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Motorradkauf / Ehem. Cup Rennmotorrad

r6 Cup gebrauchtkauf unfall

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7 Antworten in diesem Thema

#1 topas

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Geschrieben 11 Juni 2013 - 23:41 Uhr

Moin,

habe ein kleines Problem, vielleicht findet sich hier jemand der eventuell bereits Erfahrung in folgender Sache hat:

Habe mir eine Yamaha R6 gebraucht von Privat gekauft unter auschluss der Rücknahme, Gewährleistung, etc..... im Nachhinein stellt sich heraus das der Heckrahmen Krumm ist und auch schon daran geschweisst wurde.

Der Verkäufer meint natürlich er habe das Motorrad nach besten wissen und gewissen Unfallfrei verkauft da er mit der R6 keinen Unfall oder Umfaller hatte.

Recherchen haben ergeben das eben dieses Motorrad ein ehemaliges R6 Cup Rennmotorrad ist und auch aufm Ring etliche male neben der Piste gelandet ist.
Dieses ist mir leider jetzt erst bekannt geworden.
Das der VK den Unfallschaden arg verschwiegen hat muss ihm erst nachgewiesen werden was natürlich etwas problematischer ist.
Da davon auszugehen ist das die R6 gut eingefahren und auch gut ran genommen wurde habe ich einige bedenken.

Ist es möglich den Verkauf aufgrund der Unwissenheit das es eine Cup R6 gewesen ist rückgängig zu machen ?

Danke schonmal im voraus......


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Geschrieben 11 Juni 2013 - 23:41 Uhr

Hallo topas,

schau mal hier: Motorradkauf / Ehem. Cup Rennmotorrad. Dort wird jeder fündig!





#2 freak0r

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Geschrieben 11 Juni 2013 - 23:50 Uhr

Auch bei Privatverkäufern hast du bei vorliegender arglistiger Täuschung/Betrug ein Recht darauf den Vertrag rückgängig zu machen. Und bei einem geschweißten Rahmenschaden kann man wohl davon ausgehen, dass der bekannt ist, da er entweder selbst verursacht, spätestens aber irgendwann mal bei 'nem Service oder sonstigen Arbeiten am Motorrad ( ob selbst oder in einer Werkstatt ) entdeckt worden wäre.


#3 topas

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Geschrieben 11 Juni 2013 - 23:58 Uhr

Hallo,

der Anwalt der Gegenseite argumentiert das es kein tragendes teil ist wo geschweisst wurde und beruft sich auf die Unwissenheit des Verkäufers und genau deshalb liege ich jetzt in der Beweispflicht welches sich schwierig gestaltet.
Geschweisst wurde das hintere Rohr wo der Sozius drunter geklemmt wird, schaut man von hinten aufs Motorrad sieht man das die Achsmitte nicht mit dem Rest übereinstimmt, leider erst jetzt aufgefallen.

Bearbeitet von topas, 11 Juni 2013 - 23:59 Uhr.


#4 Andy241

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Geschrieben 12 Juni 2013 - 00:00 Uhr

So einfach is des net!
ich denk mal der Verkäufer hat diese nicht als Cup maschine benutzt! So wie ich das hier raus lese!
So, wenn die also damals an ihn im Serien Trim verkauft wurde, ohne dass er von einem Unfall gewusst hat, ist er fein raus aus der Sache! Dann liegt die arglistige Täuschung zwischen Erstbesitzer und Verkäufer! Einen geschweisten Heckrahmen muss man nicht unbedingt erkennen, zum veispiel, wenn die naht unter der Verkleidung ist!
Das wäre der Fall, wenn der Verkäufer wirklich nichts davon musste!
Wenn schon, dann würde ich mal Kontakt zum Erstbesitzer aufbauen, diesen evtl um eine Kopie des Kaufvertrags beten, wo drin stand, dass es einen Unfall gan!
Dann kannst du Anzeige stellen, wegen arglistiger Täuschung und der Verkäufer muss das Bike gegen volle Summe zurück nehmen!

Klär das bitte ab und wenn du nen Rechtsschutz hast, kontaktier mal deinen Anwalt und red mit dem drüber.

Gruß Andy


#5 topas

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Geschrieben 12 Juni 2013 - 00:11 Uhr

Hej Andy,

genau das Motorrad wurde vom Cup Fahrer an den Verkäufer verkauft, der Cup Fahrer konnte sich sofort an das Motorrad erinnern und meinte das war nur noch ein haufen ..... und defenitiv als Unfaller anzusehen.
Der Erstbesitzer hatte beim Cup einen Unfall und hatte sich den Fuß gebrochen womit er nicht weiterfahren konnte, der Zweitbesitzer hatte sein Motorrad beim Zeittraining völlig zerschossen worauf er dann eben dieses Motorrad von seinem Kollegen gekauft, schnell wieder Fit gemacht hat um das Rennen noch bestreiten können.
Das war auch das letzte Rennen und er hatte das Motorrad verkauft.
Nun muss er schauen ob er noch den Kaufvertrag hat damit wir wissen was da drin steht, jedoch ist er auch der Meinung das er dieses als Unfallmotorrad oder als Rennmotorrad so verkauft hat.

Falls er aber diesen Kaufvertrag nicht mehr auffinden kann hatte ich schon in Erwägung gezogen aufgrund der Unwissenheit das es eine Cup Maschine war den Vertrag anzufechten.


#6 Andy241

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Geschrieben 12 Juni 2013 - 00:56 Uhr

Brauchst du nicht, zum einen hast du jetzt eine stichfeste zeugenaussage zum anderen gibts bestimmt noch irgendwo vielleicht bilder und im besten Fall den alten Kaufvertrag!
Das sind genügend Sachen um gegen so einen Verkauf vor zu gehen!
Aber was steht denn bei dir im Kaufvertrag! Gibts da irgendwo einen Punkt mit Unfall?!?

Dein Anwalt wird erst mal ein sxhreiben an den Verkäufer verfassen, und wenn der keine einigung will, gehts vor gericht ;)
Davor wird er aber einknicken, weil das andere zieht ja eine Strafe mit sich, wegen der Täuschung
Kopf hoch, wird schon, erzähl einfach das alles deinem Anwalt!

Gruß Andy


#7 Finch

Finch

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Geschrieben 12 Juni 2013 - 09:50 Uhr

Du hast ja immerhin Kontakt und eine feste Aussage vom Cup Fahrer, dass er damals das Motorrad als Rennmoped bzw. Unfallmotorrad an deinen Verkäufer verkauft hat.
Mit dieser Zeugenaussage kannst du dem Verkäufer nachweißen, dass er über das Bescheid wusste und somit eine Täuschung vorliegt.
Ich denke, die Karten stehen jetzt schon gut für dich.


#8 freestyleflo

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Geschrieben 12 Juni 2013 - 10:40 Uhr

sehr vernümpftig was der andy da schreibt , sehe das genauso.
wenn du die als unfallfrei gekauft hast, und die vorbesitzer unfälle bestätigen bist du fein raus.

einer fachwerkstatt müssen solche spuren eines unfalls auffallen !




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