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Blitzen Die Neuen Runden Blitzer Von Beiden Seiten?


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38 Antworten in diesem Thema

#21 US1111

US1111

    ..........Navigator........... KYFF 2009 - 2018

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Geschrieben 19 August 2013 - 21:44 Uhr

Nee. Statt Zündschlüssel musst du demnächst Führerschein und Kreditkarte in ´nen Schlitz einführen. Wenn du zu schnell bist, wird direkt abgebucht, und wenn du viel zu schnell bist wird der Führerschein direkt im Fahrzeug geschreddert...


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Geschrieben 19 August 2013 - 21:44 Uhr

Hallo US1111,

schau mal hier: Blitzen Die Neuen Runden Blitzer Von Beiden Seiten?. Dort wird jeder fündig!





#22 metti

metti

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Geschrieben 19 August 2013 - 21:46 Uhr

Würd mal noch keinen Alarm schlagen bevor nicht Post da ist.

Zur Blitzersäule (auch wenn ich mich nicht damit beschäftigt habe) würd ich mal pauschal folgendes sagen:
Wenns nach der Herstellerseite (Werbung für das eigene Produkt geht) machen die so gute Fotos, dass sie dir sagen können, ob du unter der Verschleißgrenze der Reifen liegst.
In Vollausstattung bestimmen die dir unter anderem auch die Flughöhe überfliegender Flugzeuge und die Temperatur der Cola auf deinem Rücksitz im Auto. ;-)
Ich mein nur ... die Hersteller können alles und noch viel mehr. Volles Programm lassen sich das auch sicher sehr sehr gut bezahlen, besonders wenns innovativ ist, was sich nicht jeder Kunde (Gemeinde) leisten kann.

Drum => runter vom Gas und Tee trinken.

Gruß Matze.


BTW: Der Moralapostel sagt => Geschwindigkeitsbeschränkungen haben eine Berechtigung und wenn man deutlich im Fahrverbot liegt (30 bis 40 drüber) würd ich vllt mal die Rennstrecke als sichere Alternative in Betracht ziehen ;-)


#23 freak0r

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    Pistensau

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Geschrieben 20 August 2013 - 00:10 Uhr

selbst wenn die bildqualität nicht ausreichend ist, heißt das noch lange nicht, dass die sache damit gegessen ist. wenn es im bereich von einem fahrverbot liegt, wird auch gerne mal ein gutachten angestrebt und dann finden die schon irgendeinen forensiker, der bestätigt, ob der halter unter dem helm ist oder nicht.


#24 R@ceSix

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Geschrieben 20 August 2013 - 19:30 Uhr

Ich schlesse mich auch den Vorrednern an, abwarten und ein Bier trinken (scheiss Tee, nur was für die Inselaffen :-)). Sei froh das es in DE keine Halterhaftung gibt und du, wenn du Post bekommen solltest, über dein Recht auf Zeugnisverweigerung aus der Nummer rauskommen kannst.

Hier mal, wenn es interessiert die Rechtslage bei den "Baguettestangen" in Frankreich, da sieht es schon anders aus (hab die wichtigen Passagen mal rot gemacht). Wer mal ein Tour in die Bretagne oder Cote 'd Azure plant oder auch nur durch Frankreich im Tiefflug durchrauscht, sollte sich das mal das durchlesen und merken!

Hoffentlich gibt es nicht auch in DE ein paar dumme Bedenkenträger die das gut finden und nachäffen, gerade wenn der Europäische Gerichtshof dies auch noch unterstützt.


Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in Frankreich viel teurer geahndet als in Deutschland dies dürfte allgemein bekannt sein. Zwar sind stationäre Blitzanlagen (jedenfalls auf der Autobahn) gut gekennzeichnet; zudem weisen Schilder mit „Contrôle Radar“ oder ähnlicher Beschriftung meist vorab darauf hin. Flics mit der Laserpistole halten sich aber gut versteckt...
Zudem es gibt Besonderheiten, die man kennen sollte:
Geblitzt wird auch von hinten – und es gilt die Halterhaftung!


