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Helmrückgabe Nach Gebrauch.ja Oder Nein?


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31 Antworten in diesem Thema

#1 Gast-Gonzo_*

Gast-Gonzo_*
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Geschrieben 13 September 2008 - 22:48 Uhr

Hi,
ich hab mir nen Shark RSI Titan in weiß matt geholt.
soweit,so gut.
Bin damit dann mal zum ring gedüst.
abends wollte ich das teil dann reinigen.
no way.
durch die matte oberfläche setzt sich der "dreck" so in die poren,das man diese lilanen und gelben flecken,die manche viecher
hinter lassen,nicht ab bekommt.auch nicht mit politur o.ä.
zudem geht das visier schon bei geringer fahrt zu.
habe jetzt den händler angeschrieben.der meinte,wenn der helm neu und unbenutzt ist,nimmt er ihn zurück.
aber ohne diese fahrt hätte ich die mängel nicht bemerkt.
er hat ein 1 monatiges rückgaberecht in seinem angebot enthalten.
zudem hat er,unter anderem, dieses widerrufsrecht eingeräumt:

5. Wertersatzpflicht der Verbraucher



Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - oder die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht mindern, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.


ist eine rückgabe möglich,oder nicht.

Bearbeitet von Gonzo, 13 September 2008 - 22:50 Uhr.


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Geschrieben 13 September 2008 - 22:48 Uhr

Hallo Gast-Gonzo_*,

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#2 exno46

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Geschrieben 13 September 2008 - 22:58 Uhr

mmhh wo sind die Juristen und Anwälte unter uns?

Ich meine theoretisch ja, praktisch nein, weil was soll der mit dem Helm machen wieder verkaufen kann er ihn nich, höchstens der Hersteller nimmt ihn wegen Mängel zurück...

Schwierig...


#3 Mark_r6

Mark_r6

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Geschrieben 13 September 2008 - 23:06 Uhr

wenn dein händler den helm zurück nimmt, dann nur aus kulanz!!!!!
er ist nicht verpflichtet.....


#4 Gast-Gonzo_*

Gast-Gonzo_*
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Geschrieben 13 September 2008 - 23:08 Uhr

soll,aber nicht mein problem sein.
was bringt mir ein helm,der nach 1 fahrt aussieht,als hätte ich ihn schon eine saison.

zudem steht ja in der widerrufsklausel drin,das eine rückgabe möglich ist,wenn die verschlechterung des gegenstands auf die bestimmungsgemäße inbetriebnahme zurück zu führen ist.
und die bestimmung eines helmes ist,während der fahrt auf dem kopf zu sein.
und die insekten weichen einem auch nicht aus,weil der helm neu ist....


#5 Engel182

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Geschrieben 13 September 2008 - 23:11 Uhr

Also Polo Louis etc nehmen den auf jeden Fall zurück..den Fall hatte ich schon(bekam Kopfschmerzen nach ner halben Stunde.)


#6 Mark_r6

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Geschrieben 13 September 2008 - 23:21 Uhr

soll,aber nicht mein problem sein.
was bringt mir ein helm,der nach 1 fahrt aussieht,als hätte ich ihn schon eine saison.

zudem steht ja in der widerrufsklausel drin,das eine rückgabe möglich ist,wenn die verschlechterung des gegenstands auf die bestimmungsgemäße inbetriebnahme zurück zu führen ist.
und die bestimmung eines helmes ist,während der fahrt auf dem kopf zu sein.
und die insekten weichen einem auch nicht aus,weil der helm neu ist....



wie schon eben erwähnt wenn der helm zuückgenommen wird nur aus kulanz es liegt kein konkreter mangel vor
hatte in meinem studium vertragsrecht und so ein zeug und da haben wir solche (oder so ähnliche) fälle durchgenommen
die deutsche rechtssprechung ist eben nicht immer logisch :evil:

aber wie schon engel 182 schreibt in den meisten fällen wird von der kulanz gebrauch gemacht um sein image nicht zu schädigen
also probier es einfach............


#7 Gast-Gonzo_*

Gast-Gonzo_*
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Geschrieben 13 September 2008 - 23:28 Uhr

bin noch mit dem händler am mailen.
ist ein ebay händler.
so ganz happy isser wohl nicht.
ich aber auch nicht.

ein mangel liegt schon vor
das visier klappt schon bei geringer geschwindigkeit zu.
und wenn die oberfläche nicht zu reinigen bzw nicht alltagstauglich ist,ist das für mich auch ein mangel.
für mich ist das eindeutig.


