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Strafe Für Fahren Ohne Rückstrahler?!


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39 Antworten in diesem Thema

#1 STirpel2522

STirpel2522

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Geschrieben 09 Mai 2014 - 03:57 Uhr

Ich würde letztens mit meinem Bruder mit Motorrad angehalten und wir haben beide eine Mängelkarte bekommen, weil wir keinen Reflektor am Kennzeichen hatten. Der Polizist meinte vor Ort, dass das über 100€ Strafe kostet und wir außerdem 3 Punkte bekommen würden, was ich erst für einen Witz gehalten hab... Aber da jetzt der Brief kam, hab ich das ganze schwarz auf weiß. 108,50€ plus 3 Punkte, wegen WESENTLICHER Einschränkung der Verkehrssicherheit!

Ist diese Strafe überhaupt rechtens, weil es auch in der Mittagszeit war, sprich taghell? Habt ihr vielleicht auch schonmal eine Strafe deswegen bekommen?

Selbst wenn ich mit einem kaputtem Rücklicht am Auto rum fahre ist die Strafe doch nicht so hoch, wie nur für das Fehlen von einem Reflektor....


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Geschrieben 09 Mai 2014 - 03:57 Uhr

Hallo STirpel2522,

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#2 s0nic

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Geschrieben 09 Mai 2014 - 04:10 Uhr

Das ist schon recht hoch...
kann man natürlich ins extreme ziehen wie er es bei euch gemacht hat.

Mein Moped ist knapp 10 Jahr ohne rückstahler gefahren,
beim TÜV gab es immer einen vermerk das der fehlt und die Blauen haben auch meistens ein Auge zugedrückt bzw. 15€ oder sowas für Verwarngeld also nie was schlimmes.


#3 STirpel2522

STirpel2522

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Geschrieben 09 Mai 2014 - 05:13 Uhr

Was mich nur wundert ist, das es anscheinend keine einheitliche Regelung gibt. Ich hab jetzt von Fällen gelesen, wo die Sache mit 15€ verwarngeld getan war und wieder andere haben so wie ich jetzt 3 Punkte kassiert.

Als ich beim vorzeigen bei der nächsten polizeistation einen Polizisten gefragt habe, ob man als Polizist Spielraum hat, was die Strafe angeht, konnte der mir auch keine konkrete Antwort geben. Das kann doch nicht sein, dass sich ein Polizist anscheinend die Strafe, die ja von 15€ verwarngeld bis hin zu 80€ Bußgeld plus verwaltungsgebühr und 3 Punkten reicht, aussuchen darf?!


#4 Scrape

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Geschrieben 09 Mai 2014 - 05:48 Uhr

3 Punkte laut dem neuen Katalog?!

Ab dem 1. Mai wird dir ja schon bei 8 Punkten der Lappen entzogen aber man bekommt jetzt auch verhältnismäßig weniger Punkte jetzt.
Sonst hast du ja auf einen Schlag ca. 1/3 deines Punkte Kontos voll?!

Erkunde dich bei einem Anwalt.


#5 Gast-Carsten83_*

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Geschrieben 09 Mai 2014 - 08:49 Uhr

Wurde letztes Jahr zweimal angehalten.
1. mal 15 € Verwarngeld und das wars keine Mängelkarte und somit auch nicht vorführen.
2. mal nur Mängelkarte und die beim Tüv abstempeln lassen.


#6 s0nic

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Geschrieben 09 Mai 2014 - 09:36 Uhr

Was mich nur wundert ist, das es anscheinend keine einheitliche Regelung gibt. Ich hab jetzt von Fällen gelesen, wo die Sache mit 15€ verwarngeld getan war und wieder andere haben so wie ich jetzt 3 Punkte kassiert.


Die haben doch immer spielraum!

Klar gibt es regelungen aber am ende legt der Polizist vorort die Strafe fest.

Ob das so ok war kann dir nur ein Anwalt sagen, wenn du im ADAC bist dann mach einen Termin.


