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Auspuff Zu Laut -> Allg. Verkehrskontolle


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70 Antworten in diesem Thema

#61 Charlie

Charlie

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Geschrieben 26 August 2008 - 01:11 Uhr

So ihr Strategen ... Hab da mal was rausgesucht!


Beschlagnahme von Motorrädern – wann erlaubt?

Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeugs bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile am Kfz. als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel, wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des Kfz. vorübergehend zu untersagen.

Bei allen anderen vermeintlichen Mängeln, dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen, kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach § 17 StVZO RZ4 ausstellen, der innerhalb einer angemessenen Zeit (in der Regel 1-2 Wochen) zu überprüfen ist.
Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu: „besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Kfz. den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (§49 StVZO) so ist der Führer des Kfz. auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Mess-Stelle nicht in der Fahrtrichtung des Kfz., so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 KM beträt“. Die Angabe der Fahrtrichtung liegt nun beim einzelnen Motorradfahrer. Ein Umweg von max. 6 KM zur nächsten Mess-Stelle wird die Ausnahme sein.

Ein von einem amtlichen Sachverständigen nach §21 oder §19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt oder eingezogen werden.

Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu überprüfen, ob dies rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach §1000 BGB ein Zurückhaltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach § 823 BGB wegen unerlaubter Handlung. Bei wiederholter, maßlos übertriebener Überprüfung von Fahrer und Fahrzeug kann nach §1004 BGB zu Schutz seiner Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen.
Zu einer „normalen“ Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit berechtigt. Deshalb verhaltet euch gegenüber eurem Freund und Helfer höflich und zuvorkommend. Sollte der Polizeibeamte jedoch unverhältnismäßige Schritte unternehmen wollen, wie die Sicherstellung des Motorrades, versucht sofort euren Rechtsanwalt oder uns telefonisch zu erreichen. Bemüht euch um Zeugen und macht Fotos vom Bike, schreibt KM-Stand auf. Jeder ungerechtfertigte Schritt des Polizisten wird zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen.

Wie werden Geräuschmessungen korrekt durch geführt?

Die Polizei soll nach EG-Richtlinie 70 / 157 / EWG messen und hierbei nur das Standgeräusch im Nahfeld. Das bedeutet:
Vor der Standgeräuschmessung am Motorrad muss der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Messwert, so ist die Messung ungültig. Die Messung muss auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.
Ein geeichtes Messmikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung, mindestens 20cm über der Fahrbahn, im Abstand von 50cm und im Winkel von 45°± 10° zur Ausströmöffnung des Abgases aufgestellt.
Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen.
Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann plötzlich Gas weggenommen. Mindesten 3 Messungen müssen an jeder Mess-Stelle ausgeführt werden. Messergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen, die nicht mehr als 2dB(A) voneinander abweichen.


Quelle

Wie wahr das ist kann ich nicht mit 100% sagen aber es scheint doch was dran zu sein! so einen Text muss man sich ja schließlich auch erstmal ausdenken! :zwinker:

Bearbeitet von Charlie, 26 August 2008 - 01:13 Uhr.


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Geschrieben 26 August 2008 - 01:11 Uhr

Hallo Charlie,

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#62 donvito

donvito

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Geschrieben 26 August 2008 - 11:33 Uhr

Ihr vertseht das nicht oder ??? Sicher kannst du dir für 500 € ne Einzelabnahme machen lassen und den Pott ohne Eater eintragen lassen ! Kommst du an einen grünen der sagt der ist zu laut, kannst du in deinen Papieren stehen haben was du willst. Zu laut ist zu laut. Aber ich sag nun nix mehr dazu.

Darf nicht nur der TÜV Einzelabnahmen machen ????


@ Eastzide

Ich glaube das ist hier sinnlos darüber zu diskutieren, einfach machen lassen. Wer Krach braucht. Hoffe nur das die mal schön morgens in der Haia liegen, das Fenster zur Straße auf und dann so ein Bekloppter vorbeidonnert. :applaus: kann ich da nur sagen.



Ich wache 1000 mal lieber von dem auspuffsound eines bekloppten vorbeidonnernden auf, als wenn der verkackte nachbar sonntag morgens um 7 seinen rasen mäht...


#63 Lorrenor

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Geschrieben 26 August 2008 - 12:06 Uhr

ein wahres wort donvito


#64 flavio

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Geschrieben 26 August 2008 - 12:15 Uhr

hey leute hab da mal ne frage!!!
wenn ich meine original auspuff anlage zersäge und daraus eine komplett anlage schweiße olso (kat und topf raus)
hab ich dann leistungsverlust????????? :hilfe:

gruß flavio


#65 Gast-Snooker-R6-2008_*

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Geschrieben 26 August 2008 - 18:47 Uhr

hey leute hab da mal ne frage!!!
wenn ich meine original auspuff anlage zersäge und daraus eine komplett anlage schweiße olso (kat und topf raus)
hab ich dann leistungsverlust????????? :hilfe:

gruß flavio



Was??? :verwirrt:
Und wie siehts dann zur nächsten HU aus, baust du dann wieder alles zurück???? :verwirrt:

Hast du dich schon mal mit dem Thema beschäftigt? :verwirrt:
Eine Veränderung an der Abgasanlage ruft auch meist eine Leistungsveränderung hervor. So kann es durchaus sein, das du einen Leistungsverlust hast.

Trotz allem versteh ich nicht wie man auf so eine Idee kommt. Gibt genug Tests mit Zubehörtöpfen, allein daran kann man schon sehen das nicht jeder Zubehör-ESD ein Leistungsplus bringt. Also einfach ESD aussuchen, dran damit und fertig!? Mit dem Richtigen ganz legal sogar noch die Leistung gesteigert.

Bearbeitet von Snooker-R6-2008, 26 August 2008 - 18:48 Uhr.


#66 flavio

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Geschrieben 26 August 2008 - 22:38 Uhr

grüß dich danke für deine antwort aber das ding brauch ich für die rennstrecke eine komplett anlage zu kaufen ist mir zu teuer deswegen die idee!!!!!!!!
aber wenn es auf die leistung geht lass ich es lieber so geht das ding auch ganz gut. :daumen:


#67 Gast-Snooker-R6-2008_*

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Geschrieben 28 August 2008 - 15:51 Uhr

@ flavio:

Wenn du auf die Rennstrecke willst siehts ja noch mal anders aus. Dort gelten auch max. Werte was die Anlage an Lärm erzeugen darf. Wurde schon ausgiebig in anderen Bereichen diskutiert.

Grüße


#68 Gast-SchweinfurtR6_*

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Geschrieben 14 September 2008 - 18:41 Uhr

Also bei uns in der Gegend (fränkische Schweiz - BAYERN) beispielsweise wird das Motorrad wenn man ohne DB-Killer oder erkennbar mit manipuliertem Pott unterwegs ist sichergestellt. Die Polizei hat dort irgendein "Abkommen" mit der Staatsanwaltschaft Bamberg. In der Regel is das Möppi 4 - 8 Wochen weg.

Auf ner anderen Strecke wiederum nähe WÜ logischerweise auch in BAYERN gibts ohne Killer einen Punkt und 50 Euro und der Pott wird abgeschraubt und beschlagnahmt (gibts aber wieder zurück) wenn kein Killer dabei ist. Dann darf man logischerweise auch nicht mehr weiterfahren außer man hat seinen originalpott zufällig einstecken :grins: was normalerweise nicht der Falls sein dürfte.

Auf welcher Rechtsgrundlage die sich beziehen oder ob die überhaupt eine haben kann ich nicht sagen.

Und dieses Gerücht mit den 20 Euro ohne Killer und keine Punkte (Trotz Abschaffung des §8 wenn ich mich nicht täusche) trifft im Polizeistaat BAYERN definitv nicht zu. Wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird kann ich nicht sagen.


#69 maTh

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Geschrieben 17 September 2008 - 16:45 Uhr

:D mal ne andere frage.... wenn der pott ne eg-be hat, braucht man ihn nich eintragen oder?! also mit be und killer drin... oder zicken die bullen dann rum


#70 Mark_r6

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Geschrieben 17 September 2008 - 16:54 Uhr

:nönö: :nönö: :nönö:


#71 DerMoeh

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Geschrieben 17 September 2008 - 18:11 Uhr

Also bei uns in der Gegend (fränkische Schweiz - BAYERN) beispielsweise wird das Motorrad wenn man ohne DB-Killer oder erkennbar mit manipuliertem Pott unterwegs ist sichergestellt. Die Polizei hat dort irgendein "Abkommen" mit der Staatsanwaltschaft Bamberg. In der Regel is das Möppi 4 - 8 Wochen weg.

Auf ner anderen Strecke wiederum nähe WÜ logischerweise auch in BAYERN gibts ohne Killer einen Punkt und 50 Euro und der Pott wird abgeschraubt und beschlagnahmt (gibts aber wieder zurück) wenn kein Killer dabei ist. Dann darf man logischerweise auch nicht mehr weiterfahren außer man hat seinen originalpott zufällig einstecken :grins: was normalerweise nicht der Falls sein dürfte.

Auf welcher Rechtsgrundlage die sich beziehen oder ob die überhaupt eine haben kann ich nicht sagen.

Und dieses Gerücht mit den 20 Euro ohne Killer und keine Punkte (Trotz Abschaffung des §8 wenn ich mich nicht täusche) trifft im Polizeistaat BAYERN definitv nicht zu. Wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird kann ich nicht sagen.


kennst du da wirklich jemand den es so erging und wann? Also ich hab von derartigen aktionen noch nichts gehört