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R6 Kauf (unfallfrei) Und Jetzt Rahmenschaden Festgestellt


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107 Antworten in diesem Thema

#1 stevekb

stevekb

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Geschrieben 03 Dezember 2011 - 13:30 Uhr

Hallo, vergangenen Mitwoch habe ich eine R6 gekauft, unfallfrei laut Aussage des Verkäufers und wurde auch so im Kaufvertrag festgehalten.
Heute haben wir die Kiste auseinander genommen und haben Festgestellt, dass sie mal auf eine Seite gefallen ist und dadurch sich eine Buche für die Verkleidungsaufnahme in den Rahmen gedrückt hat und rausgebrochen ist. Im Rahmen ist jetzt dementsprechend ein Loch. (Siehe Foto)
Zudem ist der Heckrahmen schief und hat unter der Verkleidung schleifspuren!

All diese Tatsachen waren uns beim kauf und der Verkäufer (angeblich) nicht bekannt.



Kann ich noch vom Kaufvertrag zurücktreten? Obwohl im ADAC Kaufvertrag steht: "Das Motorrad wird unter Ausschluss der Sachmangelhaftung verkauft" müsste §433 BGB sein..

Auf Nacherfüllung nach §439 BGB kann man ja wohl nicht pochen, da der SChaden zu gravierend ist und eine Minderung nach $441 macht wenig Sinn oder?


Bitte um nützliche Antworten.... "geh zum Anwalt" kann ich mir schon denken... -.-

klein1.jpg klein2.jpg

klein3.jpg

und so sollte es aussehen, ist die andere Seite
klein4.jpg


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Geschrieben 03 Dezember 2011 - 13:30 Uhr

Hallo stevekb,

schau mal hier: R6 Kauf (unfallfrei) Und Jetzt Rahmenschaden Festgestellt. Dort wird jeder fündig!





#2 freestyleflo

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Geschrieben 03 Dezember 2011 - 13:48 Uhr

scan mal den kaufvertrag ein.
rufe beim adac an und bitte um rechtsliche behilfe, die gewähren das erstgespräch beim anwalt umsonst, dieser sagt dir dann deine chancen auf. Die sehr gut stehen

Gruß Flo

Da es so im Kaufvertrag steht und du die kiste erst seit Mittwoch hast. würde ich ihn direkt kontaktieren nach dem dein Kaufverrtrag hier online ist. Und auf Wandel des Kaufvertrags bestehen,

Da er dir eine Unfallfreie maschine mit diviseren schäden verkauft hat unter anderem Rahmenschäden.
Sollte er sich nicht darauf einlassen gehst du zu einem Anwalt und bekommst sowieso einen Wandel. Wenn ihm das lieber ist ... ( kannst es ja mal so ins Gesrpäch einfließen lassen am ende )

Achgenau. Das nennt sich arglistige Täuschung !

Bearbeitet von freestyleflo, 03 Dezember 2011 - 13:51 Uhr.


#3 QuinieR6Erfurt

QuinieR6Erfurt

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Geschrieben 03 Dezember 2011 - 13:54 Uhr

Es kann sein, das ich mich irre aber die Karre dürfte Totalschaden sein.
Bei mir war am Rahmen nur ein Gewinde abgebrochen, da wurde sie vom Gutachter als Schrott eingestuft. Ich bin zwar noch Jahre damit gefahren aber wie gesagt, Rahmenbeschädigungen= Schrott.
Da dürfte es keine Probleme geben, vom KV zurückzutreten.


#4 Iggi

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Geschrieben 03 Dezember 2011 - 14:43 Uhr

Es ist eben nicht argliste Täuschung! Arglist unterstellt bösartige Absichten und die sind hier nicht gegeben, bzw. wird er nie eingestehen, die Beweislast ist also schwierig!

Wegen dem kaufvertrag... es ist dieser hier!:
http://www.adac.de/_...rivat_33300.pdf
Seite 2 oberes Drittel steht:
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.


Ich MEINE ich habe mal was gelesen, das ein Rücktritt möglich ist, wenn schwerwiegende Mängel vorhanden sind, dies ist der Fall.


