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Neue Regelung Für Auspuff-kontrolle Ab 01.03.2007


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143 Antworten in diesem Thema

#21 Bornie

Bornie

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Geschrieben 12 April 2007 - 22:33 Uhr

ich werde mich schlau machen. das ganze klingt sehr unglaubwürdig ... ein urteil ist da auch nicht enthalten ... scheint sich der kumpel wohl nicht so auszukennen.

ihr glaubt doch wohl nicht, dass etwas was 50eur und 3p. kostet aufeinmal nur noch 25eur kostet!? es würden schlichtweg irgendwelche tatbestände durcheinander geworfen ... all das wurde hier im forum mehrfach ausdiskutiert ... -> problematik erlöschen be und verschleiß!



so also aussage vom verkehrsrechtslehrer einer Polizeischule war, das es zwei Strafvarianten gibt einmal die wie gewohnten 50€ (+bearbeitungs gebühr) und 3 Punkte
und einmal diese 25€ strafe

also ich meine quelle fragte wie die das entscheiden, welche man bekommt, war seine aussage
ich zitiere
ob ihnen deine fresse und dein verhalten und deine einsicht gefällt
zitat ende, also entscheiden nach sympathie

und nächsten monat meinte er müsste ein treffen, der einzelen verkehrminister der länder sein, wo genaueres nochmal besprochen wird und dann erfahr ich neueres

bis dahin allseits unfallfreie fahrt und lasst euch nicht erwischen ;-) :yeah: :yeah: :yeah:

mkg bornie


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Geschrieben 12 April 2007 - 22:33 Uhr

Hallo Bornie,

schau mal hier: Neue Regelung Für Auspuff-kontrolle Ab 01.03.2007. Dort wird jeder fündig!





#22 MIC

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Geschrieben 12 April 2007 - 22:39 Uhr

:ne: das kann doch nicht sein, dass der Nasenfaktor entscheidet wieviel jemand zu zahlen hat! Ermessens-Spielraum schön und gut, aber das verstehe ich beim besten Willen nicht.


#23 P@rtisan

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Geschrieben 12 April 2007 - 22:47 Uhr

das kann auch nicht sein, denn das was da steht is absoluter unfug!

erlöschen BE setzt immer eine willentliche veränderung (aktive) voraus. ein mangel am auspuff (ausgebrannte wolle etc.) ist reiner verschleiss und daher nicht als erlöschen be anzusehen. es gibt einer mindermeinung, die in diesem fall auch ein erlöschen be sieht ... das ist aber nich die h.M.!!!!


#24 MIC

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Geschrieben 12 April 2007 - 22:52 Uhr

...das hätte mich jetzt auch wirklich stutzig gemacht :hmmm:


#25 Bornie

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Geschrieben 12 April 2007 - 23:35 Uhr

das kann auch nicht sein, denn das was da steht is absoluter unfug!


ist es nicht du kannst auch zulaut sein obwohl du den eater drinne hast, dann darfste trotzdem blechen und dann entscheiden die nach der nase ob du die 25 zahlst oder das höhere, du als selbst motorradfahrer kannst das fachmännisch beurteilen, die meisten von euch können das aber nicht

du kannst mir auch nicht erzählen, das wenn du dienst hast und dir dann auch noch einer krumm kommt und dich vollblubbert, dass du dem nicht die höhere strafe gibst, obwohl du die niedrigere auch verhängen könntest

aber bei vielen polizeikontrollen ist es nasenfaktor, man sieht doch schon alleine was ein kleiner netter polizei gewerkschatsaufkleber am auto, in einem halteverbot oder bei überschreiten der parkzeit anrichten kann :yeah: :yeah: :yeah:
oder wenn bemerkt wird das man selbst einer staatlichen institution angehört, so gings mir bisher immer


#26 nouseforaname

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Geschrieben 13 April 2007 - 08:24 Uhr

:grins: das klingt ja erstmal ganz vielversprechend. Vielleicht haben dann ja auch die Club-Mitglieder `ne echte Chance sich z.B. den MIVV an ihre gedrosselten Schätzchen zu schrauben. Letztens war da jemand völlig desillusioniert :zwinker: Mal sehen was P@rtisan und seine Kollegen zu diesem Thema beitragen können.



hmm das versteh ich irgendwie nich.. wieso sollte man sich kein esd an seine gedrosselte schrauben dürfen? wenn die abe haben isses doch schnuppe ob man gedrosselt fährt oder nicht..


