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Fahren Ohne Killer Wird Teurer


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120 Antworten in diesem Thema

#1 DiabloPB

DiabloPB

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Geschrieben 03 Januar 2012 - 16:40 Uhr

Es wird nicht alle unter uns freuen, aber das "Rennkommissare" freut es definitiv.

Im Bundesrat liegt momentan eine Drucksache zur Neuschaffung eines "alten Bekannten" - dem Bußgeldtatbestand für das "Erlöschen der Betriebserlaubnis".

Nachdem in den letzten Jahren durch die Umstellung der Zulassungsordnung auf die FZV der Bußgeldtatbestand des "Erlöschen der BE" z.B. bei Veränderungen der Auspuf...fanlagen an Motorräder (fehlender DB-eater etc.) entfiel, konnten vergleichbare Verstöße nur noch mit der sogenannten "einfachen Unvorschriftsmäßigkeit" geahndet werden. Hierbei handelt es sich um ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro, dass natürlich entsprechend wenig abschreckend wirkte.
Als Ergebnis gingen zahllose db-eater in der Folge verloren und die Klangkulisse auf den Straßen wurde lauter.

Sowas bringt der Motorradfahrerschaft natürlich wenig Freunde ein und so wird vielen Ortes über Streckensperrungen u.ä. diskutiert.

Freunde des "Leis' ist scheiss'!"-Gedankens, werden unsere Freude nicht teilen. Für uns steht jedoch fest, dass Sound nichts mit Lautstärke zu tun hat.

Die uneinheitliche Ahnungsweise in unserem Land führte zu mangelnder Transparenz der örlichen Maßnahmen und zu unbefriedigenden "Hilfs-Konstrukten".
So gesehen ist es eigentlich ohnehin im Interesse aller, dass nun wieder ein klarer Schnitt gemacht wird.

Wenn es so beschlossen wird (und wir sehen keinen Grund, warum nicht), dann wird z.B. das Fahren ohne DB-eater ab dem 1.4.2012 mit einem Bußgeld von mindestens 90,- Euro und 3 Punkten in Flensburg geahndet werden.
Ist der betroffene Fahrer gleichzeitig auch der Fahrzeughalter, so wird er mit er sogar mit 135,- Euro und 4 Punkten rechnen dürfen.


Bei entsprechend hohen Bußgeldsätzen darf man davon ausgehen, dass künftig auch von der Untersagung der Weiterfahrt konsequent Verwendung gemacht wird.

Gruß

Bearbeitet von DiabloPB, 03 Januar 2012 - 18:39 Uhr.


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Geschrieben 03 Januar 2012 - 16:40 Uhr

Hallo DiabloPB,

schau mal hier: Fahren Ohne Killer Wird Teurer. Dort wird jeder fündig!





#2 Schleifi

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Geschrieben 03 Januar 2012 - 16:55 Uhr

das mit den 3 Punkten und 75€ ist doch schon immer so, wüsste nicht, dass es jemals "erlaubt" war ohne eater zu fahren oder eben nur als Ordnungstwidrigkeit geahndet wurde!
lass mich aber auch gerne was besseren belehren!!


#3 buzzerbeater

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Geschrieben 03 Januar 2012 - 17:01 Uhr

Gut, dass es diesen Fred nicht schon dreimal gibt. ;)

Es gab mal ne Zeit da hat der Spaß nur 15 Euro gekostet.


#4 aeroxz

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Geschrieben 03 Januar 2012 - 17:06 Uhr

scheiß egal mivv etc. sind mit killer laut genug, für alle denen das nicht reicht geht doch nach amiland da interessiert es keinen, oder geht mal zum ohrenarzt vielleicht ist ein hörgerät nötig.

mal im ernst die ohne killer fahrerei erinnert mich ganz stark an unterbodenbeleuchtung bei rollern.

meins ist die lauteste, nein meine, nee meine, kinderkacke da.

und ein schöner klang muss nicht laut sein, ich fände es gut wenn sowas durch kommt.


