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Gültigkeit Verkehrszeichen


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31 Antworten in diesem Thema

#1 Adem_

Adem_

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Geschrieben 30 Juli 2014 - 13:01 Uhr

Hi,

 

wie einige vielleicht mitbekommen haben hatte ich letzte Woche eine Begegnung mit einem Reh. 

Jetzt hab ich Post von der Polizei wo drinsteht dass ich einen Unfall wegen nicht angepasster Geschwindikeit verursacht habe. Verursacht hat das Reh den Unfall, das dazu. 

Bin die Straße nochmal langgelaufen und es fällt auf:

Schild Achtung Wildwechsel

70 km/h 

Ca 1km später 70 aufeghoben 

nochmal gute 500-1000m später der Unfall. 

 

Ab wieviel metern verliert das Schild ''Achtung Wildwechsel'' die Gültigkeit? Oder ist das dann bis Ende der Straße gültig?

Im Netz finde ich nichts bzw weiß ich nicht, wonach ich genau suchen muss.

 

Weiß da einer zufällig was?

 

Gruß

Adem 



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Geschrieben 30 Juli 2014 - 13:01 Uhr

Hallo Adem_,

schau mal hier: Gültigkeit Verkehrszeichen. Dort wird jeder fündig!





#2 Tooom

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Geschrieben 30 Juli 2014 - 13:05 Uhr

ich empfehle dir einen anwalt. dann ist das mit der nicht angepassten geschwindigkeit schnell vom tisch

 

wird wieder ein eifriges kerlchen am bürotisch gewesen sein der auf der suche nach geld ist und somit der nächsten beförderung



#3 Adem_

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Geschrieben 30 Juli 2014 - 13:12 Uhr

Ein Anwalt ist immer das Einfachste, nur hab ich die Rechtsschutzversicherung immer links liegen lassen und habe somit keine. 

Die haben aber selbst ohne Anwalt keine Anhaltspunkte

Der Vorwurf lautet : Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Verkehrsunfall. Hierdurch wurden sie selbst verletzt.

Fakt ist aber dass das Reh den Unfall verursacht hat und nicht meine Geschwindigkeit. Und das steht in deren Berichten. Da war ein anderer Herr am Apparat und der war wohl auch etwas erstaunt. 



#4 xwollex

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Geschrieben 30 Juli 2014 - 14:06 Uhr

Die Polizei kann doch mit keinem Gutachten belegen, dass der Unfall bei bspw. 50 Kmh nicht passiert wäre, außerdem ist die letzte Beschilderung ausschlaggebend, d.h. die Aufhebung der 70kmh. Folglich müsstest du nachweislich schneller als 100 kmh gefahren sein müssen. Steht bei dem Wildwechsel keine Km Angabe?

Geh nochmal zu der Strecke, mache Fotos von der Aufhebung des Schildes, sowie der Unfallstelle. Letzeres markierst du dann mit Pfeilen etc am PC und legst die damals aktuellen Unfallbilder bei. Wirst um einen Anwalt nicht drum herum kommen


Btw: Schon einmal einfach einen Fahrlehrer gefragt?



Hier noch ein paar Auszüge dazu:
 

Urteile/Meinungen zu Zeichen 142

Wer ein so gekennzeichnetes Waldstück durchfahrt, muss seine Geschwindigkeit so einrichten, dass er bei Auftauchen von Wild die Kontrolle des Fahrzeuges nicht verliert und andere nicht gefährdet (OLG Köln VM 76, 26). Bei Auftauchen eines Rehes muss mit weiteren gerechnet werden (BGH VersR 81, 289).

sowie:  http://www.brainguid..._1311535354.pdf

Fazit: Jeder Fall muss einzeln geprüft werden, ob eine Sorgfaltspflichtverletzung (das Ignorieren der Warnung über die Gefährdung) vorlag.


 

 


Bearbeitet von xwollex, 30 Juli 2014 - 14:14 Uhr.


#5 Adem_

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Geschrieben 30 Juli 2014 - 14:21 Uhr

Also ich bin da vorhin nochmal langgefahren. 3km lang Wildwechsel, wäre im Prinzip dann die ganze Straße. Ändert aber trotzdem nichts daran dass die 70 aufgehoben wurden und ich legal 100 fahren durfte, was ich auch gemacht habe. Die können weder beweisen dass ich erheblich schneller gewesen bin, noch können die, wie du schon sagtest, beweisen dass es bei 50 nicht passiert wäre. 

