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Pappe Und Bike Weg.


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74 Antworten in diesem Thema

#1 fabtoPp

fabtoPp

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Geschrieben 10 September 2007 - 18:11 Uhr

Joa, hat mich heut erwischt.
Möcht mich aber nicht wiederholen oder so, daher hier der Link.

Ich hoffe das ist ok und jemand hat noch ne gute Idee, auch wenn euch sowas wie " :hilfe: Bitte helft mir, ich hab scheisse gebaut" schon zum Hals raushängt.

http://www.youngbike...279#post1058279


Gruß,
fâbi.-


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Geschrieben 10 September 2007 - 18:11 Uhr

Hallo fabtoPp,

schau mal hier: Pappe Und Bike Weg.. Dort wird jeder fündig!





#2 yemmi

yemmi

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Geschrieben 10 September 2007 - 18:17 Uhr

Hmm dürfte recht eindeutig sein bezweifle dass dir da ein Anwalt helfen kann... :unsicher:

Allerhöchstens wegen dem Überholen vielleicht weil ja Stau war aber du darfst ja eigentlich bloß vorbei wenn du einen Sicherheitsabstand von 1,5 zu jeder Seite einhalten kannst oder so, also ist in dem Fall die geschwindigkeit auch egal


#3 fl0rian

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Geschrieben 10 September 2007 - 18:21 Uhr

*scheissmodus an*
ist zwar kein sturz oder sonst was, ich kann nur sagen selber schuld!!!
*scheissmodus aus*

sowas ist echt scheisse und mit dem db-killer fühle ich gerade mit dir... stecke in der selben situation, aber laut dem neuen eu-gesetz, geht von einem zu lauten auspuff keine gefahr mehr aus und deswegen ist nur eine verwanung von 25€ möglich. gruß

*edit: mein polizist meinte es wären nur 1pkt und 50€.... kann es sein das sie selber nicht wissen, was sache ist.

Bearbeitet von fl0rian, 10 September 2007 - 18:24 Uhr.


#4 Kronprinz

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Geschrieben 10 September 2007 - 18:25 Uhr

dachte das mit dem de eater hat sich erledigt.... 25 euro un gut ist
schlängeln mh wie das geahndet wird keine ahnung..anwalt wie du sagst
ähm kirmesbeleuchtung sorry selberschuld

und stilllegen wüsst ich net in welchem vehältniss das stehen sollte dem hätt ich glaub was erzählt, in welchem zusammenhang solll das stehen

wenn es einer besser weis bitte um aufklärung


#5 Tarzan

Tarzan

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Geschrieben 10 September 2007 - 18:32 Uhr

Das natürlch Scheiße gelaufen...

Aber wie ist es denn nun mit dem dB-Eater?
kann da jetzt mal einer konkrete Angaben machen, der eine sagt so, der andere wieder so?

Sinds jetzt wirklich nur 25 Euronen und gut is, oder doch Punkte?
Da blickt ja langsam keiner mehr durch


#6 reini_ac

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Geschrieben 10 September 2007 - 18:36 Uhr

Soweit ich weiß dürfen die nur Stilllegen wegen trifftigem Grund, d.h. Verdacht des Diebstahls oder runtergefahrene Reifen bei Regen etc.

Das mit der Kirmesbeleuchtung ist das was ich meinen Jungs schon ewig predige, macht die Scheiße raus, das fällt sofort auf. Nimm weiße LED's und niemand interessiert sich dafür.

Das mit dem Schlängeln ist sonne heikle Sache. Ich mach das auch wenn ich auf der Autobahn Stau habe, meist zw. Überhol- und Fahrstreifen (also linker und rechter oder halt ganz linker und mittlerer Spur). Strafmaß keine Ahnung.

Keine Rechtschutz? Schlecht, denn Anwlt ist teuer. Ne Rechstchutz kostet je nachdem für was gar nicht so viel. Habe Privat-, Beruf und Verkehrsrechtschutz und kostet knappe 200,- im Jahr.


#7 fabtoPp

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Geschrieben 10 September 2007 - 18:36 Uhr

Kirmesbeleuchtung is kla, überhaupt keine Frage, seh ich ein.

Aber DB Eater :
( Eine Mail vom Polizeirevier )