#8 Mark_r6

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Geschrieben 13 September 2008 - 23:39 Uhr

:nönö: das mit der alltagstauglichkeit kannst du direkt mal vergessen.....

aber das mit dem visier habe ich wohl beim ersten lesen deiner ersten mail überlesen
dies stellt natürlich einen mangel da :aufgeb:

aber bei ebay ist es schwierig!! oder???
hatte noch nie probleme mit ebay, daher weiß ich nicht wie es dort abläuft......

viel glück auf jeden fall und schreib mal wie es ausgegangen ist


#9 Gast-Gonzo_*

Gast-Gonzo_*
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Geschrieben 13 September 2008 - 23:42 Uhr

wie jetzt?
ne oberfläche,die du nicht ohne flex reinigen kannst,ist kein mangel???
werd euch auf dem laufenden halten.


#10 bla

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Geschrieben 14 September 2008 - 08:03 Uhr

Versuch doch mal den Weg über den Importeur von Shark. der hat nochmal ganz andere Möglichkeiten wie der kleine Internethändler. ich denke auch, daß da kein wirklicher Mangel vorliegt, da eine schwer zu reinigende Oberfläche (bei matten Lackierungen ja nicht ungewöhnlich) keinen Einfluss auf die Funktion des Helms an sich hat. die schlechte Visierarretierung ist auch ohne Probefahrt zu merken und stellt auch keinen Mangel da, sie "Sharktypisch" ist und auch kein wirklicher Defekt ist.
Ich würds halt auf dem direkten Weg versuchen, wenn der Händler nicht kulant sein kann. Habe da Verständniss für beide Seiten, auf der einen kann ich dich verstehen, auf der anderen auch den Händler. was soll der denn jetzt mit dem Helm machen, verkaufen kann er ihn mit Sicherheit nicht mehr (zumindest nicht zum Neupreis).


#11 dan2511

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Geschrieben 14 September 2008 - 08:18 Uhr

Vergesst ihr . die ihr sagt es sei Kulanz , nicht 3 Dinge ? Das vertraglich zugesicherte Rückgaberecht ? Das gesetzlich zugesagte Rückgaberecht bei Bestellung im Internet ? Sowie die Last des Mangelbeweises innerhalb der ersten 6 Monate ? Selbst ein optischer Mangel bleibt ein Mangel.Optik ist ein Teil des Motorradlebens.

Der Weg über den Importeur ist rechtlich falsch.Der Vertragspartner ist dein Händler und niemand anderes.

Wenn es weiter Probleme gibt kannn ich nur in Zukunft zum Gang zum Fachhändler raten.Dieser setzt dann sein Marge auch dazu ein Rücklagen für solche "Grauzonenfälle" zu bilden.


#12 bla

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Geschrieben 14 September 2008 - 10:16 Uhr

"Der Weg über den Importeur ist rechtlich falsch.Der Vertragspartner ist dein Händler und niemand anderes."

da hast du wohl recht, allerdings sehe ich für den Händler kein Problem, die Rücknahme zu 100% zu verweigern, da der Helm in gebrauch war und somit das Rückgaberecht zwar an sich nicht angegriffen wird, allerdings ein Abzug auch rechtmäßig wäre. Er sagt ja selber, daß der Helm nicht mehr vollständig zu reinigen ist und daher würde ich als Händler dem Kunden eine Wertminderung in Rechnung stellen, welche ja auch aus Händlersicht vollkommen nachvollziehbar wäre. Ein optischer Mangel ist nicht gegeben, da der Helm sich bei Auslieferung in einem einwandfreien Zustand befand und somit dem vertraglich zugesichertem Neuzustand entsprach. Wer sagt, daß ein Helm nach Nutzungsdauer X immer noch dem optischen Neuzustand entsprechen können muß?
daher mein Tip, versuchs über den Importeur, wenn der Händler nicht kulant sein kann (!). Wenn ich mir die ganzen Krauter anschaue, die sich da so im Netz austoben, würds mich nicht wundern. für viele von diesen ist der Handel mit Motorradteilen/Bekleidung nur ein Nebenerwerb. die meisten von denen haben gar nicht die finanziellen Möglichkeiten mal ebend nen Helm für um die 300€ abzuschreiben (was ja in diesem Fall die Folge für den Händler wäre).