In Frankreich sind sehr viele stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitskontrolle installiert. Gerade in der Urlaubszeit erfolgen häufig auch lokale Kontrollen. Geblitzt wird schon bei wesentlich geringen Tempoüberschreitungen als in Deutschland!!!
Vor stationären Messanlagen wird in aller Regel gewarnt. Erst der Hinweis „Contrôle Radar“, dann meist noch ein „Rappel“ 130/ 110 oder 90 Verkehrsschild – und erst dann der Blitz. Dennoch tappen viele ausländische Fahrer bereits hier in die Falle.
Zudem gibt es, insbesondere zur Ferienzeit, viele Kontrollen per Laserpistole. Dabei stehen die Flics, notfalls auch zwischen Müllcontainern, gut versteckt.
Wer tatsächlich geblitzt wird, für den ist ein Entkommen – auf der Autobahn – kaum möglich. Spätestens an den Mautstellen sind oft ganze Schwärme von Polizisten im Einsatz, die Sie direkt hinter der Schranke auf den Seitenstreifen heraus winken. Ausreden (etwa zu einem Fahrerwechsel) kann man sich dann getrost sparen. Denn die bezahlte Autobahn steht unter flächendeckender Videoüberwachung.
Zum Bußgeld reicht aus, dass das das Nummernschild erfasst wurde. Frankreich lässt nämlich auch für Geschwindigkeitsüberschreitungen die Halterhaftung gelten!

In Deutschland bei Geschwindigkeitsüberschreitungen liegt der Fall normalerweise anders:

Dann ermittelt die Behörde zunächst den schuldigen Fahrer war – und verschickt vor dem Erlass eines Bußgeldbescheides dazu vorab einen Anhörungsbogen an den Halter. Er kann der Behörde darin mitteilen, nicht selbst gefahren zu sein. Und er kann sich gegenüber nahen Angehörigen, die er nicht verpetzen möchte, (selbstverständlich) auch auf das Recht zur Zeugnisverweigerung berufen. Ist der tatsächlich Fahrer so nicht zu ermitteln, wird das Verfahren eingestellt. Der Halter muss folglich für den Verstoß eines anderen nicht haften; schlimmstenfalls droht ihm ein Fahrtenbuch


Frankreich wendet das Prinzip der Halterhaftung dem gegenüber (sehr konsequent) auch bei Verstößen gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen an:

Nach dem Blitz wird über das Kennzeichen des Fahrzeuges dessen Halter ermittelt, grundsätzlich erst einmal selbst zur Kasse gebeten – und seinKonto mit anfallenden Punkten belastet. Ob er tatsächlich gefahren ist oder eine andere Person, bleibt unerheblich. Dabei nutzt es ihm auch nichts, Angaben zur Person des Fahrers aus rechtlichen Gründen verweigern zu dürfen. Nur, wenn der Halter eine andere Person konkret belastet, vermeidet er Zahlungen und einen Punkteabzug. (Oder sogar weitere Maßnahmen wie ein Fahrverbot).

„Feinheiten“ zu der Frage, wer das Verkehrsdelikt persönlich begangen hat, interessieren die Behörden in Frankreich also nicht, denn

  • entweder können Sie als Halter des geblitzten Fahrzeuges die Person des Fahrers nicht angeben – dann wird gerade darin die Pflichtverletzung gesehen, welche zur eigenen Haftung und Zahlungspflicht führt;
  • oder Sie wollen den Fahrer nicht benennen (weil es sich z.B. um einen Familienangehörigen handelt) – und werden auch dann statt seiner belangt.
Lassen Sie sich in diesem Zusammenhang bitte nicht zu der Annahme verleiten, die Blitzanlage habe vermeintlich auf der falschen Straßenseite gestanden und sei deshalb ungefährlich (weil sie in Richtung des ablaufenden Verkehrs gerichtet war).
Sonst ist das Gegenteil ist der Fall, die Anlagen erfassen in jeder Richtung. Geblitzt wird in Frankreich, und zwar in stark zunehmenden Maße, auch von hinten. Ganz gezielt – weil die Behörden sich ja nicht im Geringsten für die Person des Fahrers interessieren müssen, um beim Halter zu kassieren.
Und nicht nur das:
Wer wegen eines Verstoßes gegen den Code de la Route angehalten wird, muss in der Regel vor Ort eine Kautionszahlung an die Polizei entrichten. Der Bußgeld- oder Protokollbescheid kommt es viele Wochen später, ihr Geld sind sie bis dahin los. (Verjährungsfrist für einen einfachen Bußgeldbescheid = ein Jahr).