 

Hab da schon einen ellenlangen Text druntergeschrieben. Also die haben wirklich keine Anhaltspunkte. Dumm wären die, wenn die da wirklich hinterhergehen würden. 



#6 xwollex

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Geschrieben 30 Juli 2014 - 16:11 Uhr

Fotos nochmals von der Aufhebung machen und hinschicken. Ansonsten sollen sie doch einen Unfallgutachten erstellen was belegt, das du hättest mit 50 ausweichen können. Wildunfälle sind echt gefährlich, warum? Sie passieren schnell und sehr unerwartend. D.h. die Reaktion hängt immer der Aktion (Wildtier) hinterher. Nicht ohne Grund heißt es bei Kfz draufhalten und bremsen.



#7 Gast-waxy_*

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Geschrieben 31 Juli 2014 - 10:02 Uhr

genau.die sollen erstmal beweisen das du einiges schneller warst.solange die keinen gutachter hinzuziehen,würde ich deren aussage keine beachtung schenken.nur ein gutachter kann feststellen wie schnell du warst und ob du dann hättest anders reagieren können.



#8 Adem_

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Geschrieben 31 Juli 2014 - 12:34 Uhr

Die können so nichts nachweisen und es wäre dumm, wenn da ein Gutachter kommen müsste. Die Kosten würden den Rahmen sprengen und würde sogar die eventuelle Strafe übertreffen. Es ist ja nichts und niemand, außer mir selber, zu Schaden gekommen. Wäre da jetzt ein Auto entgegengekommen, wo das Motorrad reingeflogen wäre, würde die Sache ja wieder anders aussehen. 

Dank ADAC darf ich mich ja gratis beim Anwalt beraten lassen. Nächste Woche hab ich da 'n Termin. Gucken was der Kollege dazu sagt. 



#9 Gast-waxy_*

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Geschrieben 31 Juli 2014 - 12:37 Uhr

und es geht jetzt darum das wegen derer ansicht dein führerschein eingezogen werden soll?



#10 Adem_

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Geschrieben 31 Juli 2014 - 12:46 Uhr

Die Polizei hätte das am Unfallort gemeint. Im Brief steht aber dass die Ordnungswiedrigkeit mit einer Geldbuße geahndet wird. Allerdings ist §49 ja recht witzig, wenn man sich das mal anguckt. Da steht alles drin, wofür man Bußgeld zahlen muss. Selbst gemessene Geschwindigkeitüberschreitungen werden nach §49 geahndet. Da gehört eben auch dazu, dass der Lappen bis zu 3 Monate eingezogen werden kann. Aber die haben hier wirklich 0 Anhaltspunkte, nichts in der Hand. Ich leg mich da wegen einem scheiß Reh auf die Fresse, überleb das ganze mit Glück und soll dafür noch bestraft werden. Also ab und zu frag ich mich echt ob die noch alle Latten am Zaun haben. 



#11 Gast-waxy_*

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Geschrieben 31 Juli 2014 - 12:50 Uhr

dann würde ich erstmal den bescheid abwarten...vielleicht sinds nur 20€ :creazy: wenns härter werden sollte kannste ja den anhörungsbogen ausfüllen und widerrufen.aber der anwalt wird dir schon nen guten rat geben.



#12 Adem_

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Geschrieben 31 Juli 2014 - 13:01 Uhr

Es wurde ein Verfahren eingeleitet und den Anhörungsbogen hab ich ja hier. Den muss ich innerhalb von zwei Wochen zurückschicken. Die Strafe gibts erst wenn ich drunterschreibe dass ich den Vorwurf zugebe :D So'n Käse...



#13 Gast-waxy_*

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Geschrieben 31 Juli 2014 - 13:08 Uhr

würde ich schreiben das es nicht so war wie die polizei behauptet und du nicht zu schnell warst.das reh kam halt aus dem nichts.abwarten was der anwalt sagt :popcorn:



#14 Adem_

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Geschrieben 31 Juli 2014 - 15:00 Uhr

Hab das zwar druntergeschrieben aber trotzdem will ich mir mal den Anwalt anhören, bevor ich das so wegschicke.  Wie gesagt, das Reh kam so von der Seite, dass eine Reaktion unmöglich gewesen ist. Deswegen fehlen da auch Bremsspuren. Wäre ich 50 gefahren und das Reh wäre genau so von der Seite gekommen, wäre ein Zusammenstoß ebenso unvermeidlich gewesen. 