Sehr geehrter Herr**********,
wie Sie richtig gehört haben, gab es im März 2007 eine Gesetzesänderung, welche sich auf die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) auswirkte.
In dem Fall, welchen Sie beschrieben haben, ist aus Sicht der StVZO die Betriebserlaubnis des Zweirades beim Entfernen des db-Killers erloschen. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis wird damit begründet, weil sich das Geräusch- und Abgasverhaltens durch die vollzogene Änderung negativ verändert. Das bedeutet, dass durch das Entfernen des db-Killers das Fahr- und Standgeräusch des Zweirades wesentlich höher als zulässig ist.
Da durch der technischen Änderung die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann aufgrund der momentanen rechtlichen Lage dies nur mit einer Verwarnung in Höhe von 15 Euro geahndet werden. Diese rechtliche Lücke, welche durch die Änderung der StVZO entstand, wird aber momentan durch das Bundesministerium für Verkehr behoben.
Sobald sich die technische Veränderung auf die Verkehrssicherheit auswirkt, werden wie üblich Ordnungswiedrigkeitenanzeigen gegen den Halter ( 75 Euro + 3 Punkte) und Fahrer (50 Euro + 3 Punkte) erstellt. Bei einer Veränderung der Auspuffanlage kann nicht von einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgegangen werden. Somit kann dieses nur mit einer Verwarnung von 15 Euro verfolgt werden.
Weiterhin wird ein Mängelberichtsverfahren eröffnet, womit die zuständige Zulassungsbehörde von den technischen Mängeln am Fahrzeug informiert wird. Der technische Mangel (db-Killer) muss dann innerhalb der nächsten 2 Wochen behoben werden. Das bedeutet Sie müssen bei einem Polizeirevier oder bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜSS, …) vorfahren und nachweisen, dass der db-Killer wieder eingebaut ist und dass das Fahrzeug den geltenden Rechten entspricht.
Sollten Sie weitere Fragen haben können Sie sich gerne wieder an mich wenden.

Soviel erstmal dazu.

Des weiteren dies hier :

Eingefügtes Bild

Soviel zum Eater, das steht in überhaupt keiner Relation und Rechtmäßigkeit meine süße abzuschleppen :hmmm: , zumal ich in dem Punkt der Drohung vom apschlkeppen gesagt habe, ja kla is die zu laut, aber ich hab den Eater dabei. War denen egal. "Nene, den brauchen sie jetzt auch nicht mehr, da stellt erstmal n Prüfer fest wie laut die wirklich is"

Ich werde deffinitiv keine Messung oder Abschleppkosten zahlen ! Ich hätte sie an Ort und Stelle in einen "originalen" Zustand zurückversetzen können. :uuh:
Und das mit dem vorbeifahren, werd ich versuchen das es halt Spurspringen war, und das ziemlich nah an der Mitte. Schaun wir mal.

PS : Hab ne Rechtsschutz ja. Und auf ehrlichen 34 PS läuft Sie auch, war für mich ne klare Sache.

fâbi :uuh: :lol:

Bearbeitet von fabtoPp, 10 September 2007 - 18:43 Uhr.


#8 Heidi

Heidi

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Geschrieben 10 September 2007 - 18:37 Uhr

Mache Dich jetzt mal nicht so ganz verrückt. Manche Cop´s übertreiben auch immer gern was die Strafen angehen.

Ich denke Du wirst auf jedenfall ein Bußgeld bekommen. Aber nicht 1000€!!! :dummheit:

Warte erstmal ab. Wieso Führerschein entzug? Wegen rechts überholen doch nicht. Hoffe nur nicht wenn deine Sexy auf´n Prüfstand kommt das sie mehr als 34ps hat!

Gruß Heidi :abschied:


#9 Haizer

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Geschrieben 10 September 2007 - 18:41 Uhr

Erstmal abwarten. Erst bei Erhalt des Papieres weiter diskutieren.


#10 Quarck

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Geschrieben 10 September 2007 - 18:43 Uhr

unverhältnismäßig... ich würd warten was kommt und im notfall nen anwalt nehmen. um manches wirste nich drumherum kommen, aber das ganze mit dem abschleppen is ein witz.

durchschlängeln is und bleibt verboten und beruht einzig und allein auf der toleranz der rennleitung. mehr aber auch nich, wenn dich einer anpissen will, dann macht er das .. ansonsten sehen sie gern drüber hinweg :hmmm:


#11 crater

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Geschrieben 10 September 2007 - 18:49 Uhr

neues eu-auspuff-gesetzt hin oder her. dass das (derzeit) nicht mehr mit punkten
belegt werden kann ist richtig. ABER: die pozilei ist ja auch nich einfallslos. da wird
dir dann einfach mal vorsatz unterstellt und schwupps, is der hobel weg ;)


#12 P@rtisan

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Geschrieben 10 September 2007 - 19:05 Uhr

neues eu-auspuff-gesetzt hin oder her. dass das (derzeit) nicht mehr mit punkten
belegt werden kann ist richtig. ABER: die pozilei ist ja auch nich einfallslos. da wird
dir dann einfach mal vorsatz unterstellt und schwupps, is der hobel weg ;)

ganz so einfach ist das nicht. erstens ist es nicht bundeseinheitlich mit dem verwarngeld fürn eater. es gibt einige länder, die immer noch erlöschen be unterstellen. beide varianten sind rechtlich nachzuvollziehen. die sicherstellung/beschlagnahme steht im gesetzt. über verhältnismäßigkeit lässt sich auch streiten. fakt ist, dass einige länder es eben darauf auslegen! und mit dem vorsatz es ist auch net so einfach ... das muss dem bet durch die bußgeldstelle dann nachgewiesen werden!