#5 SirHari

SirHari

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Geschrieben 03 Dezember 2011 - 14:51 Uhr

Rein rechtlich gesehen kannst du jeden wirklich jeden von dir abgeschlossenen vertrag binnen 14 tage ohne angabe eines vrundes wiederrufen...und nachdem dir der verkauefer etwas verheimlicht ist das eine nix anderes als er.dich beluegt.jud vor falschen tatsachen stellt...also ich wuerde ihn anrufen und wenn er das bike nicht.zuruecknimmt ihm mal ordentlich die.fre*** polieren...solche grippel...deshalb immer ankaufstest machen und.rabmen vermessen lassen

Rein rechtlich gesehen kannst du jeden wirklich jeden von dir abgeschlossenen vertrag binnen 14 tage ohne angabe eines vrundes wiederrufen...und nachdem dir der verkauefer etwas verheimlicht ist das eine nix anderes als er.dich beluegt.jud vor falschen tatsachen stellt...also ich wuerde ihn anrufen und wenn er das bike nicht.zuruecknimmt ihm mal ordentlich die.fre*** polieren...solche grippel...deshalb immer ankaufstest machen und.rabmen vermessen lassen


#6 buzzerbeater

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Geschrieben 03 Dezember 2011 - 15:13 Uhr

Es ist eben nicht argliste Täuschung! Arglist unterstellt bösartige Absichten und die sind hier nicht gegeben, bzw. wird er nie eingestehen, die Beweislast ist also schwierig!

Wegen dem kaufvertrag... es ist dieser hier!:
http://www.adac.de/_...rivat_33300.pdf
Seite 2 oberes Drittel steht:
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.


Ich MEINE ich habe mal was gelesen, das ein Rücktritt möglich ist, wenn schwerwiegende Mängel vorhanden sind, dies ist der Fall.


Noch fragen?

Bearbeitet von buzzerbeater, 03 Dezember 2011 - 15:14 Uhr.


#7 stevekb

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Geschrieben 03 Dezember 2011 - 15:36 Uhr

Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten.

Habe mich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt und ihn mit den Mängeln konfrontiert, er will jetzt prüfen, was er für Möglichkeiten hat.
Genau das prüfe ich ja auch gerade.
Hoffentlich komme ich aus der Sache wieder heraus..

Habe nochmal Bilder mit Digitalkamera gemacht, die den Schaden noch deutlicher werden lassen, vor allem was den Heckrahmen angeht.

Heckrahmen_klein.jpg

Deutlich zu sehen ist, dass der Rahmen nach links verzogen und leicht tordiert ist.

Habe die Bilder auch dem Verkäufer zugesandt.
Mal abwarten was der dazu zu sagen hat.


#8 Dotti

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Geschrieben 03 Dezember 2011 - 15:46 Uhr

Und DAS hast du VOR dem Kauf nicht gesehen dass das Heck so Krum ist?!


#9 VaterUnser

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Geschrieben 03 Dezember 2011 - 16:55 Uhr

Und DAS hast du VOR dem Kauf nicht gesehen dass das Heck so Krum ist?!


das habe ich mich auch gerade gefragt :popcorn:


#10 Iggi

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Geschrieben 03 Dezember 2011 - 17:01 Uhr

Nachts um 22 Uhr mit Verkleidung sieht man das nicht...
Und zu dem Kommentar von Buzzelbeater... genau auf sowas kann man echt verzichten...


#11 DiabloPB

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Geschrieben 03 Dezember 2011 - 17:47 Uhr

wer guckt sich nachts um 22 uhr fahrzeuge an?!


#12 freestyleflo

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Geschrieben 03 Dezember 2011 - 17:54 Uhr

also mach dir keinen kopf

wie oben schon geschrieben, ist es dann halt keine arglistige täuschung, sondern nur ein schwerwiegender mangel.
Alles in allem.

Adac mitglieder bekommen eine Erstberatung beim Anwalt vom Adac umsonst. Somit kannst du dich rein juristisch schon absichern.
Das teil muss in jedem Fall zurückgenommen werden.

Lass dich nur darauf ein nichts anderes, wer weiß was der typ an dem ding noch kaputt gemacht hat.
er hat für die transportmöglichkeiten und kosten zu sorgen, nachdem du alles gewandelt hast.
Lass dir bitte auch den Wandel bestätigen, für evtl Schadensforderungen.

Setzt hierzu ein kurzes schreiben auf: (natürlich falls es im Privaten Bereich bleibt )

Hiermit erklärt sich der ehemalige Verkäufer XY dazu bereit auf grund von Schwerwiegender Mängel: Rahmen verzogen und beschädigt. Das Fahrzeug gegen erstattung des Kaufpreises, sowie der Ummelde gebühren etc Kennzeichen erstellung abgemeldet zurück zunehmen.
Dies geschieht auf Grund von vertragsbruch und der Käufer XYZ ist hiermit einverstanden. Das og genanntes Fahrzeug am ........ gegen Bargeld in Höhe von abgeholt wird.

Die übergabe beinhaltet folgende Gegenstände , Papiere, ersatzteile.....


EDIT:

@ DiabloPB:
Hab meine Maschine um 23 Uhr gekauft ;) und bin im leichten Regen 250km heim gefahren, habe es nach der Arbeit nicht früher geschafft dort zu sein.
Schnäppchen hab ich dennoch gemacht. Besichtigung durch mich und einen Kumpel hat natürlich Gründlichst stattgefunden.
Nach der Probefahrt war ich überzeugt.
Käufer hatte mir schon am telefon versichert, das er alle Quittungen und Werkstatt Rechnungen sowie Tüv Bescheinigungen etc mit dazu gibt.


Alles in allem bin ich immernoch sehr zufrieden seit mehr als 10 000km habe ich noch keine Markel entdecken können.


Ok ist leichtsinnig gewesen auch um solche Uhrzeiten sowas zu begutachten, nunja aber solang man sich auskennt denke ich kann man dies verkraften.
Im winter wenn es um 5 uhr dunkel wird ist es auch nicht besser ein Motorrad zu besichtigen.
Alles in allem sollte man von der Materie schon echt Ahnung haben, oder wenigsten jemanden dabei haben.

Bearbeitet von freestyleflo, 04 Dezember 2011 - 01:08 Uhr.


#13 KingoftheRing

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Geschrieben 03 Dezember 2011 - 18:28 Uhr

Kann einem doch keiner erzählen das man so einen Schaden nicht kennt. Wie lange hatte er die Maschine den ? Yamaha hätte das bei einer Inspektion bestimmt erwähnt. Hat er diese selber gemacht muss er es gesehen haben....
Gibt echt asoziale Leute !

Aber gut denke auch das dass für dich gut ausgeht...


#14 buzzerbeater

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Geschrieben 04 Dezember 2011 - 01:11 Uhr

Es ist eben nicht argliste Täuschung! Arglist unterstellt bösartige Absichten und die sind hier nicht gegeben, bzw. wird er nie eingestehen, die Beweislast ist also schwierig!

Wegen dem kaufvertrag... es ist dieser hier!:
http://www.adac.de/_...rivat_33300.pdf
Seite 2 oberes Drittel steht:
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.


Ich MEINE ich habe mal was gelesen, das ein Rücktritt möglich ist, wenn schwerwiegende Mängel vorhanden sind, dies ist der Fall.



Und zu dem Kommentar von Buzzelbeater... genau auf sowas kann man echt verzichten...




Hä wieso?

Du hast geschrieben "Ich MEINE ich habe mal was gelesen, das ein Rücktritt möglich ist, wenn schwerwiegende Mängel vorhanden sind, dies ist der Fall."

Und ich wollte dir nur die Textstelle markieren in der GENAU das steht, ich dachte ich musste dazu nicht mehr sagen, also habe ich mich kurz gefasst.

Dann fasse ich mich mal etwas länger, da es ja sonst falsch aufgenommen wird scheinbar.

Man braucht hier auf keinen Fall einen Anwalt, es ist eigentlich sogar ein personengefährdetes Versäumnis vom Verkäufer und da darf man mit 100% Sicherheit zurücktreten.

Also ich wollt hier keinem was Böses, immer mit der Ruhe. :D


#15 Iggi

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Geschrieben 04 Dezember 2011 - 01:21 Uhr

ok jetzt verstehe ich was du meintest! Danke ^^


Verkäufer war knapp 2 Jahre im Besitz der Maschine. davor eine Bekannte von Ihm.
Inspektionen wurden laut seiner Aussage gemacht (Flüssigkeiten sind neu!) aber alles unter der Hand. Er ist jedenfalls nicht der Typ, der sowas machen kann, hat einen recht unbeholfenen Eindruck gemacht oder er konnte 2 Stunden lang sehr gut was vorspielen.
man weiß es nicht.

Morgen wird das finale mal Kontakt aufgenommen, dass er die Abholen muss + Kaufpreis in voller höhe zurück, das ganze Telefonisch + Einschreiben. Wenn nix passiert bleibt nur noch einen Möglichkeit :(

Bearbeitet von Iggi, 04 Dezember 2011 - 01:24 Uhr.


#16 stevekb

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Geschrieben 04 Dezember 2011 - 14:00 Uhr

So, haben heute den Typ nochmal angerufen und ihm die Sachlage erklärt.

Wir treten vom Kaufvertrag zurück, da dieser aufgrund der Schäden ungültig ist.
Wir wollen das Motorrad zurückgeben und den vollen Kaufpreis erstattet haben.
Das Motorrad muss hier abgeholt werden, damit ich nicht noch für eventuelle Transportschäden verantwortlich gemacht werden kann.
Da die Schrammen am Rahmen überlackiert und mit einer neuen Verkleidung verdeckt sind handelt es sich doch um eine Täuschung.

