Den Typenschein gibt es anscheinend nur in Österreich.
Ist unter Typenschein somit der Deutsche Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein zu verstehen? Oder muss ich mir vielleicht eine Kopie der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung für die
RJ11 besorgen? Wenn ja, wo bekomme ich die?
Danke für die Hilfe
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Habe mich nun schlau gemacht. Das CoC-Papier sollte ich eigentlich mit meinem Motorrad bekommen haben. Kann mich zwar nicht erinneren, so etwas in der Hand gehabt zu haben, aber werde mal in meinen Unterlagen suchen...
>Neue Zulassungsdokumente ab Oktober 2005
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>Laut der EU-Richtlinie 1999/31/EG erhalten alle Motorrad- und Autobesitzer, die ihr Fahrzeug nach dem 30. September 2005 zulassen die neuen Zulassungsdokumente Teil I und Teil II. Ersteres ersetzt den Fahrzeugschein und letzteres den Fahrzeugbrief. Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, dass alle in Europa zugelassenen Fahrzeuge ungehindert auf den Straßen der einzelnen Mitgliedstaaten verkehren und auch verkauft werden können. Außerdem sollen die neuen Dokumente noch fälschungssicherer sein. Hinzu kommt eine weitere Bescheinigung aus der Fahrzeughomologation, der nun ein deutlich höherer Stellenwert zukommt. Das CoC-Papier (Certification of Conformity) weist seitens des Herstellers nach, dass das einzelne Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften zur EG-Typgenehmigung entspricht und muss ab dem 09. November 2004 jedem Kunden beim Kauf eines Neufahrzeugs ausgehändigt werden. Da sich nicht alle EU-Staaten an dieser Neuerung beteiligen und Teil II nicht zwingend eingeführt werden muss, sollte das CoC-Papier sorgfältig aufbewahrt und bei einem Verkauf ins Ausland an den neuen Eigner übergeben werden.