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Brauche Dringend Euren Rat Rj09/rj11


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45 Antworten in diesem Thema

#41 YamahaR6Go

YamahaR6Go

    Lehrling

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Geschrieben 12 Juli 2012 - 16:01 Uhr

Habe sie für 5000.- bekommen.
Ja es wurde "kein Unfall" und "kein Re-Import" angekreuzt


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Geschrieben 12 Juli 2012 - 16:01 Uhr

Hallo YamahaR6Go,

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#42 Finch

Finch

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Geschrieben 12 Juli 2012 - 16:27 Uhr

Dann hat m.M. nach der Händler nichts falsch gemacht.
Es ist weder ein Unfallfahrzeug (zumindest hast du bis dato noch nichts festfestellt), noch ist es ein Re-Import, da deine R6 ja aus USA importiert wurde.
Deine R6 wurde ja nicht nach DE "zurück-importiert" und ist somit kein Re-import, sondern wurde für den US Markt homologiert.

Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.


#43 US1111

US1111

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Geschrieben 12 Juli 2012 - 20:51 Uhr

Eben. Es ist ja auch kein Re-Import. Es ist eine Importmaschine aus den USA.
Ein Unfall konnte bis jetzt ebenfalls nicht nachgewiesen werden- wir wissen nur, dass sie nicht mehr im Originalzustand ist.
Aber trotzdem: rechtlich gesehen hast du nun nicht die gleichen Freiheiten, wie bei einer "deutschen Maschine"- da alle ABE´s, Gutachten in der Regel auf RJ11 lauten. Wenn du nun aber z.B. andere Reifen fahren willst (nicht unerheblich bei einer Sportmaschine), wirst du kein Gutachten auf RJ12 finden. Und mit einer RJ09 ist die Maschine einfach nicht vergleichbar. Das kann schnell auf teure Einzeleintragungen hinauslaufen. Irgendein Gutachter muss nach dem Import ja den Fahrzeugbrief vorbereitet haben- und ich schätze mal, da wird sich der Fehler eingeschlichen haben.
Technisch gesehen hast du keinen Nachteil- aber rechtlich können böse Fallen auftreten. Beispiel: Ist in deinem Scheinwerferglas eine E-Nummer sichtbar? Es gab hier aber auch mal jemanden, bei dem gar keine Geräuschwerte eingetragen waren, und sich so Auspufftechnisch ungeahnte Freiheiten ergaben :zwinker:


#44 YamahaR6Go

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    Lehrling

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Geschrieben 13 Juli 2012 - 06:23 Uhr

Eben. Es ist ja auch kein Re-Import. Es ist eine Importmaschine aus den USA.
Ein Unfall konnte bis jetzt ebenfalls nicht nachgewiesen werden- wir wissen nur, dass sie nicht mehr im Originalzustand ist.
Aber trotzdem: rechtlich gesehen hast du nun nicht die gleichen Freiheiten, wie bei einer "deutschen Maschine"- da alle ABE´s, Gutachten in der Regel auf RJ11 lauten. Wenn du nun aber z.B. andere Reifen fahren willst (nicht unerheblich bei einer Sportmaschine), wirst du kein Gutachten auf RJ12 finden. Und mit einer RJ09 ist die Maschine einfach nicht vergleichbar. Das kann schnell auf teure Einzeleintragungen hinauslaufen. Irgendein Gutachter muss nach dem Import ja den Fahrzeugbrief vorbereitet haben- und ich schätze mal, da wird sich der Fehler eingeschlichen haben.
Technisch gesehen hast du keinen Nachteil- aber rechtlich können böse Fallen auftreten. Beispiel: Ist in deinem Scheinwerferglas eine E-Nummer sichtbar? Es gab hier aber auch mal jemanden, bei dem gar keine Geräuschwerte eingetragen waren, und sich so Auspufftechnisch ungeahnte Freiheiten ergaben :zwinker:


Ja der Scheinwerfer hat eine E Nummer und auch der Auspuff darf nicht lauter als 79DB sein steht im Schein


#45 Phoenix

Phoenix

    Niemalsbremser

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Geschrieben 13 Juli 2012 - 09:46 Uhr

79DB?

da haste ja schon verloren..
die hat ja serie schon 98db

steht zumindest auf meinem typenshild


#46 xilence

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    [x]ilence I kill you!

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Geschrieben 13 Juli 2012 - 11:20 Uhr

Ich denke mal, dass er sich auf die Angabe des Fahrgeräusches bezieht.
Der Wert des Typenschilds müsste dem Wert unter Standgeräusch in der Zulassungsbescheinigung entsprechen.
Allerdings hat der Wert des Standgeräusches laut Wikipedia keinerlei rechtliche Bindung.
Lediglich der Wert des Fahrgeräusches muss eingehalten werden, wobei die Messung ziemlich aufwändig und schwer umzusetzen ist.
Darum ist immer auch ein Standgeräusch angegeben, um eine schnelle erste Kontrolle vornehmen zu können.

Wikipedia Fahrgeräusch