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Orginaler Auspuff Zu Laut?!


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64 Antworten in diesem Thema

#21 P@rtisan

P@rtisan

    Rechtsverdreher ...

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Geschrieben 21 August 2006 - 19:09 Uhr

20eur weil zu schnell klingt nicht einleuchtend .. eine messung wurde doch nichma gemacht!
wenn du die 20eur zahlst, wird doch nich aufeinmal die mängelkarte in den müll geworfen!

ich hab auch ma fast nen cop übern haufen gefahrn als der in ner kurve in meine spur gesprungen is ... das machen die ganz gern. is aber absolut scheiße sowas .. er muss auch rechtzeitig und deutlich haltezeichen geben!

diese verfärbungen hast du an fast jedem topf, is normal!


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Geschrieben 21 August 2006 - 19:09 Uhr

Hallo P@rtisan,

schau mal hier: Orginaler Auspuff Zu Laut?!. Dort wird jeder fündig!





#22 Gast-ArmoredR6_*

Gast-ArmoredR6_*
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Geschrieben 21 August 2006 - 19:18 Uhr

Er hat hald gemeint das das mit dem Auftrag zur Fohnmessung scho richtig sei und man das im nachhinein nicht mehr anorden kann oder so!

Zu Auspuff des is mir schon klar mit der Verfärbung aber er hat zu mir gesagt es ist komisch das der Auspuff am Ende so blau is und nicht am Krümmer! Entweder will mich der für blöd hinstellen oder des is a richtiger Vollgaser ne!

Messung gabs keine aber man hat es gesehen und gehört das ich zu schnell war sagte er! laut dem seiner Aussage soll ich in den nächsten Tagen zu PI kommen und die Karte und as Geld mitnehmen schönene Abend noch aufwiederhören hat sich auf keine Diskussion eingelassen und wollte auch über die ganze Sache wo sie mich Aufgehalten haben nicht reden!

Irgendwo kommt mir die ganze Sache komisch vor!!


#23 P@rtisan

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Geschrieben 21 August 2006 - 19:32 Uhr

ja mehr als komisch. weiß ja nich wie es bei euch da unten is ..aber uns uns in NRW nimmt die polizei schon lange kein BARGELD mehr an ... also ma eben 20eur abgeben is nicht drin! .. seltsam!


#24 Gast-ArmoredR6_*

Gast-ArmoredR6_*
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Geschrieben 21 August 2006 - 19:41 Uhr

Ich kenn des auch nicht dass man Geld zu Polizei tragen muss hab das auch noch nicht gehört normal bekommst hald einen Überweisungsschein und gut is ne!


#25 P@rtisan

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Geschrieben 21 August 2006 - 19:53 Uhr

nur noch EC, Kreditkarte oder eben Zahlschein!


#26 Gast-Gonzo_*

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Geschrieben 21 August 2006 - 21:05 Uhr

also mein inneres rohr vom endtopf ist auch blau verfärbt!!!
am geräusch erkennt der,wie schnell du warst????
kommt drauf an,ob ich 70 im 1. oder im 6. gang fahre.
oder gibt es neuerdings gesetze ,in welchem gang man welche geschwindigkeit fährt.
da bist du ja wohl an den absoluten honk geraten.
laß das deinen anwalt regeln.jetzt haste den ja eh schon eingeschaltet.
so superbullen muß man ganz schnell zeigen,das so zivilversager sich nicht alles raus nehmen dürfen!!!
das soll jetzt nicht heißen,das ich alle meine!
es gibt auch angenehme cops....aber nicht viele... :zwinker:


#27 Quarck

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Geschrieben 21 August 2006 - 22:54 Uhr

kannst ja den "netten" cop nochma anrufen, und ihn nett nach seinem namen der dienstnummer, und seiner dienststelle fragen, und ihn darauf hinweisen, dass du den sachverhalt deinem anwalt übergibst... dann machste ne dienstaufsichtsbescherde (über deinen anwalt) fertig und lässt sie ihm zukommen, bzw. den zugehörigen stellen.... dann wird der hilfs-sherriff schon merken was dann kommt.

dienstnummer und dienststelle muss er eigentlich rausrücken... :hmmm:


#28 MaxxR6

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Geschrieben 21 August 2006 - 23:33 Uhr

Sach ma was hat der Cop eigentlich gegen dich in der Hand.......? So wie ich das sehe nix oder?? :applaus:


#29 Gast-ArmoredR6_*

Gast-ArmoredR6_*
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Geschrieben 22 August 2006 - 09:17 Uhr

Ja genau nix eben er vermutet hald das was am Auspuff gemacht wurde das hat er auch auf die Karte geschrieben! Aber mit vermutungen kommt man hald ned weiter ne! Is schon alles beim Anwalt bin ja ez mal gespannt was da rauskommt :wut:


#30 Da Andi

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Geschrieben 22 August 2006 - 14:20 Uhr

Halt uns mal auf m laufenden, was da rauskommt - bin da mal gespannt...