#5 koppnuzz

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Geschrieben 03 Januar 2012 - 17:13 Uhr

das mit den 3 Punkten und 75€ ist doch schon immer so, wüsste nicht, dass es jemals "erlaubt" war ohne eater zu fahren oder eben nur als Ordnungstwidrigkeit geahndet wurde!
lass mich aber auch gerne was besseren belehren!!

momentan ist das auslegungssache hab ich zumindest so das gefühl, hab bei jeder polizei kontrolle bisher andere sachen gehört , 15€ , 3 punkte 75€, 50€ .... kommt glaub ich drauf an ob die dir ein rein drücken wollen oder net biegen die sich die gesetzt gebung so hin wie sie wollen. :S

4Punkte und 135€ muss ich allerdings sagen find ich viel zu hart 135€ ok aber dazu noch 4punkte? mehr als lächerlich wenn man sich anguckt wie andere sachen bestraft werden die wirklich AKTIV den verkehr gefährden.

Bearbeitet von RapeX, 03 Januar 2012 - 17:14 Uhr.


#6 DiabloPB

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Geschrieben 03 Januar 2012 - 18:40 Uhr

das mit den 3 Punkten und 75€ ist doch schon immer so, wüsste nicht, dass es jemals "erlaubt" war ohne eater zu fahren oder eben nur als Ordnungstwidrigkeit geahndet wurde!
lass mich aber auch gerne was besseren belehren!!



Wo liest du was von 3pkt. und 75€?

Ab 01.04.2012 wir das ganze auf 4 Punkte und 135€ hoch geschraubt :verwirrt:


#7 SirHari

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Geschrieben 03 Januar 2012 - 18:48 Uhr

Ach kauft euch ne.leo komplettanlage oder ne laser troete...die is mit killer lauter als ne akra ohne ;-)


#8 derdani82

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Geschrieben 03 Januar 2012 - 18:50 Uhr

ich hab generell keinen drin und trotzdem ne Betriebserlaubnis.
Klappensteuerung machts möglich :-)


#9 Slimboy

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Geschrieben 03 Januar 2012 - 19:53 Uhr

ich finde, das ist das kleinere problem. fahrt jedoch ohne betriebserlaubnis mal n kleines kind übern haufen - das mit der versicherung klären ist bestimmt ein toller spaß :dummheit:


#10 Schleifi

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Geschrieben 03 Januar 2012 - 23:49 Uhr

Wo liest du was von 3pkt. und 75€?

Ab 01.04.2012 wir das ganze auf 4 Punkte und 135€ hoch geschraubt :verwirrt:


und wo liest du bitte das ich das aus deinem Beitrag habe?


#11 derdani82

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Geschrieben 04 Januar 2012 - 10:48 Uhr

das mit der Versicherung ist völliger Schwachsinn, die Haftpflicht zahlt immer!
Abgesehen davon muss nachgewiesen werden, dass der Unfall mit Killer hätte vermieden werden können


#12 Slimboy

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Geschrieben 04 Januar 2012 - 11:36 Uhr

das mit der Versicherung ist völliger Schwachsinn, die Haftpflicht zahlt immer!
Abgesehen davon muss nachgewiesen werden, dass der Unfall mit Killer hätte vermieden werden können


bist dir da sicher? ohne db killer erlischt doch die betriebserlaubnis und damit auch der versicherungsschutz, ob da die versicherung nicht alles versucht um sich das geld wiederzuholen..?

Bearbeitet von Slimboy, 04 Januar 2012 - 11:39 Uhr.


#13 marc1706

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Geschrieben 04 Januar 2012 - 12:20 Uhr

Ohne Killer erlischt nur die Betriebserlaubnis deines ESDs. D.h. wenn du nachweisen kannst, dass der Unfall nicht durch einen konformen ESD vermieden worden wäre, ist alles in Ordnung und die Versicherung muss trotzdem zahlen.


