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Fahren Ohne Führerschein


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17 Antworten in diesem Thema

#1 DaEicher

DaEicher

    Lehrling

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Geschrieben 11 August 2015 - 00:51 Uhr

Hey Leute,

habe ein kleines Problem, man darf ja die praktische Prüfung für die Führerscheinklasse A2 einen Monat vor dem tatsächlichen Datum des 18ten Geburtstags machen. Habe nun das Problem, wenn ich nächsten Montag, den 17.08 den Führerschein bestehe darf ich ja faktisch noch nicht fahren, weil zwischen A1 und A2 zwei Jahre vergehen müssen (Datum A1: 12.9.2013) Also müsste ich bis zum 12.9.2015 warten bis ich fahren darf. Welche Konsequenzen könnten auf mich zukommen, wenn ich trotzdem fahre ?



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Geschrieben 11 August 2015 - 00:51 Uhr

Hallo DaEicher,

schau mal hier: Fahren Ohne Führerschein. Dort wird jeder fündig!





#2 danielcl

danielcl

    Alleinfahrer

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Geschrieben 11 August 2015 - 00:55 Uhr

Nicht nur Faktisch, du darfst es nicht! . Mein Rat: Lass es sein! Abgesehen von Nachschulung, Strafe, oder sonst was, fährst du unversichert. Ich denke die Versicherung wird im Schadensfall nichts zahlen, und bei den Schadensersatz- Summen wird einen schlecht.
Stell dir die Maschine hin, genieße die Vorfreude und lass es einen Monat später ruhig angehen.


#3 Gast-Beau Riese_*

Gast-Beau Riese_*
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Geschrieben 11 August 2015 - 07:03 Uhr

Ich weiß nicht sicher, was sich in den letzten 35 Jahren geändert hat, aber zu meiner Zeit hätte das dazu geführt, dass die Fahrerlaubnis nicht erteilt bzw. entzogen wird, bevor sie erteilt wurde. Kurz: bevor Du den Wisch in der Hand hast, solltest Du keinen Meter auf der Straße fahren, noch nicht einmal mit eingesteckten Zündschlüssel stehen.

 



#4 freeeak

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Geschrieben 11 August 2015 - 08:25 Uhr

Um das genau zu wissen frag bei deinem fahrlehrer und beim prüfer nach.
Es kann gut sein das du den schein erst am 12.09 bei der führerscheinstelle abholen kannst.

Ist denk ich wie wenn du ne doppelklasse machst.
Ich hab den CE gemacht und dafür muss man vorher die C Prüfung ablegen.da bekommst dann nur nen wisch mit, mit dem du nicht fahren darfst.
Erst wenn der hänger dazu geprüft wurde kriegst den schein bzw musst ihn abholen


#5 Domi

Domi

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Geschrieben 11 August 2015 - 08:25 Uhr

Guten Morgen zusammen,

 

 

lass das teil blos stehen :dummheit:  Ich hatte damals bei Fahren ohne Fahrerlaubnis eine MPU + Nachschulung + 9 Monate Führerschein weg. (+Verkehrsunterrichtsstunden, die mich auf das Gespräch mit der Psychologin vorbereitet hat.)! Rund um ca. 1500 EurDamit ist echt nicht zu spaßen. Vom normalen Menschen zum Oberpsycho, nur weil ich mein Mofa (Roller) getuned haben.

 

vom Sinn her ist es aber das gleiche (Fahren ohne Fahrerlaubnis).

 

Die Strafe ist deshalb so schlimm ausgefallen, da ich schon im Besitz des Autoführerscheins war, den ich bereits mit 17 Jahren gemacht habe.

 

 

Viele Grüße

 

Dominik

 



#6 Dennis1100

Dennis1100

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Geschrieben 11 August 2015 - 14:14 Uhr

Stehen lassen. Heizen kannst du dein leben lang! ! Es sei den du willst allen zuschauen beim heizen. Und du darfst dann auf einen neuen lappen warten:D such es dir aus was dir mehr wert ist. Ps wenn du Personenschaden verursachst. Dann hol schon mal deine schwarze kredit karte raus. Nen kollege darf wegen so einer aktion jeden monat 500 euro zahlen für eine lange zeit


#7 DaEicher

DaEicher

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Geschrieben 11 August 2015 - 22:29 Uhr

Danke für die schnellen Antworten, bei mir steigt die Lust und Vorfreude von Tag zu Tag und ich halt es halt echt nicht mehr aus, bei mir dreht und verkrampft sich die recht Hand schon von allein wenn ich nur ans Moped denk. Ich denk ich werd trotzdem noch warten, auch wenns schwer fällt :/



#8 danielcl

danielcl

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Geschrieben 12 August 2015 - 00:51 Uhr

@ Dennis: Da ist er günstig weg gekommen bzw. hat zum Glück wenig Unheil angerichtet.
Personenschäden, indirekt oder direkt verursacht, können schnell auch mal 50.000 -100.000 € betragen ohne das jemand umgekommen ist.

