also falls das wirklich wichtig für dich ist würde ich mich hier nicht
auf halbwahrheiten von selbsternannten experten verlassen
(schließe mich da nicht aus)
halbwegs "günstig" kannst du das z.B. hier erfragen:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/die antwort hat dann aber hand und fuß, würde mir nur
vorher genau überlegen wie man es dem anderen möglichst
schnell klar macht um was es geht
trotzdem noch meine persönliche einschätzung:aus einem polizeibericht kenne ich ein ähnliches szenario:
autobahn, biker zu schnell, polizei hinterher, biker ausfahrt genommen,
polizei auch, biker auf der landstraße weggezogen und überholt, polizei keine chance.
als kommentar war da sinngemäß zu vernehmen:
"der halter musste später vor gericht, da aber nicht mit sicherheit
bestimmt worden konnte dass er gefahren ist wurde er freigesprochen"
ein fahrtenbuch gab/gibt es aber mit sicherheit.
stichpunkte zur eigenen recherche:- unschuldsvermutung (art. 25 GG, art. 6 abs. 2 MRK)
- fahrtenbuch (stvzo §31a):
http://www.gesetze-i...tvzo/__31a.htmlaber im einzelnen entscheidet immer noch der richter.
edit:falls du übrigends auf eines dieser videos anspielst, die zzt. so beliebt sind, sprich: ghostrider
dann sei dir gesagt dass das da gesetzlich (noch) ein wenig anders abläuft in schweden.
Bearbeitet von vonDolling, 21 Februar 2011 - 16:30 Uhr.