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Strafanzeige Wegen Kennzeichenmissbrauch


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22 Antworten in diesem Thema

#1 Alex1005

Alex1005

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Geschrieben 10 Oktober 2010 - 18:07 Uhr

Hallo,
Heute war schönes wetter und bin ein wenig in münchen rumgefahren. in einem tunnel ist dann ein motorradfahren der polizei vor mir gefahren und ich sollte ihm zum polizeirevier folgen. zuerst haben sie die db von meinem auspuff gemessen, aber war in ordnung. dann haben sie mein kennzeichen fotografiert. dann musste ich zur vernehmung mit nach oben gehen, habe natürlich keine angaben gemacht. die haben gemeint das ich noch post von der staatsanwaltschaft kriege. mit was muss ich rechnen? habe ich irgendeine chance, dass die anzeige eingestellt wird?

was mich stresst, ich habe das motorrad vor 2 wochen so gekauft, und das mit dem winkel ist mir eigentlich nie aufgefallen..

Bearbeitet von Alex1005, 10 Oktober 2010 - 19:16 Uhr.


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Geschrieben 10 Oktober 2010 - 18:07 Uhr

Hallo Alex1005,

schau mal hier: Strafanzeige Wegen Kennzeichenmissbrauch. Dort wird jeder fündig!





#2 Foxtrot

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Geschrieben 10 Oktober 2010 - 18:43 Uhr

Glob da haste nich wirklich ne Chance. Is schon n anderer Kennzeichenhalter so montiert gewesen ne?
Der Fahrzeugführer is dafür verantwortlich, dass am Fahrzeug alles passt.


#3 Eastzide

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Geschrieben 10 Oktober 2010 - 18:54 Uhr

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...


#4 Alex1005

Alex1005

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Geschrieben 10 Oktober 2010 - 19:28 Uhr

Glob da haste nich wirklich ne Chance. Is schon n anderer Kennzeichenhalter so montiert gewesen ne?
Der Fahrzeugführer is dafür verantwortlich, dass am Fahrzeug alles passt.


ja schon, ich habe nur das kennzeichen gewechselt..

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...


ja das weiß ich schon, hab mich darüber auch garnicht beschwert

zuerst wahr ich geschockt, weil zeitweise fuhren 5!! polizeimotorräder vor mir und 3 hinter mir, war sozusagen eingekesselt. ich fragte mich, was ich getan hab, ob ich einen angefahren hab oder sonst was :verwirrt:

aber ich hatte auch glück im unglück, bin noch grad dabei, mein bike aufzubauen, der noch erhebliche mängel hat. wer weiß was dann passiert wäre, der kerl hatte anscheinend einen schlechten tag

da ich, wie es aussieht, keine chance hab, bin ich auf die höhe der strafe gespannt :regen:
naja kann nur noch darauf hoffen, dass die messung ergibt, dass der winkel unter 45grad ist, ist aber eher unwahrscheinlich :(

Bearbeitet von Alex1005, 10 Oktober 2010 - 19:33 Uhr.


#5 Eastzide

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Geschrieben 10 Oktober 2010 - 20:01 Uhr

Soweit ich weiß dürfen es max. 30 Grad sein... oder noch weniger. Hatte schon 2 x Probleme mit meinen 38 Grad, gab immer eine Mängelkarte jeweils ;)


#6 Alex1005

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Geschrieben 10 Oktober 2010 - 20:08 Uhr

Soweit ich weiß dürfen es max. 30 Grad sein... oder noch weniger. Hatte schon 2 x Probleme mit meinen 38 Grad, gab immer eine Mängelkarte jeweils ;)


ja da hast du recht, aber bis 45grad ist es nur eine ordnungswidrigkeit, aber ab 45grad ist es eine straftat. hat mir jedenfalls der polizist gesagt

ps: bei mir hat er geschätzt, dass es um die 60grad sind :(

Bearbeitet von Alex1005, 10 Oktober 2010 - 20:13 Uhr.


#7 aNtI

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Geschrieben 10 Oktober 2010 - 21:18 Uhr

bei mir wurde gesagt ab 60 grad ist es eine straftat.

hatte knapp 60 grad aber bei mir wurde nochmal ein auge zugedrückt....

habe nur eine mängelkarte bekommen


#8 primel73

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Geschrieben 11 Oktober 2010 - 09:21 Uhr

Hi,

das habe ich gerade gefunden:

Tathandlungen der dritten Tatalternative des Kennzeichenmissbrauchs sind das Verändern, Beseitigen, Verdecken und Beeinträchtigung der Erkennbarkeit eines Kennzeichens. Die Tathandlungen erfordern also im Sinne einer verfassungsgemäßen Interpretation und systematischen Auslegung ein unmittelbar manipulierendes Verhalten am Kennzeichen. Ein nur entgegen den Vorschriften der StVZO angebrachtes Kennzeichen erschwert zwar das Ablesen aus der Distanz, aber nicht die Erkennbarkeit des Kennzeichens an sich (siehe auch AG Bielefeld, NZV 2002, 242).

