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Auspuff Ohne Db- Killer - Konsequenzen


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347 Antworten in diesem Thema

#1 Gast-ArmoredR6_*

Gast-ArmoredR6_*
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Geschrieben 12 April 2008 - 10:52 Uhr

Hallo zusammen

stimmt es das seit neustem nur noch als Lärmbelästigung geahndet wird wenn man den Db- Killer
entfernt oder erlischt auch weiterhin die Betriebserlaubnis?

Mir wurde das so gestern erzählt konnts aber irgendwie nicht ganz glauben da ja sonst jeder
den Db - Killer rauschschraubt wenn es nur 25 Kröten kostet.( Ist glaub ich der Satz für Lärmbelästigung)


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Geschrieben 12 April 2008 - 10:52 Uhr

Hallo Gast-ArmoredR6_*,

schau mal hier: Auspuff Ohne Db- Killer - Konsequenzen. Dort wird jeder fündig!





#2 P@rtisan

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Geschrieben 12 April 2008 - 11:39 Uhr

die BE erlischt natürlich weiterhin, da die eine der bedingungen aus § 19 (2) StVZO eintritt. jedoch ist die neue FZV bezügl. der Zulassung anders aufgebaut, was zur Folge hat, dass das Erlöschen BE zwar eintritt, das Fzg. jedoch die Zulassung beibehält. Bedeutet also, dass die Verstöße nach 30/31 StVZO geahndet werden. Also die allgemeinen Ausrüstungsvorschriften. Es ist kein konkreter Tatbestand für Lärmbelästigung. Eher ein Auffangtatbestand.


#3 Gast-Gonzo_*

Gast-Gonzo_*
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Geschrieben 12 April 2008 - 11:46 Uhr

und jetzt das ganze mal in deutsch...................


#4 Drake

Drake

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Geschrieben 12 April 2008 - 12:09 Uhr

Es ist Verboten den DB Killer zu entfernen... :lol:


#5 -R6-Rider-

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Geschrieben 12 April 2008 - 12:56 Uhr

die BE erlischt natürlich weiterhin, da die eine der bedingungen aus § 19 (2) StVZO eintritt. jedoch ist die neue FZV bezügl. der Zulassung anders aufgebaut, was zur Folge hat, dass das Erlöschen BE zwar eintritt, das Fzg. jedoch die Zulassung beibehält. Bedeutet also, dass die Verstöße nach 30/31 StVZO geahndet werden. Also die allgemeinen Ausrüstungsvorschriften. Es ist kein konkreter Tatbestand für Lärmbelästigung. Eher ein Auffangtatbestand.



nein Waldi soll mal sagen was es kostet und was mir droht wenn ich ohne fahre ???

Bearbeitet von -R6-Rider-, 12 April 2008 - 12:56 Uhr.


#6 P@rtisan

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Geschrieben 12 April 2008 - 13:16 Uhr

gibt verschiedene auffassungen, da handelt jede behörde unterschiedlich: nrw und bayern halten zB grundsätzlich an 25eur fest, nur bei gefährdung wirds ne anzeige! denkbar sind folgende verstöße:

Fzg ohne Zulassung in Betrieb genommen:
§ 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat= 3 Punkte + 50,00 Euro

Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen:
§ 30, § 69a StVZO § 24 StVG
25,-€

Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an oder ließen diese zu, obwohl das Fahrzeug Mängel hatte.
§ 31, § 69a StVZO § 24 StVG
25,-€ <--- Halter!


#7 Alfredo

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Geschrieben 12 April 2008 - 13:28 Uhr

Es lebe der Föderalismus :applaus: :ätsch:


#8 -R6-Rider-

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Geschrieben 12 April 2008 - 13:34 Uhr

also 25€ nehme ich in kauf :bullerei:


#9 P@rtisan

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Geschrieben 12 April 2008 - 14:13 Uhr

wie gesagt, wenn du pech hast dann kriegste auch dein bußgeld. wenn der kollege es begründen kann und die bußgeldstelle da mitspielt haste auch verloren!


#10 clhei

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Geschrieben 12 April 2008 - 16:03 Uhr

die 75€ mit 3 paybackpunkten gabs glaub auch schon immer nur dann wenn es dem fahrer bewußt war.

ich erinnere mich noch an so ein zdf motorradraser bericht wo jemand glaub im frühjahr 07 25€ zahlen müsste weil er gesagt hat er hats moped so gekauft und ihm sei nicht beweußt gewesen dass er illegal fährt.

edit: achja aber irgendwo hab ich mal gelesen dass sich jemand dagegen wehren wollte und da hieß es dann die allgemeine erfahrung zeige dass ein db-eater nicht verloren geht und er desshalb absichtlich entfernt wurde. die ausrede mit dem vorbesitzer ist da wohl besser...

