Alles Unfug. Bzw wird dir kein Tüv Prüfer abnehmen!
Abblendlicht:
- vorgeschrieben
- Anzahl: 1, nach EG auch 2
- in der Breite nach EG: bei 2 Scheinwerfer maximaler Abstand zueinander 200 mm, symmetrisch zur Fz-Längsmitte
- in der Breite nach StVZO: maximal 200 mm zum Fernscheinwerfer, symmetrisch zur Fz-Längsmitte
- in der Höhe: 500 - 1200 mm, nach StVZO vor EZ 1.1.88 bis 1000 mm
Geschweige denn das mit dem Xenon.
Nimmt dir kein Prüfer ab außer mit den von Phoenix genannten Linsen. Da diese ein E Prüfzeichen haben. Fehlt nur noch die Leuchtweitenregulierung
Warum sich Gedanken über was machen, wenn der TE noch nicht mal bei seinem Prüfer war, der klärt ihn dann schon auf.
vorher ist hier alles nur Spekulation.
Gruß Andy