Kirmesbeleuchtung is kla, überhaupt keine Frage, seh ich ein.
Aber DB Eater :
( Eine Mail vom Polizeirevier )
Sehr geehrter Herr**********,
wie Sie richtig gehört haben, gab es im März 2007 eine Gesetzesänderung, welche sich auf die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) auswirkte.
In dem Fall, welchen Sie beschrieben haben, ist aus Sicht der StVZO die Betriebserlaubnis des Zweirades beim Entfernen des db-Killers erloschen. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis wird damit begründet, weil sich das Geräusch- und Abgasverhaltens durch die vollzogene Änderung negativ verändert. Das bedeutet, dass durch das Entfernen des db-Killers das Fahr- und Standgeräusch des Zweirades wesentlich höher als zulässig ist.
Da durch der technischen Änderung die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann aufgrund der momentanen rechtlichen Lage dies nur mit einer Verwarnung in Höhe von 15 Euro geahndet werden. Diese rechtliche Lücke, welche durch die Änderung der StVZO entstand, wird aber momentan durch das Bundesministerium für Verkehr behoben.
Sobald sich die technische Veränderung auf die Verkehrssicherheit auswirkt, werden wie üblich Ordnungswiedrigkeitenanzeigen gegen den Halter ( 75 Euro + 3 Punkte) und Fahrer (50 Euro + 3 Punkte) erstellt. Bei einer Veränderung der Auspuffanlage kann nicht von einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgegangen werden. Somit kann dieses nur mit einer Verwarnung von 15 Euro verfolgt werden.
Weiterhin wird ein Mängelberichtsverfahren eröffnet, womit die zuständige Zulassungsbehörde von den technischen Mängeln am Fahrzeug informiert wird. Der technische Mangel (db-Killer) muss dann innerhalb der nächsten 2 Wochen behoben werden. Das bedeutet Sie müssen bei einem Polizeirevier oder bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜSS, …) vorfahren und nachweisen, dass der db-Killer wieder eingebaut ist und dass das Fahrzeug den geltenden Rechten entspricht.
Sollten Sie weitere Fragen haben können Sie sich gerne wieder an mich wenden.
Soviel erstmal dazu.
Des weiteren dies hier :
Soviel zum Eater, das steht in überhaupt keiner Relation und Rechtmäßigkeit meine süße abzuschleppen
, zumal ich in dem Punkt der Drohung vom apschlkeppen gesagt habe, ja kla is die zu laut, aber ich hab den Eater dabei. War denen egal. "Nene, den brauchen sie jetzt auch nicht mehr, da stellt erstmal n Prüfer fest wie laut die wirklich is"
Ich werde deffinitiv keine Messung oder Abschleppkosten zahlen ! Ich hätte sie an Ort und Stelle in einen "originalen" Zustand zurückversetzen können.
Und das mit dem vorbeifahren, werd ich versuchen das es halt Spurspringen war, und das ziemlich nah an der Mitte. Schaun wir mal.
PS : Hab ne Rechtsschutz ja. Und auf ehrlichen 34 PS läuft Sie auch, war für mich ne klare Sache.
fâbi
Bearbeitet von fabtoPp, 10 September 2007 - 18:43 Uhr.