Das gilt selbst für solche Fälle, in denen Einspruch oder andere Rechtsmittel gegen einen Bescheid eingelegt werden. Es sei denn, Sie können (und wollen) dem Kadi gleichzeitig den tatsächlichen Fahrer ausliefern. Sonst verspricht es in Frankreich wenig Erfolg, gegen Geschwindigkeitsverstöße den Rechtsweg zu bestreiten. Sehr wahrscheinlich treiben Sie sehr schnell nur die Kosten des Verfahrens in ungeahnte Höhen.
Den Europäischen Gerichtshof müssen Sie mit Einwendungen zu der Frage, ob es "gerecht" sei, in Zweifelsfällen den unschuldigen Halter zu belangen, dann auch nicht mehr bemühen. Dort wurde die französische Verfolgungspraxis, mit allen ihren Konsequenzen, nämlich bereits abgesegnet.
Allenfalls dann, wenn Sie nicht vor Ort in Frankreich angehalten werden, sondern von hier aus einen Bußgelbescheid nach Deutschland geschickt bekommen, kann sich die "Halterhaftung" positiv auswirken. Denn (bisher) verweigern die deutschen Behörden eine Vollsreckung darauf gestützter ausländischer Bußgeldbescheide. Allerdings unter der Bedingung, dass der Halter gegen den Bescheid im Ausland auch fristgerecht Einspruch eingelegt hat. Falls Sie einen solchen Bescheid erhalten, sollten Sie deshalb auf keinen Fall untätig bleiben – sondern rechtzeitig fachmännischen Rat einholen!
Und machen Sie sich darauf gefasst, dass die französischen Behörden ihnen dann bei der nächsten Einreise Probleme bereiten, wenn Sie in eine Verkehrskontrolle geraten. Die Daten zu nicht gezahlten Bußgeldbescheiden werden gespeichert...
Schließlich beachten Sie bitte auch diese Besonderheit:
Bei Feuchtigkeit auf der Straße (also „Regen“) gilt auf Autobahnen eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 110 km/h. Moderne Blitzanlagen sind selbst darauf eingerichtet...



#25 freak0r

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Geschrieben 20 August 2013 - 23:50 Uhr

von deinem verweigerungsrecht machst du bei fahrverbot keine 3 mal gebrauch, dann drückt dir jeder richter ein fahrtenbuch auf. auch wenn bei uns keine halterhaftung gilt - die ermittlungsbehörden sind ja auch nicht auf den kopf gefallen.


#26 LePimp

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Geschrieben 21 August 2013 - 17:15 Uhr

Wurde auch schon von vorne und hinten geblitz. War alles wunderbar auf denn Bildern zu erkennen und mein Gesicht konnte man auch einwandfrei identifizieren. Also wenn du ohne Sturmhaube unterwegs warst, sieht es schlecht aus. Btw. bin der Meinung das man für das was man macht auch gerade stehen sollte, aber auch nur meine Meinung...

Gruß


#27 Gebbi

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Geschrieben 21 August 2013 - 19:15 Uhr

Vielleicht hattest Du ja Glück und es war einer dieser Sorte hier:



:knips:


#28 freak0r

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Geschrieben 21 August 2013 - 22:30 Uhr

Wurde auch schon von vorne und hinten geblitz. War alles wunderbar auf denn Bildern zu erkennen und mein Gesicht konnte man auch einwandfrei identifizieren. Also wenn du ohne Sturmhaube unterwegs warst, sieht es schlecht aus. Btw. bin der Meinung das man für das was man macht auch gerade stehen sollte, aber auch nur meine Meinung...

