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A2 Führerscheinregelung Änderung?


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52 Antworten in diesem Thema

#41 Gast-Gast41315_*

Gast-Gast41315_*
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Geschrieben 20 Juli 2016 - 21:07 Uhr

Ich dachte das wird dann erst noch verhandelt!?



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Geschrieben 20 Juli 2016 - 21:07 Uhr

Hallo Gast-Gast41315_*,

schau mal hier: A2 Führerscheinregelung Änderung?. Dort wird jeder fündig!





#42 Andy241

Andy241

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Geschrieben 20 Juli 2016 - 21:22 Uhr

richtig
hat der Fabi auch geschrieben
13. September

alles ungelegte Eier

Gruß Andy


#43 r6fabior6

r6fabior6

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Geschrieben 09 November 2016 - 07:08 Uhr

Moien ,
Weiß jemand ob dat jetzt schon endgültig durch ist ?

Lg fabi


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#44 Gast-Ghost Rider_*

Gast-Ghost Rider_*
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Geschrieben 09 November 2016 - 20:55 Uhr

Ne ist noch nicht durch also hopp hopp schnell die Prüfung machen :)


#45 r6fabior6

r6fabior6

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Geschrieben 11 November 2016 - 08:24 Uhr

Moin ,
Ok jut dann sag ich mal meinen Freunden Bescheid [emoji1]


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#46 markerc

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Geschrieben 23 Dezember 2016 - 17:23 Uhr

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2016 entschieden, dass Besitzer eines A2-Stufenfürherscheins nur noch solche Motorräder mit 48PS (35kW) fahren dürfen, die ungedrosselt nicht mehr als 95PS (70kW) besitzen.

Diese Regelung gilt bereits seit 2013 für alle Mitgliedsstaaten der EU, nur Deutschland bildete eine Ausnahme. Da sich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof anbahnte, sollte das Thema eigentlich schon vor einem halben Jahr geklärt worden sein. Nun wurde es entschieden und A2-Führerscheinneulinge dürfen nur noch ein Motorrad mit maximal 48PS (35kW, 0,2kW pro kg) fahren, das falls es gedrosselt wurde, offen nicht mehr als 95PS (70kW) besitzt. Damit stimmte der Bundesrat der „11. Änderungsverordnung zur sogenannten Fahrerlaubnisordnung“, zu.

Bestandsschutz für Besitzer eines A2-Führerscheins

Laut dem Industrieverbands Motorrad (IVM) ist das gute an der Entscheidung, dass es einen Bestandsschutz für alte A2-Führerscheine gibt. Alle die zwischen dem 19. Januar 2013 und dem Tag vor der Veröffentlichung der Neureglung im Bundesgesetzblatt, ihren Führerschein gemacht haben, sind von dieser Regelung ausgeschlossen und können gedrosselte Motorräder die offen mehr als 95PS leisten, fahren. Der Verband rät jedoch diejenigen ab, mit dem Motorrad ins Ausland zu fahren, da diese Ausnahme des Bestandsschutzes dort nicht gilt.

Mit der Veröffentlichung wird Anfang 2017 gerechnet.

Greetz und gute Fahrt [emoji6]

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#47 Gast-Ghost Rider_*

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Geschrieben 23 Dezember 2016 - 20:30 Uhr

Ein Kumpel von mir wollte sich ne r6 kaufen und macht jetzt gerade den Führerschein und holt sich wegen der Änderung erst mal ne mt07 gekauft hat


#48 markerc

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Geschrieben 23 Dezember 2016 - 21:27 Uhr

Ich hatte noch Glück und bin nicht betroffen 😊
R6 für Neulinge iss jetzt Geschichte, außer direkter Einstieg ab 24 Jahren!

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#49 xXxR6Rider44xXx

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Geschrieben 15 April 2017 - 21:18 Uhr

An den Themenstarter.

Ich bin auch aus allen Wolken gefallen als ich das gelesen hab und habe mich direkt bei meiner Fahrschule gemeldet.

Das Zauberwort hierfür lautet BESTANDSSCHUTZ du hast den Fleppen schon also gilt diese Regelung nicht für dich.



#50 US1111

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Geschrieben 17 April 2017 - 17:10 Uhr

Als das Thema aktuell war, stand zur Debatte das der Bestandschutz nicht greifen sollte. Das tut er aber mittlerweile. Allerdings nicht bei Auslandsfahrten.

Dein Beitrag kommt also ein Jahr zu spät.



#51 Gast-Ghost Rider_*

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Geschrieben 17 April 2017 - 18:31 Uhr

Die Auslandsfahrten wurden früher eh schon nicht empfohlenen da wir ja ein anderes gesetz hatten bezüglich das jede Maschine gedrosselt werden durfte.Ich gehe mal davon aus das man innerhalb der eu ohne Probleme fahren darf/kann außer die die halt noch bestand schutz haben.


#52 RideR6

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Geschrieben 17 April 2017 - 20:11 Uhr

Klar können die, die die aktuelle Regelung einhalten mit A2 problemlos im Ausland fahren.



#53 Andy241

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Geschrieben 17 April 2017 - 21:44 Uhr

Klar können die, die die aktuelle Regelung einhalten mit A2 problemlos im Ausland fahren.

es ging um diejenigen mit "Bestand Schutz"

Gruß Andy