#13 Masen

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Geschrieben 10 September 2007 - 20:04 Uhr

dürfen die überhaupt drei tickets dafür ausstellen? is das nich so dass die nur einen verstoß ahnden können? und gerade bei der sache mit der BE!? deine BE is zwar aus zwei gründen erloschen abba deswegen kriegste doch keine zwei tickets, sind die bescheuert!?

ich glaub da hasse die jungs an einem ganz schlechten tag erwischt, keine ahnung. naja anwalt wird scho wissen was rechtens ist oder nicht, denke da wird dir hier niemand wirklich helfen können


#14 Spiky

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Geschrieben 10 September 2007 - 20:45 Uhr

dürfen die überhaupt drei tickets dafür ausstellen? is das nich so dass die nur einen verstoß ahnden können? und gerade bei der sache mit der BE!? deine BE is zwar aus zwei gründen erloschen abba deswegen kriegste doch keine zwei tickets, sind die bescheuert!?

ich glaub da hasse die jungs an einem ganz schlechten tag erwischt, keine ahnung. naja anwalt wird scho wissen was rechtens ist oder nicht, denke da wird dir hier niemand wirklich helfen können


mmh, ich weiß nicht!? :hmmm:
N Kollege macht gerade so ein "Punkts-Abbuchseminar" -> da sind Typen mit teilweise 300 Punkten bei:
100 Autos auf der Standspur überholt um an der nächsten Ausfahrt (500m entfernt) rauszufahren.
Da gabs auch für jeden PKW nen Punkt. :ohoh:


#15 bastiR6

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Geschrieben 10 September 2007 - 22:07 Uhr

glaubste ja wohl selber nicht oder ? :ne:


#16 reini_ac

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Geschrieben 10 September 2007 - 22:56 Uhr

mmh, ich weiß nicht!? :hmmm:
N Kollege macht gerade so ein "Punkts-Abbuchseminar" -> da sind Typen mit teilweise 300 Punkten bei:
100 Autos auf der Standspur überholt um an der nächsten Ausfahrt (500m entfernt) rauszufahren.
Da gabs auch für jeden PKW nen Punkt. :ohoh:



Sorry wenn ich das so heftig sage, aber wer sonnen Schmarrn glaubt... :dummheit: :dummheit: :dummheit:

Das nennt man dann Tateinheit oder wenn sich die Strafen summieren Tatmehrheit.

Aber 300 Punkte kann man gar nicht bekommen.

Wir sollten mal den Meister P@rtisan fragen! Haaaaaallloooooooo, sach ma watt, büdde!?


#17 Gast-BAP_*

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Geschrieben 10 September 2007 - 23:45 Uhr

also auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, bin zwar kein Experte aber EU Recht steht immer noch über Landesrecht. Die Verhältnismäßigkeit muß auch gewahrt werden, d.h vielleicht ist irgendein Deal drinne wegen der Stilllegung.


#18 crater

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Geschrieben 11 September 2007 - 08:36 Uhr

300 erscheint mir etwas sehr hoch. von 25punkten hab ich ja schon was gehört, aber gleich 300 ........


#19 P@rtisan

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Geschrieben 11 September 2007 - 09:21 Uhr

Sorry wenn ich das so heftig sage, aber wer sonnen Schmarrn glaubt... :dummheit: :dummheit: :dummheit:

Das nennt man dann Tateinheit oder wenn sich die Strafen summieren Tatmehrheit.

Aber 300 Punkte kann man gar nicht bekommen.

Wir sollten mal den Meister P@rtisan fragen! Haaaaaallloooooooo, sach ma watt, büdde!?

was soll ich denn dazu sagen?
erstmal kann ich dazu sagen, dass sich gewissen leute hier nicht anstellen brauchen. haltet euch an die gesetze und hört auf rumzuheulen, wenn ihr diese brecht ;) ganz einfache kiste.

nun zu den verstößen: einige user brauchen sich hier nicht aufzuregen. der cop hat alles richtig gemacht. nämlich die verstöße, die begangen wurden aufzuschreibenj und mit personalien an die bußgeldstelle zu schicken. alles weitere wird durch diese institution veranlasst. tateinheit u. tatmehrheit ist ein recht komplexes thema ... und ist schwieriger als es sich zunächst anhört. man kann auch zwei verstöße zeitgleich begehen und einmal ist es TE und einmal TM ... fakt ist dass wenn eine zeitliche zäsur in den verstößen drin ist, wie auf der BAB ... dann sind es immer mehrere verstöße!


#20 Supreme

Supreme

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Geschrieben 11 September 2007 - 11:17 Uhr

also das mit db-killer und blauem standlicht... da biste selbst schuld, da können die beamten nix für, wobei das mit dem db-killer eben zu klären is obs bei den 75€, 3 punkte bleibt oder doch auf die 25€ hinausläuft...
mit dem durchschlängeln, hm, klar.. machen viele aber das hilft dir auch nix. den beamten is des relativ egal wer das noch alles macht... wenn die dich erwischen, dann bist DU dran, nich die anderen die es auch machen auch..

ich würd jetzt an deiner stelle erstmal abwarten, schauen was kommt und dann handeln...
da mit dem db-killer kannste vielleicht noch was drehen.. bei den blauen lichtern is es eindeutig und mitm durchschlängeln ... ka