Daneben ist auf der inneren Tatseite mindestens bedingter Vorsatz und eine rechtswidrige Absicht zur Erbringung eines Falschbeweises erforderlich. Unkenntnis oder unrichtige Auslegung der Kennzeichnungsvorschriften der StVZO schließen als Irrtum über ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes den Vorsatz aus (Hentschel, § 22 StVG, Rn 6).

Dazu wurde geraden:

Du solltest dich schriftlich zum Vorwurf des Kennzeichenmissbrauchs unter Hinweis auf die Ausführungen des o. a. Urteils äußern. Teile denen mit, dass Du den Tatvorwurf bestreitest und weise insbesondere darauf hin, dass Du keine unmittelbaren manipulativen Handlungen am Kennzeichen i. S. v. § 22 StVG vorgenommen hast - geschweige denn eine Täuschungs- bzw. Missbrauchsabsicht hattest.

Gebe an, dass dir die Vorschriften über die Anbringung des Kennzeichens nicht bekannt waren.

Sollte die Staatsanwaltschaft wieder Erwarten das Verfahren nicht einstellen, kannst Du immer noch einen Anwalt einschalten und gegen eine beabsichtigte Verurteilung vorgehen.

Ergebnis:

Staatanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Auch die Staatsanwaltschaft konnte hier kein strafbares Verhalten i. S. v. § 22 StVG erkennen.


Aber das Ganze sollte man nicht allzu oft machen ;-)


#9 R46Racer

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Geschrieben 11 Oktober 2010 - 13:43 Uhr

Haha die haben nichts besseres zu tun, als dich mit 5 Moppeds zur nächsten Dienststelle zu begleiten. Die sollten sich mal mehr um´s Rotlichtviertel und die Crackjunkies kümmern, als Moppedfahrer wegen ihres zu steil eingestellten Kennzeichens mit Strafanzeigen zu foltern. Was für ****....


#10 Alex1005

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Geschrieben 11 Oktober 2010 - 14:05 Uhr

Du solltest dich schriftlich zum Vorwurf des Kennzeichenmissbrauchs unter Hinweis auf die Ausführungen des o. a. Urteils äußern.


Soll ich warten bis das verfahren eingeleitet wird oder wann mache ich das am besten?


bei mir wurde gesagt ab 60 grad ist es eine straftat.

hatte knapp 60 grad aber bei mir wurde nochmal ein auge zugedrückt....

habe nur eine mängelkarte bekommen


bin mir ziemlich sicher das der polizist gesagt hat, ab 45grad ist es eine strafttat. bis 30 ist ok, bis 45 eine ordnungswidrigkeit


#11 joR6

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Geschrieben 11 Oktober 2010 - 14:29 Uhr

ich würd erstma garnix sagen!

warte ab bis du das schreiben im haus hast und dann ab zum anwalt.


#12 Alex1005

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Geschrieben 11 Oktober 2010 - 14:36 Uhr

das komischste ist ja, ich durfte weiterfahren, ohne das ich den winkel einstellen musste


#13 LastHamsta

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Geschrieben 11 Oktober 2010 - 17:25 Uhr

die wollen bestimmt nur ein wenig weihnachtsgeld schonmal sammeln. da wird nicht mehr draus werden ausser nem bußgeld. sonst hätten sie die maschine stillgelegt.


#14 fabtoPp

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Geschrieben 11 Oktober 2010 - 19:15 Uhr

Hab ich was falsch verstanden, oder habt Ihr gesoffen ?

Ich denke es geht um Kennzeichenmissbrauch, bzw. was auch immer damit gemeint sein soll und nicht um nen unzulässigen Neigungswinkel ?
Wegen letzterem muss man ja wohl kaum mit aufs Revier und ne Aussage machen ?! Ist doch lachhaft .. das wär doch nurn Mangel und vllt 15€ + Mängelkarte ?!

Frage, - Antwort ?

fabs.-


#15 Alex1005

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Geschrieben 11 Oktober 2010 - 19:39 Uhr

Hab ich was falsch verstanden, oder habt Ihr gesoffen ?

Ich denke es geht um Kennzeichenmissbrauch, bzw. was auch immer damit gemeint sein soll und nicht um nen unzulässigen Neigungswinkel ?
Wegen letzterem muss man ja wohl kaum mit aufs Revier und ne Aussage machen ?! Ist doch lachhaft .. das wär doch nurn Mangel und vllt 15€ + Mängelkarte ?!

Frage, - Antwort ?

fabs.-


ab 45 grad wir der unzulässige neigungswinkel eine straftat..