#7 Gast-shivers_*

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Geschrieben 09 Mai 2014 - 10:14 Uhr

Da gibt es keinen Spielraum. Generell wird ein Verstoß gegen § 53 StvZO (fehlender Rückstrahler) nach 222.5 BKatV mit 15 Euro geahndet. Hier wird aber eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit (abstraktes Gefährdungsdelikt) vorgeworfen (u.a. § 30 StvZO, sollte aus dem Bescheid hervorgehen). Ob es taghell war ist unerheblich, da bei einer abstrakten Gefahr im Gegensatz zur konkreten Gefahr der Gefahreneintritt zeitlich und örtlich nicht bestimmbar ist. Einschlägig ist dann vorliegend 214.2 BKatV, was mit 90 Euro und 1 Punkt geahndet wird. Ich geh mal davon aus, dass der Verstoß vor dem 1.5. liegt, da noch 3 Punkte angegeben wurden (wird dann ggf bei Eintragung ins Register aber entsprechend umgerechnet). Inwieweit das jetzt gerechtfertigt ist, hängt vom Einzelfall ab. D.h. ist doch § 53 StvZO einschlägig, wurde der Gefahrenbegriff richtig ausgelegt (meist nicht der Fall) etc. Ein Anwalt sollte sich hier deshalb lohnen, auch weil dieser dich ggf. taktisch beraten kann (z.B. hinsichtlich der unterschiedlichen Tilgungsfristen vor und nach dem 1.5.).


#8 Engel182

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Geschrieben 09 Mai 2014 - 10:48 Uhr

15 € und Mängelkarte ;-)

Dein Polizist hat se nicht mehr alle .. Daher ganz klar Anwalt!

Bearbeitet von Engel182, 09 Mai 2014 - 10:49 Uhr.


#9 koppnuzz

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Geschrieben 09 Mai 2014 - 14:45 Uhr

Selbst wenn ich mit einem kaputtem Rücklicht am Auto rum fahre ist die Strafe doch nicht so hoch, wie nur für das Fehlen von einem Reflektor....

das problem ist: du bleibst mit toter batterie auf ner unbeleuchteten landstraße liegen - ohne refklektor bist du nachts nicht zu sehen, bzw. erst deutlich später als mit reflektor.
d.h. ist das fehlen des reflektors nen schwerer mangel mit dem man im normalfall keinen tüv kriegen darf.

wer mit 15 euro davon kommt hat schlicht und ergreifend glück gehabt.

und nach neuem puntsystem dürfte es eigentlich nur 1 punkt sein.

Bearbeitet von koppnuzz, 09 Mai 2014 - 14:45 Uhr.


#10 Rob108

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Geschrieben 09 Mai 2014 - 15:00 Uhr

Shivers hat absolut recht! Bei fehlendem Reflektor erlischt genauso wie beim Pkw gem. Para 19/II StVZO die Betriebserlaubnis! Dein Fahrzeug entspricht nicht mehr dem genehmigten typ, weil das signalbild negativ beeinträchtigt ist!


#11 Marc92

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Geschrieben 09 Mai 2014 - 15:03 Uhr

Ein nicht funktionierender Blinker ist auch nen erheblicher Mangel bei der Hauptuntersuchung aber trotzdem gibts keine Punkte wenn man damit angehalten wird.
Das kann man so nicht einfach pauschalisieren.

Die Strafe ist meiner Meinung nach auch völlig überzogen und ich würde auch einen Anwalt dazuziehen.


#12 Gast-shivers_*

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Geschrieben 09 Mai 2014 - 17:26 Uhr

Die Sache ist, dass die abstrakte Gefährdung erst einmal nachgewiesen bzw. begründet werden müsste. Allein die Tatsache, dass ein gewisses Ereignis eintreten könnte (wie bereits gennant, Fahrzeug parkt z.B. auf unbeleuchteter Straße) reicht pauschal nicht aus und wird von jedem Richter zumeist verworfen, weswegen immer auf den entsprechenden Einzelfall abzustellen ist (und dafür sind hier zu wenig Infos).


