Ich meine damit das die doch angeben müssen wie lang es über rot war allein für das Strafmaß schon. Also muss er mit der Ampel irgendwie verbunden gewesen sein.weiss auch garnicht so genau obs noch auf rot gesprungen ist.
Die Verbindung kann er mit dem Auge hergestellt haben, die Zeit mit einer (Stopp-) Uhr oder schlicht gezählt (einundzwanzig, zweiundzwanzig...). Wenn es bei Dir tatsächlich erst "dunkelgelb", also gerade erst auf rot gesprungen ist, bleibt es ohnehin ohne belang, dann wird halt nur ein einfacher Rotlichtverstoß angezeigt -das ist schmerzhaft genug. Wenn er dann noch ein Foto hat, kannst Du Dich noch nicht einmal mit "ich bin nicht gefahren" herausreden. Und es ist auch bei nichtstationären Anlagen durchaus möglich, sie mit der Ampel technisch zu koppeln, dann kriegst Du es haargenau nachgewiesen und aufs Butterbrot geschmiert. Du wirst Dich überraschen lassen müssen -dass Du ungeschoren davonkommst, klingt aber eher unwahrscheinlich, denn wie gesagt: eine qualifizierte Zeugenaussage reicht durchaus aus.