#27 P@rtisan

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Geschrieben 13 April 2007 - 08:33 Uhr

ist es nicht du kannst auch zulaut sein obwohl du den eater drinne hast, dann darfste trotzdem blechen und dann entscheiden die nach der nase ob du die 25 zahlst oder das höhere, du als selbst motorradfahrer kannst das fachmännisch beurteilen, die meisten von euch können das aber nicht

du kannst mir auch nicht erzählen, das wenn du dienst hast und dir dann auch noch einer krumm kommt und dich vollblubbert, dass du dem nicht die höhere strafe gibst, obwohl du die niedrigere auch verhängen könntest

aber bei vielen polizeikontrollen ist es nasenfaktor, man sieht doch schon alleine was ein kleiner netter polizei gewerkschatsaufkleber am auto, in einem halteverbot oder bei überschreiten der parkzeit anrichten kann :yeah: :yeah: :yeah:
oder wenn bemerkt wird das man selbst einer staatlichen institution angehört, so gings mir bisher immer

du kannst nicht zwei verschiedene sachen mit einander vergleichen. erlöschen be ist ein dickes bußgeld mit 3punkten und das andere ist nur ein verwarngeld ...
warum sollte ich jmd eine owi anzeige schreiben wenn er nun ma nichts selbst manipuliert hat. auch wenn der "nasenfaktor" mitspielt ... das tut er übrigens immer ... heißt es nicht dass ich gegen jmd eine strafanzeige wegen raubes schreiben, wenn er zB nur schwarz gefahren is. also die sachen muss man schon trennen!


#28 Bornie

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Geschrieben 13 April 2007 - 10:37 Uhr

hmm das versteh ich irgendwie nich.. wieso sollte man sich kein esd an seine gedrosselte schrauben dürfen? wenn die abe haben isses doch schnuppe ob man gedrosselt fährt oder nicht..



Bsp an einer auf 25kw gedrosselten CBR600RR ´06!

Im Fahrzeuschein steht unter Punkt U.1 87db in verbindung mit dem Orginal ESD, weil sie gedrosslet ist! Mit Laser GP Zubehör ESD hat sie aber ein Standgeräusch von knappen 100 db, bei der entdrosselten reicht das um in der Toleranz zusein, so halt nicht! Deshalb sind die zulaut mit den Zubehör Pötten!

@ P@rtisan

ja genau das meinte ich mit Nasenfaktor, meine Quelle hatte es ja nur anders formuliert

und jetzt mal ehrliche antwort von dir, was denkst du wieviele deiner Kollegen, wirklich erkennen können ob dass an einer Auspuffanlage normaler Verschleiß ist oder das etwas an ihr gemacht wurde? (ich red net von DB-fresser aus und einbauen, weil das sieht ja wirklich jeder)


#29 P@rtisan

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Geschrieben 13 April 2007 - 19:55 Uhr

das wissen die wenigsten .. das würden auf anhieb nich ma fachkundige erkennen. wenn man es nicht mal sieht ...
darum ging es aber auch nicht. es ging darum dass man zwei völlig verschiedene tatbestände nicht miteinander vergleichen kann!


#30 nordschleifler

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Geschrieben 13 April 2007 - 20:18 Uhr

Zu meinem verständnis, heisst das wenn man ohne Db-eater fährt sich ,wie gehabt, die 3 Punkte + das Bußgeld einfängt.
Und wenn man angehalten wird und der Auspuff ist zu laut du nur eine Ordnungswidrigkeit udn 25 Euro bezahlst?