#31 Gast-Gonzo_*

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Geschrieben 22 August 2006 - 17:08 Uhr

dienstnummern gibts nicht.........oder nicht mehr.


#32 Spirou

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Geschrieben 22 August 2006 - 20:23 Uhr

ist ja mal wieder eine geile geschichte.
da bin ich ja auch mal gespannt, was dabei raus kommt.


#33 Astritis69

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Geschrieben 23 August 2006 - 20:06 Uhr

Hatte eben auch so ein zufall. Fahre ein Hashiru Auspuff von Polo mit ABE und db-Killer... wurde angehalten, weil ich zu laut war.

Aussage vom Cop, dieser Auspuff ist definetiv zu laut.
Naja ist er auch, aber Original so wie gekauft mit db-Eater gefahren...
Er meint, wenn einer eine Messung machen will, können die mich Stilllegen, weil die abweichung von dem Original nur 2db höher liegen darf und nicht mehr.

Jetzt natürlich bin ich in der Gegend hier beliebt bei den Cops.... da sowas sich schnell rumspricht... was kann ich für Argumente beim nächsten Halt von mir geben?

Können die was machen? Auspuff besitzt ein E-Zeichen, ABE vorhanden, Killer eingebaut.


#34 key`

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Geschrieben 24 August 2006 - 08:30 Uhr

Motorrad online
Da gibt es derzeit nen aktuellen Artikel genau zu dem Thema...


#35 Quarck

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Geschrieben 24 August 2006 - 09:58 Uhr

@ Astritis....
¨
sofern der top bei dir original is, können se dir garnichts. wenn der eine zulassung hat, dann hat er die... nur weil ein paar grüne evtl. meinen er sei zu laut muss er es noch lange nicht sein.

ich finde, langsam nimmt die sache überhand... irgendwie kommen die leute mit den neuen eg bestimmungen nich so wirklich klar.. aber solang alles i.o. is, hast du nich wirklich was zu befürchten... und auf schätzungen sowieso nich..? :lol:


#36 Yamitom

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Geschrieben 24 August 2006 - 10:04 Uhr

@ quarck

und auch wenn der originale zu laut ist, warum auch immer, ist der Halter dran

da hilft nix ausrede, der is aba original



@Astritis69

da hilft nur zusehn das der topf leister wird, nachstopfen oder ähnliches

soweit ich weiss, dürfen die aber nicht still legen sondern nur den Endtopf beschlagnahmen

mein ich zumindest im anderen forum gelesen zu haben


#37 Astritis69

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Geschrieben 24 August 2006 - 10:25 Uhr

Da haben wir jetzt zwei Meinungen zu diesem Thema... hmmmm...


#38 Yamitom

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Geschrieben 24 August 2006 - 10:32 Uhr

Beschlagnahmung von Motorrädern - Wann erlaubt?



Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der
Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten
gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im
konkreten Fall zulässt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten
vorzuhalten.

Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein
oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie
defekte Bremsanlage, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die
zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.

Bei allen anderen vermeintlichen Mängeln - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute
Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach § 17 StVZO ausstellen, der in
einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.

Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:

Besteht Anlass zu der Annahme, das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49
StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet den Schallpegel im Nahfeld
feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die
Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt...
Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Motorradfahrer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zu nächsten Messstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlich anerkannten
Sachverständigen (aaS) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches
von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere),
hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit
vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.



Quelle: Interessengemeinschaft Harley-Fahrer in München


#39 Quarck

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Geschrieben 24 August 2006 - 11:15 Uhr

@ yamitom...

da steht aber in dem artikel was anderes... sofern nicht willentlich eine änderung vorgenommen wurde, erlischt die betriebserlaubnis nicht

was is denn da nun richtig... is immerhin ein urteil, was rechtskräftig ist... :hmmm:


#40 Yamitom

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Geschrieben 24 August 2006 - 11:39 Uhr

na nu bring nix durcheinander.
in dem Urteil ging es darum das man sagte die betriebserlaubnis sei wegen dem zu lauten Topf erlöschen.
dem ist ja nicht so.
nichts desto trotz bekommst du eine Mängelkarte und mußt das Problem beheben.
Ein herrausgenommener DB-Eater oder ein geänderter ist eine willentliche änderung und dann erlischt die betriebserlaubniss
wenn man also amored nachweisen kann das er am topf etwas gemacht hat is die BE erlöschen. dann gibs punkte. kann man ihm nix nachweisen dann gibs mängelkarte und er muss problem beheben