kurze Frage.
Ich habe gehört das wenn man bei dem MIVV Gp (oder allgemein) die Niete am topf die den Eater befestigt entfernt, beim wieder befestigen mit einer Schraube, die E- Nummer erlischt, da der Auslieferzusatnd verändert wird und Somit die Zulassung unwirksam wird.
Stimmt das?
Bin etwas Blauäugig was das angeht, will nur auf Nummer sicher gehen...
Hat jemand dazu ein statement, oder eine/und ein Gesetzauszug???
Wäre echt cool....
Danke