Fahrerverantwortlichkeitsrecht, Was Ist Das?
#1
Geschrieben 21 Dezember 2010 - 22:47 Uhr
Einer fährt 300 Sachen in einer 120 er Zone, gefährdet alles und jeden. Wird geblitz und verfolgt. Aber die Grünen erwischen ihn nicht.
Die grünen wissen wer der Halter ist, aber nicht wer der Fahrer war. D.h. Man kann ihn nicht zu 100% identifizieren.
Wie könnte sich der Halter/Fahrer rauswinden?
( keine Angst will's nicht ausprobieren, möchte noch weiter driven)
2 Finger zum Gruß
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Geschrieben 21 Dezember 2010 - 22:47 Uhr
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#2
Geschrieben 21 Dezember 2010 - 22:50 Uhr
Fahrerverantwortlichkeitsrecht, Was Ist Das?
Wie könnte sich der Halter/Fahrer rauswinden?
Hast du vielleicht schon Weihnachtsurlaub?
Nimm weniger RUFIS!!!!!
Bearbeitet von r6PoB, 21 Dezember 2010 - 22:53 Uhr.
#3
Geschrieben 21 Dezember 2010 - 22:52 Uhr
#4
Geschrieben 22 Dezember 2010 - 11:18 Uhr
Wenn der Fahrer nen Kumpel ist, wirste das so angeben müssen.
(keine garantie)
#5
Geschrieben 22 Dezember 2010 - 19:41 Uhr
#6
Geschrieben 22 Dezember 2010 - 22:06 Uhr
Je krasser der Verstoß ist, umso eher weckt man natürlich den Ehrgeiz der Grünen- und die werden schon dafür sorgen, dass der Halter sich dann erinnern kann, wer gefahren ist. Wie sie das machen, kann ich dir allerdings aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen. Aber die Sache mit dem Fahrtenbuch hilft ja nicht für ein Vergehen, das bereits begangen wurde.
#7
Geschrieben 23 Dezember 2010 - 02:05 Uhr
was willst du jetzt wissen?
Fahrerverantwortlichkeitsrecht, Was Ist Das?
Wie könnte sich der Halter/Fahrer rauswinden?
Hast du vielleicht schon Weihnachtsurlaub?
Nimm weniger RUFIS!!!!!
Witzbold, war eine ganz normale Frage.
Also gehen wir mal von geschwindigkeitsüberschreitung aus. 50 Sachen zu viel.
Dann kann der Halter doch sagen es war ein Kumpel mit Namen xx und der sagt es war der yy. Dan steht doch aussage gegen Aussage !? Naja
Was Solls hat mich nunmal interessiert. Der ghostrider macht's ja auch so ähnlich in Schweden, aber das ist eine andere Geschichte.
PS: spart euch nutzlose antworten, gibt's schon genug
Trotzdem danke, frohes fest
#8
Geschrieben 02 Januar 2011 - 13:59 Uhr
du sagst du weisst nicht wer gefahren ist, dann musst du als halter außerdem beweisen das du zu diesem zeitpunkt nicht gefahren bist ( zb. wenn du arbeiten warst, eine bestätigung vom arbeitgeber das du da gerade arbeiten warst ). so, nun warst du es schonmal nicht und ansonsten können sie niemanden identifizieren => du musst die strafe bezahlen weil du der halter bist, bekommst aber keine punkte oder sonstiges. außerdem wirst du ein fahrtenbuch führen müssen
#9
Geschrieben 02 Januar 2011 - 15:00 Uhr
Hat bei nen Kumpel von mir geklappt. Falls sowas ist immer am besten zu einen gute Anwalt, der bewirkt manchmal wunder und prüft alles genau nach ob die Messung und alles auch vorschriftsgemäß waren.
Bei solchen hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen würde ich immer nen Rechtsanwalt an Land ziehen. Und so teuer ist ja so ne Rechtsschutzversicherung auch ne.
#10
Geschrieben 21 Februar 2011 - 03:00 Uhr
so, nun warst du es schonmal nicht und ansonsten können sie niemanden identifizieren => du musst die strafe bezahlen weil du der halter bist, bekommst aber keine punkte oder sonstiges. außerdem wirst du ein fahrtenbuch führen müssen
Das ist falsch, entweder können sie dir nachweisen, dass du gefahren bist, und dann bist du im arsch, oder sie können dir nichts nachweisen. Aber dann musst du als halter nichts bezahlen, weil man wie oben schon gesagt als halter nicht verantwortlich für alle mit dem eigenen kfz begangenen taten ist. dass man also zahlen muss ohne punkte zu bekommen ist unsinnig.
#11
Geschrieben 21 Februar 2011 - 16:18 Uhr
auf halbwahrheiten von selbsternannten experten verlassen
(schließe mich da nicht aus)
halbwegs "günstig" kannst du das z.B. hier erfragen:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/
die antwort hat dann aber hand und fuß, würde mir nur
vorher genau überlegen wie man es dem anderen möglichst
schnell klar macht um was es geht
trotzdem noch meine persönliche einschätzung:
aus einem polizeibericht kenne ich ein ähnliches szenario:
autobahn, biker zu schnell, polizei hinterher, biker ausfahrt genommen,
polizei auch, biker auf der landstraße weggezogen und überholt, polizei keine chance.
als kommentar war da sinngemäß zu vernehmen:
"der halter musste später vor gericht, da aber nicht mit sicherheit
bestimmt worden konnte dass er gefahren ist wurde er freigesprochen"
ein fahrtenbuch gab/gibt es aber mit sicherheit.
stichpunkte zur eigenen recherche:
- unschuldsvermutung (art. 25 GG, art. 6 abs. 2 MRK)
- fahrtenbuch (stvzo §31a): http://www.gesetze-i...tvzo/__31a.html
aber im einzelnen entscheidet immer noch der richter.
edit:
falls du übrigends auf eines dieser videos anspielst, die zzt. so beliebt sind, sprich: ghostrider
dann sei dir gesagt dass das da gesetzlich (noch) ein wenig anders abläuft in schweden.
Bearbeitet von vonDolling, 21 Februar 2011 - 16:30 Uhr.