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Führerscheinenzug


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30 Antworten in diesem Thema

#1 gonzogonzales

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Geschrieben 18 August 2015 - 09:49 Uhr

Hallo,

mir wurde der Führerschein zum ersten mal entzogen. Allerdings bin ich beruflich auf meinen Führerschein angewiesen, da ich mit Bus\Bahn nicht zur Arbeit komme. Im Moment fährt mich meine Freundin zur Arbeit. Sie musste allerdings auch Urlaub dafür nehmen. Mein Problem ist er wurde mir für 6 Monate entzogen und so wie es aussieht muss ich Kündigen weil ich nicht zur Arbeit komme. Gibt es irgend eine Möglichkeit in so einem Fall. Vielen Dank schon mal im voraus. 

 



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Geschrieben 18 August 2015 - 09:49 Uhr

Hallo gonzogonzales,

schau mal hier: Führerscheinenzug. Dort wird jeder fündig!





#2 Gast-UnleaShed_*

Gast-UnleaShed_*
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Geschrieben 18 August 2015 - 10:16 Uhr

Frag doch die Polizei direkt selber?!
Kann man das nicht in eine fette Geldstrafe umwandeln?


#3 Andy241

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Geschrieben 18 August 2015 - 10:21 Uhr

Bei ersten Mal hast du 6 Monate Zeit den Führerschein abzugeben. Da kann man schon ein bisschen mit Urlaub und Überstunden spielen.

Bei dir scheint aber alles zu spät. In so einem Fall hätte man gerichtlich dagegen vorgehen können um eine hohe Geldstrafe gegen Fahrerlaubniss zu tauschen. Das muss aber gut begründet sein. (60 km Arbeitsweg zum beispiel und die finanzielle Abhängigkeit)

Du hast aber glaub ich schon alles verwirkt. Sprich du bist zu spät, wenn dein Führerschein schon weg ist.

Gruß Andy


#4 freeeak

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Geschrieben 18 August 2015 - 10:22 Uhr

Das kommt auch immer auf das vergehen an.
Bei geschwindigkeitsübertretungen kann man das mit geld regeln
Bei drogen/alkohol/fahrerflucht etc. siehts eher schlecht aus.

Du musst nicht zwingend kündigen-unbezahlter urlaub,jahresurlaub,gleitzeit abfeiern,gespräch mit dem chef usw...da gibts normal schon möglichkeiten.


#5 Andy241

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Geschrieben 18 August 2015 - 10:30 Uhr

Bin ich ganz deiner Meinung.

Lesen:
http://www.anwalt.de...ung_011757.html

Und nen Guten Anwalt für Verkehrsrecht besorgen.

Gruß Andy


#6 freeeak

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Geschrieben 18 August 2015 - 10:35 Uhr

Alternativ taxi oder fahrgemeinschaft


#7 gonzogonzales

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Geschrieben 18 August 2015 - 16:14 Uhr

@freeek 

ich war nur zu schnell unterwegs. Ich trinke kein Alkohol wenn ich fahre und mit Drogen hab ich sowieso nix am Hut.

 

Ich hab jetzt auch noch mit einem Anwalt vom ÖAMTC geredet und er meinte es sei die Mindeststrafe das Problem ist das ich im Ortsgebiet mit nich ganz 60 zuviel und auf ner Landstraße mit knapp 100 zuviel erwischt wurde (war alles auf einer Fahrt).

Im Moment mach ich es  so, dass ich mit dem Ebike von meiner Oma zur Arbeit fahre, so lang kein Schnee liegt geht das. Ich muss mir allerdings was einfallen lassen wenn wir Schnee haben.


Bearbeitet von gonzogonzales, 18 August 2015 - 16:20 Uhr.


#8 freeeak

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Geschrieben 18 August 2015 - 17:09 Uhr

Und da bekommt man direkt 2mal 3 monate?


Wobei ganz ehrlich-mit 200 auf der landstraße und 110 innerorts würde ich als richter auch die fahrtauglichkeit in frage stellen


#9 Andy241

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Geschrieben 18 August 2015 - 17:57 Uhr

@ gonzo:
Kannst du nicht mit den öffentlichen fahren?
Auch wenn es lange dauert, dann ist es eben so. 2 stunden bus fahren ist auch für einen Richter kein Grund das ganze zu umgehen ;)

Gruß Andy


#10 Marrc

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Geschrieben 18 August 2015 - 18:51 Uhr

Irgendwas ist hier gewaltig schief gelaufen:

Da es sich hier um einen Entzug der Fahrerlaubniss handelt und nicht um ein Fahrverbot, gibt es die Möglichkeit des Schiebens nicht.

Ein Fahverbot wären eh maximal 3 Monate. Sprich dein Führerschein wurde/wird geschreddert und du bekommst (bei Eignung) einen neuen mit aktuellem Datum ausgestellt. Mindeststrafe ist absoluter Schwachsinn! Dein Anwalt hat vermutlich noch weniger Intelligenz, wie das braune Ungetüm, was ich heute in der Porzelanabteilung hinterlassen habe! Besonder, da es auf einer Fahrt war, handelt es sich hierbei um eine "Tateinheit". Da du doppelt so schnell wie erlaubt warst, wäre es mittlerweile Vorsatz. Aber 6 Monate sind absolut überzogen! Wie wurde deine Strafe festgelegt? Gerichtsverfahren, Strafbefehl oder einfach per Bußgeldbescheid?

