfragen, da du ja quasi ein "Sonderfall" bist und somit dir hier denke ich jeder nur
antworten ala "meiner meinung nach..." oder "ich glaube..." posten wird und du um ein direktes gespräch mit dem lehrinstitut nicht drum rum kommen wirst.

Wünsche aber viel Erfolg


#3 Hoffi

Hoffi

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Geschrieben 17 Oktober 2012 - 18:26 Uhr

Hallihallo, habe mich gerade erst mit dem Thema befasst, mit der Berufsausbildung hast du die Erfahrung! Somit kannst du sofort zur Technikerschule.

PS: gilt für Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen. Mit anderen Ländern habe ich mich nicht befasst, denke aber nicht, dass es dort anders ist.

Liebe Grüße und Viel Erfolg!


E: Diese Informationen findest du, wenn ich mich richtig erinnere im Schulgesetz deines Landes oder direkt bei der Schule (:

Bearbeitet von Hoffi, 17 Oktober 2012 - 18:28 Uhr.


#4 Jangelmn

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Geschrieben 17 Oktober 2012 - 18:48 Uhr

Ich danke euch schonmal für die schnelle Antwort!

Ich werde natürlich morgen direkt bei der Schule anrufen und fragen was man machen kann, ich hoffe das es nicht an der fehlenden Berufserfahrung scheitert, sehe das ganze nämlich als große Chance mich beruflich zu rehabilitieren und durch die weiterbildung zu etablieren.


#5 Andy241

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Geschrieben 17 Oktober 2012 - 20:29 Uhr

Also bei uns an der Schule (Technikerschule Erlangen) würde das leider nicht gehen!
Als vorraussetzung ist bei uns ein Jahr Praxis, als Facharbeiter!
Aber mal ne andere Frage, warum machst du nicht dein Studium weiter?!? Oke ab letztem Monat erhälst du offiziell mit deinem Techniker auch den Bachelor (der in allen anderen Ländern auser dwutschland gilt), aber du hast doch schon ein paar Semseter?
zur Not müsstest du dich halt um einen Job bewerben, dann könntest du nextes Jahr anfangen?

Gruß Andy


#6 Jangelmn

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Geschrieben 17 Oktober 2012 - 20:41 Uhr

@Andy

Ich studiere nicht wieder da die kosten hierfür nicht übernommen werden ,der Techniker würde mir voll bezahlt.

Ich würde die fehlende Praxis ja bis zum Beginn nachholen wollen nur leider darf ich es ja nicht aufgrund der Erkrankung, werde mich morgen mal erkundigen ob hier evtl. Eine Ausnahmeregelung gilt, denn wie ich ja schon schrieb kann ich ja nichts dafür handwerklich nicht mehr arbeiten zu dürfen und irgendwie muss mir ja der Weg zum Techniker trotzdem offen sein. Ob dem wirklich so ist werde ich rausfinden,was wahr. viel Lauferei bedeutet......l.



#7 KillerToaster

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Geschrieben 18 Oktober 2012 - 10:01 Uhr

Also in Schweinfurt braucht man meines wissen auch keine Erfahrung.

Is die Prüfung aus Osnabrück und Teilzeit.

Wies mit Vollzeit aussieht kann ich nicht sagen..


#8 Jensemann

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Geschrieben 18 Oktober 2012 - 12:18 Uhr

Hi, also mit der Praxis ist das so das du sie erst zur Prüfung vorweisen musst! Bei uns reicht das wenn du einen 400€ Job in dem Beruf neben dem Techniker machst und vor der Prüfung eine Bescheinigung von deinem Arbeit Geber vorlegst. Rufe einfach in deiner Schule an und frage genau nach was du für Möglichkeiten hast.
Gruß Jens


#9 Jangelmn

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Geschrieben 18 Oktober 2012 - 12:35 Uhr

Guten zusammen!

So, da die Schule bei mir in der Nähe ist bin ich heute einfach mal dort vorbeigefahren.
Gott sei dank habe ich dort jemanden von der Studienberatung angetroffen, hatte nicht bedacht das ja Herbstferien sind.

Es sieht also so aus:

Hier in NRW, weiß nicht ob das in jedem Bundesland so ist, ist es so das man zum Zugang des Technikers ne abgeschlossene Berufsausbildung brauch in jeweiliger Fachrichtung sowie 1 Jahr Berufspraxis oder Praktikum im jeweiligen Bereich.

Das heisst das ganze würde für mich flach fallen wegen fehlender Berufspraxis, da ich aber studiert habe, ist es möglich sich 1 Semester als 1/2 jahr Berufspraxis anrechnen zu lassen mittels eines "Sonderantrages" natürlich nur wenns auch in jeweiliger Fachrichtung war. Es gibt auch noch die Möglichkeit sich Wehr.- oder Zivildienst anrechnen zulassen, dort muss dann aber expliziet drinstehn welche Verwendung man hatte, also auch fachbezogen.

Also ganz wegfallen kann der Punkt Praxis wohl nicht aber man kann sie über Umwege bekommen, ob es jetzt generell möglich ist ganz ohne Praxis, also auch ohne Studium etc. den Techniker zu machen wurde mir ganz klar verneint, dass wäre nicht möglich und eine Sondererlaubnis würde es da auch nicht geben, man hätte wohl schon von 2 Jahren Praxis auf 1 Jahr runtergeschraubt und der Gesetzgeber würde dies vorschreiben.


#10 Andy241

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Geschrieben 18 Oktober 2012 - 13:57 Uhr

Ja is doch super! Da du ja dieses Jahr eh nicht mehr anfangen kannst! Also meld dich fürs nexte Jahr an und mach eben noch bis September 2013 nen Job oder Praktikum ;)

Gruß Andy


#11 Jangelmn

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Geschrieben 19 Oktober 2012 - 16:29 Uhr

@Andy

Das gute ist ja das ich keine Berufspraxis nachweisen brauche da ich ja 4 Semester studiert habe, macht also 2 Jahre Praxis wenns umgerechnet wird.

ja leider kann ich erst 2013 anfangen :-( hätte sonst dieses jahr noch gestartet, aber was will man machen.