@Gonzo
Und mal ganz ab davon, muß man nen Helm einen ganzen Tag auf der Rennstrecke Probefahren um zu merken, daß er einem nicht passt? ich finde den Schuh kannst du dir eigentlich selber anziehen. Du verlangst von deinem Händler, daß er dir ohne zu Mucken den Helm zurücknimmt, obwohl Du ihn für die Zwecke des Händlers unbrauchbar gemacht hast (was zu vermeiden gewesen wäre, bei einer normalen Probefahrt). Aus Händlersicht würde ich den Umtausch/Rückgabe ablehnen und würde es im Zweifelsfall sogar bis zum Anwalt gehen lassen.
Das liest sich jetzt wahrscheinlich recht böse, ist aber nicht so gemeint (bevor du dich hier angegriffen fühlst). War nur selber lang genug Händler und musste mich mit ähnlichen Fällen rumschlagen. ich finds halt teilweise sehr dreist, was "Kunden" von Händlern verlangen unter dem Vorwand es gäbe doch da dieses Rückgaberecht....


#13 Gast-Gonzo_*

Gast-Gonzo_*
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Geschrieben 14 September 2008 - 10:32 Uhr

@Gonzo
Und mal ganz ab davon, muß man nen Helm einen ganzen Tag auf der Rennstrecke Probefahren um zu merken, daß er einem nicht passt? ich finde den Schuh kannst du dir eigentlich selber anziehen. Du verlangst von deinem Händler, daß er dir ohne zu Mucken den Helm zurücknimmt, obwohl Du ihn für die Zwecke des Händlers unbrauchbar gemacht hast (was zu vermeiden gewesen wäre, bei einer normalen Probefahrt). Aus Händlersicht würde ich den Umtausch/Rückgabe ablehnen und würde es im Zweifelsfall sogar bis zum Anwalt gehen lassen.
Das liest sich jetzt wahrscheinlich recht böse, ist aber nicht so gemeint (bevor du dich hier angegriffen fühlst). War nur selber lang genug Händler und musste mich mit ähnlichen Fällen rumschlagen. ich finds halt teilweise sehr dreist, was "Kunden" von Händlern verlangen unter dem Vorwand es gäbe doch da dieses Rückgaberecht....


ich bin zum ring gefahren.
aber nicht über den ring.auch nicht den ganzen tag.
klar ist das doof für nen händler.aber das ist nicht mein problem.
wenn diese option möglich ist,werd ich sie nutzen.
und das mit dem visier ist nicht shark typisch!
ist jetzt mein 3. shark und finde die sau gut.
man wird sehn.
hab das teil verpackt und werds morgen abschicken.notfalls rechtschutz.
dafür hat man sie.


#14 speedy for devil

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Geschrieben 14 September 2008 - 10:55 Uhr

Ich sehe da auch keinen Grund, warum Du den Helm nicht zurückgeben kannst?!
Die Optik ist definitif ein grund für Mangel, zumal die Optik ja auch eines der Haupt Kaufargumente ist, und Dir wird ja auch vom Gesetzgeber die Möglichkeit einer z.B.Probefahrt eingeräumt, dann ist der Helm ja auch schmutzig.
Wenn es ein einigermassen serieuser Händler ist, wird er den Helm wohl schon zurück nehmen, denn eine Motoradhelm, welchen man NICHT vernünftig säubern kann, hat defenitiv nix auf der Strasse zu suchen, denn jeder Helmhersteler kennt ja die Voraussetzungen bei der Benutzung eines Motoradhelmes.

Da Du ja nun schon diverse Helme gekauft, und wieder zurück gegeben hast, empfehle ich Dir wärmstens, mal zu nem Fachhändler zu gehn, damit Du mal einen Helm, welcher Dir wirklich zusagt findest. (Ich erinnere mich da an nen Schuberth R1 Helm....)

Denn in dem Moment, wo der Händler KEINE Kulanz gibt, ist die Rennerei gross, egal ob Du im Recht bist oder nicht.

Nicht alle sind ebend so kulant wie Louis, Polo, Bikeroutfit...usw!!
Ich habe erst vor 3 Wochen meinen Marushin777 neu bekommen, weil die Mattlackiereung nach 11 Monaten gebarauch abging. So muss es sein.
Viel Erfolg!!

:regen: ......gibbet hier net !!


