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Käufer Will Vom Motorrad Kauf Zurücktreten


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133 Antworten in diesem Thema

#1 dadevil

dadevil

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Geschrieben 18 März 2009 - 21:01 Uhr

hallo
ich hatte eine tzr. diese hatte ich mechanisch gedrosselt gekauft. bin diese dann offen gefahren und als ich sie verkauft habe habe ich die drossel wieder so reingebaut wie sie in dem motorrad drinne war als ich sie gekauft habe. der typ an den ich sie verkauft habe ist sie gedrosselt gefahren allerdings ist sie nach 20 km ausgegangen, zk kaputt. er hat sie dann in die werkstatt gebracht und diese hat festgestellt das das motorrad so nicht dem original zustand entspricht, da dort anscheinend eine elektrische drossel reingehöhrt und es wohl noch andere dinge gibt von denen ich nichts wusste. der an den ich das verkauft habe, möchte mich jetzt anzeigen und mir das motorrad zurückgeben. darf er das?

€: im kaufvertrag steht "Das motorrad wir in dem zustand wie bescihtigt und probe gefahren unter ausschluss jeglicher gewährleistung verkauft"

Bearbeitet von dadevil, 18 März 2009 - 21:11 Uhr.


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Geschrieben 18 März 2009 - 21:01 Uhr

Hallo dadevil,

schau mal hier: Käufer Will Vom Motorrad Kauf Zurücktreten. Dort wird jeder fündig!





#2 BastixR6

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Geschrieben 18 März 2009 - 21:14 Uhr

Normalerweiße mußt du es nur zurücknehmen wenn du Mängel verschweigst. Da du dies nicht gemacht hast und dein Vertrag ja von Privat ist brauchst du sie nicht zurück zu nehmen.

Hast du Rechtschutz ?

Wenn ja ab zum Anwalt, weil ich bin keiner. :grins:

Bearbeitet von BastixR6, 18 März 2009 - 21:16 Uhr.


#3 R6iner

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Geschrieben 18 März 2009 - 21:44 Uhr

Wie lange liegt der Verkauf zurück?


#4 dadevil

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Geschrieben 18 März 2009 - 22:05 Uhr

der kauf war am 27.12.2008


#5 MD11

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Geschrieben 18 März 2009 - 22:06 Uhr

Würde mal behaupten, der kann dich gern haben. Das ist bissel zu lange her.

Gruß


#6 Andy241

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Geschrieben 18 März 2009 - 22:19 Uhr

Also ich denk du brauchst da nix zurücknehmen!
Hallo, wer weiß, was der in der Zeit gemacht hat ^^

Wenns hal dazu kommt, dann brauchste da nix befürchten.
Wegen der Drossel, mhh ich glaub es gibt net ne Spezifische Drossel!
Wenn des ding dadurch nur noch 80 läuft, dann passt des auch so! Egal ob mechanisch oder elektronisch.

Bis dann greetz Andy


#7 R6iner

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Geschrieben 18 März 2009 - 22:20 Uhr

Da kommt er definitiv zu spät.
Die regelwidrigen Änderungen kann er selbst vorgenommen haben.
Er ist in der Beweispflicht.

Ich sprech da aus Erfahrung. Mir wollt auch mal ein Spezi mein Mopped mit Mängeln zurückgeben die vorher nicht da waren. :zwinker:


#8 Quarck

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Geschrieben 18 März 2009 - 22:21 Uhr

und der basti trifft den nagel auf den kopf, er is kein anwalt, und ich denke mal, die anderen von euch, auch nicht...


hatten wa doch erst mädels... rechtsberatung is hier nich. und das was hier kommt sind nur wage vermutungen. wende dich an einen anwalt, der kann dir sagen, wie du da vorgehen musst, und was du für rechte etc. mit dem vertrag hast.

mit spekulationen ist ihm eh nicht geholfen. von daher...

aber reinschreiben, wie es am ende ausgeht, das wäre mal interessant. :unsicher:


#9 Chefinspekteur

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Geschrieben 18 März 2009 - 22:24 Uhr

ich würde glatt behaupten das ist sogar egal ist wie lang das her ist ... und wenns vorgestern war
ich denke "gekauft wie gesehen" ..... "ohne gewährleistung" ist ziemlich eindeutig ...

so lang man dir keinen vorsatz oder irgendeine arglistigkeit beweisen kann

aber mein vorredner hat natürlich recht :zwinker:

Bearbeitet von Chefinspekteur, 18 März 2009 - 22:27 Uhr.


