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BafÖg Und Motorrad


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70 Antworten in diesem Thema

#61 Gast-1mp4ct_*

Gast-1mp4ct_*
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Geschrieben 29 Februar 2012 - 01:19 Uhr

das trifft aber nicht auf die STVO zu was?!
wenn ich ein fahrzeug auf mich anmelde und ICH den brief besitze eghört das fahrzeug noch lange nciht meinem kollegen, nur weil er damit mal kurz zur bude fährt, auch nicht wenns nur 500m sind.


Hab ich ja nie gesagt. Ich wollte nur den Unterschied zwischen den Begriffen "Eigentümer" und "Besitzer" klarstellen, da es im Post davor bissle durcheinander formuliert wurde.


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Geschrieben 29 Februar 2012 - 01:19 Uhr

Hallo Gast-1mp4ct_*,

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#62 michi89

michi89

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Geschrieben 29 Februar 2012 - 01:26 Uhr

wow, in dem fred kommt man ja von "politik" auf "wirtschaft", was kommt als nächstes? atomphysik?
naja egal, wollte nur auch mal meinen senf dazugeben... also ich war mal (als ich noch in der schule war) bei so ner info-veranstaltung an ner uni, und da hat eine nen vortrag zum thema bafög gehalten, und mein lieblingszitat daraus muss ich hier jetz einfach mal posten: "ja, wegen bafög, da müssen sie dann selber schauen, ob des so is, wie des dann is" => also einfach mal jemanden fragen, der sich da wirklich auskennt, und der einem dann genau sagen kann, du bekommst so und so viel und dann kannst ja selbst entscheiden, ob du auto und motorrad und und und finanzieren kannst


#63 freestyleflo

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Geschrieben 29 Februar 2012 - 01:34 Uhr

Funkioniert, solange fahrzeug und eigenkapital nicht über ca.5000€ grenze geht (damit ist auch das geld auf dem Konto und Sparbuch inbegriffen)

Also von daher nicht mit zu viel kohle einen antrag stellen, wenn der golf 5 für 8000€dir auch noch gehört wirst du wohl nur 50 € bafög beziehen können.


#64 bash

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Geschrieben 29 Februar 2012 - 03:40 Uhr

...
er ist dann lediglich verantwortlich für das fahrzeug, also in welchem zustand es ist und was er damit macht.


Falsch.. wenn du der Halter des Fahrzeuges bist, hast du dafür zu sorgen das es in einem STVO geeigneten Zustand ist. Fährt dein Kollege mit deiner Machine die abgefahrene Reifen hat, dann bekommst DU die Punkte usw. und nicht der Kollege..
So erging es einem Bekannten der sein Auto mal kurzzeitig verliehen hatte, er durfte sich dann das Bußgeld + 1 Punkt reinziehen. (Er hatte es dann auch versucht auf seinen Kollegen abzuschieben der das Auto gefahren ist) :D

Zum Thema, ja wenn man BafÖg beantragt darfst ein Motorrad besitzen (solange du es vorher auch hattest! So der "Stand" damals bei uns. Darfst dir da also dann keine neue Machine kaufen da du ja eigentlich kein Geld dafür hättest) :)


#65 ChrisRJ09

ChrisRJ09

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Geschrieben 29 Februar 2012 - 12:46 Uhr

...
er ist dann lediglich verantwortlich für das fahrzeug, also in welchem zustand es ist und was er damit macht.


Falsch.. wenn du der Halter des Fahrzeuges bist, hast du dafür zu sorgen das es in einem STVO geeigneten Zustand ist. Fährt dein Kollege mit deiner Machine die abgefahrene Reifen hat, dann bekommst DU die Punkte usw. und nicht der Kollege..
So erging es einem Bekannten der sein Auto mal kurzzeitig verliehen hatte, er durfte sich dann das Bußgeld + 1 Punkt reinziehen. (Er hatte es dann auch versucht auf seinen Kollegen abzuschieben der das Auto gefahren ist) :D

Ich als Fahrer muss mich aber auch vor Antritt der Fahrt sicher sein, das dass Fahrzeug Verkehrssicher ist. Also wird die Strafe für beide gelten.

Ausserdem ist ein Bußgeld +1 Punkt relativ wenig, soviel ich noch aus der Fahrschule weiß, sind es 3 Punkte und das Bußgeld gilt pro Reifen?!


#66 freak0r

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Geschrieben 29 Februar 2012 - 16:25 Uhr

fahrzeugführer wird mit 50€ und 3 punkte, der halter mit 75€ und 3 punkten bestraft. zumindest ist es laut bußgeldkatalog so vorgesehen.


#67 matthi22

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Geschrieben 29 Februar 2012 - 20:14 Uhr

wobei halter und besitzer sich jetzt wieder unterscheiden können und wir bei unserem "ploblem" nicht weiter sind ;)


#68 joR6

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Geschrieben 29 Februar 2012 - 21:29 Uhr

wenn mein Kumpel einen Kasten Bier kauft und mir ne Flasche gibt...bin ich dann Halter oder Besitzer? :D


#69 matthi22

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Geschrieben 29 Februar 2012 - 21:31 Uhr

nur halter des einen bieres, aber versuch dann mal der vorbeifahrenden polizei klar zu machen, dass du nicht der besitzer bist ;)

das gleiche problem wie beim bafög ;)

Bearbeitet von matthi22, 29 Februar 2012 - 21:32 Uhr.


#70 blutlos

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Geschrieben 29 Februar 2012 - 21:33 Uhr

Keins von beiden. Du bist Trinker.


#71 jetliner

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Geschrieben 29 Februar 2012 - 21:44 Uhr

wenn mein Kumpel einen Kasten Bier kauft und mir ne Flasche gibt...bin ich dann Halter oder Besitzer? :D



Keins von beiden. Du bist Trinker.


:lol: