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Fahrerverantwortlichkeitsrecht, Was Ist Das?


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10 Antworten in diesem Thema

#1 Quagmireyzfr6

Quagmireyzfr6

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Geschrieben 21 Dezember 2010 - 22:47 Uhr

Folgendes Szenario

Einer fährt 300 Sachen in einer 120 er Zone, gefährdet alles und jeden. Wird geblitz und verfolgt. Aber die Grünen erwischen ihn nicht.

Die grünen wissen wer der Halter ist, aber nicht wer der Fahrer war. D.h. Man kann ihn nicht zu 100% identifizieren.

Wie könnte sich der Halter/Fahrer rauswinden?

( keine Angst will's nicht ausprobieren, möchte noch weiter driven)

2 Finger zum Gruß


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Geschrieben 21 Dezember 2010 - 22:47 Uhr

Hallo Quagmireyzfr6,

schau mal hier: Fahrerverantwortlichkeitsrecht, Was Ist Das?. Dort wird jeder fündig!





#2 r6PoB

r6PoB

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Geschrieben 21 Dezember 2010 - 22:50 Uhr

was willst du jetzt wissen?




Fahrerverantwortlichkeitsrecht, Was Ist Das?

Wie könnte sich der Halter/Fahrer rauswinden?


Hast du vielleicht schon Weihnachtsurlaub?
Nimm weniger RUFIS!!!!!

Bearbeitet von r6PoB, 21 Dezember 2010 - 22:53 Uhr.


#3 US1111

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Geschrieben 21 Dezember 2010 - 22:52 Uhr

Geht nicht. Hier ist überall Glatteis und das Streusalz wird knapp.


#4 TheDeeD

TheDeeD

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Geschrieben 22 Dezember 2010 - 11:18 Uhr

Wenn der Fahrer ein enger Verwandter war, brauchste glaub ich keine Aussage machen. Wirst aber wohl nen fahrtenbuch etc bekommen.

Wenn der Fahrer nen Kumpel ist, wirste das so angeben müssen.


(keine garantie)


#5 Stefan81

Stefan81

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Geschrieben 22 Dezember 2010 - 19:41 Uhr

Ich denke auch das sie den Halter im ersten Moment dafür verantwortlich machen.Und wenn man dann sagt,daß ein andrer gefahren ist,wollen sie das bestimmt wissen wer das war und werden da solang nach hacken bis sie ihn haben.Also so denke ich.


#6 US1111

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Geschrieben 22 Dezember 2010 - 22:06 Uhr

In Deutschland wird derjenige verantwortlich gemacht, der etwas verbrochen hat. Soviel ich weiss, ist es in anderen Ländern anders, da sagt man einfach, der Halter ist für sein Fahrzeug verantworlich und muss wissen, wer wann damit gefahren ist.
Je krasser der Verstoß ist, umso eher weckt man natürlich den Ehrgeiz der Grünen- und die werden schon dafür sorgen, dass der Halter sich dann erinnern kann, wer gefahren ist. Wie sie das machen, kann ich dir allerdings aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen. Aber die Sache mit dem Fahrtenbuch hilft ja nicht für ein Vergehen, das bereits begangen wurde.


#7 Quagmireyzfr6

Quagmireyzfr6

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Geschrieben 23 Dezember 2010 - 02:05 Uhr

was willst du jetzt wissen?




Fahrerverantwortlichkeitsrecht, Was Ist Das?

Wie könnte sich der Halter/Fahrer rauswinden?


Hast du vielleicht schon Weihnachtsurlaub?
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Witzbold, war eine ganz normale Frage.

Also gehen wir mal von geschwindigkeitsüberschreitung aus. 50 Sachen zu viel.
Dann kann der Halter doch sagen es war ein Kumpel mit Namen xx und der sagt es war der yy. Dan steht doch aussage gegen Aussage !? Naja
Was Solls hat mich nunmal interessiert. Der ghostrider macht's ja auch so ähnlich in Schweden, aber das ist eine andere Geschichte.

PS: spart euch nutzlose antworten, gibt's schon genug

Trotzdem danke, frohes fest


#8 Attila1907

Attila1907

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Geschrieben 02 Januar 2011 - 13:59 Uhr

also aus erfahrung kann ich sagen :

du sagst du weisst nicht wer gefahren ist, dann musst du als halter außerdem beweisen das du zu diesem zeitpunkt nicht gefahren bist ( zb. wenn du arbeiten warst, eine bestätigung vom arbeitgeber das du da gerade arbeiten warst ). so, nun warst du es schonmal nicht und ansonsten können sie niemanden identifizieren => du musst die strafe bezahlen weil du der halter bist, bekommst aber keine punkte oder sonstiges. außerdem wirst du ein fahrtenbuch führen müssen


#9 JiN

JiN

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Geschrieben 02 Januar 2011 - 15:00 Uhr

Du kannst auch schreiben das du dein Bike verkaufen wolltest und nun paar Leute da waren zur Probefahrt und du aber nicht mehr den Name von denen weist.

Hat bei nen Kumpel von mir geklappt. Falls sowas ist immer am besten zu einen gute Anwalt, der bewirkt manchmal wunder und prüft alles genau nach ob die Messung und alles auch vorschriftsgemäß waren.

Bei solchen hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen würde ich immer nen Rechtsanwalt an Land ziehen. Und so teuer ist ja so ne Rechtsschutzversicherung auch ne.


#10 mugwump151

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Geschrieben 21 Februar 2011 - 03:00 Uhr

so, nun warst du es schonmal nicht und ansonsten können sie niemanden identifizieren => du musst die strafe bezahlen weil du der halter bist, bekommst aber keine punkte oder sonstiges. außerdem wirst du ein fahrtenbuch führen müssen


Das ist falsch, entweder können sie dir nachweisen, dass du gefahren bist, und dann bist du im arsch, oder sie können dir nichts nachweisen. Aber dann musst du als halter nichts bezahlen, weil man wie oben schon gesagt als halter nicht verantwortlich für alle mit dem eigenen kfz begangenen taten ist. dass man also zahlen muss ohne punkte zu bekommen ist unsinnig.


#11 vonDolling

vonDolling

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Geschrieben 21 Februar 2011 - 16:18 Uhr

also falls das wirklich wichtig für dich ist würde ich mich hier nicht
auf halbwahrheiten von selbsternannten experten verlassen ;)
(schließe mich da nicht aus)

halbwegs "günstig" kannst du das z.B. hier erfragen:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/

die antwort hat dann aber hand und fuß, würde mir nur
vorher genau überlegen wie man es dem anderen möglichst
schnell klar macht um was es geht :)


trotzdem noch meine persönliche einschätzung:
aus einem polizeibericht kenne ich ein ähnliches szenario:
autobahn, biker zu schnell, polizei hinterher, biker ausfahrt genommen,
polizei auch, biker auf der landstraße weggezogen und überholt, polizei keine chance.

als kommentar war da sinngemäß zu vernehmen:
"der halter musste später vor gericht, da aber nicht mit sicherheit
bestimmt worden konnte dass er gefahren ist wurde er freigesprochen"

ein fahrtenbuch gab/gibt es aber mit sicherheit.


stichpunkte zur eigenen recherche:

- unschuldsvermutung (art. 25 GG, art. 6 abs. 2 MRK)
- fahrtenbuch (stvzo §31a): http://www.gesetze-i...tvzo/__31a.html

aber im einzelnen entscheidet immer noch der richter.


edit:
falls du übrigends auf eines dieser videos anspielst, die zzt. so beliebt sind, sprich: ghostrider
dann sei dir gesagt dass das da gesetzlich (noch) ein wenig anders abläuft in schweden.

Bearbeitet von vonDolling, 21 Februar 2011 - 16:30 Uhr.