#10 R6iner

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Geschrieben 18 März 2009 - 22:30 Uhr

und der basti trifft den nagel auf den kopf, er is kein anwalt, und ich denke mal, die anderen von euch, auch nicht...


hatten wa doch erst mädels... rechtsberatung is hier nich. und das was hier kommt sind nur wage vermutungen. wende dich an einen anwalt, der kann dir sagen, wie du da vorgehen musst, und was du für rechte etc. mit dem vertrag hast.

mit spekulationen ist ihm eh nicht geholfen. von daher...

aber reinschreiben, wie es am ende ausgeht, das wäre mal interessant. :unsicher:


Ich bin zwar kein Anwalt, hab mich aber wegen dem Thema mit nem Anwalt beraten.
Sind keine vagen Vermutungen, vorrausgesetzt das stimmt alles so wie es dargestellt wurde.
Ich würd auf jeden Fall auf ein Anwaltschreiben der Gegenseite warten, dann kann er immer noch zum Anwalt.


#11 Quarck

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Geschrieben 18 März 2009 - 22:49 Uhr

eben, und da wir nich wissen, inwiefern alles stimmt, oder was evtl. zuviel ist, oder dazu kommt, bringen vermutungen nichts. aber dafür gibt es ja menschen, die sich damit auskennen (oder es zumindest vorgeben :lol:) und die damit ihr geld verdienen. kaum ein fall ist gleich.


#12 US1111

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Geschrieben 18 März 2009 - 23:17 Uhr

Das ist nunmal das Risiko, wenn man von Privat kauft...


#13 heinser

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Geschrieben 18 März 2009 - 23:50 Uhr

gibt mann nicht auch als privatperson automatisch ein ja gewährleitung.
wenn der käufer herausfindet das an dem bike sachen oder sonst was verbaut sind die nicht ordnungsgemäß sind und der verkäufer nichts davon gesagt hat (egal ob er das weiss oder nicht) er meines wissen das recht sein geld im austasch des bikes wieder zurück zu fordern.


das ist mein wissens stand...


#14 Skipi

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Geschrieben 19 März 2009 - 02:46 Uhr

Nein als Privatperson kannst du dich von dem gesetzlich vorgeschriebenem Jahr Gewährleistung befreien indem du im Kaufvertrag angibst das du keine Gewährleistung oder Zurücknahme wegen Garantie oder Gewährleistungen angibst!
So ist der Rechtsweg nunmal meine Schwester studiert Jura hab die eben mal gefragt...der kann dir im Grunde garnichts!
wenn er nicht weiß das du die Drossel draußen hattest und das auch nicht im Vertrag drin steht, sowieso nicht weil er kein Beweis "schwarz auf weiß" hat.

Solange du im Kaufvertrag angegeben hast dass das Bike "gekauft wie gesehen" verkauft wurde hat er sowieso pech gehabt! die änderungen können auch von dem vorbesitzer vor dir oder von dem neuen käufer stammen, es gibt dafür keine beweislage!

Ansonsten wenn du zu 100% sicher gehen willst befrag ein Anwalt der sowas als Fachrichtung wie Vertrags und arbeitsrecht, etc... hat meint meine Sis weil sie ein anderen Fachbereich hat der nicht so vertieft war in dem Bereich aber das Grundsätzliche behandelt wurde!


#15 dadevil

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Geschrieben 19 März 2009 - 17:43 Uhr

vielen lieben dank an alle! sobald sein schreiben hier eintrifft, werde ich damit zum anwalt meines vertrauens gehen. scheinbar habe ich ja nichts zu befürchten


#16 Engel182

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Geschrieben 19 März 2009 - 21:47 Uhr

Huhu

Wenn er was zu beanstanden hätte, müsste er es innerhalb der ersten 14 Tage geltend machen.
Da es ja offensichtlich länger her ist UND er die Karre vor dem Kauf probe gefahren hat, und somit wusste worauf er sich einläßt (ist ja immerhin kein Neufahrzeug) hat er sich mit dem Zustand einverstanden erklärt.
Du hast nichts verheimlicht, weil du von nichts wusstest. Du hast das Motorrad mit bestem Wissen und GEwissen verkauft.

Also ICH würde die Karre nicht zurücknehmen.. aber dein Anwalt wird es besser wissen ;)


#17 japevo

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Geschrieben 30 März 2009 - 21:50 Uhr

wie ist der aktuelle stand ? ist ja schon wieder ein paar tage her :unsicher:


#18 dan2511

dan2511

    //oo\\

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Geschrieben 30 März 2009 - 23:06 Uhr

Pacta sunt servanda... Wiki hilft bei der Übersetzung.Es gibt kein Mangelrecht und Rücknahmepflicht im privaten Vertragsrecht


#19 Basti YZF-R6

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    SCHWEINEREI

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Geschrieben 30 März 2009 - 23:19 Uhr

Pacta sunt servanda (wörtlich: „Verträge sind einzuhalten“) beschreibt das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht.


#20 japevo

japevo

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Geschrieben 31 März 2009 - 00:13 Uhr

ho ho,

da hat wohl jemand aufgepasst :grins:

aber nicht vergessen leute,

recht haben heist noch lange nicht recht kriegen :zwinker: