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R6 Unfall Durch Ausfall Der 48 Ps Drossel, Wer Haftet ? :/

Hilfe Unfall 48 PS Schaden wer bezahlt?

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24 Antworten in diesem Thema

#21 Engel182

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    Niemalsbremser

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Geschrieben 22 Oktober 2014 - 19:17 Uhr

Linke Seite unter der schwarzen Rahmenabdeckung. Aber wie gesagt lass erst mal den Gutachter machen, sonst sagen die nachher noch du hast dran gefummelt.

Bearbeitet von Engel182, 22 Oktober 2014 - 19:17 Uhr.


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Geschrieben 22 Oktober 2014 - 19:17 Uhr

Hallo Engel182,

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#22 US1111

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Geschrieben 22 Oktober 2014 - 20:35 Uhr

Aufgepasst... der Schuss kann ganz böse nach hinten los gehen....

 

Ein Gutachter wird niemals sagen, dass der Unfall durch die defekte Drossel verursacht war. Denn das sind Mutmassungen... und so etwas darf ein Gutachter nicht. Er kann nur die Drossel anschauen, mit einer anderen vergleichen, messen usw... Als Fazit kann nur herauskommen: " Es kann nicht ausgeschlossen werden, das beim Unfall die Drossel nicht wirksam war".

 

Er kann zwar sagen, dass die Drossel nicht so ist, wie sie sein sollte... aber niemand wird dir bestätigen, dass die Drossel sich "von alleine" aufgebogen hat.... denn es wäre ja bekanntlich eine beliebte Maßnahme mit einer eingetragenen Drossel schnell zu fahren.

Der Mechaniker hat die Drossel eingebaut... er wird sagen, dass er sich vom ordnungsgemässen Einbau mitelst  Probefahrt vergewissert hat. Ggf wird das sein Meister bestätigen. Und dann der Tüvprüfer... er wird dann der dritte Unabhängige sein, der ebenfalls kontrolliert hat... Damit steht es 1:3 gegen dich. Du hast hingegen jederzeit die Möglichkeit gehabt, mit deinem Motorrad zu machen was du willst.

 

Und das nächste Eigentor was du schießt, ist das sowas auf öffentlicher (nicht abgesicherter) Strasse passiert ist.. da wirst du dir schon die Frage gefallen lassen müssen, was man da so mit Motorrädern in der Sackgasse möglicherweise "zwischen den spielenden Kindern" veranstaltet... Dann bist du schlimmstenfalls ohne Führerschein mit manipulierter Drossel ohne ABE und Versicherung ein Teilnehmer eines illegalen Autorennens... 

 

 

Also da solltest du gaaanz vorsichtig sein, wenn du da ein Fass aufmachen willst....nur mit anwaltlicher Hilfe.

Ich schätze, da hast du nur geringe Erfolgschancen.. wen du es trotzdem versuchen willst: Viel Glück.



#23 Sebastian1987

Sebastian1987

    wer später bremst, ist länger schnell.

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Geschrieben 22 Oktober 2014 - 22:00 Uhr

Selbst schuld oder nicht, da wirst du bestimmt kein Glück haben, wie schon gesagt 1:3!
Ich weiß auch was du gemacht hast. Du hast nen nostoppi gemacht und dich dann abgelegt :ahh:
Nein Spaß bei Seite, interessiert mich garnicht ehrlich gesagt...
Spare Geld und repariere sie, oder gehe deinen 5-864,3473Jahren Gerichts weg den du dann eh verlierst! Die haben bei Alphatech qualitäts Prüfer die das alles abnehmen, da wirst du keine Chance haben.
Aber wir lassen uns gerne vom Gegenteil überzeugen!

Gute Besserung :-)


#24 Phoenix

Phoenix

    Niemalsbremser

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Geschrieben 23 Oktober 2014 - 10:33 Uhr

Aufgepasst... der Schuss kann ganz böse nach hinten los gehen....

 

Ein Gutachter wird niemals sagen, dass der Unfall durch die defekte Drossel verursacht war. Denn das sind Mutmassungen... und so etwas darf ein Gutachter nicht. Er kann nur die Drossel anschauen, mit einer anderen vergleichen, messen usw... Als Fazit kann nur herauskommen: " Es kann nicht ausgeschlossen werden, das beim Unfall die Drossel nicht wirksam war".

 

Er kann zwar sagen, dass die Drossel nicht so ist, wie sie sein sollte... aber niemand wird dir bestätigen, dass die Drossel sich "von alleine" aufgebogen hat.... denn es wäre ja bekanntlich eine beliebte Maßnahme mit einer eingetragenen Drossel schnell zu fahren.

Der Mechaniker hat die Drossel eingebaut... er wird sagen, dass er sich vom ordnungsgemässen Einbau mitelst  Probefahrt vergewissert hat. Ggf wird das sein Meister bestätigen. Und dann der Tüvprüfer... er wird dann der dritte Unabhängige sein, der ebenfalls kontrolliert hat... Damit steht es 1:3 gegen dich. Du hast hingegen jederzeit die Möglichkeit gehabt, mit deinem Motorrad zu machen was du willst.

 

Und das nächste Eigentor was du schießt, ist das sowas auf öffentlicher (nicht abgesicherter) Strasse passiert ist.. da wirst du dir schon die Frage gefallen lassen müssen, was man da so mit Motorrädern in der Sackgasse möglicherweise "zwischen den spielenden Kindern" veranstaltet... Dann bist du schlimmstenfalls ohne Führerschein mit manipulierter Drossel ohne ABE und Versicherung ein Teilnehmer eines illegalen Autorennens... 

 

 

Also da solltest du gaaanz vorsichtig sein, wenn du da ein Fass aufmachen willst....nur mit anwaltlicher Hilfe.

Ich schätze, da hast du nur geringe Erfolgschancen.. wen du es trotzdem versuchen willst: Viel Glück.

Also Ingo, du bist echt einer der wenigen hier die immer wieder sehr hilfreiche Kommis hinterlassen und sich bei den Antworten wirklich mühe gibt!

:daumen:  :blumen:  :blumen:



#25 danielcl

danielcl

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Geschrieben 23 Oktober 2014 - 15:10 Uhr

Da ich selbst entwickelte, technische Produkte Verkaufe, habe ich mich damals ein von der juristischen Fakultät beraten lassen.

 

Thema Konstruktion:

Dem Konstrukteur an den Karren zu fahren ist gar nicht so einfach wie man annimmt, da wir in Deutschland, anders als zb. in Amerika, einen Zusatz zur Haftung im BGB haben.

Ein Sachmangel liegt nicht vor wenn  sich die Sache für die GEWÖHNLICHE Verwendung eignet. Man kann eine bestimmungsgemäße Verwendung leider nicht genau definieren. Meistens stehen bei den Bedienungsanleitungen noch Hinweise dazu, kenne die von der Drossel aber nicht.

Irgendwann wird Material immer nachgeben, doch wie viel Kraft muss der Ingenieur nun einplanen, wie viel Sicherheit? Schwierig, mit genug Gewalt bekomme ich jede Drossel kaputt.

 

 

Wo Alphatechnik nicht zuständig ist:

Einbau: Der Einbau ist dermaßen einfach, dass ich jeder Fachwerkstatt diese Änderung zutrauen würde. Zudem wurde der Einbau abgenommen. Sehr schwierig da Fehler nachzuweisen.

(Wahrscheinlich bei) Materialfehler: Alphatechnik wird das Material mit hoher Wahrscheinlichkeit in der passenden Stärke einkaufen und weiter bearbeiten. Materialfehler in der Zusammensetzung würde ich auch als Unwahrscheinlich ansehen, viel mehr gibt es am Material auch nicht zu prüfen, das dürfte 0815 Material sein, ohne Härtung etc.

 

Wie du siehst sind Fehler in der Produktionskette unwahrscheinlich, aber wie immer nicht unmöglich. Sollte es ein Materialfehler sein, hast du verdammt Glück, dieser ist am einfachsten von einem Prüflabor nachzuweisen.

 

Ich kann den anderen nur zustimmen, geringe Erfolgschancen. Wenn du da wirklich hinterher willst, dann such dir einen Anwalt. Würde ich noch vor dem Besuch beim Gutachter tun.

 

Alternativ zum Gutachter könntest du versuchen diesen Weg gehen:

„Bei der Produkthaftung muss der Geschädigte nur beweisen, dass eines seiner Rechtsgüter verletzt ist und er dadurch einen Schaden erlitten hat, der Hersteller ein fehlerhaftes Produkt in den Umlauf gebracht hat, und dass eine Kausalität zwischen fehlerhaftem Produkt, Rechtsgutsverletzung und Schaden besteht. Hinsichtlich der Frage, ob den Hersteller ein Verschulden an der Fehlerhaftigkeit des Produkts trifft, liegt eine für den Geschädigten unzumutbare Beweisnot vor. Daher wird hier eine Beweislastumkehr angenommen. Der Hersteller muss nunmehr beweisen, dass das Produkt bei Inverkehrbringung frei von Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehlern war.“

Gerade BGB nicht zur Hand, deshalb Wikipedia

 

 





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