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Tüv Tips - Was Darf Man ? Eintragen Oder Nicht ?


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60 Antworten in diesem Thema

#21 simmifreak

simmifreak

    Kyfftaxi - Treffen 2010 ICH WAR DABEI

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Geschrieben 11 Juli 2008 - 16:30 Uhr

desswegen würde ich die auch nicht fahren!
Musst ja immer angst haben nicht zu tief in die kurve zu gehn, damit du nicht dann auf der raste ne drehung machst und die Räder vom boden abheben ^^

Da schleif ich lieber gannz sachte die pinne ab und zur not klappt die raste nach oben ;)

...solche anlagen nur mit höherlegung!



also ich hab mir die dinger dran gemacht, weil ich mit meine alten mal am boden war, und des mir zu unsicher war.

mit den gilles bin ich noch nie am boden gewesen, die sind ja nen ganzes stück höher und weiter hinten. und ich fahr meinen reifen vorn und hinten am ende. bin sogar in kelbra schon aus der kurve gedriftet, und nich mal mein fuß hat den boden berührt.

da brauchst dir also keine gedanken zu machen, das du so viel schräglage hast, dasd die gilles schleifen :-D


Aber Simone, des mit dem Eater is doch acuh nich mehr aktuell oder, weil die BE jetzt nicht mehr erlischt wenn man ihn nich drin hat. bin vor 2 monaten aufgehalten worden, und da hat er zwar gemeckert, aber als ich gefragt hab, ob des stimmt das die BE nicht mehr erlischt, hat er das bejat und auch sich nich weiter für meine DB eater interessiert.


peace

simmifreak

Bearbeitet von simmifreak, 11 Juli 2008 - 16:31 Uhr.


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Geschrieben 11 Juli 2008 - 16:30 Uhr

Hallo simmifreak,

schau mal hier: Tüv Tips - Was Darf Man ? Eintragen Oder Nicht ?. Dort wird jeder fündig!





#22 Little Doctor R6

Little Doctor R6

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Geschrieben 14 Juli 2008 - 07:40 Uhr

@simmifreak

Deswegen habe ich den LINK beigesetzt.. Da kann man sich dann direkt erkundigen :zwinker:


#23 YZFR602RED

YZFR602RED

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Geschrieben 01 April 2010 - 21:39 Uhr

Threat zwar alt, aber gut das ich das gefunden

Habe laut TÜV erhebliche Mängel:

Kette nicht genug gespannt
Nummerschildrückstrahler
Blinker abstand zugering 20mm

Nur wegen sowas, sonst war alles I.O. die haben sie wohl nicht alle. Muss ich ehrlich sagen.
Jetzt soll ich mir neue Blinker mit 40mm kaufen und diesen schw++++ Rückstrahler.

Jetzt hab ich gelesen das bei EG 180mm gesamt abstand zwischen den blinkern auch reicht. hhhmmm

Das komische ist das ich vor 2 Jahren die gleichen Sachen dran hatte und diesmal bin ich nicht durchgekommen? Hmm sehr seltsam.
Was kann man dagegen machen, dürfen die so entscheiden?

Hab jetzt neue Blinker und den Schw++++ Rückstrahler gekauft. die aber wieder abfliegen nach dem Tüv.


#24 Nico

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Geschrieben 02 April 2010 - 11:08 Uhr

also ich hab die Erfahrung gemacht, das es beim Tüv immer ganz auf den Prüfer ankommt... manchmal ist alles egal und manchmal hat man Probleme weil die Blinker nicht Mindestabstand haben... also dranbauen für den guten Mann und danach wieder ab!

so hat man meiner Meinung nach am wenigsten Stress... kannst natürlich auch versuchen rechtliche schritte gegen ihn einzuleiten, aber ich denke das sind durchaus mängel die man beanstanden kann ;-)

Bearbeitet von Nico, 02 April 2010 - 11:11 Uhr.


#25 YZFR602RED

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Geschrieben 04 April 2010 - 09:54 Uhr

Naja habe den guten man(n) alles am nächsten tag gezeigt... und sie da Kette war zu fest, aber hab trotzdem Tüv bekommen. Naja beim nächsten mal bin ich gespannt was in den nächsten 2 Jahren dann auf mich zukommt. vllt werden wir dann für motorrad TÜV/AU wieder einbisschen mehr bezahlen... Auto TÜV/AU ist ja auch gestiegen...

Naja egal wird schon wieder...


#26 m3rYd

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Geschrieben 19 Mai 2011 - 20:23 Uhr

Moin Leute, ich kram den Fred mal wieder raus, und zwar deshalb:

ich hab in meinem Teilegutachten zur Gilles Rastenanlage AS31GT folgendes stehen:

Unter punkt IV steht:
"Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren
durch den Fahrzeughalter zu melden."

Heißt das jetzt, dass ich, wenn ich mit dem Teilegutachten beim TÜV war, nicht sofort zur
Zulassungsstelle rennen muss, um es eintragen zu lassen, sondern es reicht, wenn ich i-wann,
und sei es in einem jahr, dahin komme weil ich eh irgendwas ummelden will?

Und reicht es den Fahrzeugschein mitzunehmen, oder muss ich den Brief auch mitnehmen zur zulassungsstelle?

Danke schonmal :)

Bearbeitet von m3rYd, 19 Mai 2011 - 20:23 Uhr.


