Phonbegrenzung Salzburgring Problem Mit R6 06?
#1
Geschrieben 09 Mai 2006 - 21:26 Uhr
Kann das vielleicht einer von Euch einschätzen?
Ich möchte ungern die Teilnehmergebühr zahlen und dann nur eine Runde drehen dürfen. Eigentlich sollte ich doch nicht der Erste sein, der mit der neuen R6 auf dem Salzburgring fährt
Anbei ein Auszug der Bestimmungen:
Phonbegrenzung: max. 99 dBA bei Vollgas im Vorbeifahren. Es wird während der gesamten Veranstaltung gemessen. Wer zu laut ist wird einmal verwarnt, beim zweiten Verstoß darf nicht mehr gefahren werden. Mit Serienauspuffanlagen ist das kein Problem – Racinganlagen funktionieren hier leider nicht.
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Geschrieben 09 Mai 2006 - 21:26 Uhr
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#2
Geschrieben 09 Mai 2006 - 21:31 Uhr
#3
Geschrieben 09 Mai 2006 - 21:39 Uhr
auch am 1 mai sind einige neuen r6 gefahren alle ohne prob..
#4
Geschrieben 09 Mai 2006 - 21:41 Uhr
super, dann werde ich es mal versuchenwenn die original anlage oben hast is es sicher kein prob,bin ja öfters am salzburg ring is ja nur 15 minuten von mir entfährnt .
auch am 1 mai sind einige neuen r6 gefahren alle ohne prob..
#5
Geschrieben 09 Mai 2006 - 21:45 Uhr
da hast dann mit 100% sicheheit kein prob. mehr.
#6
Geschrieben 10 Mai 2006 - 00:02 Uhr
Ich bin allerdings der Meinung von Günther, nimm einfach diese Übereinstimmungsbescheinigung (COC) mit, dann dürfte es wohl keine Probleme geben...
#7
Geschrieben 10 Mai 2006 - 01:21 Uhr
Ist unter Typenschein somit der Deutsche Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein zu verstehen? Oder muss ich mir vielleicht eine Kopie der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung für die RJ11 besorgen? Wenn ja, wo bekomme ich die?
Danke für die Hilfe
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Habe mich nun schlau gemacht. Das CoC-Papier sollte ich eigentlich mit meinem Motorrad bekommen haben. Kann mich zwar nicht erinneren, so etwas in der Hand gehabt zu haben, aber werde mal in meinen Unterlagen suchen...
>Neue Zulassungsdokumente ab Oktober 2005
>
>Laut der EU-Richtlinie 1999/31/EG erhalten alle Motorrad- und Autobesitzer, die ihr Fahrzeug nach dem 30. September 2005 zulassen die neuen Zulassungsdokumente Teil I und Teil II. Ersteres ersetzt den Fahrzeugschein und letzteres den Fahrzeugbrief. Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, dass alle in Europa zugelassenen Fahrzeuge ungehindert auf den Straßen der einzelnen Mitgliedstaaten verkehren und auch verkauft werden können. Außerdem sollen die neuen Dokumente noch fälschungssicherer sein. Hinzu kommt eine weitere Bescheinigung aus der Fahrzeughomologation, der nun ein deutlich höherer Stellenwert zukommt. Das CoC-Papier (Certification of Conformity) weist seitens des Herstellers nach, dass das einzelne Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften zur EG-Typgenehmigung entspricht und muss ab dem 09. November 2004 jedem Kunden beim Kauf eines Neufahrzeugs ausgehändigt werden. Da sich nicht alle EU-Staaten an dieser Neuerung beteiligen und Teil II nicht zwingend eingeführt werden muss, sollte das CoC-Papier sorgfältig aufbewahrt und bei einem Verkauf ins Ausland an den neuen Eigner übergeben werden.
#8
Geschrieben 10 Mai 2006 - 10:13 Uhr
Wenn es dein Händler für dich angemeldet hat, dann würd ich schnellst möglich mit dem reden das er dir das aushändigt..
#9
Geschrieben 10 Mai 2006 - 10:46 Uhr
Das COC aber nur für Fahrzeuge mit zullasung ab Sept 05 oder?Du musst dieses CoC auf jeden Fall haben, ohne das kannst du dein Mopped nicht anmelden..
Wenn es dein Händler für dich angemeldet hat, dann würd ich schnellst möglich mit dem reden das er dir das aushändigt..
#10
Geschrieben 10 Mai 2006 - 11:17 Uhr
Ein CoC hatte ich damals zur Anmeldung meines Quads. Nachdem der Brief ausgefertigt war, hat die Zulassungsstelle das Certificate behalten. Hmm.
Grüße...
#11
Geschrieben 10 Mai 2006 - 11:30 Uhr
#12
Geschrieben 05 Juni 2006 - 13:35 Uhr
Gemessen haben sie jedoch schon und mindestens drei Fahrer haben sie wieder zurück in die Boxengasse geschickt.