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Entdrosseln


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Eine Antwort in diesem Thema

#1 Hano

Hano

    Lehrling

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Geschrieben 31 Januar 2014 - 03:10 Uhr

Hi alle zusammen, folgende Frage.
Ich darf schon länger offen fahren, jetzt hab ich mir ne neue Hübsche zugelegt welche aber noch gedrosselt ist.
Nun zur Frage.
Muss ich die Maschine jetzt erst gedrosselt anmelden damit dann zum TÜV Drossel austragen lassen und ummelden, oder geht auch der direkte Weg ohne TÜV und ich melde sie auf mich dann gleich offen an?

Danke schon mal für die Antworten.


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Geschrieben 31 Januar 2014 - 03:10 Uhr

Hallo Hano,

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#2 switchTUFFFI

switchTUFFFI

    Kyff' 1⃣4⃣

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Geschrieben 31 Januar 2014 - 04:30 Uhr

Du musst dir n gutachten vom tüv holen, dass sie entdrosselt ist ;) dann zum anmelden.

Entweder du machst das mit nem hänger, oder du holst dir das nummernschild schon, meldest sie aber noch nicht an und brauchst so nen zettel von deiner versicherung.

Das thema hatten wir erst vor n paar tagen durch, kuck mal weng rum ;)