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Yamaha R6 2001 Rj03 Motorschaden


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9 Antworten in diesem Thema

#1 marcoktm

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Geschrieben 09 Juni 2012 - 15:41 Uhr

Hallo liebe Yamaha Kollegen!

Habe bei meiner Yamaha R6, RJ03 BJ 2001 mit 42500 km einen Motorschaden (mehrere Risse in zwei Zylindern), lt. Gutachten entstanden durch Überbelastung, Mangel an der Mischaufbereitung oder Mangel an der Zündanlage.
Nun wollte ich mich erkundigen was ihr in meinem Fall machen würdet? Verkaufen mit Motorschaden, alles zerlegen und einzeln verkaufen oder einen Tauschmotor kaufen und reparieren?
Bin um jeden Tipp und Ratschlag dankbar.


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Geschrieben 09 Juni 2012 - 15:41 Uhr

Hallo marcoktm,

schau mal hier: Yamaha R6 2001 Rj03 Motorschaden. Dort wird jeder fündig!





#2 aeroxz

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Geschrieben 09 Juni 2012 - 15:45 Uhr

hi, endweder in einzelteilen verkaufen, was aber viel platz und zeit braucht oder einfach tauschmotor rein und wieder aufbauen.
für ein motorrad mit motorschaden will keiner was zahlen.
gruß.


#3 US1111

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Geschrieben 09 Juni 2012 - 18:33 Uhr

Da braucht man kein Gutachten für... das ist kein Einzelfall bei der RJ03 :zwinker:
Ich würde einen gebrauchten Motor einbauen.


#4 marcoktm

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Geschrieben 09 Juni 2012 - 20:17 Uhr

Hallo US1111!

Habe meine R6 letztes Jahr im April verkauft und die neue Besitzerin hatte nach 50 km einen Motorschaden. Seither läuft das ganze vor Gericht und es sind einige Gutachten bis dato gemacht worden.
Jetzt muss ich, so wie es aussieht das Motorrad zurückkaufen.
Jetzt erkundige ich mich mal schon vorweg was ich am besten machen soll....

mfg Marco


#5 US1111

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Geschrieben 09 Juni 2012 - 20:52 Uhr

Dann sollten die Gutachter sich mal kundig machen (nicht bei Yamaha oder deren Werkstätten), an wievielen RJ03 derselbe Schaden vorkommt. Daraus ergibt sich dann nämlich kein Fehler der Gemischaufbereitung,Zündung oder sowas, sondern eine werkseitig fehlerhafte Zylinderbeschichtung, die an den Nachfolgemodellen nicht mehr vorkommt.


#6 gnotzfotz

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Geschrieben 09 Juni 2012 - 21:49 Uhr

Hallo US1111!

Habe meine R6 letztes Jahr im April verkauft und die neue Besitzerin hatte nach 50 km einen Motorschaden. Seither läuft das ganze vor Gericht und es sind einige Gutachten bis dato gemacht worden.
Jetzt muss ich, so wie es aussieht das Motorrad zurückkaufen.
Jetzt erkundige ich mich mal schon vorweg was ich am besten machen soll....

mfg Marco


Du musst da eigentlich GAR NIX zuruckkaufen, da du Privatperson bist! Das wäre ja wohl der Gipfel!


#7 Flibbo

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Geschrieben 10 Juni 2012 - 13:23 Uhr

Als Privatperson muss man auch eine 12 Monatige Gewährleistung anbieten, außer diese ist schriftlich per Kaufvertrag ausgeschlossen. Also aufpassen!


#8 marcoktm

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Geschrieben 12 Juni 2012 - 21:04 Uhr

Hatte einen standardkaufvertrag vom ÖAMTC wo drinnen steht dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird.


#9 KillerToaster

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Geschrieben 12 Juni 2012 - 22:56 Uhr

passen eigentlich auch andere Motoren der Nachfolgermodelle in dei RJ03?


#10 fate

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Geschrieben 13 Juni 2012 - 07:59 Uhr

ich hatte mal mit nem user kontakt der meinte die rj05 motoren sind baugleich. natürlich die vergaserbatterie bzw. einspritzanlage außen vor. der umbau war wohl möglich, allerdings nur mit aufwand da die haltpunkte der rj05 motoren andere sind...