#14 bash

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Geschrieben 04 Januar 2012 - 13:37 Uhr

scheiß egal mivv etc. sind mit killer laut genug, für alle denen das nicht reicht geht doch nach amiland da interessiert es keinen, oder geht mal zum ohrenarzt vielleicht ist ein hörgerät nötig.

mal im ernst die ohne killer fahrerei erinnert mich ganz stark an unterbodenbeleuchtung bei rollern.

meins ist die lauteste, nein meine, nee meine, kinderkacke da.

und ein schöner klang muss nicht laut sein, ich fände es gut wenn sowas durch kommt.




riiiichtig... MIVV... reicht völlig aus.. ;)

allen anderen Empfehle ich http://www.kind.com/...rodukttest.html *hrhr*


#15 aeroxz

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Geschrieben 04 Januar 2012 - 19:17 Uhr

Ohne Killer erlischt nur die Betriebserlaubnis deines ESDs. D.h. wenn du nachweisen kannst, dass der Unfall nicht durch einen konformen ESD vermieden worden wäre, ist alles in Ordnung und die Versicherung muss trotzdem zahlen.


naja nicht ganz richtig, spätestens wenn es um richtige summen geht wird die versicherung nachhaken. ist ein bauteil ohne abe verbaut erlischt die be des gesamten somit auch der r6, keine be kein versicherungsschutz und du kannst auf kulanz hoffen. richtig ist sie zahlen immer, behalten sich aber das recht das ganze zurück zu fordern.


bei den hebeln das gleiche spiel. dann kann man ja bedenkenlos die chinas fahren, die geben nicht nach und brechen nicht früher als pazzos und wenn ein unfall passiert biste trotzdem dran auch wenn die ganz bleiben. somit kann es an denen nicht gelegen haben.

sieht das deutsche recht aber anders für die lag es an den hebeln ohne be und schon biste reif.

abgesehen davon, muss es nicht sein das sich kinder am straßenrand die ohren zu halten. das ist in meinen augen assozial, zumal man bei dem führerschein den man irgendwann mal gemacht hat auch lerne rücksicht auf andere zu nehmen.


#16 marc1706

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Geschrieben 06 Januar 2012 - 13:33 Uhr

Eben genau das passiert. Veränderst du ein Bauteil, so erlischt die BE dieses Bauteils und nicht des gesamten Fahrzeuges. Dazu gab es auch schon Urteile.

Zum Thema selbst: MIVV & Co. sind doch schon mit DB Killer laut genug. Wenn das einem nicht reicht kann man ja immer noch ohne Gehörschutz zur DTM fahren und sich direkt an die Strecke stellen ...


#17 kurvenwetza

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Geschrieben 06 Januar 2012 - 17:22 Uhr

versteh die leute auch nicht unbedingt.. klar, ohne killer ist der sound schon pervers laut, aber find selbst die original tröte an der r6 vom klang/lautstärke sehr fein. wie oft sich leute umdrehen wennst da gemütlich durchn ort / stadt tuckerst ist schon erstaunlich. lasst den killer drinnen und gut is :blumen:


#18 luzifer

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Geschrieben 06 Januar 2012 - 21:38 Uhr

Ist doch eigendlich scheiß egal!! Wer meint er kann nicht drauf verzichten ohne zu fahren und dazu noch meint er hat das geld u. in flensburg noch spiel nach oben :abgelehnt: ,der soll es doch einfach machen........oder..............????????