Gruß


:daumen:


#29 Dicaparly

Dicaparly

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Geschrieben 06 Februar 2014 - 12:39 Uhr

Ich weiß, ich bin ein wenig spät, aber vielleicht hilft es dir/deinem Freund dann das nächste Mal. Die Blitzer messen nicht immer korrekt:

„Messgeräte im Straßenverkehr sind hochkomplexe technische Geräte, mit allen Macken, die solche Geräte üblicherweise aufweisen. Dafür spricht allein der Umstand, dass regelmäßig neue Softwareupdates von den Herstellern geliefert werden. Auch Untersuchungen der Sachverständigen zeigen, dass Messgeräte falsch arbeiten können. Hinzu kommen Fehlerquellen durch falsche Bedienung. Unwidersprochen ist, dass es Fehlerquellen in polizeilichen Messverfahren immer wieder gibt.“

(Quelle: http://www.geschwind...verkehrsanwalt/)

Von daher kannst du gegen den Bußgeldbescheid schon Einspruch einlegen. Ich würde vorher aber auf jeden Fall einen Anwalt kontaktieren. Der sagt dir dann auch, ob so ein Einspruch Sinn machen würde oder nicht.


#30 Gast-Beau Riese_*

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Geschrieben 06 Februar 2014 - 22:45 Uhr

Zweimal mein Senf dazu:

1.
Bei mir in der Nähe wurde vor kurzem eine neue Blitzersäule aufgestellt, die -wenn ich mich nicht sehr täusche- dreimal blitzt: zwei mal von vorn, und einmal von hinten, nachdem das Fahrzeug vorbeigefahren ist. Theorie: wer mit'm Mopped nicht gar zu schnell unterwegs ist, könnte sich mit beherztem Ankern noch mal aus der Affäre ziehen.

2.
Wenn der Fahrer nicht identifiziert werden kann, bekommt man möglicherweise schon bei einem ersten Verstoß für einen Flenspunkt sofort ein Fahrtenbuch aufgebrummt -das ist kein Vergnügen, sondern ziemlich ätzend. Bei mir war ein Werkstatt-MA mit meinem zur Reparatur abgegebenen Auto, der bei kirschgelb eine Ampel passiert hatte und einem Polizisten somit Anlass bot, das Kennzeichen zu notieren (kein Foto). Freilich war niieemand von der Werkstatt mit meinem Auto gefahren, und so konnte ich nur angeben, selbst nicht gefahren zu sein und auch keinen Namen nennen zu können. Ein Jahr lang wurde ich täglich mehrmals daran erinnert, diese Werkstatt künftig zu meiden, und irgendwann zwischendurch wurde auch kontrolliert, ob ich das Fahrtenbuch auch brav führe. Echt nervig, und im Nachhinein hätte ich lieber den einzigen Flenspunkt meines Lebens ertragen und den Hunni auf den Tisch gelegt -das sollte man sich wirklich gut überlegen.


#31 Getaway

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Geschrieben 06 Februar 2014 - 23:54 Uhr

Hab mir jetzt zwar nicht alles durchgelesen was ihr hier geschrieben habt, aber beim überfliegen ein bisschen was aufgeschnappt...
Blitzen können die Säulen von allen Richtungen aus links, rechts, vorne oder hinten.
Rausklagen könnt ihr euch nicht, da ein falsches "bedienen" bei diesen Geräten nicht möglich ist. Wenn es Blitzt, ist es richtig eingestellt (Gibt auch ein Gerichtsurteil darüber).
*Bei einem nicht erkennen des Fahrers, wird auch soweit gegangen das die zu euch nach hause kommen, lassen sich eure Kleidung und Helm zeigen und dann fällt es trotzdem auf euch zurück.* <- dieses trifft aber nicht immer zu!


#32 Andy241

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Geschrieben 07 Februar 2014 - 09:06 Uhr

Zweimal mein Senf dazu:

1.
Bei mir in der Nähe wurde vor kurzem eine neue Blitzersäule aufgestellt, die -wenn ich mich nicht sehr täusche- dreimal blitzt: zwei mal von vorn, und einmal von hinten, nachdem das Fahrzeug vorbeigefahren ist. Theorie: wer mit'm Mopped nicht gar zu schnell unterwegs ist, könnte sich mit beherztem Ankern noch mal aus der Affäre ziehen.