Wo zieht dann der einzelne Polizist den Schlussstrich? Ob er mir jetzt nur ein Verwarnungsgeld aufbrummt oder aber fahren ohne Betriebserlaubnis diagnostiziert.
Weil zu laut ist ja nunmal zu laut. Ob das jetzt durch den fehlenden Db-eater oder durch Verschleiss, zu hohe Toleranz vom Hersteller oder sonstwas...


#31 Yamitom

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Geschrieben 13 April 2007 - 20:24 Uhr

denke nen lauter auspuff fällt unter verschleiß und der eater eben unter absichtlich laut, zumindest würd ich es so sehen


#32 P@rtisan

P@rtisan

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Geschrieben 13 April 2007 - 21:38 Uhr

vieeeeeeeeeeel zu lesen bezügl. erlöschen be!

http://www.verkehrsp...showtopic=38312


#33 Chucky

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Geschrieben 14 April 2007 - 21:25 Uhr

Also allein die Sache 25€ Bußgeld macht mich stutzig! Es gibt nämlich keine 25€ Bußgeld! Alle Bußgelder fangen ab 40€ an und sine zwingend mit mind. 1 Flensburger verbunden. Die 25€ können also höchstens Verwarnungsgeld sein. Aber meines Wissens nach darf die Polizei weiterhin unsere Moppeds stilllegen lassen, wenn wir keine ABE's an unseren Dingern haben.


#34 Wlado

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Geschrieben 15 April 2007 - 01:18 Uhr

Aber meines Wissens nach darf die Polizei weiterhin unsere Moppeds stilllegen lassen, wenn wir keine ABE's an unseren Dingern haben.


sie können dir die sofortige weiterfahrt verbieten aber NICHT stilllegen!


#35 acecat

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Geschrieben 15 April 2007 - 12:11 Uhr

@ Partisan wenn ich das richtig sehe erlischt die BE durch entfernen des db-Killers nach wie vor da sich das Geräuschverhalten ändert auch wenn keine zu erwartende Gefährdung vorliegt.


#36 Chucky

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Geschrieben 15 April 2007 - 18:41 Uhr

sie können dir die sofortige weiterfahrt verbieten aber NICHT stilllegen!


Das meinte ich doch ;) War ein bisschen schief ausgedrückt, ich gebe es ja zu :unsicher:


#37 Hane86

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Geschrieben 16 April 2007 - 20:52 Uhr

Doch muss es wohl ;-)


#38 fred_

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Geschrieben 26 April 2007 - 09:43 Uhr

also, wenn der auspuff ne gültige ABE, also n e-Zeichen drauf, hat, dann kann man auch ohne db-killer fahren. nach §19 Absatz (3) der STVZO führt ein zu lauter Auspuff (d.h. mit abe aber ohne db-killer) nicht ´zum erlischen der Betriebserlaubnis und das moped kann und darf auch nicht stillgelegt werden. Zu ahnden ist diese Ordnungswidrigkeit nach §20 STVZO mit 25€ Ordungsgeld...alsi keine Anzeige, keine Punkte etc...
EIn reinder Racingtopf (ohne e-zeichen) führt aber immernoch zum absopachteln der plakette...


#39 fl0rian

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Geschrieben 26 April 2007 - 12:13 Uhr

das heißt nen leo auspuff mit abe, aber killer raus ist erlaubt?!?! bzw wird nur mit 25€ geahndet?

stimmt das wirklich?

Gruß


#40 fred_

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Geschrieben 26 April 2007 - 12:23 Uhr

ja das stimmt!! nur 25euro ordnungsgeld. war letztens erst bei ner kontrolle nes freundes dabei. die polizistin hat uns das dann erklärt´. die war generell voll cool...fährt selbst r1 und hat noch tipps gegeben,wo es günstig reifen gibt.
sie meinte auch,dass es sein kann,dass das noch nich alle kollegen wissen bzw wahr haben wollen. IST ABER SO!!!
kommt durch na angleichung an EG-Bestimmungen.
also immer schön die paragraphen zur hand haben bei ner kontrolle