Ich kann nur jedem empfehlen mit Drossel und Schein zu fahren :)


#9 Dennis1100

Dennis1100

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Geschrieben 12 August 2015 - 10:42 Uhr

Ja das stimmt . Ich denke das so ziemlich jeder hier motorrad besessen ist. Meine hatte ich auch anderthalb monate früher die zeit wollt nicht rum gegeb. Lappen hatte ich. Angemelder auch. Kamen auch sprüche fahr doch wirst eh nie angehalten. .

Aber gerade dann halten se dich an und dann.. ne lass mal und bevor ich 200000 für eine person Ausgebe wegen so ein müll kauf ixh mir lieber ein haus :D


#10 Marrc

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Geschrieben 12 August 2015 - 18:40 Uhr

Ganz schön viel Bullshit hier:

Wenn es zu einem Schaden (egal ob Personen oder Sachschaden) kommt und du versichert bist, dann zahlt deine Versicherung auch egal ob mit oder ohne Fahrerlaubniss!!! Wenn das Ding zb bei der Versicherung als gedrosselt versichert ist, du aber offen fährst, dann kann es passieren, das deine Versicherung dich in Regress nimmt, dies ist aber begrenzt und geht nur bis 5000€, auch wenn der Schaden 100000€ beträgt. Den Rest muss die Versicherung zahlen.



#11 Flemly

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Geschrieben 12 August 2015 - 18:58 Uhr

Ganz schön viel Bullshit hier:
Wenn es zu einem Schaden (egal ob Personen oder Sachschaden) kommt und du versichert bist, dann zahlt deine Versicherung auch egal ob mit oder ohne Fahrerlaubniss!!! Wenn das Ding zb bei der Versicherung als gedrosselt versichert ist, du aber offen fährst, dann kann es passieren, das deine Versicherung dich in Regress nimmt, dies ist aber begrenzt und geht nur bis 5000€, auch wenn der Schaden 100000€ beträgt. Den Rest muss die Versicherung zahlen.


Stimmt genau so! Selbst ein Beispiel in der Familie.


#12 Dennis1100

Dennis1100

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Geschrieben 12 August 2015 - 21:38 Uhr

Also die version kenn ich so auch nicht. Aber wenn das dann nicht so teuer ist warum geht die polizei dann mit so argumenten vor ? Nen bekannter ist Polizist und hat mir genau das so erklärt. Mhm deutsche gesetze.. echt schwierig. Nur wo bleibt da der sinn. Normalerweise ist das ja ne straftat. Du hast ja keinen Führerschein für ein offenes bike.

Fazit fahr trotzdem nicht dein lappen geht so oder so drauf mit ner satten strafe.

Bearbeitet von Dennis1100, 12 August 2015 - 21:39 Uhr.


#13 Gast-Beau Riese_*

Gast-Beau Riese_*
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Geschrieben 12 August 2015 - 21:42 Uhr

Also die version kenn ich so auch nicht. Aber wenn das dann nicht so teuer ist warum geht die polizei dann mit so argumenten vor ?

Das ist schnell erklärt: es dient der Abschreckung.

 

 

Nur wo bleibt da der sinn. Normalerweise ist das ja ne straftat.

Das bleibt es auch, und wird gesondert bestraft. Das mit der Deckelung ist Zivilrecht.

 

 

 

 



#14 freeeak

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Geschrieben 12 August 2015 - 21:46 Uhr

Wird in so einem fall dann auch der halter des fahrzeugs belangt oder nur der fahrer?
Also wenn die versicherung auf eltern etc läuft.


#15 Marrc

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Geschrieben 12 August 2015 - 21:56 Uhr

Ganz einfach:

Die deutsche Gesetzesgebung hier ganz klar differenziert:

Fahren ohne Fahrerlaubniss ist nicht Fahren ohne Pflichtversicherung.

Die Polizei labbert zu 95% nur feinsten Bullshit, darüber könnte ich Bücher schreiben was die mir schon weiß machen wollten.

Deshalb sind Polizisten auch nur irgendwelche dummen Handlanger und nicht Richter oder Anwalt...sonst wären diese ja überflüssig!

Fahren ohne Fahrerlaubniss ist garantiert kein Zivilrecht und eine Straftat! Und gesondert bestraft wird hier auch nix!

Wenn du ohne Lappen für offen fährst und einen Megaunfall baust, dein Moped bei der Vesicherung zwar versichert ist aber dort als gedrosselt gemeldet (du es aber offen hast). Dein Unfallgegner gelähmt wird und im Rollstuhl landet. Dann erwartet dich in der Regel folgende Strafe (gehe mal von einem ersten Vergehen aus):

Versicherung verlangt 5000€ Regresszahlung (Kannst du gegen Klagen)

Anklage wegen Fahren ohne Fahrerlaubniss mit Unfallfolge und fahrlässiger Körperverletzung.

