Ich habe mir im September letztes Jahr eine RJ03 beim Händler gekauft und natürlich auch 1 Jahr Händlergewährleistung darauf.
Nun hatte ich noch ein paar Probleme mit dem Motorrad bezüglich des Anlassers und der Tankleute.
Der Händler hat die Maschine nun seit 3 Tagen und ich bekomme eventuell auch erst morgen ein Ersatzfahrzeug von Ihm zur Verfügung gestellt.
Somit habe ich die Frage ob ich Ihm meine Kosten welche ich hatte um zur Arbeit zu kommen und sonstiges zu tun wobei ich das Motorrad gebraucht hätte in Rechnung stellen kann?
Dankeschön
Gruß Kuchenwurm