Bezweifel ich sehr stark. Bedenke, der Blitz ist nur die "abschließende Tätigkeit". Die eigentliche Radarmessung erfolgt schon wesentlich vorher ;)
Mein Valentine One (radarwarner) schlägt bei Säulenblitzer, teilweise schon 6-700 Meter vorher an ;)


2.
Wenn der Fahrer nicht identifiziert werden kann, bekommt man möglicherweise schon bei einem ersten Verstoß für einen Flenspunkt sofort ein Fahrtenbuch aufgebrummt -das ist kein Vergnügen, sondern ziemlich ätzend. Bei mir war ein Werkstatt-MA mit meinem zur Reparatur abgegebenen Auto, der bei kirschgelb eine Ampel passiert hatte und einem Polizisten somit Anlass bot, das Kennzeichen zu notieren (kein Foto). Freilich war niieemand von der Werkstatt mit meinem Auto gefahren, und so konnte ich nur angeben, selbst nicht gefahren zu sein und auch keinen Namen nennen zu können. Ein Jahr lang wurde ich täglich mehrmals daran erinnert, diese Werkstatt künftig zu meiden, und irgendwann zwischendurch wurde auch kontrolliert, ob ich das Fahrtenbuch auch brav führe. Echt nervig, und im Nachhinein hätte ich lieber den einzigen Flenspunkt meines Lebens ertragen und den Hunni auf den Tisch gelegt -das sollte man sich wirklich gut überlegen.

Dazu sag ich nur, hättest du dich mal schlau gelesen im Internet.
Es gibt nämlich einen ganz einfachen Trick ein Fahrtenbuch los zu werden ;)
Denn dieses ist manchmal nur auf ein Fahrzeug verordnet worden. So war es zumindest bei mir. Einfach ummelden und gut ist ;)


Gruß Andy


#33 Gast-Beau Riese_*

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Geschrieben 07 Februar 2014 - 09:51 Uhr

Bei mir in der Nähe wurde vor kurzem eine neue Blitzersäule aufgestellt, die -wenn ich mich nicht sehr täusche- dreimal blitzt: zwei mal von vorn, und einmal von hinten, nachdem das Fahrzeug vorbeigefahren ist. Theorie: wer mit'm Mopped nicht gar zu schnell unterwegs ist, könnte sich mit beherztem Ankern noch mal aus der Affäre ziehen.

Bezweifel ich sehr stark. Bedenke, der Blitz ist nur die "abschließende Tätigkeit". Die eigentliche Radarmessung erfolgt schon wesentlich vorher ;)


Das schon, aber mein Gedanke war: wenn das Ding Dich nicht von hinten erwischt, kennt es Dein Kennzeichen nicht. Wenn man es also schafft, ch daneben anzuhalten, könnte man vielleicht noch mal davonkommen... oder so. Aber bevor Du fragst: ich werde nicht (freiwillig) ausprobieren, ob das funktioniert. :knips:



Wenn der Fahrer nicht identifiziert werden kann, bekommt man möglicherweise schon bei einem ersten Verstoß für einen Flenspunkt sofort ein Fahrtenbuch aufgebrummt -das ist kein Vergnügen, sondern ziemlich ätzend. [...] Echt nervig, und im Nachhinein hätte ich lieber den einzigen Flenspunkt meines Lebens ertragen und den Hunni auf den Tisch gelegt -das sollte man sich wirklich gut überlegen.

Dazu sag ich nur, hättest du dich mal schlau gelesen im Internet.
Es gibt nämlich einen ganz einfachen Trick ein Fahrtenbuch los zu werden ;)
Denn dieses ist manchmal nur auf ein Fahrzeug verordnet worden. So war es zumindest bei mir. Einfach ummelden und gut ist ;)


Seinerzeit hatte ich mich schlaugemacht -zwar nicht im Internet, aber doch beim Fachanwalt. Der meinte zwar auch, es sei kein Fahrtenbuch zu erwarten beim ersten Verstoß, aber es kam ganz ohne Umschweife anders. :wut: Und "einfach ummelden" ist nicht immer eine Option: in der Regel kaufe ich Fahrzeuge, die ich nicht so einfach wieder hergeben mag.