#15 Gast-Gonzo_*

Gast-Gonzo_*
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Geschrieben 14 September 2008 - 11:09 Uhr

das hört sich positiv an.
den schuberth wollte ich kaufen.dann habe ich aber den shark gesehn.

aber ist ja nicht nur die optik.das visier nervt auch übelst.
wenn es bei 50 oder so immer zu klappt ,nervt es.

heutzutage muß man nicht mal einen grund nennen für eine rückgabe.

ich mache das ja nicht absichtlich.
nach dem motto,ich kaufe mir was.....zurück geben kann ich es ja immer noch.
ich überlege mir immer sehr gut,ob ich was kaufe,oder nicht.


#16 Gast-Gonzo_*

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Geschrieben 15 September 2008 - 23:01 Uhr

will keinen neuen thread aufmachen.
kann mir einer was zu der marke xlite sagen?
ich weiß nur,das er zu nolan gehört.
wie ist der xlite vom geräusch usw?


#17 derKosta

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Geschrieben 16 September 2008 - 07:55 Uhr

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - oder die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht mindern, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.


Sagt aus, dass du den Helm im Laden auf und absetzten darfst. Das Widerrufsrecht ist dazu da, dass du die selben Vorteile hast wie im laden.
Eine Probefahrt kannst du in einem normalen laden auch nicht machen. Es sei denn er räumt dies extra ein. Ist aber nicht die Regel.

Du kannst natürlich den Helm zurück geben. Der Händler muss auch zurück nehmen. Nur warte nicht zu lange, bis das Widerrufsrecht rum ist.
Zudem werde dir mit dem Händler im Vorhinein einig, wie viel Prozent vom Neupreis der Händler einbehalten wird!
Ich denke mal so 20-30%.

Soweit das Rechtliche. Das nächste mal weißt du bescheid. Alles was du mit deinen Patschehändchen im Laden prüfen kannst, gilt auch für Internetartikel. Dafür gibts vom Staat die Widerrufspflichten für Händler auferlegt. Zudem musst du die Rücksendekosten an den Händler tragen.
Einige dich am besten mit dem Händler.
Du bist den Helm los, er kann ihn als B-Ware verscheuern.


#18 Piranha74

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Geschrieben 16 September 2008 - 10:40 Uhr

ich habe mein helm damals auch zurück gegeben (ca. nach 1 monat) bei mir öffnete sich das visier ab 220kmh selbstständig und dann war es irre laut und das geht ja mal garnicht. bin dann zu louis und habe denen den sachverhalt geschildert. die wollten erst noch diskutieren, weil stoner den helm auch fährt u.s.w. ich hatte den nolan n62 und stoner fährt den n82 sagte ich dann und außerdem ist mir egal was andere leute für ein helm fahren und fehler bei der herstellung gibt es überall. naja lange rede kurzer sinn.
ich sagte er müsse ihn umtauschen aufgrund der gewährleistungspflicht. sie wollten den helm erst reparieren aber da erwiderte ich, dass ich keinen reparierten helm möchte, weil es mein kopf ist der dort drin steckt und nicht seiner. dann tauschten sie ihn doch um :grins:

schaut mal im BGB nach unter gewährleistung...ist im ersten halben jahr nach erwerb der ware ganz einfach, weil die dir den fehler beweisen müssen und nicht du. nach den ersten 6 monaten sieht es dann aber anders aus. nennt sich beweisumkehr.

gruß


#19 derKosta

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Geschrieben 16 September 2008 - 12:11 Uhr

das hat rein garnichts mit gewährleistung zu tun!
die oberfläche ist nunmal rau. dass davon dreck schwerer weg geht, als von einer glatten oberfläche kann sich jeder denken.
dass ein helm ab einer geschwindigkeit zu klappt ist auch kein produktionsfehler. kann man auch vorher im laden prüfen, indem man mal guckt, wieviel kraft man brauch um das visier zu zudrücken.

gewährleistung sieht anders aus.


#20 Piranha74

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Geschrieben 16 September 2008 - 12:27 Uhr

wenn ich mir ein helm kaufe und beraten werden, kann es nicht sein das ab 220 das visier auf geht...das ist ein mangel und hat etwas mit gewährleistung zu tun!

1 BGB ab §433 ff (schau selbst was bei dir zutrift und was nicht)

Bearbeitet von Piranha74, 16 September 2008 - 12:44 Uhr.