Das ganze kriegt er ach nochmal schriftlich als Einschreiben, damit man auch was in der Hand hat.

Sollte er sich mit diesen Bedingungen einverstanden erklären hat es sich dann damit.
Wenn er meint er muss jetzt sich nen Anwalt holen, haben wir ihm erklärt, dass auch wir davor nicht zurückschrecken und das ganze zusätzlich wegen Täuschung vor Gericht bringen.

Er meinte dann halt, dass er erstmal mit nem Anwalt reden will, wie seine Möglichkeiten sind, da er behauptet, keinen Unfall gemacht zu haben und da er die Maschine auch Unfallfrei gekauft hat.
Hoffe nur dass der Anwalt ihm da keine Flausen in den Kopf setzt und ihm rät das ganze so zu klären....

sonst wird es wohl doch ne längere Aktion...

Danke für die vielen hilfreichen Kommentare, Ihr habt mich ganz schön beruhigt..

Halte Euch weiter auf dem Laufenden, wie die Sache weitergeht.

Bearbeitet von stevekb, 04 Dezember 2011 - 14:01 Uhr.


#17 Iggi

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Geschrieben 04 Dezember 2011 - 14:03 Uhr

Ich denke da wird ihm ein Anwalt schon sagen, dass es für ihn schlecht aussieht. Zudem kommen dann für Ihn ja noch die Anwaltskosten dazu und alles... der wird schon klein bei geben!

Alles richtig gemacht Steffen!


jetzt heißts abwarten :popcorn:


#18 sunshine

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Geschrieben 04 Dezember 2011 - 21:04 Uhr

Rein rechtlich gesehen kannst du jeden wirklich jeden von dir abgeschlossenen vertrag binnen 14 tage ohne angabe eines vrundes wiederrufen..

das mag vielleicht in österreich so sein, aber nich in deutschland+deut. vertragsrecht...vorsicht :bullerei:

Wir treten vom Kaufvertrag zurück, da dieser aufgrund der Schäden ungültig ist.
Wir wollen das Motorrad zurückgeben und den vollen Kaufpreis erstattet haben.
Das Motorrad muss hier abgeholt werden, damit ich nicht noch für eventuelle Transportschäden verantwortlich gemacht werden kann.
Da die Schrammen am Rahmen überlackiert und mit einer neuen Verkleidung verdeckt sind handelt es sich doch um eine Täuschung.

Das ganze kriegt er ach nochmal schriftlich als Einschreiben, damit man auch was in der Hand hat.

richtige vorgehensweise :applaus: das blöde is nur, dass das unter umständen lange dauern kann...drück dir/euch die daumen


#19 freestyleflo

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Geschrieben 05 Dezember 2011 - 00:28 Uhr

genauso hab ich es ja geschrieben wie du es jetzt vor hast. Das ist der richtige weg.
Wenn er es hart auf hart haben will kann er es gern haben. Ich hoffe übrings für dich auch das der geg. Anwalt nicht ihm sagt : Das gewinnen wir doch locker kein problem: So ist das einem Kumpel passiert in der Lage als Verkäufer.
Tja richtig verloren am ende....

Naja viel glück. er wird schon schon drauf einlassen


#20 ioannis

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Geschrieben 05 Dezember 2011 - 00:34 Uhr

Hallo, vergangenen Mitwoch habe ich eine R6 gekauft, unfallfrei laut Aussage des Verkäufers und wurde auch so im Kaufvertrag festgehalten.
Heute haben wir die Kiste auseinander genommen und haben Festgestellt, dass sie mal auf eine Seite gefallen ist und dadurch sich eine Buche für die Verkleidungsaufnahme in den Rahmen gedrückt hat und rausgebrochen ist. Im Rahmen ist jetzt dementsprechend ein Loch. (Siehe Foto)
Zudem ist der Heckrahmen schief und hat unter der Verkleidung schleifspuren!

All diese Tatsachen waren uns beim kauf und der Verkäufer (angeblich) nicht bekannt.



Kann ich noch vom Kaufvertrag zurücktreten? Obwohl im ADAC Kaufvertrag steht: "Das Motorrad wird unter Ausschluss der Sachmangelhaftung verkauft" müsste §433 BGB sein..

Auf Nacherfüllung nach §439 BGB kann man ja wohl nicht pochen, da der SChaden zu gravierend ist und eine Minderung nach $441 macht wenig Sinn oder?


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klein1.jpg klein2.jpg

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hi,mal ne frage,hast du die maschiene aus Stuttgart gegauft?wenn ich mich nicht täusche ich wollte diese maschiede vor 2 monaten kaufen...verkäufer meinte kleine sturz,aber bei den bildern war doch anders..heckrahmenschaden..