#16 jetliner

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Geschrieben 11 Oktober 2010 - 20:05 Uhr

die wollen bestimmt nur ein wenig weihnachtsgeld schonmal sammeln. da wird nicht mehr draus werden ausser nem bußgeld. sonst hätten sie die maschine stillgelegt.


:daumen: das gleiche hab ich mir auch sofort gedacht !!!!!!!!!


#17 Alex1005

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Geschrieben 12 Oktober 2010 - 00:25 Uhr

will ich mal hoffen :)

glaubt ihr, er hat mich absichtlich so weiterfahren lassen, dass ich danach nochmal erwischt werde?? ich hätte ja schwer nachweisen können, dass er mich so fahren lassen hat
var gtbTranslateOnElementLoaded;(function(){var lib = null;var checkReadyCount = 0;function sendMessage(message, attrs) { var data = document.getElementById("gtbTranslateElementCode"); for (var p in attrs) { data.removeAttribute(p); } for (var p in attrs) { if ("undefined" != typeof attrs[p]) { data.setAttribute(p, attrs[p]); } } var evt = document.createEvent("Events"); evt.initEvent(message, true, false); document.dispatchEvent(evt);}function checkLibReady (){ var ready = lib.isAvailable(); if (ready) { sendMessage("gtbTranslateLibReady", {"gtbTranslateError" : false}); return; } if (checkReadyCount++ > 5) { sendMessage("gtbTranslateLibReady", {"gtbTranslateError" : true}); return; } setTimeout(checkLibReady, 100);}gtbTranslateOnElementLoaded = function () { lib = google.translate.TranslateService({}); sendMessage("{EVT_LOADED}", {}, []); var data = document.getElementById("gtbTranslateElementCode"); data.addEventListener("gtbTranslate", onTranslateRequest, true); data.addEventListener("gtbTranslateCheckReady", onCheckReady, true); data.addEventListener("gtbTranslateRevert", onRevert, true); checkLibReady();};function onCheckReady() { var ready = lib.isAvailable(); sendMessage("gtbTranslateLibReady", {"gtbTranslateError" : !ready});}function onTranslateRequest() { var data = document.getElementById("gtbTranslateElementCode"); var orig = data.getAttribute("gtbOriginalLang"); var target = data.getAttribute("gtbTargetLang"); lib.translatePage(orig, target, onprogress);}function onprogress(progress, opt_finished, opt_error) { sendMessage("gtbTranslateonprogress", {"gtbTranslateProgress" : progress, "gtbTranslateFinished" : opt_finished, "gtbTranslateError" : opt_error});}function onRevert() { lib.restore();}})(); (function(){var d=window,e=document;function f(b){var a=e.getElementsByTagName("head")[0];a||(a=e.body.parentNode.appendChild(e.createElement("head")));a.appendChild(b)}function _loadJs(b){var a=e.createElement("script");a.type="text/javascript";a.charset="UTF-8";a.src=b;f(a)}function _loadCss(b){var a=e.createElement("link");a.type="text/css";a.rel="stylesheet";a.charset="UTF-8";a.href=b;f(a)}function _isNS(b){b=b.split(".");for(var a=d,c=0;c


#18 primel73

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Geschrieben 12 Oktober 2010 - 09:00 Uhr

Hi,

natürlich musst Du erst Stellung nehmen, wenn Du das Schreiben vom Amt zuhause hast.
Vorher bloß nichts machen oder zugeben. Also erstmal abwarten. Vielleicht kommt ja auch gar nichts mehr von denen.
Oder es kommt nur ne Kleinigkeit. Sehe das genauso wie die anderen vor mir. Sonst hätten dich die Cops nicht weiterfahren lassen,
ohne den Winkel zu ändern.

@ fabtoPp: Ne Ordnungswidrigkeit ist das bei einem Neigungswinkel von 60° aber wohl nicht mehr ;-)


#19 Alex1005

Alex1005

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Geschrieben 28 Dezember 2010 - 16:39 Uhr

Hallo,

hab heute einen brief von Staatsanwaltschaft gekriegt. da steht, dass das kennzeichen einen winkel von 50grad hatte und ich das absichtlich verändert haben soll. strafbar als kennzeichenmissbrauch

die wollen von der anklage absehen, wenn ich 500€ zahle. so würde ich keinen eintrag im bundeszentralregister kriegen noch im verkehrszentralregister. vorbestraft bin ich nicht.

...

Bearbeitet von Alex1005, 28 Dezember 2010 - 16:48 Uhr.


#20 freestyleflo

freestyleflo

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Geschrieben 28 Dezember 2010 - 17:06 Uhr

Rechtschutz ?
Anwalt !!!

Die habense ja nicht alle Tassen im Schrank, gut das der Moppedbulle bei mir sowas nicht gemacht hat.
die 100euro für missachten des Überholverbots waren schon genug