Bearbeitet von clhei, 12 April 2008 - 16:04 Uhr.


#11 Drake

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Geschrieben 12 April 2008 - 16:32 Uhr

Ausrede hin oder her...
In Deutschland schützt unwissenheit vor Strafe nicht...


#12 P@rtisan

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Geschrieben 12 April 2008 - 17:19 Uhr

richtig, ausreden nützen gar nichts!


#13 Alfredo

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Geschrieben 12 April 2008 - 18:23 Uhr

Jepp - habe die Woche zufällig noch was mit dem Leiter des Ordnungsamtes gequatscht. Der erzählt dass er (ausnahmsweis mal persönlich, weil er gerade dazu kam) jemandem ein Knöllchen verpassen wollte für falsches Parken. Der Fahrzeugbesitzer kam dann an und hat auf die Tränendrüse gedrückt von wegen "dringende Sache" und gerade mal nicht drauf geachtet und "mache ich bestimmt nie wieder". Daraufhin hat der OA-Leiter mal bei seinem Büro angerufen und gefragt, wie oft das Kennzeichen schon aufgefallen wäre. Das waren dann innerhalb einiger Wochen 9 "Auffälligkeiten". Damit hatte sich dann die Ausrede-Mitleids-Tour prompt erledigt :abschied:

Denke der kann möglicherweise sogar mit "Sonder-Zuschlag" wegen Unbelehrbarkeit rechnen.


#14 P@rtisan

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Geschrieben 12 April 2008 - 20:34 Uhr

Jepp - habe die Woche zufällig noch was mit dem Leiter des Ordnungsamtes gequatscht. Der erzählt dass er (ausnahmsweis mal persönlich, weil er gerade dazu kam) jemandem ein Knöllchen verpassen wollte für falsches Parken. Der Fahrzeugbesitzer kam dann an und hat auf die Tränendrüse gedrückt von wegen "dringende Sache" und gerade mal nicht drauf geachtet und "mache ich bestimmt nie wieder". Daraufhin hat der OA-Leiter mal bei seinem Büro angerufen und gefragt, wie oft das Kennzeichen schon aufgefallen wäre. Das waren dann innerhalb einiger Wochen 9 "Auffälligkeiten". Damit hatte sich dann die Ausrede-Mitleids-Tour prompt erledigt :abschied:

Denke der kann möglicherweise sogar mit "Sonder-Zuschlag" wegen Unbelehrbarkeit rechnen.

ja auch wenn es hier nich sooo ganz passt. dauerhaft begangene ordnungswidrigkeiten können in extremfällen zum entzug der fahrerlaubnis führen!


#15 clhei

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Geschrieben 12 April 2008 - 21:52 Uhr

hab den link grad nochmal rausgesucht:
http://wstreaming.zd...1_biker_dde.asx

falls er nicht geht zdf.de - mediathek und dann Motorradfahrer im Visier

die stelle ist etwas nach der hälfte vom video. wird zwar so dargestellt, alsob es kein unterschied macht ob er davon weiß oder nicht aber zumindest dass er nur 25€ strafe bekommt spricht ja dafür dass es doch einen unterschied macht.


#16 Cymode

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Geschrieben 12 April 2008 - 22:12 Uhr

Also mein DB-Eater ist mir mal wirklich rausgefallen. Mitten in Frankfurt. Ich habs erst 10 minuten später gesehn das er fehlt. Dachte die machine wäre einfach nur wieder warm gewesen. Hatte glück, lag mitten auf der Fahrspur auf der Hanauer Landstraße. Wenn ich in dem Augenblick erwicht worden wäre...ich glaub da hätt mir auch kein Polizist geglaubt.


#17 P@rtisan

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Geschrieben 13 April 2008 - 10:04 Uhr

sehe ich genauso ... is aber auch nicht verwunderlich, weil die dinger zu 99% absichtlich "rausgefallen" werden ;)


#18 Gast-ArmoredR6_*

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Geschrieben 13 April 2008 - 12:06 Uhr

also ma zusammenfassend wird man zu 99% 3 Punkte und 75€ Bußgeld bekommen wenn ich das so richtig entnehme.

Hätt mich auch gewundert wenns so gewesen wäre wie ich im ersten post geschrieben hab. :dummheit:


#19 P@rtisan

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Geschrieben 13 April 2008 - 19:30 Uhr

warum sollte auch ein bußgeld welches jahre lang 50eur und 3p. kostet aufeinmal nur 25eur kosten, wo doch alle über bußgelderhöhung diskutieren!? wäre absurd in der heutigen zeit!


#20 Drake

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Geschrieben 13 April 2008 - 19:32 Uhr

Ja das kann ich mir auch nicht vorstellen dass in der heutigen Zeit was billiger werden sollte...
Und Buß oder Verwarnungsgelder schon garnicht...