#27 Yamitom

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Geschrieben 19 Mai 2011 - 21:34 Uhr

richtig, erst dann wenn du zufällig mal da bist oder hin mußt


#28 RideR6

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Geschrieben 20 Mai 2011 - 00:26 Uhr

ich würd den brief immer mitnehmen, sicher ist sicher


#29 m3rYd

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Geschrieben 20 Mai 2011 - 13:57 Uhr

richtig, erst dann wenn du zufällig mal da bist oder hin mußt


also ich glaub dir und dem text in dem teilegutachten, aber i-wie find ich das komisch...
muss ich dann den Abnahmebericht vom tüv immer bei mir haben?


#30 nahpets

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Geschrieben 20 Mai 2011 - 14:03 Uhr

Solange du deine Fahrzeugpapiere nicht geändert hast, musst du den Abnahmebericht mit dir rumführen... Woher soll die Rennleitung denn sonst wissen, dass die Rastenanlage auch wirklich eingetragen ist ;)

Bearbeitet von nahpets, 20 Mai 2011 - 14:03 Uhr.


#31 US1111

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Geschrieben 20 Mai 2011 - 18:35 Uhr

War gestern bei meinen ganz speziellen Freunden vom Strassenverkehrsamt für ´ne Eintragung. Brief muss vorliegen, egal ob dieser geändert wird oder nicht.
Da ich aber schon einige teure Fehlinformationen von denen bekommen habe, wird dir meine Antwort eh nix nützen...


#32 m3rYd

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Geschrieben 20 Mai 2011 - 19:43 Uhr

ach, dann lass ich den scheiß einfach vom TÜV abnehmen, und nehme den wisch einfach immer mit...kann ich ja untern soziussitz in die Werkzeugtasche stecken, dann hab ichs immer dabei
beim amt war ich vor 2 wochen, und da werde ich erstmal die nächsten jahre nicht mehr hinmüssen


#33 US1111

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Geschrieben 08 Oktober 2011 - 13:14 Uhr

Demnächst gibt es neue Regelungen zum HU-Termin.
Die Plakette wird dann bundesweit nicht mehr rückwirkend geklebt. Bisher war das nur in einigen wenigen Bundesländern so. Jetzt hat man festgestellt, dass auch die Fahrzeuge im übrigen Bundesgebiet nicht weniger als 24 Monate halten, wenn der Termin überzogen wird. Gerade uns Motorradfahrern dürfte das zugute kommen, da ein Prüfintervall während der Stilllegung sinnfrei ist.

Aber obacht!
Wer jetzt denkt, die Geldmacherei hat ein Ende- der irrt. Im Gegenzug werden die Mängelpunkte neu bewertet... und zwar verschärft. So werden viele "leichte Mängel" demnächst als "erhebliche Mängel" eingestuft- womit das Geld dann offensichtlich über die Wiedervorführungen reingeholt wird. Offenbar hat man festgestellt, dass in Deutschland zuviele Fahrzeuge einfach auseindanderfallen- anders kann man´s nicht erklären.


#34 RideR6

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Geschrieben 08 Oktober 2011 - 22:52 Uhr

wo steht das?


#35 US1111

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Geschrieben 09 Oktober 2011 - 14:08 Uhr

u.a. lt. Adac
Die verschärften Prüfkriterien lt. Dekra-Prüfer. Das wird man auch so schnell nirgendwo nachlesen können....


#36 Gast-AndI123_*

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Geschrieben 23 Oktober 2011 - 17:26 Uhr

Hätte mal ne Frage bezüglich eines Zubehör-ESD.Wenn ich mir nun einen Slip on mit EG/ABE zulegen würde, hätte der TÜV oder die Rennleitung doch keinen Grund zu meckern oder?


#37 koppnuzz

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Geschrieben 23 Oktober 2011 - 19:43 Uhr

Hätte mal ne Frage bezüglich eines Zubehör-ESD.Wenn ich mir nun einen Slip on mit EG/ABE zulegen würde, hätte der TÜV oder die Rennleitung doch keinen Grund zu meckern oder?


solang die abe für dein modell gilt theoretisch nicht ABER sollte der Pott lauter sein als vorgeschrieben biste trotzdemfällig :P


#38 Gast-AndI123_*

Gast-AndI123_*
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Geschrieben 24 Oktober 2011 - 20:40 Uhr

Wusste doch das ein Haken bei der Sache ist.Gibt es denn Slip-on´s wo der genannte Fall bekannt ist? Oder kann man das so nicht sagen?


#39 848F

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Geschrieben 10 Dezember 2011 - 11:52 Uhr

Hallo

hier mal ein ganz nützlicher Link

http://www.tuev-sued...ngen_082007.pdf

gruß

848F


#40 easyrider1991

easyrider1991

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Geschrieben 27 Juli 2012 - 16:41 Uhr

Hey, ich bin nicht so oft in Foren hab jetzt aber mal ne spezielle Frage, und ich glaube da bin ich hier ganz richtig.

Und zwar gehts um die Anbringung des Kennzeichens.
Ich finde überall nur in welche höhe man das anbringen muss und das es quasi von hinten erkentlich sein muss und natürlich über den Winkel.

Jetzt gibt es bei uns kleinere Kennzeichen und da kam mir die idee wieso nicht anstelle des Heckschutzbleches das Kennzeichen hin bauen.
Sicher ist es dann von hinten nicht mehr lesbar aber wie gesagt ich habe keine § gefunden die besagen komplett sichtbar oder ähnliches.

Hab ich da ne grauzone entdeckt oder war ich nur zu blöd bei meiner Suche.

Danke schon mal.