#34 Andy241

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Geschrieben 07 Februar 2014 - 10:25 Uhr

In der hinsicht hätte eine Ummeldung auf einen Freund und wieder zurück genügt ;)

Zum Blitzer: Ich denke wenn du in dem Berreich fährst, dass du geblitzt wirst, ist es eher unwahrscheinlich dass du aus dem Tempo so schnell runter bremst. Besonders wenns unerwartet ist.

Gruß Andy


#35 Gast-Beau Riese_*

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Geschrieben 07 Februar 2014 - 11:58 Uhr

In der hinsicht hätte eine Ummeldung auf einen Freund und wieder zurück genügt ;)


Der Wertverlust durch die zusätzlichen Einträge im Brief wären deutlich höher als die Strafe gewesen wäre, von den Aufwänden der Ummeldereien nicht zu reden. Das lohnt alles nicht so richtig -wenn nicht grad die Pappe in Gefahr gerät. Höchstens wenn man sowieso das Fahrzeug wechseln will, könnte man über eine zeitliche Beschleuningung nachdenken...

Zum Blitzer: Ich denke wenn du in dem Berreich fährst, dass du geblitzt wirst, ist es eher unwahrscheinlich dass du aus dem Tempo so schnell runter bremst. Besonders wenns unerwartet ist.


Ich gebe zu, das Ding, das ich dabei im Kopf habe, steht zum einen in der Stadt, zusätzlich aber auch an einer Kreuzung zur Autobahnauffahrt, die ampelgeregelt ist. Die Säule löst aus bei Geschwindigkeitsübertretung und auch bei Rotlicht. Da dürfte man auch bei besonderer Hektik nicht viel schneller als 70 unterwegs sein. mit etwas Glück und wacher Bremshand könnte man das schaffen. Käme auf einen Versuch an -Hauptsache, man hat nicht noch einen Raser hinter sich... :creazy:


#36 Tom996Ffm

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Geschrieben 07 Februar 2014 - 23:35 Uhr

Bei uns stehen zB solche Teile:
Eingefügtes Bild

oder von der anderen Seite kommend:

Eingefügtes Bild

Hier gibt es die eigentliche Messsäule und zwei weitere kleinere Säulen mit zusätzlichen Beweiskameras. Ziel sind in diesem Fall ganz klar wir Moppedfahrer. Die Dinger sind überhaupt nur wg. Moppedfahrern aufgestellt worden. Der Sinn is fraglich, weil jeder Einheimische halt weiß wo sie stehen und davor wird gebremst danach wird wieder aufgezogen. Einzige temporär greifende Maßnahme sind die mobilen zusätzlichen Kontrollen auf anderen Streckenabschnitten, aber da funktioniert das Frühwarnsystem und die Moppedfahrer warnen sich entsprechend oder es wird halt beim ersten Mal eine langsamere Streckenbesichtigung gefahren und wenn frei ist ist halt frei. Sei's drum. Da wo die Säulen stehen ist es eh reizlos schnell zu fhren, weil die Strecke geradeaus geht.

Was ich mich allerdings frage: Wenn man für Moppedfahrer zwei zusätzliche Beweiskameras braucht, was machen dann die Säulen ohne dieses Zubehör? Und stelle mir ebenfalls die Frage, ob man da mit dem Mopped was zu befürchten hätte, wenn man mal 4 km/h zuviel drauf hat.


#37 puma1983

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Geschrieben 08 Februar 2014 - 01:19 Uhr

Das sind sogenannte "abgesetzte Kameras"... Die große Säule macht die Messung und das Front-Foto, die kleine Säule macht zeitgleich das Heckfoto.

Was ich mich allerdings frage: Wenn man für Moppedfahrer zwei zusätzliche Beweiskameras braucht, was machen dann die Säulen ohne dieses Zubehör?

Also ich bin der Meinung, dass der Poliscan Speed nur mit dieser abgesetzten Kamera auch ein Heckfoto machen kann. An diesen ganzen Geschichten von wegen Fotos von vorne, von hinten und von der Seite ist m.E. nichts dran.
Ich hab hier mal noch etwas zu den abgesetzten Kameras geschrieben und mich hier auch etwas ausführlicher ausgelassen... Wenn du magst, kannst es ja einfach mal durchlesen.


Und stelle mir ebenfalls die Frage, ob man da mit dem Mopped was zu befürchten hätte, wenn man mal 4 km/h zuviel drauf hat.

Das kommt drauf an. Man kann einstellen, ab welcher Überschreitung die Blitzer auslösen sollen. Hier in Stuttgart sind die z.B. seit einiger Zeit sehr "scharf" eingestellt, siehe hier.


#38 Tom996Ffm

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Geschrieben 08 Februar 2014 - 02:34 Uhr

Danke, Puma.

So glauben wir wohl das selbe. Aber wissen tun wirs nicht. Obwohl ich ja auch bei den alten Starenkästen nicht extra schnell vorbei fahre nur weil die sicher nicht von hinten blitzen.

Ich meine mal gehört zu haben, dass es aus Gründen der Beweissicherung erforderlich wäre, dass der Moment des Geschwindigkeitsverstoßes und der des Beweises zusammenfallen müssten. Erfasst die Kamera die Geschwindigkeit im Moment t0 und folgt dann das Foto nachdem man die Säule passiert hat bei t1, dann könnte sich ja im Zeitpunkt des Fotos bereits ein anderes Fahrzeug vor der Linse befinden. Hab hier noch was gefunden: http://gks-rechtsanw...tsmessungen.pdf

Eine Zusatzkamera hätte hier den (diesbezüglich juristisch einwandfreien) "Vorteil", dass diese just in dem Moment, in dem die Messung geschieht, zeitgleich den Verstoß fotografisch festhalten kann. Von lächerlichen Toleranzen, wie etwa der Zeit, die das Licht braucht, um vom Objekt in das Objektiv zu gelangen mal abgesehen.

Auf der Herstellerseite gibts ne PDF: http://www.vitronic....ik_vitronic.pdf
Auf S. 10 heißt es, dass bis zu zwei Mess- und Dokumentationseinheiten in der Säule untergebracht werden können, um die Geschwindigkeit in beide Fahrtrichtungen zu kontrollieren. ME heißt das, dass die Teile nur von vorn blitzen. Autofahrer werden nun mal von vorn geblitzt. Und wenn ich in zwei Richtungen gleichzeitig blitzen will, dann blitzt doch jede Mess- und Dokumentationseinheit je nur in eine Richtung. Andernfalls müsste sie ja noch "überlegen": Ach, da kommt ein Moppedfahrer, nun richte ich mal eine Doku-Einheit zusätzlich in die andere Richtung aus und blitze noch von hinten hinterher. Und von einem stationären Punkt aus kann nicht zugleich gemessen und von vorne und hinten geblitzt werden.


#39 Gast-Beau Riese_*

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Geschrieben 08 Februar 2014 - 09:41 Uhr

Der Sinn is fraglich, weil jeder Einheimische halt weiß wo sie stehen und davor wird gebremst danach wird wieder aufgezogen.


Stationäre Messstationen machen ohnehin nur an Stellen besonderen Bedarfs Sinn, etwa an Haltestellen, Fußgängerüberwegen, Schulen oder sonstigen gefährlichen Ecken. Da finde ich aber das System in England besser: da sind die Blitzerkästen auffällig groß und gelb, von weitem sichtbar. Und anscheinend blitzen sie noch nicht einmal wirklich... :-) Aber sie haben ihre Wirkung, denn sie signalisieren: "hier ist es besonders wichtig, dass Du Dich an die Regeln hältst". Und das funktioniert prächtig.

Ansonsten sind reine Geschwindigkeitsmessungen nur selten sinnvoll, unterstellt man, dass das Staatssäckel keine Rolle spielt. Gerade mobile Kontrollen erfolgen meist an solchen Stellen, die nicht etwa die höchste Gefährdung darstellen, sondern die höchsten Messergebnisse versprechen.