Falls ja, dann denke ich, dass dies nicht möglich ist, da in der "Richtlinie 93/94/EWG" unter Punkt 6.1 definiert wird, in welchem Winkel das Kennzeichen abzulesen sein muss. Beziehungsweise es wird angegeben, in welchem Sichtbereich sich das Kennzeichen befinden muss. Dies wird anhand von zwei Winkeln sichergestellt, wobei ich denke, dass dann die Gerade des ersten Winkels die Heckunterverkleidung schneiden würde. Somit ist die Sichtbarkeit nicht gegeben, und der Anbau nicht erlaubt.
Das ist alles was schwer zu beschreiben. Am besten schaust Du Dir die Richtlinie selber einmal an. Richtlinie 93/94/EWG