#13 US1111

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Geschrieben 09 Mai 2014 - 18:52 Uhr

Die Gefahr ist aber schon seeeehr abstrakt...
Was lehrt uns das? Lieber mit 140 über die Landstraße heizen- kommt fast auf´s gleiche raus, hat man aber mehr von.


#14 F.Alke

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Geschrieben 09 Mai 2014 - 20:26 Uhr

Ich war letztens ohne KZHbeleuchtung und ohne Rückstrahler beim Tüv und das einzige was er dazu gesagt hat war nur das ich mich so besser nicht anhalten lasse weils einen auf die Finger gibt...


#15 freeeak

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Geschrieben 10 Mai 2014 - 09:47 Uhr

Und das muss zwingend so n hässlicher plastikreflektor sein oder?
So ne zugeschnittene rote warnmarkierung ums rücklicht ist nicht zugelassen...


#16 Engel182

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Geschrieben 11 Mai 2014 - 08:03 Uhr

Leider reicht so ne Folie nicht aus, der Reflektor muss eine E Nummer haben...-.-

Ich hab unten mittig ins Kennzeichen ein Löchlein gebohrt und dort ein kleines Metallteil mit dem Reflektor dran angeschraubt. Reicht und sieht nicht soooo mega häßlich aus.
Dem Tüv hats letzten Monat auch gefallen...

Bearbeitet von Engel182, 11 Mai 2014 - 08:05 Uhr.


#17 DopeZone

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Geschrieben 11 Mai 2014 - 10:49 Uhr

Bitte auf keinen Fall den Reflektor auf dem Kennzeichen befestigen. Das ist Kennzeichenmissbrauch. Wie der im Endeffekt geahndet wird hängt zwar wieder vom Polizisten ab, aber in diesem Fall kann er eben berechtigter Weise Kennzeichenmissbrauch nach § 22 I 3 StVG annehmen.


#18 Gast-Beau Riese_*

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Geschrieben 11 Mai 2014 - 11:03 Uhr

Bitte auf keinen Fall den Reflektor auf dem Kennzeichen befestigen. Das ist Kennzeichenmissbrauch. Wie der im Endeffekt geahndet wird hängt zwar wieder vom Polizisten ab, aber in diesem Fall kann er eben berechtigter Weise Kennzeichenmissbrauch nach § 22 I 3 StVG annehmen.

Das kann ich nicht erkennen. Es fehlt an der rechtswidrigen Absicht und der Veränderung des Kennzeichens (eine Befestigung ist keine Veränderung). Die Erkennbarkeit wird auch nicht beeinträchtigt, wenn man nicht gerade eine Reihe schwarzer oder weißer Schrauben so anordnet, dass sie wie Buchstaben aussehen oder diese verändern. ;)


#19 Shorty3446

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    Kyff 2014 ICH WAR DABEI !!

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Geschrieben 11 Mai 2014 - 16:26 Uhr

ich hab mal gehört das angeblich bei der RJ15 ein reflektor im rücklicht sein soll :ne: hat mich stark verwundert. das ist doch nicht wirklich der Fall oder :langweilig:


#20 Gast-Beau Riese_*

Gast-Beau Riese_*
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Geschrieben 11 Mai 2014 - 18:44 Uhr

ich hab mal gehört das angeblich bei der RJ15 ein reflektor im rücklicht sein soll :ne: hat mich stark verwundert. das ist doch nicht wirklich der Fall oder :langweilig:


Nö, da ist kein irgendwie integrierter Rückstrahler in der Schlussleuchte.
Was da am meisten zurückstrahlt, ist das seit weißichwievielenJahren reflektierende Kennzeichen -da fällt der rote Rückstrahler gar nicht mehr auf oder gar ins Auge. Wie man da aus einem fehlenden Rückstrahler eine Verkehrsgefährdung konstruieren kann, ist für mich nicht unmittelbar ersichtlich.

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