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Auspuff Ohne Db- Killer - Konsequenzen


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347 Antworten in diesem Thema

#341 naunka

naunka

    Alleskönner

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Geschrieben 06 April 2011 - 12:16 Uhr

Der Artikel beschreibt das Problem eigentlich ganz gut. Da es keine Eindeutige Rechtsauffassung gibt, entscheidet im Zweifel die Straßenverkehrsbehörde. Und das ist von Kreis zu Kreis unterschiedlich.
Der Polizist vor Ort entscheidet zunächst zwar ob er eine Anzeige fertigt oder es bei einem Verwarnungsgeld belässt, aber bei einem Einspruch des Betroffenen kann das Gericht bzw die Straßenverkehrsbehörde den Ausgang des Verfahrens noch abändern.
Es kommt jedoch auch darauf an, was der Beamte in die Anzeige hineinschreibt. Das kann für die Beurteilung, ob eine Gefährdung zu bejahen ist, durchaus entscheidend sein.


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Geschrieben 06 April 2011 - 12:16 Uhr

Hallo naunka,

schau mal hier: Auspuff Ohne Db- Killer - Konsequenzen. Dort wird jeder fündig!





#342 fjen

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Geschrieben 10 April 2011 - 21:29 Uhr

Einsitzerbetrieb heisst dass die Fussrasten und das Griffband auf dem Soziusbrötchen entfernt sein müssen.


#343 RideR6

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Geschrieben 11 April 2011 - 00:22 Uhr

und wenns ganz korrekt sein soll, dann auch 1 person im schein eingetragen^^


#344 ge3ar

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Geschrieben 25 Juni 2011 - 08:50 Uhr

aber wie hoch ist die Strafe jetzt im Allgemeinen?

Die User schreiben was von 25 euro ... dann wieder 75 + 3 Punkte ....

was entspricht jetzt der Realität ?


oder macht das ein Polizist zum anderen anders?


#345 jetliner

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Geschrieben 25 Juni 2011 - 09:03 Uhr

es liegt im jeweiligen ermessen des trachtenvereins... aber les dich erstma hier durch... ein klare antwort kann dir hier keiner geben da es noch vom bundesland zu bundesland anders geregelt ist!!!!!!


#346 Skipi

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Geschrieben 25 Juni 2011 - 12:24 Uhr

Jo es liegt im Ermessensraum des Beamten, wobei man sich auf die EU-Richtlinien berufen kann wenn man Sie im Kopf hat und die Beamten dir nicht mehr als Verwarnung geben dürfen, zumindest nicht beim ersten Mal.
Hatte das Thema schon mehrmals mit diversen Beamten wo ich mich mit meiner Schwester(Juristin) besprochen habe, ob dein Eater draußen ist, ist für niemanden eine Gefährdung genauso wenig erlischt die Betriebserlaubnis, denn das Bike ist auch ohne Eater verkehrstauglich(solange es das auch wirklich ist :P ).d.h. stilllegen ist nicht, gibt zwar noch ein paar Beamten die fahren die Schiene aber seid nett und spielt das spiel mit spätestens euer Anwalt hat das Problem schnell geklärt, zur Not könnt ihr euch auf die Autofahrer berufen wenn die ihr Auto zu laut haben durch Sportauspüfe dann kriegen die auch erstmal eine Verwarnung mit anschließender TÜV-Kontrolle und mehr dürfen euch die Beamten zumindest beim ersten Mal auch nicht! ;) Selbst bei Überholmanövern wenn sich andere Fahrer erschrecken wegen der erhöhten Laustärke ist es keine Gefährdung, genauso wenig wie im Ortsteilen, allerdings greift hier dann das Lautstärke gesetzt, d.h. Nachts ab 22 Uhr sollte man sein Bike in Ortsteilen schieben, sonst könnte es eine Anzeige wegen Lärmbelästigung geben und das zurecht, nicht aber tagsüber! Sollte die Beamten dennoch sich querstellen, lasst es drauf an kommen und legt beschwerde ein, mit nem einigermaßen guten Juristen ist die Sache nach einem Besuch, meist mit nem Brief geklärt und das Verfahren wird eingestellt oder es läuft nur auf eine Verwarnung aus.
Genauso mit den Kameras die viele montiert haben, soviel dürfen die Beamten obwohl Sie es denken auch nicht und wenn der euch blöd kommt, so ging mir es, erstmal locker bleiben, wird er laut, hebt die Stimme gegen Ihn und lasst euch nicht einschüchtern aber werdet nicht beleidigend meistens kommen die selbst dann wieder runter und sin locker drauf und man kann mit denen sprechen...Die dürfen dir auch Cams nicht einfach abnehmen, dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen, z.b jemand hat sich über Motorradrennen beschwert oder es hat sich jemand beschwert er wurde ohne Genehmigung gefilmt. Privataufnahmen könnt ihr so viele machen wie ihr wollt und solange ihr nicht bei "frischter" Tat erwischt werdet z.b. bei Raserei und Verkehrsgefährdung und filmt das mit, dürfen Sie die Videos(nicht aber die Cam, außer es ist ein festinstallierter Speicher) als Beweismaterial beschlagnahmen, und merkt euch genau "beschlagnahmen" das heißt ihr seid nicht damit einverstanden, ihr Unterschreibt nichts und sagt dazu auch nichts! Denn dann kann euer Anwalt zu diversen Mitteln greifen, mehr sag ich dazu nicht das muss der Anwalt euch sagen, kann er das nicht sucht euch ein anderen Anwalt ;)

Wer mehrmals erwischt wurde, sollte aufpassen, denn dieser jemand weiß was ihm blüht und alles wird vermerkt. Verwarnung fällt hier also meistens flach und es kann teuer werden ;) Wenn ihr Streß und Ärger aus dem Weg gehen wollt, lasst den Eater drin und baut kein scheiß... :D Dieser Text ist kein Freifahrtsschein!!! Ich erzähl nur Erfahrungswerte...


Die kosten unterscheiden sich von Beamte zu Beamte, wie schon gesagt...aber meist so waren meine Erfahrungswerte bleibts bei einer Verwarnung,wenn man mit denen spricht...immerhin sind wir keine Schwerverbrecher sondern hören nur unseren Auspuff gern :P

Bearbeitet von Skipi, 25 Juni 2011 - 13:04 Uhr.


#347 ge3ar

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Geschrieben 25 Juni 2011 - 16:47 Uhr

ch hab nen Akrapovic 350 mm auf meiner R6. Mit dem orginal DB-Killer ist´s was leiser wie mit dem original Auspuff!

nun habe ich mir überlegt den größeren DB-Killer von Akra zu montieren.

Hat irgendeiner von euch Erfahrungen mit größern DB-Killer und ob man auch ein gutes Resultat erzielt?


danke schon mal für eure Antworten


#348 FrontPlayer

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    Alleskönner

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Geschrieben 27 Juni 2011 - 14:10 Uhr

ch hab nen Akrapovic 350 mm auf meiner R6. Mit dem orginal DB-Killer ist´s was leiser wie mit dem original Auspuff!

nun habe ich mir überlegt den größeren DB-Killer von Akra zu montieren.

Hat irgendeiner von euch Erfahrungen mit größern DB-Killer und ob man auch ein gutes Resultat erzielt?


danke schon mal für eure Antworten


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