Es sind doch alle alt genug !!! :yeah:


#19 RossiR6

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Geschrieben 07 Januar 2012 - 01:41 Uhr

Ohne Killer erlischt nur die Betriebserlaubnis deines ESDs. D.h. wenn du nachweisen kannst, dass der Unfall nicht durch einen konformen ESD vermieden worden wäre, ist alles in Ordnung und die Versicherung muss trotzdem zahlen.


naja nicht ganz richtig, spätestens wenn es um richtige summen geht wird die versicherung nachhaken. ist ein bauteil ohne abe verbaut erlischt die be des gesamten somit auch der r6, keine be kein versicherungsschutz und du kannst auf kulanz hoffen. richtig ist sie zahlen immer, behalten sich aber das recht das ganze zurück zu fordern.


bei den hebeln das gleiche spiel. dann kann man ja bedenkenlos die chinas fahren, die geben nicht nach und brechen nicht früher als pazzos und wenn ein unfall passiert biste trotzdem dran auch wenn die ganz bleiben. somit kann es an denen nicht gelegen haben.

sieht das deutsche recht aber anders für die lag es an den hebeln ohne be und schon biste reif.

abgesehen davon, muss es nicht sein das sich kinder am straßenrand die ohren zu halten. das ist in meinen augen assozial, zumal man bei dem führerschein den man irgendwann mal gemacht hat auch lerne rücksicht auf andere zu nehmen.






auf Kulanz hoffen . . . . wer hat dir den so nen Müll erzählt?
Die Haftpflicht zahlt IMMER, auch wenn du unter Drogen bist, 2,8 Promille hast. . . ect.
In Regress können Sie bis 5 tsd Euro gehen. Das wars.
Und selbst das geht bei einem fehlenden db Killer nicht wenn du z.b.jemanden umfährst.



Anders schauts in der Kasko aus (Teil und oder Vollkasko)
Da kann die Versicherung schnell mal gar nichts zahlen wenn du beispielsweise 2,8 Atü im Kessel hast.

Lese mal die AGB´s deiner Versicherung .. . da steht alles drin.


#20 aeroxz

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Geschrieben 07 Januar 2012 - 02:01 Uhr

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auf Kulanz hoffen . . . . wer hat dir den so nen Müll erzählt?
Die Haftpflicht zahlt IMMER, auch wenn du unter Drogen bist, 2,8 Promille hast. . . ect.
In Regress können Sie bis 5 tsd Euro gehen. Das wars.
Und selbst das geht bei einem fehlenden db Killer nicht wenn du z.b.jemanden umfährst.



Anders schauts in der Kasko aus (Teil und oder Vollkasko)
Da kann die Versicherung schnell mal gar nichts zahlen wenn du beispielsweise 2,8 Atü im Kessel hast.

Lese mal die AGB´s deiner Versicherung .. . da steht alles drin.
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die haben meist recht gute rechtsverdreher, durch das entfernen des db killers erlischt die be des esd und somit auch die des motorrades, bist du halter und fahrer kann dir das als fahrlässig unterstellt werden und die müssen unter umständen KEIN cent zahlen da du ja so hättest garnicht am straßenverkehr teilnehmen dürfen. ;-)





wenn alles so einfach wäre würde es keine abe, kba nummer, teile/materialgutachten geben weil sie dann keiner braucht.

kurzes bsp. ein vollverkleidetes motorrad wird umgebaut und hat nachher keine verkleidung mehr, man denkt sich ist nicht schlimm im schein steht nichts von einer verkleidung und wenn ich nichts dranschraube muss ich nichts eintragen. baust du dann einen unfall. zahlt die versicherung und fordert von dir zurück. weil die eg be erloschen ist. in der befindet sich auf der letzten seite ein bild vom fahrzeug, jede veränderung die keine abe oder ein e zeichen hat muss eingetragen sein da sonst die be erlischt.

das besagt wiederum das eine teilnahme am straßenverkehr untersagt ist... demnach kann nichts passieren, tut es das doch muss die versicherung garnicht da du somit einen vertragsbruch begangen hast ;-)

guck mal ob du in den agb´s was findest was auf den stvzo tauglichen zustand spricht.


aber das soll hier nicht das thema sein.





ich finde es immernoch gut das es da dann wenigstens einheitlich wird, auch wenn es härter bestraft wird.