#15 Gast-Beau Riese_*

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Geschrieben 31 Juli 2014 - 16:08 Uhr

würde ich schreiben

 

Ich nicht. Es ist meist besser, nichts zu schreiben. Das kann im Grunde nicht besser werden, sondern nur schlimmer. Da gab es doch mal ein Video von einem Vortrag eines amerikanischen Rechtsprofessors, der immer wieder sagte "don't talk to the police". Und wenn der das schon sagt, bekommen die von mir nur Name, Anschrift und Geburtsdatum, doch keine Einlassung zur Sache selbst. Wenn da was kommt, dann vom Anwalt. Der ist letztlich immer noch billiger als Lappen weg, auch ohne RSV.

 



#16 Engel182

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Geschrieben 31 Juli 2014 - 20:27 Uhr

Anwalt und der Mist wird eingestellt. Keine Zeugen , kein Täter ;-)


#17 ron7n

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Geschrieben 31 Juli 2014 - 21:53 Uhr

Also ich bin Fahrlehrer und gebe mal meinen Senf dazu.

1. Ist es ohne Gutachten nicht zu beweisen, wie schnell du warst.

2. Wenn das Streckenverbot aufgehoben wurde, ist es sofort aufgehoben.

3. Ist es ein Gefahrenzeichen, was dir sagt: Obacht und passe die Geschwindigkeit an, es ruft zur Vorsicht auf und ist nicht Bußgeld bewährt.

ABER:

Nach einem Verkehrsunfall kann ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Wenn bei einem Verkehrsunfall die Polizei hinzugerufen wird, leitet diese in der Regel auch ein Ermittlungsverfahren gegen denjenigen ein, der den Unfall wahrscheinlich verschuldet hat. Dies ist die eigentliche Aufgabe der Polizei am Unfallort: festzustellen, ob ein bußgeld- oder strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.

Was aber bei angepasster und umsichtiger Fahrweise bei einem Wildunfall ja der Fall ist :P Es kann dir kein Vorwurf gemacht werden...



#18 Adem_

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Geschrieben 31 Juli 2014 - 23:36 Uhr

Also ich bin Fahrlehrer und gebe mal meinen Senf dazu.

1. Ist es ohne Gutachten nicht zu beweisen, wie schnell du warst.

2. Wenn das Streckenverbot aufgehoben wurde, ist es sofort aufgehoben.

3. Ist es ein Gefahrenzeichen, was dir sagt: Obacht und passe die Geschwindigkeit an, es ruft zur Vorsicht auf und ist nicht Bußgeld bewährt.

ABER:

Nach einem Verkehrsunfall kann ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Wenn bei einem Verkehrsunfall die Polizei hinzugerufen wird, leitet diese in der Regel auch ein Ermittlungsverfahren gegen denjenigen ein, der den Unfall wahrscheinlich verschuldet hat. Dies ist die eigentliche Aufgabe der Polizei am Unfallort: festzustellen, ob ein bußgeld- oder strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.

Was aber bei angepasster und umsichtiger Fahrweise bei einem Wildunfall ja der Fall ist :P Es kann dir kein Vorwurf gemacht werden...

 

Das hilft mir schon etwas weiter, vielen Dank dafür!  

Ich weiß nicht ob die Beamten Anfänger gewesen sind oder was, aber ich bin nach deren Ansicht Schuld an dem Unfall, obwohl mir da ein Reh reingelaufen ist. Die wären der Meinung gewesen dass ich zu schnell war weil das Motorrad 70-100m über den Asphalt gerutscht ist. Nur ist es logisch dass  selbst bei 100km/h das Motorrad nicht nach 10m stehenbleiben wird. 

Eingeleitet ist ein Bußgeldverfahren. 



#19 ron7n

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Geschrieben 01 August 2014 - 01:07 Uhr

Solange du nichts zu gibst, sind das nur vermutungen und somit schall und rauch...



#20 Adem_

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Geschrieben 07 August 2014 - 22:18 Uhr

War heute beim Anwalt und der musste auch nur lachen. Das mit dem Führerschein ist blödsinn. Dann gibt es da Bußgeldlisten. Zu dem Punkt ''Sie sind mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren und haben dadurch einen Unfall verursacht'' stehen 35€ drin. Also lohnt es sich nicht einmal einen Brief dafür abzuschicken. 

Auf jeden Fall will er Akteneinsicht beantragen und einen Brief schreiben. Dann würde sich das sowieso erledigen.