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Nudel

Registriert seit 25 Nov 2015
Offline Letzte Aktivität 28.01.2017 - 03:34 Uhr
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Von mir verfasste Beiträge

Im Thema: Allgemeines Zur Probezeit

09 Februar 2016 - 21:57 Uhr

Also wer etwas trinken geht und nicht die Kohle ausgibt um mit dem Taxi nachhause zu fahren oder sich von einem Kollegen abholen zu lassen hat mMn selber schuld.  In der Probezeit ist ja auch 0,0 und bis 21 sowieso.  Das sollte man einfach beibehalten....

 

@Topic

Man wird in der Probezeit bzw. allgemein so hart bestraft, da finde ich es einfach Unverantwortlich das es fuer das Nutzen des Handys am Steuer so eine geringe Straft gibt bzw das ein B-Verstoss ist also sich auch jemand in der Probezeit leisten kann ohne Konsequenzen. Weil es hat schon einen Einfluss auf das Verhalten im Strassenverkehr, dass ist mir schon mehrmals aufgefallen wenn jemand einfach langsam faehrt, ein bisschen hin und her sind diese oft am Handy. Aber naja das ist ein anderes Thema :ahh:

 

Edit: Danke an Haag96, wusste das Alter nicht genau


Im Thema: Allgemeines Zur Probezeit

05 Februar 2016 - 21:22 Uhr

 

...Oder eine Umweltzone ohne Umweltplakette befahren...

 

Zweiräder sind doch von diesem Gesetz befreit?!

 

 

Ja klar, war nur ein Beispiel da ich davon ausgehe das die Leute hier nicht nur Motorrad fahren :ahh:

Aber 2015 haettest du in der Probezeit in eine Umweltzone fahren koennen und haettest nur eine Geldstrafe bekommen nun wird halt einfach deine Probezeit verlaengert. Das ganze hier war nur alls allgemeine Information gedacht das Leute in der Probezeit jetzt noch vorsichtiger seien sollten.

 

Auch Kennzeichenverstoesse kosten ueber 60euro oder unzulaessiges ueberholen am Bahnuebergang (jeder ist bestimmt schon mal nach vorne gefahren wenn alles steht) usw.

 

Und ich weiss nicht wie es mit verdoppelten Bussgeldern steht, also wenn man einen Vertoss der 35euro kostet mit Vorsatz begeht ob das auch zu einer Probezeitverlaengerung fuehren kann. Da darf der Polizist meines wissens das Bussgeld auch verdoppeln.


Im Thema: 48Ps Im Ausland

04 Februar 2016 - 21:30 Uhr

Moin,

 

also theoretisch\praktisch darfst du dich im Ausland mit deiner R6 nicht anhalten lassen. Da wir das einzige Land mit der Sonderregelung sind, das wir auch Motorraeder mit mehr als der doppelten Leistung fahren duerfen. Im Ausland waere es also "Fahren ohne Fahrerlaubnis" und vielleicht auch "Fahren ohne Versicherungsschutz". Der Stand von diesen Informationen war 2015, hatte mich informiert ob es dieses Jahr moeglich waere mal ein bisschen durch die Laender zu fahren. Wenn es natuerlich in Kontrollen keine Probleme gibt waere das ja mal eine ueberlegung wert.