@Andy, wegen Gründen der Existenzgefährdung, kommt es leider extrem selten vor, das sowas annerkannt wird.

Die Umstände müssen dies mitunter rechtfertigen, bzw man muss es bagatellisieren können. Zb ein LKW-Fahrer, der ausversehen (mit seinem Privat-KFZ) mal 40 zu schnell über die einsame Landstraße ist und vergessen hat auf den Tacho zu schauen und niemals den Vorsatz hatte zu schnell zu fahren, was auch sein Register in Flensburg bestätigt und er den Führerschein benötigt um die Arbeit überhaupt ausführen zu können. Und selbst hierbei sind die meisten Richter hart...

@unleashed, was soll die Polizei damit zu tun haben? Denkst du etwa die haben den Plan? Da kannste genauso gut deinen Gärtner fragen!

Er6a ist bestimmt auch so eine Held, welcher nie in seinem Leben auch nur einen Kmh zu schnell fährt, immer nett der Nachbarin hilft und in seiner Freizeit mit Greenpeace den Wallfängern das Leben schwer macht.


Bearbeitet von Marrc, 18 August 2015 - 18:55 Uhr.


#11 Andy241

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Geschrieben 18 August 2015 - 18:54 Uhr

Öamtc.
Lässt mich auf die südlichen Nachbarn schließen, wie da die regeln sind, weiß ich leider nicht ;)

Gruß Andy


#12 Engel182

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Geschrieben 18 August 2015 - 19:43 Uhr

Denke auch das er Österreicher ist. Da sind die Gesetze nunmal anders.


#13 Sebastian1987

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    wer später bremst, ist länger schnell.

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Geschrieben 18 August 2015 - 21:25 Uhr

Haben die dir den scheinen direkt an Ort und Stelle genommen?

Kenne das nur so, das es erst mal vor Gericht geht und dann die Strafe kommt.

Gut klar, benimmt man sich wie der Gott auf der Straße, könnte es dann doch mal zum sofortigen Entzug kommen.


#14 freeeak

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Geschrieben 18 August 2015 - 21:33 Uhr

Wäre gut vorstellbar wenn man 2 mal von den selben angehalten wird bzw die das über die leitstelle mitkriegen das man vor kurzem schonmal deutlich zu schnell war das die den lappen dann direkt einziehen um eine weitere gefährdung zu vermeiden


#15 Andy241

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Geschrieben 18 August 2015 - 21:35 Uhr

Ich werd mal als geprägter/schon erlebter
"Provida Fahrzeug" in die Runde ;)

Bei uns wird dabei eigentlich nur das schlimmere vergehen gewertet.

Hat jetzt mal jemand in Österreich geschaut was die dir da so zwicken?

Edit sagt: zweit Täter bzw hier 100 km/h zu schnell - 6 Monate fahrverbot -> http://www.bussgeldk.../news/1507.html
Außerdem ab 50 km/h zu schnell bis 2180 Euro Bußgeld

Na prost Mahlzeit

Gruß Andy


#16 Mikado

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Geschrieben 18 August 2015 - 21:58 Uhr

Die 60Km/h in der Ortschaft wären ja "nur" 6 Wochen Fahrverbot gewesen.

Die 100Km/h ausserorts sind dann die 6Monate. 

 

Ich denke er wird eine hohe Geldstrafe bekommen aber eben nur 6 Monate statt 7 1/2. 

 

Eine Chance den Führerschein für den Arbeitsweg zu bekommen sehe ich hier auch nicht, da 

er ihn ja nicht zwangsläufig benötigt um überhaupt arbeiten zu können. 

 



#17 Speedy38

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Geschrieben 18 August 2015 - 23:14 Uhr

Das ganze soll ja auch eine "Erzieherungstechnische" Maßnahme sein daher wird denen egal sein wie du zur Arbeit kommst. Mal abgesehn davon find Ich 60km/h schneller Innerorts schon ne Hausnummer aber das muss ja jeder selber verantworten...Sei lieber froh das du nicht noch wen abgeräumt hast bei der Nummer denn dann wärste richtig am Arsch :-( Hoffen wir mal das du wegen der Aktion nicht deinen Job verlierst und aus der Sache gelernt hast. Mein damailiger Chef musste seinen Lappen auch abgeben und konnte das in Etappen ableisten wegen Selbständigkeit, wie das bei euch in Ösiland aussieht weiss Ich allerdings nicht



#18 Engel182

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Geschrieben 18 August 2015 - 23:35 Uhr

Na siehste.. Das ist mal ne heftige Strafe.. Aber ich bin mir sicher, das dir das kein 2. Mal passiert.


#19 freeeak

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Geschrieben 19 August 2015 - 08:42 Uhr

Na siehste.. Das ist mal ne heftige Strafe.. Aber ich bin mir sicher, das dir das kein 2. Mal passiert.

Sicher?


#20 Bullseye

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Geschrieben 19 August 2015 - 08:47 Uhr

Die 110 Innerorts sind schon heftig :boarey: . Die 200 auf der Landstraße kann man wahrscheinlich vertreten...  :creazy:

Mein Chef hat damals jedenfalls keine Begünstigung erhalten. Der musste damals die ganze Zeit mit Taxis, Freunden, etc. fahren...