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Allgemeines Zur Probezeit


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12 Antworten in diesem Thema

#1 Nudel

Nudel

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Geschrieben 04 Februar 2016 - 22:08 Uhr

Hallo,

 

ich wollte mal die Leute die sich noch in der Probezeit befinden auf eine neue "Position" im Bussgeldkatalog hinweisen.

 

Das ein "Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht" eine  Verlängerung der Probezeit von 2 Jahren bewirkt.

 

Diese gibt es erst seit 2016, also sollte man sich nicht z.B ohne DB-Killer erwischen lassen (Strafe: 80euro) sonst hat man noch 2 Jahre laenger Probezeit. Oder eine Umweltzone ohne Umweltplakette befahren, gibt zwar keinen Punkt mehr aber fuer jemanden in der Probezeit eine verlaengerung da das Bussgeld wieder bei 80euro liegt.

 

Gruss,

Tom

 

 


Bearbeitet von Nudel, 04 Februar 2016 - 22:10 Uhr.


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Geschrieben 04 Februar 2016 - 22:08 Uhr

Hallo Nudel,

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#2 RideR6

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    Niemalsbremser

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Geschrieben 05 Februar 2016 - 14:19 Uhr

Früher galt eben: "Alles, was Punkte gibt, verlängert auch die Probezeit" Und Punkte gabs ab 40€.

 

Jetzt gibts Punkte ab 60€, aber eben nur noch bei verkehrsgefährdenden Delikten, nicht bei umweltgefährdenden. Und die Probezeit hängt, so wie du schreibst, wohl nur noch am Geldbetrag, nicht an den Punkten.



#3 guratz

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Geschrieben 05 Februar 2016 - 19:33 Uhr

...Oder eine Umweltzone ohne Umweltplakette befahren...

 

Zweiräder sind doch von diesem Gesetz befreit?!



#4 Tobi-R

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Geschrieben 05 Februar 2016 - 20:15 Uhr

Motorräder mit Umweltplakette ! man stelle sich das mal bildlich vor !! ohhh mein Gott :boarey:  :ne:

 

MFG Tobias



#5 Nudel

Nudel

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Geschrieben 05 Februar 2016 - 21:22 Uhr

 

...Oder eine Umweltzone ohne Umweltplakette befahren...

 

Zweiräder sind doch von diesem Gesetz befreit?!

 

 

Ja klar, war nur ein Beispiel da ich davon ausgehe das die Leute hier nicht nur Motorrad fahren :ahh:

Aber 2015 haettest du in der Probezeit in eine Umweltzone fahren koennen und haettest nur eine Geldstrafe bekommen nun wird halt einfach deine Probezeit verlaengert. Das ganze hier war nur alls allgemeine Information gedacht das Leute in der Probezeit jetzt noch vorsichtiger seien sollten.

 

Auch Kennzeichenverstoesse kosten ueber 60euro oder unzulaessiges ueberholen am Bahnuebergang (jeder ist bestimmt schon mal nach vorne gefahren wenn alles steht) usw.

 

Und ich weiss nicht wie es mit verdoppelten Bussgeldern steht, also wenn man einen Vertoss der 35euro kostet mit Vorsatz begeht ob das auch zu einer Probezeitverlaengerung fuehren kann. Da darf der Polizist meines wissens das Bussgeld auch verdoppeln.


Bearbeitet von Nudel, 05 Februar 2016 - 21:23 Uhr.


#6 UnknownUser

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Geschrieben 09 Februar 2016 - 11:41 Uhr

Zum Glück hatte ich meinen Autoführerschein schon mit 17. Somit habe ich schon seit einem Jahr keine Probezeit mehr :)



#7 Tobi-R

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Geschrieben 09 Februar 2016 - 20:27 Uhr

habe auch mit 17 meinen FS gemacht !! puhh bin ich froh dass das mich  nicht mehr stöhren kann !!! man kann sich hal nix mehr erlauben !!

 

kleines Offtopic: mein Arbeitskollege hat gedacht:> fährst é  mit´n  Fahrrad auf das Schützenfest kannste was trinken >!! weit gefehlt > ham sie ihn mit´n Fahrrad angehalten >FAZIT> FS weg ..-MPU / Sperre ..

 

MFG Tobias



#8 Gast-CyborgR6_*

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Geschrieben 09 Februar 2016 - 21:38 Uhr

Sollte bekannt sein...

ab 1.6 Promille fahruntüchtig 3 Punkte + Geldstrafe + Idiotentest

 

glaube ab 0,3 Promille und Auffälligkeiten gibts schon eine Strafanzeige wie beim Auto auch

 

Auto ab 1,1 Promille fahruntüchtig und halt wie oben das selbe Spiel



#9 Nudel

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Geschrieben 09 Februar 2016 - 21:57 Uhr

Also wer etwas trinken geht und nicht die Kohle ausgibt um mit dem Taxi nachhause zu fahren oder sich von einem Kollegen abholen zu lassen hat mMn selber schuld.  In der Probezeit ist ja auch 0,0 und bis 21 sowieso.  Das sollte man einfach beibehalten....

 

@Topic

Man wird in der Probezeit bzw. allgemein so hart bestraft, da finde ich es einfach Unverantwortlich das es fuer das Nutzen des Handys am Steuer so eine geringe Straft gibt bzw das ein B-Verstoss ist also sich auch jemand in der Probezeit leisten kann ohne Konsequenzen. Weil es hat schon einen Einfluss auf das Verhalten im Strassenverkehr, dass ist mir schon mehrmals aufgefallen wenn jemand einfach langsam faehrt, ein bisschen hin und her sind diese oft am Handy. Aber naja das ist ein anderes Thema :ahh:

 

Edit: Danke an Haag96, wusste das Alter nicht genau


Bearbeitet von Nudel, 10 Februar 2016 - 21:22 Uhr.


#10 Gast-Gast41315_*

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Geschrieben 10 Februar 2016 - 15:07 Uhr

0,0 bis 21 Jahren


#11 Patty

Patty

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Geschrieben 10 Februar 2016 - 16:09 Uhr

0,0 bis 21 Jahren

 

Danke, so und nicht anders! Auch wenn immer wieder Leute meinen, die Probezeit hätte damit was zu tun.



#12 freeeak

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Geschrieben 13 Februar 2016 - 13:38 Uhr

Klar hat das auch was mit der probezeit zu tun.
Wenn ich erst mit 25 den lappen mach dann hab ich in der probezeit ebenso 0,0


#13 Patty

Patty

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Geschrieben 17 Februar 2016 - 02:10 Uhr

Ja, da hast du natürlich Recht. Ebenso bei Probezeitverlängerung.

Aber die kritische Phase ist wohl da, wo Führerscheinneulinge meinen sie wären gerade aus der Probezeit, aber noch keine 21 Jahre alt sind.