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Was Steht Mir Bei Einem Garantiefall Zu?


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6 Antworten in diesem Thema

#1 Gast-Kuchenwurm_*

Gast-Kuchenwurm_*
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Geschrieben 25 März 2014 - 12:24 Uhr

Hallo alle zusammen,

Ich habe mir im September letztes Jahr eine RJ03 beim Händler gekauft und natürlich auch 1 Jahr Händlergewährleistung darauf.
Nun hatte ich noch ein paar Probleme mit dem Motorrad bezüglich des Anlassers und der Tankleute.
Der Händler hat die Maschine nun seit 3 Tagen und ich bekomme eventuell auch erst morgen ein Ersatzfahrzeug von Ihm zur Verfügung gestellt.
Somit habe ich die Frage ob ich Ihm meine Kosten welche ich hatte um zur Arbeit zu kommen und sonstiges zu tun wobei ich das Motorrad gebraucht hätte in Rechnung stellen kann?

Dankeschön
Gruß Kuchenwurm


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Geschrieben 25 März 2014 - 12:24 Uhr

Hallo Gast-Kuchenwurm_*,

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#2 Phoenix

Phoenix

    Niemalsbremser

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Geschrieben 25 März 2014 - 13:53 Uhr

kommt drauf an wie gut du mit dem/deinem händler kannst

sowas kann auch mal schnell nervigen stress ausarten


#3 MaggiFix

MaggiFix

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Geschrieben 25 März 2014 - 15:31 Uhr

Würde auf in rechnung stellen erstmal verzichten und hoffen das der händler erstmal die mängel korrekt abstellt. wenn du ihm jetzt noch mit rechnungen für aufwand und ersatz etc ankommst, kann gut passieren das ihn das etwas nervt und er dann die mängel nur so halbherzig wegpfuscht. das würd ich nicht riskieren, zumal du ja anscheinend sogar ein ersatzmoped zur verfügung gestellt bekommst, das macht auch nicht jeder so einfach mit.


#4 Gast-Kuchenwurm_*

Gast-Kuchenwurm_*
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Geschrieben 26 März 2014 - 01:43 Uhr

Ja ihr habt wahrscheinlich recht.
Ich lasse ihn erst einaml mein Bike machen und stress nicht rum.
Ich war nur etwas sehr angepisst, da mein Bike nun wieder in die Werkstatt zu ihm musste, weil ich es von Ende November bis zum 18. Januar auch schon bei ihm in der Werkstatt hatte.
Es sollten laut seiner Aussage alle Mängel behoben worden sein, aber wie sich jetzt herausstellt hab ich wieder die selben Probleme.
Ich meine in 1,5 Monaten hatte er wohl mehr als genug Zeit sich darum zu kümmern.


#5 RideR6

RideR6

    Niemalsbremser

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Geschrieben 26 März 2014 - 10:47 Uhr

Wieso meinst du eigentlich, das du ein Recht darauf haben müsstest, die Fahrtkosten ersetzt zu bekommen oder sofort ein Ersatzfahrzeug zu bekommen? Du hast ja keine Mobilitätsgarantie o.ä.. Und Garantie ist das auch nicht, nur Gewährleistung. Wenn du nicht nachweisen kannst, das der Fehler beim Verkauf schon bestand, muss der Händler das nicht bezahlen (kann er natürlich kulanterweise)!


#6 Gast-Kuchenwurm_*

Gast-Kuchenwurm_*
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Geschrieben 27 März 2014 - 06:18 Uhr

Wieso meinst du eigentlich, das du ein Recht darauf haben müsstest, die Fahrtkosten ersetzt zu bekommen oder sofort ein Ersatzfahrzeug zu bekommen? Du hast ja keine Mobilitätsgarantie o.ä.. Und Garantie ist das auch nicht, nur Gewährleistung. Wenn du nicht nachweisen kannst, das der Fehler beim Verkauf schon bestand, muss der Händler das nicht bezahlen (kann er natürlich kulanterweise)!


Das ich recht auf ein eine Fahrtkostenerstattung habe wurde mir von nem Kollegen in den Kopf gesetzt. Die Fehler beim Motorrad bestehen schon seit beginn des Kaufs und das weiß ich sowie auch der Händler. Habe heute auch ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen. Ist zwar nur ein Roller aber ist okay :)


#7 Alfredo

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Geschrieben 29 März 2014 - 00:06 Uhr

Ersatz-Ansprüche in einem solchen Rahmen kann ich mir nicht vorstellen im Rahmen einer Gewährleistung. Die Werkstatt hat auf jeden Fall mehrere Versuche der Nachbesserung. Klar sollten die nicht ewig dauern, aber Regress-Ansprüche wegen Fahrten zum Arbeitsplatz gehören sicher nicht dazu. Die Kosten hättest Du ja auch, wenn Du mit dem Motorrad fährst. Nur rechnet man sich ja selbst in der Regel "klein" - also Spritkosten, aber vergisst dabei sonstige Betriebskosten wie Abnutzung, Wertminderung, usw.

Insofern würde ich sagen hast Du da wohl "schlechte Karten". Wenn er Dir den Roller überlässt kommt er Dir - aus meiner Sicht - schon entgegen ;)