Vermutlich bekommst du ein Entzug der Fahrerlaubniss mit um die 6 Monate, mit viel Glück ist sogar nur ein Fahrverbot mit 3 Monaten möglich. Dazu kommt eine Geldstrafe mit Schätzungsweise um die 40 Tagessätzen (40x ein 30tel deines Monatsgehalts). Damit bist du NICHT vorbestraft nur um eine je nach deinem Verdienst große Summe ärmer. Die Gerichts und Anwaltskosten für das ganze trägst ebenfalls du, deine eventuelle Rechtschutz zahlt nur wenn du Frei gesprochen wirst!

Edit: Die Eltern werden rechtlich nicht belangt, jedoch ist es sehr gut möglich, bzw wahrscheinlich das diese kündigt. Die Eltern können nur belangt werden, wenn sie als Halter wissentlich zulassen das du ohne Drossel fährst. Allerdings müssen sie nicht eine einzige Aussage bei der Polizei oder vor Gericht machen, da sie mit dir vermutlich Verwandt sind.


Bearbeitet von Marrc, 12 August 2015 - 21:58 Uhr.


#16 Dennis1100

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Geschrieben 13 August 2015 - 07:06 Uhr

Ganz einfach:
Die deutsche Gesetzesgebung hier ganz klar differenziert:
Fahren ohne Fahrerlaubniss ist nicht Fahren ohne Pflichtversicherung.
Die Polizei labbert zu 95% nur feinsten Bullshit, darüber könnte ich Bücher schreiben was die mir schon weiß machen wollten.
Deshalb sind Polizisten auch nur irgendwelche dummen Handlanger und nicht Richter oder Anwalt...sonst wären diese ja überflüssig!
Fahren ohne Fahrerlaubniss ist garantiert kein Zivilrecht und eine Straftat! Und gesondert bestraft wird hier auch nix!
Wenn du ohne Lappen für offen fährst und einen Megaunfall baust, dein Moped bei der Vesicherung zwar versichert ist aber dort als gedrosselt gemeldet (du es aber offen hast). Dein Unfallgegner gelähmt wird und im Rollstuhl landet. Dann erwartet dich in der Regel folgende Strafe (gehe mal von einem ersten Vergehen aus):
Versicherung verlangt 5000€ Regresszahlung (Kannst du gegen Klagen)
Anklage wegen Fahren ohne Fahrerlaubniss mit Unfallfolge und fahrlässiger Körperverletzung.
Vermutlich bekommst du ein Entzug der Fahrerlaubniss mit um die 6 Monate, mit viel Glück ist sogar nur ein Fahrverbot mit 3 Monaten möglich. Dazu kommt eine Geldstrafe mit Schätzungsweise um die 40 Tagessätzen (40x ein 30tel deines Monatsgehalts). Damit bist du NICHT vorbestraft nur um eine je nach deinem Verdienst große Summe ärmer. Die Gerichts und Anwaltskosten für das ganze trägst ebenfalls du, deine eventuelle Rechtschutz zahlt nur wenn du Frei gesprochen wirst!
Edit: Die Eltern werden rechtlich nicht belangt, jedoch ist es sehr gut möglich, bzw wahrscheinlich das diese kündigt. Die Eltern können nur belangt werden, wenn sie als Halter wissentlich zulassen das du ohne Drossel fährst. Allerdings müssen sie nicht eine einzige Aussage bei der Polizei oder vor Gericht machen, da sie mit dir vermutlich Verwandt sind.

Diese version unterschreibe ich so. Das bedeutet dann das man an so dingen gar keinen Gedanken verschwenden sollte. Danke für die Aufklärung 😁

Bearbeitet von Dennis1100, 13 August 2015 - 07:07 Uhr.


#17 Andy241

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Geschrieben 13 August 2015 - 07:32 Uhr

Warum diskutiert ihr den hier alle rum :lol:

 

nochmal zuzsammenfassend:

 

A1: 12.9.2013 - 12.09.2015 (2 Jahre)

Praktische Prüfung: 17.08.2015

Volljährigkeit: 17.09.2015 (ein Monat nach der Prüfung)

 

 

Du wirst den neuen Führerschein erst am 17.09 bekommen! Vorher bekommst du zwar den Zettel, dass du bestanden hast. Bekommst aber beim Straßenverkehrsamt dein neues Führerschein Plastik Kärtchen erst am 17.09

 

da der 17.09 nach dem 12.09 liegt, sehe ich darin auch kein Problem.

 

Gruß Andy



#18 RideR6

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Geschrieben 17 August 2015 - 00:11 Uhr

Ich glaube er wird am 12.09.2015 18 Jahre alt :daumen: